Protocol of the Session on April 25, 2013

(Beifall bei der CDU)

Es passt zwar zu dem Stil der LINKEN, die zu Recht – das sage ich an dieser Stelle – als Partei zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz überwacht werden, weil sie eben anscheinend nicht wissen, wie man mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung umgeht. Aber dass sich der Hessische Landtag damit befassen muss, das ist unerträglich.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und der LINKEN)

Wir werden das in geeigneter Form noch einmal überprüfen. Wir schmettern diesen Antrag ab. Insofern passiert Gott sei Dank nichts Schlimmes, weil die Mehrheitsverhältnisse in diesem Landtag so sind, wie sie sind. Aber das wird ein Nachspiel haben, darauf können Sie sich verlassen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine verehrten Kollegen, es liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Dann beginnen wir mit dem Abstimmen.

(Zuruf von der SPD)

Kollege Rudolph, wollen wir abstimmen?

(Günter Rudolph (SPD): Er hat uns gedroht!)

Wir wollen jetzt erst einmal abstimmen. Tagesordnungspunkt 65, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt usw., Drucks. 18/7303. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen?

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist ja unglaublich! – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und der Fraktion DIE LINKE ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen worden.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 67 auf. Das ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Al-Wazir, habe ich Sie vorhin recht verstanden, dass Sie getrennte Abstimmung beantragt haben?

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Dann lasse ich jetzt getrennt über den Punkt 1 abstimmen. Wer Punkt 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen?

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Hier wird Rechtsbruch sanktioniert!)

Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der übrigen Fraktionen ist Punkt 1 abgelehnt.

Ich lasse jetzt gemeinsam über die Punkte 2 und 3 abstimmen. Wer den Punkten 2 und 3 des Dringlichen Entschließungsantrags zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Gegenstimmen der Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP sind die Punkte 2 und 3 abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Punkt 4 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und der SPD, bei Ablehnung durch die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP und bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der Fraktion die GRÜNEN ist auch Punkt 4 abgelehnt worden.

Wir fahren entsprechend der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) sowie zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung – Drucks. 18/7253 –

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Pentz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 27. März 2011 haben die hessischen Bürgerinnen und Bürger mit einer eindrucksvollen Mehrheit von ca. 70 % für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung gestimmt. Diese Entscheidung war gut, das war ein guter Tag für das Land Hessen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Es zeigt sich, dass der Weg für eine zukunftsfeste und generationengerechte Finanzpolitik von mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung getragen wird. Durch die Schuldenbremse wird das Land verpflichtet, seinen Haushalt grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte. – Ich weiß, da auf der rechten Seite gibt es einen kleinen Parteitag der CDU.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Günter Ru- dolph (SPD): Ja, es sind die eigenen Leute!)

Meine Damen und Herren, die einzigen Ausnahmen sind eine konjunkturelle Schwächephase und außergewöhnliche Notsituationen wie z. B. eine Naturkatastrophe.

Nun gilt es, die in Art. 141 der Verfassung unseres Landes verankerte Schuldenbremse mit Leben zu füllen und durch ein sogenanntes Ausführungsgesetz auszugestalten. Das Ausführungsgesetz wird damit den nächsten wichtigen Schritt zur nachhaltigen und konkreten Konsolidierung der Haushalte darstellen. Die christlich-liberale Koalition hat die letzten Monate zu intensiven Gesprächen auch mit dem Finanzministerium genutzt und Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen, den wir heute in erster Lesung beraten.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein verbindlicher Abbaupfad für die Nettokreditaufnahme bestimmt werden. Den Gesetzentwurf haben wir auf der Grundlage eines gemeinsamen Entschließungsantrages der Fraktionen der CDU, der FDP, der SPD und der GRÜNEN zur Ausgestaltung der Schuldenbremse aus dem Dezember 2010 entwickelt. Leider haben sich die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN bisher noch nicht durchringen können, mit den Mitgliedern der Fraktionen der CDU und der FDP das Gesetzgebungsverfahren parteiübergreifend positiv zu begleiten.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vor- sitz.)

Meine Damen und Herren der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, ich möchte Sie heute noch einmal dazu auffordern. Ich möchte das Angebot erneuern und Sie für eine Zusammenarbeit bei diesem so wichtigen Thema gewinnen. Das Angebot, auch den Entwurf des Ausführungsgesetzes für die Schuldenbremse gemeinsam zu verabschieden, erhalten wir aufrecht.

Meine Damen und Herren, das ist Ihre Chance. Das ist vielleicht sogar eine historische Chance. Sie können sich heute entscheiden, dem Schuldenabbau und auch konkret dem Gesetzentwurf für ein Ausführungsgesetz zur Haus

haltsdisziplin zuzustimmen. Damit können wir sozusagen dafür sorgen, uns für die Zukunft aus der Schuldenspirale zu befreien.

