Herr Innenminister, warum werden trotz fehlender Ausbildungsplätze in Hessen und fehlender Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter statt der versprochenen 850 nur 450 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt?
Herr Kollege Schaub, Sie wissen, dass die 850 Stellen Ausfluss einer langfristigen Planung waren. Wir brauchen diese nicht, um die Stellen zu besetzen, und zwar aus zwei Gründen: Erstens ist die Zahl der in den vorzeitigen Ruhestand gehenden Beamten zurückgegangen – das ist erfreulich –, und zum Zweiten bleibt es dabei, dass wir diese Stellen besetzen wollen. Das wird aber länger dauern. Sie kennen die allgemeine wirtschaftliche Situation. Ich kann nicht verantworten, mehr Leute einzustellen, als zum Schluss eine feste Einstellung bekommen.
Wir werden nach Lage der Dinge auch in diesem Jahr wieder mehr Menschen einstellen, als den Dienst verlassen, sodass wir die Lücke weiter schließen. Ich würde ungern einen Zustand erleben,wie ich ihn zu meinem Amtsantritt vorgefunden habe, als nach meiner Kenntnis 156 Polizeikommissare keine Stelle hatten. Ich möchte gerne, dass wir das kontinuierlich und Stück für Stück so gestalten, dass diejenigen, die in die Ausbildung gehen, nachher auch eine Stelle haben.
Ich darf Ihnen schon heute sagen: Wir werden in den nächsten Jahren diese Lücke deutlich verkleinern können.Alles andere bleibt der weiteren Entwicklung vorbehalten, insbesondere den finanziellen Möglichkeiten.
Herr Minister, halten Sie es nicht für unverantwortlich, nur halb so viele Leute einzustellen, wie Sie versprochen haben – erstens angesichts der Situation und zweitens angesichts Ihrer Wahlversprechen, in denen es immer um 850 Stellen ging, und zwar nicht langfristig, sondern präzise auf dieses Jahr ausgerichtet?
Erste Antwort: Nein. Zweite Antwort: Bezogen auf dieses Jahr habe ich nie von 850 Stellen gesprochen.
Distanzieren Sie sich von in der Presse zitierten Äußerungen des Landesobmanns der Sudetendeutschen,Alfred Herold, auf dem von Ihnen besuchten Landestreffen der Sudetendeutschen, wonach „der Tschechischen Republik die Europareife fehle“ und „jenseits des Böhmerwaldes Massenmörder immer noch frei herumliefen“?
Herr Abgeordneter, ich habe, wie Sie wissen, auf dieser Veranstaltung gesprochen. Ich habe den dort Anwesenden ausführlich dargelegt, warum ich – im Gegensatz zu Herrn Herold – der Auffassung bin, dass es richtig ist, die Tschechische Republik in die Europäische Union aufzunehmen und die anstehenden Fragen innerhalb der Union zu lösen. Ich habe genauso deutlich gesagt – auch diese Position kennen Sie –, dass ich die Benesˇ-Dekrete und den Fortbestand dieser Dekrete als geltendes Recht in der Tschechischen Republik für unvereinbar mit dem europäischen Recht halte, wie das auch das Europäische Parlament ausgedrückt hat.
Herr Ministerpräsident, ich möchte noch einmal nachfragen:Teilen Sie meine Einschätzung, dass solche Äußerungen nicht angetan sind, den Versöhnungs- und Verständigungsprozess zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland zu fördern?
Herr Abgeordneter, ich glaube, dass wir in der Tat nach wie vor den Tatbestand haben, dass es, sowohl auf deut
scher als auch auf tschechischer Seite, eine sehr große gegenseitige Verletztheit gibt und dass deshalb die Auseinandersetzung immer noch sehr emotional und mit Worten geführt wird, die Menschen wie ich, die nicht direkt betroffen sind, auf keinen Fall übernehmen würden.
Ich glaube, dass der Weg, den wir gehen, am Ende die aus der Sicht von vielen in unserem Land lebenden Vertriebenen als sehr große Schmach und noch schlimmer empfundenen Benesˇ-Dekrete im Rahmen der Europäischen Union zu beseitigen,richtig ist.Ich habe nicht die Absicht, jedes einzelne Wort derjenigen, die in diesem Zusammenhang sprechen, zu bewerten, wie ich das auch in keinem anderen Bereich tue.
