Sechstens. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung – auch das steht in Ihrem Antrag – wurde, anders als dargestellt, im Grunde nicht eine hessische Regelung, wie Sie sehr genau wissen, sondern die durch die damalige rot-grüne Bundesregierung beschlossene Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, verdammt noch mal. Durch das Urteil sind deshalb jetzt Hessen und andere Länder betroffen. Da wollen wir doch bitte die Kirche im Dorf lassen.
Zuletzt. Das Verfahren zur Besetzung des Landeswahlleiters, das Sie mit Ihrem Antrag skandalisieren wollen, ist rechtskräftig – nehmen Sie es bitte zur Kenntnis – zugunsten des Landes und der getroffenen Auswahlentscheidung entschieden worden.
Herr Wagner, wenn Sie behaupten, es ist nicht rechtmäßig entschieden worden, dann beschweren Sie sich beim Gericht, aber nicht bei der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich könnte hier auch aufzählen, wie viele, auch bedeutende Gerichtsverfahren die letzte rot-grüne Landesregierung allein in den letzten zehn Jahren bis 1998 verloren hat. Aber auf dieses Niveau, das Sie im Hessischen Landtag eingeführt haben, will ich nicht, ohne dass Sie mich dazu auffordern, gehen. Ich habe sie hier alle vorliegen.
Ihre Nebelkerzen werden nicht die Tatsachen überdecken. Ein Beispiel. Wir haben den Flughafen Frankfurt ausgebaut und stehen für Arbeitsplätze, damit der Wohlstand hier erhalten bleibt. Mit dem Gang zum Bundesverwaltungsgericht haben wir, wie ich bereits sagte, Rechtssicherheit bekommen. Unser Lärmschutzpaket ist obendrein einmalig. Andernorts, z. B. in Berlin, ruhen die Baustellen und stehen die Bagger still. Wir haben gehandelt. Ein solches Großprojekt, zudem privat finanziert, wird nie ohne Rechtsverfahren durchzusetzen sein. Wenn Sie sich auf der
bundesdeutschen Landkarte umschauen, dann werden Sie feststellen, dass diese Zukunftsinvestition einmalig in Deutschland ist. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Herr Wowereit und Herr Platzeck wären für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zuständig gewesen.
Nächster Punkt. Sie können herumdrucksen, wie Sie wollen. In Hessen sind die Ausgaben für die Kinderbetreuung so hoch wie nie,
und die Kommunen in Hessen – auch das sprechen Sie in Ihrem Antrag an – bekommen so viel Geld wie noch nie: 3,8 Milliarden € in diesem Jahr.
Wir würden gern noch mehr tun – da können Sie sicher sein –, wenn nicht andere Bundesländer ihre Kinderbetreuung auf Kosten hessischer Steuerzahler finanzieren würden.
Meine Damen und Herren, wir sehen dem Ausgang der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zum Länderfinanzausgleich nicht mit großer Sorge entgegen, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren.
Wir sehen eher mit größerer Sorge, dass hessische Steuerzahler für Steuergeschenke in anderen Bundesländern aufkommen sollen.
Herr Präsident, ja. – Meine Damen und Herren, wir sehen mit großer Sorge, dass die hessische Opposition die Klage kaputtreden will. Sie denken eben nur an Ihren Nutzen. Wir denken an den Nutzen für Hessen. Das unterscheidet eine gute Regierung von einer Opposition wie Ihnen.
Allein dieser Punkt aus Ihrem Antrag zeigt, dass es Ihnen nicht um die eigentliche Sache geht. Machen Sie das nur. Es fällt langsam auf.
Meine Damen und Herren, es ist auch reines Pharisäertum, wie Sie sich hier zu Biblis und RWE äußern, ein Treppenwitz fast, wo Sie doch nicht schnell genug eine Abschaltparty in Szene setzen konnten. Ich will noch einmal den Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN zitieren, und zwar drei Tage nach dem Reaktorunfall in Japan. Er schreibt in einer Pressemitteilung vom 14.03.2011 – ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren –:
Wir müssen so schnell wie möglich aus der Nutzung der Atomkraft aussteigen und mit den ältesten und störanfälligsten Atomkraftwerken sofort beginnen.
