Protocol of the Session on December 13, 2012

Ein Thema, das diskutiert wurde, war, dass besondere Sportarten teilweise Waldflächen nutzen, die dann später zu Wegen werden, also Wegecharakter haben. Das führt dann zu den entsprechenden Problemen.

Wir haben den Verbänden den Entwurf des neuen Waldgesetzes zugesandt. Es gab zu dem Entwurf dieses Waldgesetzes breite Zustimmung.

Es kam aber auch zu einer breit angelegten Diskussion insbesondere mit denjenigen, die den Wald zum Radfahren benutzen. Es kam zu einer Diskussion mit den Mountainbikerverbänden. Das kann man an der Stelle so deutlich ansprechen.

Das heißt, wir haben da eine große Diskussion bekommen. Die einen meinten, sie sollten in den Wald nicht mehr hineindürfen. Sie haben dann Formulierungen, die wir da stehen hatten, als missverständlich empfunden.

Wir haben einen ersten Kabinettsdurchgang gehabt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Selbstverständlich besteht unsere Aufgabe auch darin, dass wir das, was in der Diskussion kommt, aufnehmen, nach entsprechenden Lösungen suchen und die entsprechenden Lösungen auch anbieten.

Gerade nach der Diskussion im Sommer können wir feststellen, dass der Wald für die Menschen ein besonderes Gut ist. Der Wald bewegt die Gemüter und die Herzen der Menschen. Das ist positiv zu sehen. Wenn hier über den Wald diskutiert wird und darüber, was man darin tun kann, dann möchte ich das ganz besonders positiv hervorheben.

Das heißt aber auch, dass es Interessenkonflikte gibt. Gerade bei den Diskussionen, die wir hatten, gab es sehr Unterschiedliches. Es gab die einen und die anderen. Es gab die Situation, in der man meinte, dass sich unter Umständen Lager der unterschiedlichen Waldnutzer bilden.

Ja, der Wald bewegt die Menschen. Zweitens sehen wir, dass der Wald in der modernen Gesellschaft, also heute, anders, als das früher der Fall war, genutzt wird. Wir müssen Rücksicht aufeinander nehmen. Das Prinzip muss sein, dass nicht jeder alles machen kann, aber dass man dort möglichst viel tun können soll. Keiner lebt für sich alleine.

Wir brauchen ein modernes Waldgesetz, das die entsprechenden Regelungen ermöglicht.

Selbstverständlich war es eine besondere Erfahrung, dass es in diesem Stadium eine öffentliche Diskussion gegeben hat, die nicht nur im Rahmen der Anhörung der Verbände stattfand, sondern die in einem hohen Maße medial ausgetragen wurde. Das bedeutete wiederum, dass sich unsere Seite – und ich insbesondere – nach der emotional geführten Diskussion dazu entschlossen hat, die Vertreter unterschiedlicher Interessen zusammenzuholen.

Ich kann klar sagen, dass das persönliche Gespräch durch nichts zu ersetzen ist. Wir hatten die Herausforderung, dass wir in der Diskussion, die stattgefunden hat, das Spannungsfeld der verschiedenen Interessen auflösen bzw. ausgleichen mussten. Wir mussten Leitlinien zur Konfliktbewältigung erarbeiten.

Das ist auch gelungen. Wir hatten den runden Tisch. Der runde Tisch, der sich insbesondere mit dem Waldbetretungsrecht beschäftigte, fand am 17. September 2012 statt.

Eines möchte ich doch als außerordentlich konstruktiv bezeichnen. Ganz unterschiedliche Nutzer, die sich gegenüberstanden, begrüßten, dass man erstmals in dieser Art und Weise miteinander und nicht übereinander geredet hat. Alle haben miteinander an den entsprechenden Leitlinien gearbeitet.