Ich darf zunächst auf der Tribüne eine Gruppe der Jahrgangsstufe 12 des Goethe-Gymnasiums in Frankfurt am Main begrüßen, die in der Zeit vom 8. bis 11. Juli in unserem Hause ein Seminar unter dem Titel „Im Zentrum der Landespolitik“ machen.
Ich wünsche dabei viel Erfolg und viel Spaß. Wir sehen uns noch. Das ist eine spannende Sache. Wir haben das schon einmal mit einer Gruppe aus einer anderen Schule praktiziert. Ich hoffe, das geht auch bei Ihnen gut. Herzlich willkommen.
a) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel
Nach § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2001, und § 5 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 27. Oktober 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001, werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Landtags gewählt.
Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktion der CDU, Drucks. 16/269, der Fraktion der SPD, Drucks. 16/280, und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/287, vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Ist jemand dagegen, dass wir per Handheben abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann machen wir es so. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 16/269 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wenn alle Abgeordneten der CDUFraktion anwesend sind – das ist der Fall –, dann sind das 56 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU. Wer ist für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 16/280? –
Das sind gemäß Anwesenheitsliste 33 Stimmen für den Vorschlag der SPD-Fraktion.Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/287. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Dieser Vorschlag hat 12 Stimmen bekommen. Wer möchte sich insgesamt enthalten? – Die Fraktion der FDP enthält sich. Damit sind die in den Wahlvorschlägen genannten Damen und Herren als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel gewählt.
b) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Darmstadt
Ich verzichte auf die Wiederholung des Vortrags aller gesetzlichen Grundlagen. Ihnen liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/270, ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/281, und ein Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/288, vor.
Wir stimmen ab.Wer dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Drucks. 16/270, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind 56 Stimmen. Wer dem Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 16/281, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.– Das sind 33 Stimmen. Wer dem Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind 12 Stimmen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit sind die in den drei Wahlvorschlägen genannten Personen gewählt.
c) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt
Die gesetzlichen Grundlagen sind dieselben. Ihnen liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/271, ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/282, und ein Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/289, vor.
Wird geheime Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.Wer ist für den Vorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/271? – Das sind 56 Stimmen. Wer ist für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Drucks. 16/282? – Das sind 33 Stimmen.Wer ist für den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/289? – Das sind 12 Stimmen. Wer enthält sich? Bei Enthaltung der FDP-Fraktion sind die Wahlvorschläge der Fraktionen angenommen worden.
d) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen
Wenn keine geheime Wahl gewünscht wird, dann machen wir es offen. – Das ist so. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/272, auf. Wer dem zustimmt,den bitte ich um das Handzeichen.– Danke schön. Das sind 56 Stimmen. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/283, auf.Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Vielen Dank,das sind 33 Stimmen. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucks. 16/290. Wer stimmt dem zu? – Das sind zwölf Stimmen.Stimmenthaltungen? – Die Frak
tion der FDP. Damit sind mit der gleichen Stimmenzahl wie beim vorigen Punkt die entsprechend vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen gewählt.
e) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel
Auch hier das gleiche Verfahren. Es wird keine geheime Wahl gewünscht. Dann rufe ich den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/273, auf. Wer dem zustimmt,den bitte ich um das Handzeichen.– Danke schön, das sind 56 Stimmen. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/284, auf.Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Vielen Dank,das sind 33 Stimmen. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/291, auf. Wer stimmt dem zu? – Danke, das sind zwölf Stimmen. Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Danke schön, damit ist auch hier mit dem entsprechenden Ergebnis gewählt.
f) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden
Das Verfahren ist analog wie bei den vorhergehenden. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/274, auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön, das sind 56 Stimmen. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/285, auf. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön, das sind 33 Stimmen. Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/292, auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön, damit sind das zwölf Stimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Enthaltung der FDP-Fraktion.Somit sind auch hier die Stimmen vereint auf die entsprechenden Kandidaten, und sie sind damit gewählt.
g) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel
Nach § 23 Abs.2 der Finanzordnung vom 6.Oktober 1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1997, und § 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung vom 17. Dezember 1965, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976, werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter auf vier Jahre vom Landtag nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen.
Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.