Wir glauben, dass die Kontrolle zum Schutz von Mensch und Natur vor Ort besser und effektiver gewährleistet werden kann, als es von Ihnen im vorliegenden Gesetzentwurf beschrieben worden ist. Auf der Ebene der Regierungspräsidien sind strukturelle Mängel zutage getreten, und diese gilt es zu beseitigen.
Insbesondere diese strukturellen Mängel begünstigen die sogenannte Migration von Abfällen aus der Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und schwächen damit getätigte Anlageinvestitionen und Strukturen auf der Ebene der Entsorger, der Kreise und der kreisfreien Städte. Gerade dass hier entsprechend kontrolliert und die
Abfallhierarchie eben nicht unterlaufen werden kann, ist im Hinblick auf das in den Abfällen steckende Ressourcenmaterial ein wesentlicher, wichtiger Punkt. Deswegen sollten wir durchaus anderen Bundesländern folgen, die diesen Schritt schon gegangen sind und die Verantwortung der Kontrolle auf die Ebene vor Ort übertragen haben.
Zumindest für meine Fraktion und mich ist es eine Selbstverständlichkeit: Wenn die Aufgaben verlagert werden, muss das auch entsprechend mit Sach- und Personalmitteln getan werden.
Für uns ist das vielleicht eine Selbstverständlichkeit, aber ich glaube, dass es Ihnen gegenüber immer mal wieder erwähnt werden muss, da Sie es häufiger vergessen. Ein Aufgabentransfer ohne eine Erstattung – das wiederum kann gar nicht infrage kommen. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken.
Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie im Bereich der Untersuchungen und der Gutachter, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren, zusätzliche Unklarheiten und Schwierigkeiten, da Sie nur pauschal von Gutachtern und Sachverständigen reden, ohne auf deren Geeignetheit einzugehen. Dazu haben Sie keine Ausführungen gemacht, was Ihnen auch im Rahmen der einen oder anderen Stellungnahme verdeutlicht wurde. Hier sollte der Entwurf präziser werden; denn blindlings Vertrauen in Sachverständige und Gutachter zu setzen, das kann es auch nicht sein. Hier muss noch einmal nachgebessert werden.
Ein letzter Punkt, bei dem Sie in diesem Gesetzentwurf auch noch nicht den richtigen Sprung geschafft haben, ist die Frage des zu erstellenden Abfallwirtschaftskonzeptes durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Sie haben – das ist auch richtig – den Sinn und Zweck des ganzen Unterfangens beschrieben, dass dort die Abfallströme erfasst werden und der Umgang mit ihnen festgelegt werden soll. Eine wesentliche Gruppe aber haben Sie vergessen und nicht berücksichtigt, nämlich die Abfälle aus privaten Haushaltungen, also jene von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern. Wenn wir einen wirklich umfassenden Blick auf die Abfallwirtschaft vor Ort bekommen wollen, muss auch dieser Bereich mit einbezogen werden. Da sollte nachgearbeitet werden.
Deswegen sind wir sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss, wo sicherlich noch einiges nachzuarbeiten sein wird; bei diesem Gesetzentwurf sehen wir durchaus noch Luft nach oben. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Eckert, wenn um diese Uhrzeit einem neuen Abgeordneten so lange zugehört wird, ist es meist eine Jungfernrede. Wenn ihm so aufmerksam zugehört wird, ist es eine gute Jungfernrede. Und wenn ich ihm auch noch eineinhalb Minuten mehr gegeben habe, dann ist das aller Absegnung wert. – Glückwunsch.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung bleibt leider mit ihrem Ausführungsgesetz weit hinter den Möglichkeiten für eine moderne und ökologische Abfallpolitik zurück.
Wir waren einmal deutschlandweit Vorreiter in der Abfallpolitik. Weltweit hat man auf unsere Mülltrennung geschaut. Es wäre jetzt Zeit, dass weltweit auf uns geschaut wird, wie wir mit weniger Ressourcen zum gleichen guten Ergebnis kommen. Leider ist das nicht der Fall.
