Protocol of the Session on June 27, 2012

Dabei aber vergisst der Kollege zweierlei: dass der Untersuchungsauftrag von CDU und FDP aufgebläht wurde,

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

wodurch eindeutig mehr Aufwand entstand, und dass diese Aufblähung auch noch zu relevanten Teilen verfassungswidrig war, wie der Staatsgerichtshof festgestellt hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Dieses Verfahren einschließlich der dadurch gegebenen zeitlichen Verzögerung hat natürlich auch die Kosten nach oben getrieben. Peter Beuth, der Generalsekretär der CDU Hessen – man wird ihn vielleicht dazu noch hören – hat sich schriftlich schon über etwas aufgeregt, was er selbst veranlasst hat. Da kann ich nur sagen: Weiter so, Herr Kollege. Machen Sie das doch bitte bei Ihrer Wahlkampfplanung genauso. Ich will mich für die GRÜNEN schon einmal vorab für diese Unterstützung bedanken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen, meine Herren, kommen wir zu unseren grünen Bewertungen der Vorgänge, wie sie sich nach der Beweisaufnahme tatsächlich darstellen. Bereits im Rahmen des Untersuchungsausschusses 16/1 – das war vor zwei Legislaturperioden – bezeichnete der damalige FDP-Abgeordnete Roland von Hunnius in einer Rede vor dem Plenum im November 2005 die personellen Maßnahmen, die auch Gegenstand des aktuellen Untersuchungsausschusses waren, als „Verkettung von Merkwürdigkeiten und Absonderlichkeiten, die aufhorchen lässt“. Er fügt seiner Auflistung hinzu, dass es einem unvoreingenommenen Beobachter schwerfalle, an eine zufällige Verkettung zu glauben.

Jetzt stellt die Mehrheit fest: Es war alles in Ordnung, es war gar nichts los. – Entgegen dieser Mehrheitsauffassung handelt es sich bei den untersuchten Geschehnissen nicht um schlichte Arbeitsplatzkonflikte, wie sie an jedem Arbeitsplatz auftreten können. Art, Umfang und Folgen der Ereignisse sowie der Umstand, dass alle Hierarchieebenen der hessischen Finanzverwaltung involviert waren, offenbaren vielmehr einen gravierenden Systemfehler.

Entgegen den Ausführungen im Mehrheitsbericht kann die Verwaltung auch nicht für sich in Anspruch nehmen, stets rechtsmäßig gehandelt zu haben. Einer solchen Bewertung liegt eine Betrachtungsweise zugrunde, die ausschließlich die Einhaltung von formalen Verfahrensregeln

im Blick hat, die Hintergründe des Geschehens jedoch unberücksichtigt lässt. So belegen die untersuchten Fälle, dass den personellen Maßnahmen sachfremde Erwägungen zugrunde lagen, die diese als Schikane damit unzulässig erscheinen lassen.

Wenn Sie sich die in unserem Bericht dargestellte Tabelle derjenigen ansehen, die den sogenannten Brandbrief unterschrieben haben, und feststellen, sie sind identisch mit denjenigen, gegen die personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, dann ist ein Zufall nach allen Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung ausgeschlossen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Die untersuchten Geschehnisse stellen somit einen massiven Machtmissbrauch seitens des Finanzamtsvorstehers nicht nur mit Wissen und Billigung, sondern sogar mit aktiver Unterstützung der Oberfinanzdirektion und des Ministeriums der Finanzen dar. Das unterstreicht den Vorwurf des systematischen Mobbings gegen kritische Beamte.

Die Beweisaufnahme hat schließlich schwerwiegende Mängel in den Verfahrensregeln und auch in der Arbeitsweise des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales offenbart. Nach diesen Feststellungen ist es unseres Erachtens dringend erforderlich, das gesamte Verfahren der Inruhestandversetzung und insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen Gutachtern und Verwaltung auf neue Grundlagen zu stellen, die den Anforderungen des § 56 Beamtengesetz auch tatsächlich Rechnung tragen.