Lassen Sie mich noch ganz kurz über den Regelungsinhalt des Ausführungsgesetzes sprechen. Unserer Auffassung nach soll für die Kreditaufnahme bei einer außergewöhnlichen Notsituation, z. B. einer Naturkatastrophe, ein Beschluss mit Zweidrittelmehrheit des Landtags notwendig sein. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Ausnahme nur mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit festgestellt werden kann.

Ich bin mir da ganz sicher: Sollte es zu einer Naturkatastrophe kommen, die eine Kreditaufnahme erforderlich machen sollte, werden sich die Abgeordneten des Landtags verantwortungsvoll verhalten.

Mit dem Konjunkturbereinigungsverfahren betreten wir inhaltlich Neuland. Ich sage das ganz kurz. Wir werden das heilen, was in der Vergangenheit über alle Parteigrenzen hinweg geschehen ist. In schlechten Zeiten wurden Schulden aufgenommen. In guten Zeiten wurden diese Schulden aber nicht zurückgezahlt.

Die Hand der christlich-liberalen Koalition zur Zusammenarbeit bleibt ausgestreckt. Nutzen Sie diese historische Chance. Gehen Sie diesen Weg mit uns gemeinsam.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Das Wort erhält Herr Abg. Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Pentz, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht. Dieses Gesetz wird in der Tat eine zentrale Weichenstellung für die zukünftige Finanzwirtschaft des Landes sein. Genau deshalb beginnt die Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs bereits höchst unwürdig. Das ist deshalb höchst unwürdig, weil man vermuten muss, dass es sich hier mehr um ein Täuschungsmanöver der Schuldenmacher dieses Hauses handelt und nicht um das, was Sie gerade versucht haben uns weiszumachen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir wollen kurz ein paar Fakten zusammenstellen. Schwarz-Gelb ist der Rekordschuldenmacher in Höhe und Geschwindigkeit. Schwarz-Gelb hat zwei Jahre lang nach der Volksabstimmung gar nichts getan. Kaum kommt der Wahltermin ins Auge, entfaltet sich plötzlich hektische Aktivität. Dann wird gesagt: Jetzt brauchen wir das Schuldenbremsengesetz.

Dann wird ein Gesetzentwurf lieblos zusammengeschustert. Es kommt zu interfraktionellen Gesprächen, die ausschließlich Alibifunktion haben.

Wir haben einmal besser zusammengesessen, nämlich zusammen mit dem Ministerpräsidenten in Vorbereitung der Volksabstimmung. Da haben wir auch, Sie werden sich erinnern, zu Drucks. 18/3492 gemeinsam einen Beschluss gefasst. „Wir“ heißt in diesem Fall die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der CDU. Sie sprachen ihn an.

Ich frage Sie schlichtweg: Warum halten Sie sich nicht an diesen gemeinsam beschlossenen Weg, sondern weichen massiv davon ab? Sie erklären jetzt, das sei Ihr Angebot.

Ich will nur zwei wichtige Beispiele nennen. Erstens. Wir haben gesagt, an der Entwicklung des Verfahrens zur Konjunkturbereinigung soll der Rechnungshof beteiligt werden. Gibt es bislang eine Beteiligung des Rechnungshofs? – Nein. Sie wollen aber ein bestimmtes Verfahren ins Gesetz schreiben, obwohl Sie wissen sollten – Herr Kollege Pentz, ob Sie es wissen, weiß ich nicht, aber Sie sollten es wissen –, dass es mehrere ganz unterschiedliche Verfahren gibt.

Damit komme ich zu dem zweiten Punkt. Ich kann das nur in Stichworten sagen. Die Rekordschuldenmacher wollen sich ein Verfahren in das Gesetz schreiben, das wieder einmal massiv auf der Basis von Schätzungen beruht.

Dazu kann ich nur sagen: Unser Art. 141 Hessische Verfassung in der alten Form, interpretiert durch die alte Fassung des Grundgesetzes – sprich: Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts –, ist qualitativ genauso gut wie das, was Sie hier hineinschreiben wollen. Mit einfacher Mehrheit wollen Sie beschließen können, dass die Konjunktur nicht so ist, wie man es gerne hätte. Demzufolge soll man dann weiterhin Schulden machen können. Das soll dann im Rahmen der Haushaltsberatungen geschehen. So steht es in Ihrem Gesetzentwurf.

Wir haben bei dem gemeinsamen Beschluss seinerzeit vereinbart, dass für beide Verfahren, nach denen die Verfassung erlaubt, Kredite aufzunehmen, eine qualifizierte Mehrheit notwendig sein soll. Das soll sowohl für das konjunkturell bedingte Schuldenmachen als auch für das aufgrund der Notlage gelten. So steht es in unserem gemeinsamen Beschluss. Das ist dort Nr. 9.