Die Kollegin Hofmann hat es auch schon genannt: das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Der Innenminister hat uns im Innenausschuss erklärt, dass es dort Regelungsbedarf gibt. Dann ist vonseiten der Verwaltung gesagt worden: „Nein, wir werden das nur verlängern.“ Es gibt aber Regelungsbedarf. Das wissen wir aus der großen Anhörung, die wir im Innenausschuss zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz durchgeführt haben. Wir wissen, dass es Regelungsbedarf gibt, insbesondere hinsichtlich Bestattungen anderer Religionsgemeinschaften und anderer Riten.
Da gibt es Nachholbedarf. Gerade auch in Richtung des Integrationsministers sage ich, dass es vielerlei Forderungen auch von den Verbänden gibt, in diesem Bereich etwas zu tun und gesetzliche Regelungen zu schaffen. Es gibt zwar den Einwand, manche Großstädte würden das bereits machen. Da wir aber die zweite, dritte, sogar die vierte Generation derer haben, die hier leben, sollten wir ihren Verwandten die Möglichkeit geben, ihre Hinterbliebenen ordentlich und anständig nach ihren Riten zu beerdigen. Das sind wir den Menschen schuldig, die hier seit Jahren leben. Es gibt Nachsteuerungsbedarf.
Ein weiteres Beispiel ist die Frage der Leichenschau. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Von den Kriminologen gibt es die Anforderung an uns, hinsichtlich der Leichenschau Regelungen zu treffen, die besser sind als das, was wir jetzt haben. In dem Bestattungsgesetz ändern Sie auch etwas, Sie führen einen zusätzlichen Durchschlag ein. Aber das generelle Problem zu lösen – indem eine qualifizierte Leichenschau vorgeschrieben wird –, das tun Sie nicht. Es gibt also Regelungsbedarf.
Deswegen lehnen wir diesen von Ihnen vorlegten Gesetzentwurf ab – nicht, weil wir in dem einen oder anderen Fall nicht glauben, dass man hier oder da ein Gesetz verlängern sollte. Die Kritik bezieht sich auf den grundsätzlichen Umgang mit diesem Parlament. Wenn Sie Gesetze verlängern, dann geben Sie dem Landtag bitte die Möglichkeit, sich auch intensiv damit zu beschäftigen, zu evaluieren, darüber zu diskutieren und unter Umständen Nachsteuerungsbedarf in die Debatte zu bringen. Das machen Sie aber nicht, daher werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner hat sich der Kollege Heinz von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, ich glaube, wir sollten bei diesem Gesetz etwas mehr Gelassenheit walten lassen,
uns diese künstliche Aufregung ersparen und vielleicht darüber nachdenken, was es bewirkt, wenn sich der eine oder andere so verhält, wie er es gerade hier ankündigt. Ich habe jetzt zweimal gehört, man wolle das Sammelgesetz ablehnen. Das haben der Sprecher der GRÜNEN und auch die Sprecherin der SPD angekündigt. In der Folge – das muss man dazu sagen – heißt das, dass diese 23 Gesetze auslaufen und wir überhaupt keine Regelungen mehr haben, die eben noch vehement eingefordert wurden. Deswegen wäre es mein Appell zu Beginn, noch einmal darüber nachzudenken, ob es nicht staatspolitisch klug sein könnte, dem Entwurf doch zuzustimmen, um diese 23 Gesetze im Sammelgesetz heute zu verlängern.
Wir werden das selbstverständlich tun, wir werden diese Gesetze verlängern, weil sie sich grundsätzlich bewährt haben. Es ist schon bei den Vorrednern durchgeklungen, dass sich andere Gesetze nicht bewährt haben, die ausgelaufen sind. Nach einer zehn Jahre andauernden erfolgreichen Überprüfung sind wir inzwischen dazu gekommen, dass die Gesetze künftig nicht mehr alle auf fünf Jahre befristet werden, sondern wir haben ein Stufenmodell. Das heißt, wir haben eine grundsätzlich bewährte Befristung, die modifiziert wird. Heute haben wir ein Teilpaket – das siebte Sammelgesetz – und werden diese 23 Gesetze gemeinsam verlängern.
Über das Friedhofs- und Bestattungsgesetz ist schon vieles gesagt worden, ebenso über den Einzelgesetzentwurf. Ich kann deshalb nur wiederholen: Wenn ein umfassender Novellierungsbedarf gesehen und auch anderswo erkannt wird, dann muss das gründlich vorbereitet werden. Man kann nicht – wie es die Sozialdemokraten getan haben – einen Einzelaspekt herausgreifen, der auch gar nicht der dringendste war. Man kann aber, wenn man diesen umfassenden Bedarf sieht, sicherlich auch ein großes Paket erarbeiten. Aber diese Mühe muss man sich schon machen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das war aber nicht die Intention Ihres Vorgängers im Wahlkreis!)