Allein die Diskussion, die wir im Sommer 2012 hatten, hat gezeigt, dass das Feld in der Vergangenheit nicht konfliktfrei war. Es hat ein hoher Diskussionsbedarf bestanden, den wir mit aufgenommen haben, indem wir zum runden Tisch eingeladen haben.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Ich will auf die einzelnen Punkte jetzt nicht eingehen, weil das die Zeit nicht ermöglicht. Sie wissen, dass wir mit diesem runden Tisch die entsprechenden Leitlinien erarbeitet haben. Das heißt, Wanderer, Mountainbiker, Reiter, Sportler, Naturschützer und Vertreter der Naturschutzverbände haben daran gearbeitet, dass wir die entsprechenden Leitlinien bekommen. Dabei war klar, dass die gegenseitige Rücksichtnahme notwendig und wichtig ist und dass der Schwächere immer Vorrang haben muss. In diesem Rahmen kann man dann auch formulieren, dass das Waldbetretungsrecht viel ermöglicht, aber auch verpflichtet.

Insofern darf ich am Ende dieser Diskussion sagen, dass wir gerade für den einen Konfliktpunkt, der eigentlich der größte in dem Entwurf war, nämlich das Waldbetretungsrecht, inzwischen eine Formulierung haben. Ich glaube, sagen zu können, dass wir ein Hessisches Waldgesetz haben werden, das neu konzipiert ist, das modern ist und das den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden wird. Bewährte Regelungen werden wir weiterführen. Wo es erforderlich war, haben wir neu gestaltet. Es wird damit neuen Anforderungen gerecht werden.

Nach der Diskussion, die wir im Sommer 2012 in den unterschiedlichen Gremien hatten, wünsche ich mir, dass in den entsprechenden Gremien eine gute und offene Diskussion geführt werden wird. Ich glaube, dass wir mit dem Entwurf des Waldgesetzes, so wie ich ihn heute einbringen kann, ein zukunftsweisendes Gesetz werden beschließen können. – Besten Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der FDP)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Lotz für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, meine Damen und Herren! Wenn ich nicht so viel Angst vor meinem Kollegen Ernst-Ewald Roth gehabt hätte, hätte ich in der vergangenen Woche frühzeitig die zweite Adventskerze angezündet. Denn ich war sehr froh, dass ich endlich den Entwurf des Hessischen Waldgesetzes erhalten habe. Der Landesregierung ist es tatsächlich gelungen, auch der Opposition offiziell eine Version des Entwurfs des Waldgesetzes zukommen zu lassen.

(Günter Rudolph (SPD): Sehr gut! Großzügig!)

Lieber Günter Rudolph, nun müssen wir nicht mehr kursierende Entwürfe lesen, die uns wütende Radfahrer, Reiter oder andere außerhalb des Landtags befindliche Personen zugeschickt haben.

(Beifall bei der SPD)

Auf den unrühmlichen Start dieses Gesetzgebungsverfahrens möchte ich erst gar nicht eingehen. Nur so viel möchte ich dazu sagen: Anstatt mit einem neuen Betretungsrecht die Chance zu nutzen, eine friedensstiftende Lösung bei dem Thema Sport im Wald herbeizuführen, wurde gepatzt. Anders kann man es nicht sagen. Wenn man es genau nimmt, muss man sagen, dass der runde Tisch nicht durch Frau Ministerin Puttrich zustande gekommen ist, sondern trotz der Ministerin.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dem Engagement der betroffenen Menschen ist es zu verdanken, dass ein runder Tisch hierzu gemacht wurde. Dazu sage ich Bravo.

Kommen wir aber nun zu den Ungereimtheiten im Entwurf Ihres Waldgesetzes. Positiv ist zunächst der neue Name Waldgesetz. Das suggeriert, dass der Wald nicht mehr nur Rohstofflieferant ist, sondern auch grüne Lunge, ein Ausgleich für die Menschen in einer immer hektischer werdenden Gesellschaft und ein Ort der Erholung. Aber auch beim Klimaschutz spielt der Wald eine erhebliche Rolle.

Das kann man auch in Ihrem Entwurf lesen. In § 1 Abs. 1 steht:

Ziel des Gesetzes ist es: … den Wald als Lebensund Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren, …

und so weiter. Es ist schön, dass Sie das am Anfang des Gesetzes so formulieren wollen. Allerdings wird damit versucht, auch Holzprodukten – und damit der verstärkten Nutzung des Holzes – eine Klimaschutzfunktion zuzugestehen. Das ist natürlich Wasser auf die Mühlen der Holzindustrie. Das wird aber weder dem Wald noch dem Klimaschutz gerecht.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das auch in seinem Umweltgutachten aus dem Jahr 2012 klar herausgestellt. Dort heißt es: Wichtiger als die kommerzielle Bedeutung des Waldes ist die „Funktion als natürlicher Lebensraum sowie für den lokalen und globalen Klimaschutz“. Der Sachverständigenrat geht sogar noch weiter. Um den Klimawandel abzumildern, sollte durch ein höheres Bestandsalter der Aufbau weiterer Kohlenstoffvorräte im Wald angestrebt werden.

