Protocol of the Session on June 23, 2010

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Deswegen bleibt es für uns dabei: Wir werden die Eckpunkte des hessischen Energie-Forums umsetzen. Wir sind mitten dabei. Die CO2-neutrale Landesverwaltung läuft. Die Biomassepotenzialstudie und das Herunterbrechen auf die Regionen liegen längst vor. Die Förderprogramme in unserem Land zur Umsetzung z. B. für die Biomasse bestehen und werden fortgeführt,was es in anderen Bundesländern so überhaupt nicht gibt. In Regionalplänen werden Energiekonzepte erstellt. Das sind alles Punkte, die wir mit den Beteiligten vor Ort angehen. Gleichzeitig sind wir längst daran, mit unserem Projekt mit den Unternehmen, mit der Universität Kassel in die Unternehmen Instrumente hineinzugeben,um tatsächlich CO2 einzusparen, Energiekosten einzusparen und etwas für das Klima zu tun.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Beim Bestandswohnungsbau läuft der nächste Schwerpunkt bereits gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt, um überhaupt zu sehen, wo die Hemmnisse sind, wie wir sie im Detail abbauen können und wie sich das gerade für kommunale Wohnungsgesellschaften machen lässt. Das alles sind Punkte, für die wir keine gesetzliche Vorgabe brauchen, die die Landesregierung längst aufgenommen hat, um etwas fürs Klima und für erneuerbare Energien zu tun.

(Zuruf des Abg. Manfred Görig (SPD))

Die haben genau das, was wir jetzt machen, ins Konzept hineingeschrieben.Vielleicht sollten Sie es im Detail noch einmal nachlesen. Ich habe jedenfalls an den Sitzungen mit den Experten mitgewirkt. Die sind nicht auf die Idee gekommen, zu sagen, es muss ein Gesetz so gemacht werden, wie Sie es vorgelegt haben.

(Manfred Görig (SPD): Wir müssen mit dem Gesetz die Hemmnisse abbauen – das steht da drin!)

Die haben gesagt:Wir müssen bestimmte Themen prüfen, wenn es Hindernisse gibt, müssen wir sie abbauen, und wenn es schlichtweg anderer Anreize bedarf, müssen wir auch diese prüfen. – Anreize sind doch ein ganz wichtiges Thema für Bürgerinnen und Bürger, nämlich keine Gängelung,wann sie die Heizung ausbauen oder einbauen sollen. Sie wissen selbst, dass in Baden-Württemberg durch den Übergangszeitraum des Gesetzes vor Inkrafttreten des eigentlichen Gesetzes alle möglichst schnell Heizungsanlagen ausgetauscht haben, weil sie genau Angst davor hatten, dass danach sehr kleinteilige Vorschriften wirken und sie überhaupt nicht mehr in der Lage sind, das zu machen,was eigentlich notwendig ist.Die Experten haben Ihnen in der Anhörung bescheinigt, dass es nicht um die Heizungsanlagen geht, sondern auch um die Wohnraumisolierung und vieles Weitere mehr.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Hessische Landesregierung sind wir bei diesem Thema auf einem außerordentlich guten Weg. Die Projekte sind auf den Weg gebracht.Das Ziel, 2020 20 % erneuerbare Energien zu erreichen, werden wir aus heutiger Perspektive genau

schaffen. Es ist ein ehrgeiziges Ziel, weil wir vorher auch noch auf die Energieeinsparung gesetzt haben. Ich muss auch damit umgehen, dass uns andere kritisieren, dass wir bei der Energieeinsparung tatsächlich zu ambitioniert wären, was Sie immer nicht glauben. Wir sind dort ambitioniert. Wir wollen genau diese Themen erreichen und mit den Bürgerinnen und Bürgern umsetzen,

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

aber nicht durch kleinteilige Gängelung, nicht durch Vorschriften, wo wir erklären, wie und was tatsächlich dort eingesetzt werden muss – ob das Erneuerbare sind oder ob sie an anderer Stelle viel mehr einsparen können. Darauf kommt es nämlich im Endeffekt an. Das ist das Prinzip, das mit Sicherheit diese Landesregierung auch in den nächsten Jahren umsetzen wird und mit dem sie die Ziele, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, auch erreicht.

Aber es genügt nicht, nur drei Gesetze vorzulegen, um zu sagen: „Wir regeln Kataster gesetzlich“, wo Sie genau wissen, dass nicht nur die Hessische Landesregierung Solarkataster aufstellt, sondern die Kommunen, die Sie alle sehr gut kennen, längst dabei sind, auch z. B. die Stadt Wiesbaden längst eines gemacht hat, die dafür überhaupt keiner gesetzlichen Regelung bedürfen. Wichtig ist, Vorhandenes zusammenzubinden und die Transparenz zu schaffen. Genau das streben wir an. Das macht auch Sinn und nicht neue Gesetze, um so zu tun, als würde man etwas für den Klimaschutz tun, sondern die praktische Umsetzung zählt. Die werden wir auch in Zukunft als Hessische Landesregierung voranbringen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Sie nicht!)