Über die Vergangenheitsbewältigung sollten wir einmal gesondert sprechen. Das wird dann passieren, wenn ein günstiger Zeitpunkt gekommen ist und wir diese Novellierung gemeinsam angehen. Herr Frömmrich, jetzt hören Sie mir auch zu.
Eben gab es noch eine schöne Vorlage zum Spielhallengesetz – da wird jeder hier im Raum immer hellwach –, aber leider ist die kompetenteste Person gerade nicht da,
die über die entsprechenden Regelungsnotwendigkeiten in Edermünde und anderen Teilen Nordhessens berichten könnte.
Wir haben noch andere Gesetze angerissen, beispielsweise haben wir uns lange genug über das Bannmeilengesetz ausgetauscht. Auch das hat sich bewährt.
Wir sind in einer Situation, in der wir sagen, dass wir dieses Bannmeilengesetz verlängern wollen, um den Landtag etwas vor dem unmittelbaren Druck direkt vor der Tür zu schützen.
Alles in allem müssen wir nicht jede Diskussion dazu zum siebten Mal gemeinsam wiederholen. Ich kann damit schließen, festzustellen: Wir haben 15 % der gesetzlichen Vorschriften und 30 % der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in den vergangenen zehn Jahren abgeschafft. Die Befristung der Gesetze hat sich bewährt. Als Folge dieses bewährten Verfahrens werden wir heute im siebten Sammelgesetz 23 Gesetze gemeinsam verlängern. Wir werden weitere Sammelgesetze in diesem Landtag haben, wir halten an diesem bewährten Verfahren fest. Daher werden wir heute selbstverständlich dem Sammelgesetz zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Müller von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Müller, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es stimmt, der Name bürgt: Müller, da gibt es so viele, kann nicht ganz schlecht sein.
Dazu sage ich erst einmal nichts, beurteilen Sie das nach meinem Beitrag noch einmal neu. Dann bin ich froh, wenn Sie bei diesem Urteil bleiben.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, in dem wir in der Tat eine ganze Reihe von Gesetzen verlängern. Deswegen hat er auch eine erhebliche Bedeutung, weil dies unsere Hauptaufgabe ist. Wenn wir das in geballter Form tun, sollte das auch mit der gebührenden Ausdauer und in angemessenem Umfang passieren.
Dennoch glaube ich auch, dass wir die Entspannung, um die auch der Kollege Heinz gebeten hat, hier anheimfallen lassen sollten; denn mit diesem Verlängerungsgesetz haben wir die Chance, uns die Gesetze anzuschauen.
Genau das wird auch gemacht. In den Bereichen, in denen Bedarf gesehen wird – etwa beim Bestattungsgesetz – hat die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht. Die Landesregierung hat angekündigt, sich noch einmal intensiv mit dem Gesetz zu befassen. Wir haben aber die Aufgabe, da
für zu sorgen, dass die Gesetze nicht zum Ende des Jahres auslaufen. Herr Frömmrich oder Frau Hofmann – die sich gerade unterhält, was ungefähr so unhöflich wie Zeitunglesen ist – –
(Minister Jörg-Uwe Hahn: Na, na, na! – Petra Fuhr- mann (SPD): Rotzlöffel! – Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD) – Anhaltende Zurufe von der CDU und der FDP)
Haben Sie mir gerade eben zugehört? Ich glaube, nicht. Ich bitte darum, wenn man Maßstäbe an andere stellt, diese auch bei sich selbst anzusetzen.
Man wird es vielleicht dem Protokoll entnehmen. Ich gehe für meine Person entspannt damit um, weil ich mit Frau Fuhrmann an dieser Stelle schon meine Erfahrungen gemacht habe.
Einen kleinen Moment, Herr Kollege. – Ich denke, der Begriff „Rotzlöffel“ ist kein parlamentarischer Begriff, Frau Kollegin Fuhrmann. – Fahren Sie bitte fort.
Nein, für eine Entschuldigung fehlt ihr, glaube ich, die Größe. Darum braucht man gar nicht darum zu bitten.
Wichtig ist, dass wir dieses Gesetz beschließen müssen. Was passiert, wenn wir Herrn Frömmrich und Frau Hofmann folgen und sagen: „Sie haben recht, wir lehnen es ab“? Was passiert dann, ohne dass Sie einen Änderungsantrag oder irgendetwas gestellt haben?
Dann laufen sämtliche Gesetze zum Ende des Jahres aus und sind weg. Dann gibt es kein Bestattungsgesetz mehr. Genau das ist der Punkt. Dann müssen Sie schon sagen, was wir damit machen sollen, und entsprechende Änderungsanträge einbringen oder sagen, dies und jenes muss geändert werden. Da kommt aber nichts.
Auch bei diesem Gesetz, bei dem es lediglich um die Verlängerung geht, steht es jeder Fraktion bei den einzelnen inhaltlichen Debatten frei, sich dessen anzunehmen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, einzubringen und hier zu diskutieren. Genau das wäre der richtige Weg.