Ein weiterer Widerspruch im Entwurf des Waldgesetzes findet sich in § 18, Staatswald. Zwar wird auf die Bedeutung des Gemeinwohls hingewiesen. Konkret geht es aber in dem Entwurf um betriebswirtschaftliche Grundsätze. Dabei sollte doch die Grundlage für die Bewirtschaftung des Waldes immer das Gemeinwohl sein.

(Beifall des Abg. Lothar Quanz (SPD))

So hat es auch 1990 das Bundesverfassungsgericht dargelegt. Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes – der 58 % der Waldfläche in der Bundesrepublik ausmacht – dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.

(Beifall bei der SPD)

Aus dem gleichen Grund sollte es auch verboten werden, sogenannte forstfiskalische Grundstücke zu verkaufen. Wald ist Gemeingut und sollte nicht privatisiert werden.

Meine Damen und Herren, in der vergangenen Sitzung des Umweltausschusses haben wir die Ministerin befragt, wie die Landesregierung zu den geplanten Stellenstreichungen bei Hessen-Forst steht. Unsere Befürchtungen, dass mehr als 300 Stellen gestrichen werden, wurden leider bestätigt.

(Zurufe von der SPD: Wortbruch!)

Nun wird in § 6 des neuen Waldgesetzes der Passus über die ganzjährige Anwesenheitspflicht einer forstlichen Fachkraft gestrichen. Aus meiner Sicht öffnet dieser fehlende Passus weiteren Stellenstreichungen bei HessenForst Tür und Tor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns von vornherein einig sind: Die SPD-Landtagsfraktion akzeptiert die jetzigen Stellenstreichungen bei Hessen-Forst nicht, und wir werden auch zukünftig dort Stellenstreichungen nicht akzeptieren.

(Beifall bei der SPD)

Eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes ist nur mit genügend und gut ausgebildetem Personal möglich. Bereits jetzt arbeitet Hessen-Forst personell am Limit, vor allem bei den Waldarbeitern. Wir müssen noch über jeden froh sein, der bei Hessen-Forst arbeitet. Das Durchschnittsalter steigt, und Nachwuchs bleibt aus, da in anderen Bundesländern bessere Perspektiven für die nachfolgenden Generationen geschaffen wurden.

Meine Damen und Herren, die geplanten Stellenstreichungen sind schon wahnwitzig genug. Die Streichung der ganzjährigen Anwesenheitspflicht ist eine Einladung, um weiterhin den Rotstift beim Personal anzusetzen.

Ich sage nochmals: Es ist gut, dass das Forstgesetz nun Waldgesetz heißen soll. Wir von der SPD fragen jedoch: Wenn man nun schon einmal das Forstgesetz in Waldgesetz umbenennt – warum macht man dann nicht auch ein Gesetz für den Wald?

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Dann braucht man auch Waldarbeiter!)

In diesem Entwurf lesen wir viele Lippenbekenntnisse in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Meine Damen und Herren, ich will hier nur drei wesentliche Punkte herausstellen. Wir wollen klare Nachbesserungen in Sachen Klimaschutz. Der Widerspruch zwischen der besonderen Gemeinwohlbedeutung und der Bewirtschaftung des Staatswaldes muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Und auch das sage ich noch einmal ganz klar: Ein Gesetz, das weitere Stellenstreichungen möglich macht, ist mit unseren Stimmen definitiv nicht machbar.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Frau Ministerin, wenn Sie am Sonntag die dritte Adventskerze anzünden, nehmen Sie sich nochmals Ihr Waldgesetz zur Hand, und lesen Sie es unter den Aspekten des Klimaschutzes und des Gemeinwohls sowie der Nachhaltigkeit. Aus unserer Sicht bedarf dieser Gesetzentwurf einer Überarbeitung. Wir freuen uns schon auf die angeregten Diskussionen bei der durchzuführenden Anhörung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abg. Sürmann für die Fraktion der FDP.