Wir haben Ihnen schon im letzten Jahr Anregungen gegeben, wie man das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundesebene ändern könnte und wie Sie sich im Bundesrat einsetzen könnten. Ganz klar: Abfallvermeidung muss an erster Stelle stehen. Herr Eckert, das haben Sie vergessen zu sagen.
Wir brauchen eine echte Wiederverwertung. Wir brauchen effizientes Wirtschaften mit unseren Ressourcen. Wir haben sozusagen Potenzial bei unseren heimischen Baustoffen wie Kies und Sand. Das wird oft vergessen.
Ganz wichtig ist die Verbraucherfreundlichkeit. Wir brauchen verbraucherfreundliche Rücknahmesysteme. In Hessen ist das Thema des Umgangs mit gebrauchten Energiesparlampen wichtig. Ich weiß nicht, wie oft Sie darauf angesprochen werden. Da gibt es wüste Verschwörungstheorien. Insofern wäre es sehr wichtig, dass man für den Umgang mit gewissen Risiken Rücknahmesysteme hat. Auch die Rücknahme von Altmedikamenten müsste man regeln.
Und ganz klar ist: Müllentsorgung ist ein Teil der Daseinsvorsorge. Insofern muss die Verantwortung für die Abfallentsorgung bei den Kommunen belassen werden.
Leider, meine Damen und Herren, haben Sie sich nicht auf Bundesebene für das Richtige eingesetzt. Sie haben leider diese hinterwäldlerische Ressourcenpolitik gestützt. Auch im Ausführungsgesetz sind keine weiteren Lichtblicke vorhanden. Auch wenn Sie relativ schnell waren, Frau Ministerin: Andere Bundesländer sind gerade in den Startlöchern, etwas wirklich Fortschrittliches auf den Weg zu bringen. Da hätte ich mir mehr gewünscht.
Die wesentliche Erneuerung haben Sie genannt: die Abschaffung der Andienungspflicht. Sie wurde nicht ohne Grund vorgenommen. Es gab zunehmend Probleme bei der Beseitigung von Sondermüll. Deswegen hat man diesen zentralen Sonderabfallentsorger, die HIM, gegründet. Diese Andienungspflicht wollen Sie jetzt abschaffen.
Wir sind bei Ihnen: Die HIM darf kein Monopol ohne Grund haben; das ist klar. Aber es kann auch nicht sein, meine Damen und Herren, dass wir ganz schnell springen, wenn der hessische Unternehmerverband und andere große Unternehmen rufen, es müsse möglichst günstig sein. Für uns ist ganz klar: Es darf keinen Rabatt auf die Sicherheit der Entsorgung geben.
Insofern sehen wir den Gesetzentwurf mit einer gewissen Skepsis. Wir wollen aber auch bei der Anhörung gut zuhören, was genau die Experten dazu sagen. Für uns werden folgende Fragen wesentlich sein: Wie kann die Entsorgung bei hohem Qualitätsniveau gewährleistet werden? Wie kann die Kontrolle gewährleistet sein? Dabei bin ich bei Herrn Eckert.
Wir befürchten, dass die Kontrolle immer schwieriger wird, wenn es eine völlige Wahlfreiheit der Entsorgungswege gibt. Falls dieses elektronische Nachweisverfahren hält, was es verspricht, lassen wir uns gern eines Besseren belehren. Da bin ich aber noch skeptisch.
Herr Eckert, ich bin aber auch sehr skeptisch bei Ihrem Vorschlag, eine Kommunalisierung der Kontrolle vorzunehmen. Wir haben schon die Kommunalisierung bei anderen Kontrollen wie der Lebensmittelkontrolle. Da zeigt sich: Das war nicht ganz so sinnvoll. – Insofern, Herr Eckert, würde ich das noch einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen besprechen.