Vielen Dank, Frau Lautenschläger. – Es liegt keine weitere Wortmeldung vor.

Dritte Lesung ist beantragt. Ich nehme an, die gehen wieder an die Ausschüsse zurück,wo sie herkommen,also der vierte Zukunftsenergiegesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und die anderen beiden an den Umweltausschuss. Ist das so? – Dann machen wir das so und überweisen sie zur Vorbereitung der dritten Lesung an die genannten Ausschüsse.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 15:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Umgang mit Geräuschimmissionen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kinderlärmgesetz) – Drucks. 18/2513 zu 18/1145 –

hierzu ist Berichterstatterin Frau Kollegin Wiesmann –, gemeinsam aufgerufen mit Tagesordnungspunkt 70:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend „Kinderlachen ist Zukunftsmusik“ – gesellschaftliche Akzeptanz für Kinder erhöhen und rechtssichere Lösung für den Betrieb von Kinder- und Jugendeinrichtungen herbeiführen – Drucks. 18/2579 –

Frau Kollegin Wiesmann – Sie stehen schon da –, zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Umgang mit Geräuschimmissionen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kinderlärmgesetz), Drucks. 18/ 1145,

Frau Kollegin Wiesmann, entschuldigen Sie bitte ganz kurz. – Es geht hier um Geräuschimmissionen. Vielleicht ist das der Grund, warum die hier im Saal wieder ein bisschen gestiegen sind.

(Zuruf)

Das kann sein. Vielleicht sollten wir dafür auch einen Gesetzentwurf einbringen. – Ich darf Sie bitten, hier im Saal wirklich ein bisschen ruhiger zu sein, gerade wenn wir Gesetze beraten. Herzlichen Dank.

hierzu der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 18/2396.

Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/2396 in zweiter Lesung abzulehnen.

Vielen Dank für die Berichterstattung. – Nun hat sich als erster Redner Herr Kollege Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.Die Redezeit, die vereinbart wurde, beträgt siebeneinhalb Minuten.

Meine Frau Präsidentin,sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bedanken,dass mit dem Thema Rücktritt des Herrn Ministerpräsidenten Koch, mit dem Thema Rettung des Haushalts und mit der Frage der zukünftigen Energieversorgung ein adäquates Rahmenprogramm für den wirklich wichtigen Tagesordnungspunkt geschaffen wurde. Dafür bedanke ich mich recht herzlich. Es geht um die Frage des Kinderlärms in Hessen. – Es sollte ein Scherz sein. Schauen Sie da drüben nicht so böse.

(Zurufe von der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um den Punkt Kinderlärm. Wir haben bei der Frage, wie wir in Zukunft in Hessen mit dem Kinderlärm umgehen, heute die zweite Lesung aufgerufen.Wir stellen heute unseren überarbeiteten Gesetzentwurf zur Abstimmung. Wir haben bereits im Oktober eine Debatte im Landtag geführt. Danach fand eine Anhörung statt. Diese Anhörung hat kritische Stimmen, auch viel politische Zustimmung gebracht, aber auch juristisch kritische Stimmen, die gesagt haben: Darin sind einige handwerkliche

Fehler. – Die haben wir überarbeitet. Deswegen haben wir jetzt einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, der die ungehobelten Dinge herausgenommen hat und die Klarstellung noch einmal betont.

Wir haben damit einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir als Hessen konkret regeln könnten, wie künftig verhindert werden kann, dass Anwohner erfolgreich gegen Lärm aus Kindergärten oder Spielplätzen klagen könnten. Wir hätten die Möglichkeit, mit einer landespolitischen Regelung mehr als nur ein Signal zu setzen.Wir hätten die Möglichkeit, dass ab sofort die Möglichkeit bestünde, dass diese Klagen weniger Erfolgsaussicht hätten als bisher.

CDU und FDP haben im zuständigen Ausschuss ihre Ablehnung angekündigt, weil sie den Bund dafür zuständig sehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist Fakt, CDU und FDP und damit die Regierungsfraktionen kneifen bei der Frage, wenn es zum Schwur kommt, ob sie wirklich etwas für spielende Kinder tun wollen oder nicht. Fakt ist, sie hätten es regeln können, verweisen aber auf den Bund.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben damit heute eine Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen, die bedeutet, dass die Bundesregierung erst im Jahr 2011 ein solches Gesetzgebungsverfahren einleiten wird. Damit wird klar, dass frühestens im Jahr 2012 ein solches Bundesgesetz in Kraft treten könnte. So verschenken wir zwei wertvolle Jahre. Das bedauern wir zutiefst.

