Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Landesregierung, die Planfeststellungsbehörde aufgefordert wird, den Feststellungsbeschluss zu überarbeiten. Dagegen aber wird es dann wieder Einwendungen geben.
Meine Damen und Herren, das alles kostet Zeit und verzögert das Verfahren unnötig. Es gibt keinen guten Grund
Schönen Dank, Herr Kollege Frankenberger. – Für eine Kurzintervention hat sich Herr Dr.Arnold gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Frankenberger, was Sie hier eben vorgetragen haben, das nehme ich Ihnen nicht ab.
Herr Kollege, was Sie hier im Brustton der Überzeugung gesagt haben – die SPD will den Ausbau des Frankfurter Flughafens –, habe ich schon im Jahr 2008 mit einem dicken Fragezeichen versehen.
In einem Punkt gebe ich Ihnen recht. Die den Ausbau tragenden Parteien, CDU, FDP und SPD, haben im Zuge des Mediationsverfahren gesagt:Wir wollen den Ausbau, und wir wollen ein Nachtflugverbot,
Ich sage aber ganz deutlich, gerade auch an die Adresse der LINKEN: Als Landtag können wir die Landesregierung mit Beschlüssen binden. Der Haushalt ist ein solcher Beschluss.
Aufgrund der Gewaltenteilung kann aber der Landtag nicht die Planfeststellungsbehörde mit irgendwelchen Beschlüssen binden. Die hat einen Ermessensspielraum, den sie nach Recht und Gesetz ausfüllen muss. Das ist der entscheidende Punkt.
Deswegen hat die Planfeststellungsbehörde im Dezember 2007, vor der Landtagswahl, einen Beschluss gefasst, und CDU und FDP haben vor der Wahl gesagt: Das ist das, was die Planfeststellungsbehörde in Erfüllung ihrer Aufgabe nach Recht und Gesetz für richtig hält. – Das ist kein Wortbruch, das ist Erfüllung ihrer Aufgabe.
Eine letzte Bemerkung. Herr Kollege Frankenberger, Sie sagen hier im Brustton der Überzeugung: Die SPD will den Ausbau des Flughafens. – Ich will Ihnen das glauben. Dafür müssen wir jetzt keinen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen.
Eines aber sage ich Ihnen: Damals, im Herbst 2008, als Frau Ypsilanti ihr unseliges Wesen trieb, waren Sie bereit, für Rot-Rot-Grün den Ausbau aufzugeben. Meine Damen und Herren, das vergessen wir Ihnen nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Arnold, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze, auch wenn wir in politischen Fragen manchmal unterschiedlicher Meinung sind. Das aber, was Sie hier eben über Frau Ypsilanti geäußert haben, war unterhalb der Gürtellinie, und das weise ich im Namen der SPD-Fraktion mit aller Entschiedenheit zurück.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Axel Winter- meyer (CDU): Sie müssen den Koalitionsvertrag durchlesen! – Dr.Walter Arnold (CDU):Was stand im Koalitionsvertrag drin?)
Herr Dr. Arnold, im Koalitionsvertrag stand das drin, worin wir uns jetzt vom VGH letztendlich bestätigt fühlen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Stefan Müller (Hei- denrod) (FDP))
Das müssen Sie einmal nachlesen. Das haben wir hier nach der Verkündung dieses Urteils auch schon ausgiebig erörtert. In dem, was wir damals in dieser Koalitionsvereinbarung festgeschrieben haben, fühlen wir uns durch das Urteil des VGH ausdrücklich bestätigt.
Die SPD-Fraktion hat hier im Landtag immer betont,dass sie den Teil, wonach der Ausbau vom VGH grundsätzlich für Recht empfunden wird,ausdrücklich unterstützt;denn wir sehen uns genauso wie Sie davon überzeugt, dass er für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region wichtig ist.
Aber jetzt noch eine letzte Bemerkung dazu. Sie haben eben gesagt, wir können vom Landtag aus die Planfeststellungsbehörde nicht binden.
Hier im Landtag haben wir damals die Gesetze so geändert, dass wir anschließend im Mai 2007 den LEP beschlossen haben. Das geschah ausdrücklich auf einer geänderten gesetzlichen Grundlage. Das war allen gemeinsam so wichtig,dass wir das in den LEP hineingeschrieben haben.
Wenn das so ist, dann akzeptiere ich das. Aber Sie verteidigen das – das ist doch das, was die Bevölkerung in der Region letztendlich auch so aufwühlt: wenn Sie sagen, die einen haben den Part zu erledigen und die anderen den –, was im Moment die Planfeststellungsbehörde mit der Revision macht. Das ist mit einem enormen Vertrauensverlust in der Bevölkerung verbunden. Meine Damen und Herren, wenn das nur Sie treffen würde, könnten wir damit leben. Aber bei solch großen Infrastrukturprojekten
Schönen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Staatsminister Posch das Wort. Bitte schön, Herr Posch.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frankenberger, Sie haben Ihren Beitrag vorhin damit beendet, dass die Landesregierung aufgefordert ist, ihre Hausaufgaben zu machen. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Wir machen unsere Hausaufgaben im Interesse des Wohlstands dieses Landes und im Interesse der betroffenen Bürger an Schutz vor Lärm.
Sie haben den Kollegen Müller dafür kritisiert,er habe gesagt, es gäbe nichts mehr zu diskutieren. Das hat Herr Müller nicht gesagt. Er hat nur festgestellt, dass es seit dem 22. Dezember, als ich für die Planfeststellungsbehörde begründet habe,warum ich der Auffassung bin,dass wir in die Revision gehen sollen, keinen neuen Sachverhalt gibt. Das ist ein alter Aufguss mit alten Argumenten, die zudem nicht stimmen.
Herr Kollege Frankenberger, ich will Ihnen noch einmal etwas sagen. Eben ist der Hinweis gekommen, dass hier die Planfeststellungsbehörde tätig geworden ist. Sie haben gemeint, die Planfeststellungsbehörde sei Teil der Landesregierung. Herr Kollege Frankenberger, schauen Sie doch bitte einmal ins Gesetz. Diese Planfeststellungsbehörde ist im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes tätig.
Bei der Planfeststellung geht es darum, dass ich im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland darüber zu entscheiden habe, ob hier ein Flughafen ausgebaut werden kann oder nicht. Dies ist ausschließlich die Aufgabe der Planfeststellungsbehörde. Dies findet außerhalb der Kompetenz der Landesregierung statt – um das ein für alle Mal deutlich zu sagen.