Wir haben, anders als jede rot-grüne Regierung in Bund und in Ländern, schnell und unter den gegebenen Rahmenbedingungen gehandelt. Dass dieses Handeln der Rechtsstaatlichkeit unterliegt, ist selbstverständlich, ebenso aber auch, dass das letzte Urteil entscheidet und nicht das erste, das Sie hier und heute zum Klamauk heranziehen.
Das Moratorium war die unmittelbare Konsequenz der Katastrophe von Fukushima. Wenn dort alle Sicherheitssysteme versagt hatten, musste ohne jeden zeitlichen Aufschub geklärt werden, welche Risiken mit dem Betrieb etwa von Biblis A und Biblis B unter extremen Bedingungen verbunden sein könnten. Das war damals die allgemeine Erwartung an den Bund und die Länder. Dieser Erwartung sind wir, auch wir, sofort gerecht geworden. Hätten wir das Moratorium in Hessen nicht angeordnet, hätten wir uns selbst dauernd den Vorwurf der Leichtfertigkeit machen müssen.
Aber am lautesten, meine Damen und Herren, und das gehört doch zur Wahrheit dazu, hätten Sie, die GRÜNEN, geschrien und uns, mit Ihren Worten gesprochen, Kumpanei mit der Atomwirtschaft vorgeworfen. Man kann es Ihnen einfach nicht recht machen.
Was in diesem Zusammenhang die Frage von Schadenersatzansprüchen angeht, ist das letzte Wort nicht gesprochen. Wenn Sie munter durch die Lande ziehen und eine noch nicht einmal eingereichte Klage als verloren darstellen, dann frage ich mich, und dann fragt sich die Landesregierung: In welchem Interesse handeln Sie? – Sicherlich nicht im hessischen.
Frau Wissler spricht hier – lassen Sie mich darauf noch eingehen, das fand ich in der Diskussion sehr spannend – zum Rechtsstaat.
In dem Antrag der LINKEN zu der OberbürgermeisterFeldmann-Geschichte, der verteilt wird, während die Fraktionsvorsitzende der LINKEN hier steht und den Rechtsstaat nach oben hebt, steht, dass Hausbesetzungen ein legitimes Mittel zur Durchsetzung von Rechten sind. Das gibt uns zu denken.
(Demonstrativer Beifall bei der LINKEN – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das ist unglaublich! Das ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch!)
Lieber Herr Rudolph – das müssen Sie sich noch anhören –, wenn Sie als PGF einer Fraktion, die den größten Wortbruch am hessischen Volk begehen wollte, nur das Wort „Wortbruch“ in den Mund nehmen, dann richtet sich dies selbst.
(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Der Rhein hat doch die Wahl in Frankfurt verloren wegen seines Wortbruchs!)
Ich komme zum Schluss und darf Sie sogar mit den Worten Ihres Antrags auffordern: Kommen Sie bitte „umgehend zu einer anständigen, ordentlichen und sauberen“ Oppositionsarbeit zurück, und setzen Sie auf Sachkonzepte statt auf reine politische Inszenierung. Ein solches Verhalten ist zu flach, zu durchsichtig und, wie ich meine, einer ernst zu nehmenden Opposition unwürdig. – Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Staatsminister Wintermeyer. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstimmung.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend stümperhafte schwarz-gelbe Regierung schadet Bürgerinnen und Bürgern und kann die Steuerzahler Millionen kosten, Drucks. 18/7133, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen LINKE, SPD und GRÜNE. Gegenstimmen? – Das sind CDU und FDP. Bei Zustimmung der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 42 auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Begründungen der VGH-Urteile zu Biblis bestätigen völliges Versagen der Umweltministerin, Drucks. 18/7203 zu Drucks. 18/7199. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung von CDU und FDP gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt versuchte Räumung eines von Linksautonomen besetzten Hauses zu verhindern – klare Rechtsverstöße dürfen auch nicht aus politischen Gründen geduldet werden – Drucks. 18/7303 –