Warum bedauern wir das? Sie konnten der Presse neue aktuelle Fälle entnehmen,zuletzt bei einem Fall in Kriftel: Dort muss ein Spielgerät für 40.000 c abgebaut werden, obwohl es vom Kinderparlament beschlossen wurde. Das Gerät wurde errichtet, dann haben sich Anwohner beschwert.Das Ende vom Lied ist:Dieses Gerät wird wieder abgebaut.

Einen zweiten Fall haben wir in Darmstadt-Dieburg, bei einem Schulhof, der geöffnet wurde. Dort muss der Schuldezernent eine hohe und teure Lärmschutzwand errichten.Auch das ist in hohem Maße ärgerlich.

Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf für das Land eingebracht. Wir alle wussten, es gibt zwei Rechtsauffassungen zu der Frage, ob dieser Lärm verhaltensbezogen oder anlagenbezogen ist. Wir teilen die Auffassung, dass er verhaltensbezogen ist. Nach der Föderalismusreform fiele das in unsere Landeskompetenz. Deswegen sind wir der Meinung, das Land Hessen kann das regeln.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

An diejenigen, die das kritisch sehen, sei gesagt: Das wäre ein Versuch gewesen, Kollege Merz, dass Sie auch als Sozialdemokraten sich hier nicht nur enthalten, sondern dem Gesetzentwurf zustimmen. Denn es wäre einen Versuch wert gewesen, dass wir zu diesem Thema eine geschlossene Meinung haben und diesen Gesetzentwurf wenigstens als eine Brücke beschließen können – bis in zwei Jahren dann auf Bundesebene ein weiter gehendes Gesetz beschlossen wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat gesagt, sie wird eventuell eine Lösung suchen. Aber was wird sie tun?

Wir alle, die wir hier sitzen und uns damit befasst haben, wissen: In den Jahren 2006 und 2009 gab es bereits Aufträge an die Bundesregierung, eine Bundesregelung zu schaffen. Dies erfolgte nicht. Unser Vertrauen in die Bundesregierung ist daher relativ beschränkt. Das kann man durchaus anders sehen, aber bisher ist das nicht gekommen. Fakt ist auch: Es wird noch mindestens zwei Jahre dauern.

Es gibt einen zweiten Punkt, auf den die Kritiker unseres Gesetzentwurfes hingewiesen haben: Es war sogar der Bundesrat, der die Bundesregierung aufgefordert hat, hier etwas zu tun.

Dazu muss ich sagen: Wer den Beschluss des Bundesrats liest, der sieht, das war schon sehr armselig. Dort heißt es nämlich: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, „wie das geltende Bundesrecht verbessert werden könne“.

Vom Bundesrat gibt es also keinen klaren Gesetzentwurf, nicht einmal eine klare Aufforderung, im Bundesrecht für Immissionen oder etwa bei den Bebauungsplänen etwas zu ändern. Selbst dazu konnte sich der Bundesrat nicht aufraffen. Nach einer mehrjährigen Debatte ist das schon armselig.

Das zeigt ein weiteres Mal: Warum sollen wir als Hessen warten, wenn wir es selbst lösen könnten? Das ist tatsächlich ein knallhartes Kneifen. Sie sagen immer wieder, Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Eigentlich ist das nur eine hohle Sonntagsrede. Wenn es zum Schwur kommt, machen Sie sich vom Acker.Das ist eine hohle Phrase.Wir als GRÜNE bedauern das sehr.Wir fordern Sie auf, Ihre Position zu diesem Punkt noch einmal zu überdenken – nicht zuletzt auch aus diesem Grund. Sie sagen immer wieder, die Bundesregierung will doch die Baunutzungsverordnung ändern. Das bedeutet, dass zukünftige Bebauungspläne für die Städte und Gemeinden

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

doch, Herr Merz, das hat der Jurist nochmals bestätigt; hier ist nur die Hoffnung der Vater des Gedankens, das ist aber nicht Realität – zukünftig regeln können, dass auch Kindergärten in Wohngebieten als zulässig gelten. Das aber hilft beispielsweise den 400 alten Bebauungsplänen in Frankfurt überhaupt nicht. Wer also rückwirkend Bebauungspläne ändern will, der weiß – und dazu muss er wahrlich kein Jurist sein –, dass er auf sehr viel höhere Widerstände stoßen wird. Deshalb ist sogar inhaltlich der Blick nach Berlin hier sehr schwach.

Letztlich: Wer weiß, dass man nur die Baunutzungsverordnung für Kindergärten ändern will, der weiß auch um die inhaltliche Schwäche – dass nämlich die Kindergärten dabei nur e i n Problem sein werden.