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung ist für die Dienstunfähigkeitsbegutachtung nach unserer Meinung zwingend das Vieraugenprinzip einzuführen, das eine Qualitätskontrolle des Gutachtens bedeutet. Ferner ist bei der Untersuchung der durchführenden Behörde auf eine ausreichende Personalausstattung und wirkliche Qualitätskontrollen zu achten. Im Regelfall soll bei Beamten unter 60 Jahren eine Inruhestandversetzung auf Lebenszeit ausgeschlossen sein. Ob Dienstunfähigkeit fortbesteht, ist durch regelmäßige unabhängige Nachuntersuchungen zu überprüfen.

Darüber hinaus müssen wir leider wiederholen, hier und heute, was wir GRÜNEN bereits in unserem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 16/1 geschrieben hatten:

Nach intensiver Beschäftigung mit den Strukturen und Abläufen innerhalb der Steuerverwaltung empfiehlt der Untersuchungsausschuss

das war unser Wunsch –

der Landesregierung, die Führungs- und Organisationsstrukturen der Steuerverwaltung eingehend zu überprüfen und zu reformieren, da sie den Anforderungen an eine moderne Verwaltung nicht entsprechen.

Meine Damen und Herren, das war im März 2006. Wir sind mehr als sechs Jahre weiter. Das ganze Desaster hätte man vermeiden können. Leider wurden unsere Vorschläge nicht berücksichtigt. So sind die Prinzipien der Personalführung nach wie vor dringend zu überarbeiten.

Für eine bessere Unternehmenskultur sind die in den vorhandenen Leitlinien bereits formulierten Grundsätze jetzt auch endlich umzusetzen. Deswegen schlagen wir vor, nein, wir fordern von der Landesregierung, zu diesem Zweck die Führungskräfte hinsichtlich ihrer Konfliktlö

sungskompetenz besonders zu schulen. Weiterhin soll die Einführung von Qualitätsgruppen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und die Qualität der Verwaltung zu steigern und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen.

Schließlich ist, Kollege Schmitt hat es auch schon angesprochen, rasch eine unabhängige Beschwerdeinstanz, z. B. einen Ombudsmann, zu schaffen, insbesondere in so stark hierarchisierten Verwaltungen, wie sie die Steuerverwaltung nun einmal darstellt.

Wir fordern, dass nicht weiter menschliche Katastrophen in der untersuchten Art passieren müssen, bevor endlich eine moderne Personalführung in der Steuerverwaltung Platz greift. Wenn dies tatsächlich ein Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses wird, dann hat er großen Nutzen für alle, für die Bediensteten ebenso wie für die Steuerzahler, gehabt. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Das Wort hat der Abg. Alexander Noll, FDP-Fraktion.

(Norbert Schmitt (SPD): Der zitiert jetzt Herrn von Hunnius!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kaufmann, Sie widersprechen sich in Ihrer Stellungnahme eigentlich selbst. Wenn man die Pressemitteilung bzw. den Artikel des „Wiesbadener Kuriers“ vom 13.06. mit der Überschrift „Beamte ‘faktisch strafversetzt’“ liest, und daraus Ihre eigene Aussage zu diesem Thema zitiert, dann hört sich die Sache schon ganz anders an. Da steht:

Wie der GRÜNEN-Abgeordnete Kaufmann betonte, geht es nicht um den Vorwurf, die Landesregierung habe die Fahnder aktiv aus dem Dienst gedrängt...

Herr Kaufmann, was gilt denn jetzt eigentlich? Wenn Sie schon alternativ Berichte zu dem erstellen, was offizieller Bericht des Ausschusses ist, dann müssen Sie auch eine Linie durchhalten.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Im Jahr 2009 las sich das noch ganz anders. Damals unterstellten Sie schlichtweg, dass dort Mobbing mit dem Ziel betrieben wurde, diese Steuerfahnder aus dem Dienst zu entfernen.