Uns ist auch die Frage sehr wichtig: Können wir gewährleisten, dass die HIM nicht nur große Unternehmen bevorzugt, also diejenigen, die sehr große Mengen Abfall sowie sehr unspezifische Stoffe bringen? Weiterhin müssen alle Stoffe angenommen werden. Es kann nicht sein, dass Sie die kleinen Unternehmen vergessen, um wirtschaftsfreundlich zu den großen Unternehmen zu sein. Denn diese hätten dann keinen Markt mehr, um ihre Abfälle loszuwerden.
Insofern, meine Damen und Herren, werden wir uns für eine Regelung einsetzen, die eine bestmögliche Entsorgung garantiert. Wir sind sehr gespannt auf die Anhörung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In 1 t alter Mobiltelefone stecken 70 kg Kupfer. Kupfer, Gold, Nickel, Aluminium und seltene Erden: Das Aufkommen dieser sogenannten Sekundärrohstoffe hat bundesweit jährlich einen Wert von über 6 Milliarden € – Tendenz steigend.
Es ist der Anspruch einer Politik auf dem Weg des sozialökologischen Umbaus unserer Gesellschaft, für eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise Rahmenbedingungen zu setzen, die erstens Abfälle überhaupt nicht erst entstehen lassen und in denen zweitens Produkte unter möglichst geringem Einsatz von Energie und Rohstoffen hergestellt werden.
Die Einrichtung von Pfandsystemen für technische Geräte könnte beispielsweise einen großen Beitrag zur Erfassung und Wiederverwertung von Altgeräten wie Handys leisten.
Der Entwurf des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz folgt hier im Großen und Ganzen aber der schlechten bundesrechtlichen Vorgabe. Das hätte nicht sein müssen.
Die europäische Abfallrahmenrichtlinie regelt klar den Vorrang des Recyclings, also den Vorrang der stofflichen Wiederverwertung vor allen anderen Formen der Abfallbeseitigung.
Im deutschen Recht wurde leider eine Hintertür eingebaut. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz darf Abfall, wenn er einen besonders hohen Heizwert aufweist, auch in einer Müllverbrennungsanlage landen oder als Ersatzbrennstoff z. B. in den Kraftwerken der Zementindustrie eingesetzt werden. Verbrennung ist eine unverantwortliche und schon lange nicht mehr zeitgemäße Degradierung von Rohstoffen, meine Damen und Herren.
Müllverbrennung wird durch diese Regelung dem Recycling gleichgesetzt, und die europäische Abfallrahmenrichtlinie wird damit unterlaufen.
Offensichtlicher Hintergrund ist, dass in Deutschland die kommunalen Entsorgungsbetriebe in den letzten Jahrzehnten viel zu hohe Müllverbrennungskapazitäten aufgebaut haben. Das war eine Fehlentwicklung. Diese Fehlentwicklung war bei der Planung und der Genehmigung der Anlagen in der letzten Dekade bereits bekannt – auch in Hessen.
Die Öfen müssen nun aber am Brennen gehalten werden, damit sich die Investition lohnt. Im Ergebnis fördert dies die Verbrennung wertvoller Rohstoffe und ist das Gegenteil von Abfallvermeidung und Recycling. Das ist nicht unser Anspruch an eine verantwortungsvolle Rohstoffpolitik, und das verstößt gegen EU-Recht. Daher begrüßen wir sehr, dass Umweltverbände gegen diesen Unsinn bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt haben.
Im Umgang mit gefährlichen Abfällen überbietet das hessische Ausführungsgesetz das Bundesgesetz allerdings. In den Siebzigerjahren hat Hessen mit der Industriemüll GmbH die Voraussetzung für eine zuverlässige und nahe Abfallentsorgung geschaffen.
Die Andienungspflicht für gefährliche Abfälle zur Beseitigung durch die Hessische Industriemüll GmbH soll im neuen Ausführungsgesetz entfallen. Ohne Not sollen die relativ kurzen Wege in Hessen, die Verlässlichkeit und das Know-how der Industriemüll GmbH aufgegeben werden. Wer garantiert in Zukunft, dass die Privaten genauso zuverlässig sind?