Meine Damen und Herren, ich glaube, kürzer kann und soll man es nicht machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der liebe Kollege Thorsten Schäfer-Gümbel gesundheitlich zumindest so weit wiederhergestellt ist, dass er uns jetzt hier mit seiner Anwesenheit beglückt, mich aber darum bittet, hier ausführlich alles zu erklären, will ich mich diesem Wunsch nicht verschließen.
Meine Damen und Herren, wir haben nach der Beseitigung einiger kleinerer Mängel und Ausräumung einiger Missverständnisse – der Kollege Milde hat das schon angesprochen – den Gesetzentwurf im Ausschuss am Ende bei Enthaltung der LINKEN einvernehmlich beschlossen. Relevante materielle Änderungen gegenüber dem bestehenden Rechtszustand hat es nicht gegeben. Es ist eher eine formale Anpassung, aus einer Reihe diverser Gründe.
Herr Kollege Schäfer-Gümbel, man könnte jetzt natürlich – denn dort kommen die Worte „Börse“ und „Börsenaufsicht“ vor – eine große Debatte anfangen, zum Thema „Casino schließen“ und andere Dinge mehr. Diese Themen haben allerdings mit den Kosten der Börsenaufsicht nichts zu tun. Deswegen vertagen wir dies auf ein andermal.
Bei der Frage, wie man damit umgehen müsste, wäre der Bundesgesetzgeber gefragt. Dass man da einiges tun müsste, ist aus unserer Sicht ein ernstes Problem, aber es liegt nicht in der Kompetenz des Landes. Deswegen müsste man Initiativen dahin richten, um zu Verbesserungen zu kommen.Was wir hier und heute machen können, ist, dieses Gesetz zu beschließen; denn es macht insbesondere für unsere Börse in Frankfurt Sinn. Das sollten wir jetzt tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der breiten Unterstützung bei diesem Gesetzesvorhaben gebe ich meine vorbereitete Rede für die
Im Hinblick auf die Tatsache, dass wir Zuschauer haben, möchte ich aber Folgendes sagen: Es handelt sich um eine Börsenaufsicht über die Deutsche Börse. So etwas findet in einem Bundesland statt und findet weltweit Anerkennung. Es muss nicht alles in Brüssel sein; manches kann auch in Wiesbaden sein, wenn es darum geht, eine solche Institution zu beaufsichtigen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE beschlossen und zum Gesetz erhoben worden ist.
Bei den beiden letzten Tagesordnungspunkten haben wir 40 Minuten gewonnen, danke schön. Es ist wichtig, dies mitzuteilen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen – Drucks. 18/1609 zu Drucks. 18/1054 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend wirkliche Novellierung des ÖPNV-Gesetzes umgehend beginnen – Drucks. 18/1615 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, Drucks. 18/1054:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Müller. Ich bedanke mich, dass Sie dargelegt haben, dass wir bis zur Erschöpfung arbeiten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Falls Sie Herrn Müller soeben nicht so ganz richtig verstanden haben:Wir GRÜNE werden uns dieses Mal, bei der zweiten Lesung, enthalten. Wir haben uns das letzte Mal ziemlich kritisch geäußert.Diese Kritik hat sich auch noch nicht erledigt. Wir sehen aber ein, dass in der Anhörung viele gesagt haben, dass das Gesetz jetzt erst einmal verlängert werden muss, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ob diese nun mit dem Gesetzentwurf geschaffen worden ist, ist noch nicht ganz eindeutig geklärt. Herr Saebisch hat es noch einmal überprüfen lassen, und die Praxis wird zeigen, ob die Rechtssicherheit wirklich gegeben ist.Wir haben deswegen auch keine Änderung zu dem Gesetzentwurf eingebracht, sondern einen eigenen Antrag, damit wir Ihnen sozusagen Hinweise geben können, wie ein zukunftsfähiges ÖPNV-Gesetz aussehen würde.
Nein, ich bin noch nicht fertig. Ich habe jetzt nur einiges übersprungen, da ich verkürzt habe. – Wir erkennen auch an – Herr Saebisch hat es bei einer VDV-Tagung gesagt –, dass die Landesregierung mit den Betroffenen in den Dialog treten und innerhalb von zwei Jahren eine inhaltliche Novellierung des Gesetzes vorlegen will.Wir haben Ihnen heute deswegen unsere Änderungen vorgeschlagen. Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie das ÖPNV-Gesetz auch als Steuerungsinstrument nutzen, um den öffentlichen Personennahverkehr ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogen voranzubringen.
Dabei können Sie nebenbei noch Arbeitsplätze schaffen – viel mehr als beim Straßenbau. Diese Gelegenheit sollten Sie nutzen und jetzt mit der Evaluierung des Gesetzes beginnen.
Es wurde diese drei Tage schon viel über in Kopenhagen geredet; und vonseiten der Landesregierung wird viel über nachhaltige Mobilität geredet, aber über das Reden hinaus ist bisher noch nicht viel passiert. Dass wir jetzt handeln müssen, wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, dürfte jedem klar sein. Der Bundesumweltminister der CDU, Norbert Röttgen, hat auf die Frage, was uns der Klimaschutz kosten wird, gesagt, es stelle sich nicht die Frage, was es uns kosten würde, sondern was es uns kostet, wenn wir jetzt nichts tun.
Dieser Satz sollte unserer Meinung nach auch das Handeln der Hessischen Landesregierung leiten, wenn es um die Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesetzes und die Frage geht, wie der Kohlendioxidausstoß des Verkehrssektors
bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 um 30 % gesenkt werden könnte. Diese Senkung ist aus unserer Sicht notwendig, damit der notwendige Beitrag zum Klimaschutz auch wirklich geleistet werden kann. Wir wollen Ihnen gern helfen, dafür Antworten zu finden, und haben deshalb einige Dinge in unserem Antrag formuliert, die eigentlich selbstverständlich sind, aber noch nicht umgesetzt werden:
Erstes Ziel muss es sein, den Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs an der Gesamtverkehrsleistung deutlich zu steigern. Das erreichen wir nicht mit Straßenbau und „Staufreiem Hessen“ oder mit Investitionen in Regionalflughäfen, die keiner braucht und von denen keiner weiß, was sie letztendlich kosten.