Meine Damen und Herren, im Wesentlichen sind doch einige wenige Vorwürfe von Bedeutung, die es gilt, näher zu untersuchen. Zum Beispiel der Anfangsvorwurf, der in der Presse im Wesentlichen aufrechterhalten worden ist, man wolle durch die Personalaktion innerhalb der Steuerverwaltung eine Schonung von Steuerflüchtigen betreiben. Dazu muss man sagen, dass bereits der damals zuständige Untersuchungsausschuss zu diesem Thema zu einer ganz anderen Auffassung kam. Ich zitiere den Abg. Norbert Schmitt

(Norbert Schmitt (SPD): Bitte vollständig!)

ja, vollständig –, der in diesem Bericht folgendermaßen wiedergegeben wird:

(Norbert Schmitt (SPD): Lesen Sie aber auch den Satz darüber!)

Eine politisch motivierte Nichtverfolgung von Steuerflüchtigen gab es nicht. Das will ich hier ausdrücklich betonen.

(Norbert Schmitt (SPD): Zitieren Sie auch den Satz weiter oben! – Zuruf der Abg. Sigrid Erfurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Insofern lässt sich auch in diesem Untersuchungsausschuss dieser Vorwurf nicht aufrechterhalten. Er wurde an keiner Stelle durch die Zeugenvernahme auch nur in Ansätzen bestätigt.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es war kein Untersuchungsgegenstand, ist aber in den Veröffentlichungen der entsprechend Beteiligten immer wieder lanciert worden,

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ein weiterer Vorwurf des Mobbings der ehemaligen Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Heiko Feser, Tina Feser und Marco Wehner.

Da lässt sich die Sache einmal näher betrachten. Das Ergebnis der Einvernahme der Zeugen zu bestimmten Sachverhalten hat ja Loriot-Charakter. Um diesen Charakter zu unterstreichen, möchte ich hier ein paar Zitate bringen, auch um das Thema „Glaubwürdigkeit der einvernommenen Zeugen“ ein wenig näher zu beleuchten.

Das Ganze tituliert sich mit einem schönen Wort, das man einem Loriot-Sketch hätte entnehmen können: Toilettenschlüssel. Auf Seite 108 des Berichtes ist zu lesen, dass der damalige Sachgebietsleiter dem Vorwurf, Herr Wehner sei systematisch ausgegrenzt worden, indem man ihm z. B. keinen Toilettenschlüssel gegeben und dessen Büro nicht gereinigt habe, wie folgt entgegentrat:

Das hatte ich jetzt, glaube ich, auch in der Zeitung gelesen. Das entspricht absolut nicht der Realität. Davon wusste ich nichts. Das ist das erste Mal, dass ich das jetzt gehört habe. Angeordnet habe ich es schon gar nicht. Wenn es tatsächlich der Fall gewesen sein sollte, dann wäre der normale Weg gewesen, dass der Herr Wehner mir sagt, dass er keinen Toilettenschlüssel hat. Dann hätte ich ihn an die Geschäftsstelle verwiesen. Dann wäre das mit Sicherheit ein Versehen gewesen. Alles andere ist wirklich absurd.

So viel zum Thema „Glaubwürdigkeit von Zeugen“.

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt weiß ich, wo Sie angekommen sind! – Torsten Warnecke (SPD): Was belegen Sie damit eigentlich? Dass es sein kann, aber möglicherweise nicht geschehen ist?)

Hier wird doch die Behauptung aufgestellt, fußend auf der Aussage der vier Betroffenen, es sei eine politische Einflussnahme vorgenommen worden, diese vier Mitarbeiter seien mutwillig aus dem Amt und aus ihrer Tätigkeit gedrängt worden. Wenn Zeugen sich in der Art einlassen – das zieht sich wie eine Kette durch die Einvernahmen und die Aussagen der Zeugen –, dann stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Glaubwürdigkeit. Wie

handhaben Sie es denn, wenn Zeugen sich in allen möglichen Bereichen als wenig glaubwürdig oder zumindest fragwürdig erweisen? Welchen Wahrheitsgehalt hat dann ausgerechnet der Vorwurf des vorsätzlichen Mobbings mit dem Ziel, diese Personen aus dem Dienst zu entfernen?

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Das schließen Sie aus dem Toilettenschlüssel?)