Protocol of the Session on November 22, 2005

Herr Abgeordneter, nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen steht die baureife Planung der Brücke über die Schwalm vor der Fertigstellung. Der Zuwendungsantrag der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird demnach noch in diesem Jahr vorliegen. Das ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Bewilligungsbescheids. Dieser Antrag kann dann abschließend geprüft werden.

Die Erteilung des Bewilligungsbescheids soll Anfang des Jahres 2006 nach der Freigabe der Haushaltsmittel erfolgen. Die erforderlichen Mittel sind jedenfalls in dem GVFG-Förderprogramm vorgesehen.

Herr Abg. Rudolph stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wie erklären Sie sich, dass zwei Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion schon vor Wochen gegenüber der Presse erklärt haben, das Land habe die entsprechenden Mittel schon bereitgestellt? Sie haben eben ausgeführt, der Antrag müsse noch durch die Behörden geprüft werden, was nachvollziehbar ist.

Herr Staatsminister Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Möglicherweise hat das mit der Fähigkeit dieser Abgeordneten zu tun, hellsehen zu können.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Norbert Schmitt (SPD) – Günter Rudolph (SPD): Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Wir kommen zu Frage 493 des Herrn Abg. Heidel.

Ich frage die Landesregierung:

Können die hessischen Landwirte sicher mit einer Abschlagzahlung von 80 v. H. der Betriebsprämie spätestens im Dezember dieses Jahres rechnen?

Herr Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Heidel, die Europäische Kommission hat auf Drängen Deutschlands die Möglichkeit eröffnet, einen Teil der Betriebsprämie noch in diesem Jahr auszuzahlen. Die Teilzahlung in einer Größenordnung von bis zu 80 % des dann feststehenden Prämienbetrags soll in Hessen, wie auch in allen anderen Bundesländern, in der 52. Kalenderwoche erfolgen.

Es folgt Frage 494 der Frau Abg. Hofmann.

Ich frage die Landesregierung:

Warum hat das Justizministerium beschlossen, dass die deutsche Rechtsgeschichte im Dritten Reich nicht mehr im Rahmen der Fortbildung für Referendare unterrichtet bzw. angeboten werden soll?

Herr Minister der Justiz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Justizministerium hat zu keinem Zeitpunkt beschlossen, dass deutsche Rechtsgeschichte im Dritten Reich im Rahmen der Fortbildung für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nicht mehr unterrichtet bzw. angeboten werden soll. Es gibt keine in der Thematik liegenden Gründe für das Ministerium, diese Fortbildungsveranstaltung nicht mehr stattfinden zu lassen. Ursache für die Nichtdurchführung der Fortbildung war einzig und allein das mangelnde Interesse der Rechtsreferendare an der Teilnahme an diesem Angebot.

Frau Hofmann stellt eine Zusatzfrage.

Hat das Justizministerium angesichts der Wichtigkeit dieses Themas Anstrengungen unternommen, für diese Thematik bei den sich in der Ausbildung befindenden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren zu werben?

Herr Staatsminister Dr.Wagner, Sie haben das Wort.

Es wird für Angebote,die nicht ausreichend angenommen werden, von den Leitern der Arbeitsgemeinschaften nochmals ausdrücklich geworben. Das ist auch bei dieser Veranstaltung der Fall gewesen. Gleichwohl war das Interesse so gering, dass das Fortbildungsangebot nicht durchgeführt worden konnte.

Frau Abg. Hofmann stellt eine Zusatzfrage.

Wie bewertet das Justizministerium den Vorschlag, diesen Teil der deutschen Rechtsgeschichte als verbindlichen Stoff in den Ausbildungsplan der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aufzunehmen?

Herr Justizminister, Sie haben das Wort.

Ich will ausdrücklich sagen, dass wir auch in Zukunft wieder Anstrengungen unternehmen und für dieses Thema werben werden. Wir werden den Referendarinnen und Referendaren auch in Zukunft solche Weiterbildungsangebote unterbreiten.

Herr Abg. Dr. Jürgens stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, können Sie sich erklären, weshalb, wie Sie sagen, das Interesse der gegenwärtig vorhandenen Referendargeneration an dieser Thematik so gering ausfällt? Hängt das möglicherweise damit zusammen, dass der Druck auf die Referendarinnen und Referendare insgesamt gewachsen ist, weil sie in kurzer Zeit ihr Examen ablegen müssen? Werden deswegen Fortbildungsmaßnahmen insgesamt weniger nachgefragt, oder betrifft es speziell diesen Themenbereich?

Herr Minister der Justiz, Sie haben das Wort.

Herr Dr. Jürgens, ich kann Ihnen hierauf keine konkrete Antwort geben. Alles, was ich dazu sagen könnte, wäre Spekulation.

Ihre Frage kann für uns aber durchaus Anlass sein, einmal eine Befragung der Referendare durchzuführen, bei der es auch um die Prioritäten hinsichtlich der Weiterbildungsangebote für Referendare geht. Dem können wir gerne nachgehen.

Es folgt Frage 495 des Herrn Abg. Bender.

Ich frage die Landesregierung:

Mit welchen Maßnahmen will sie in dem laufenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 5, Abschnitt Burg- und Nieder-Gemünden, sicherstellen, dass die in den

Planungsfeststellungsunterlagen von 1989 vorgesehene Lärmschutzwand gegenüber der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung, wie am Beispiel Lumda bereits umgesetzt, realisiert wird?

Herr Minister Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Bender, für den Ausbau der Bundesautobahn 5 im Planungsabschnitt Mücke läuft zurzeit das Planfeststellungsverfahren. Die Einwendungen und Stellungnahmen dazu wurden vom Regierungspräsidium Gießen im September 2005 erörtert. Die Unterlagen der Anhörung sind der Planfeststellungsbehörde bislang noch nicht vorgelegt worden.

Der Vorhabensträger, also der Bund, hat im so genannten Änderungsverfahren, das im Jahr 2004 stattgefunden hat, die ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen bei Gemünden und Feldatal, Ortsteil Burg-Gemünden, herausgenommen. In der ursprünglichen Planung, die aus dem Jahre 1989 stammt, waren sie noch enthalten. Die aktuell durchgeführte schalltechnische Berechnung hat zum Ergebnis gehabt, dass kein Anspruch auf aktive Lärmschutzmaßnahmen besteht. An einigen Gebäuden ist jedoch das Anbringen eines passiven Lärmschutzes vorgesehen.

Die Rechtslage bei Burg-Gemünden ist von der bei Lumda zu unterscheiden. Bei Lumda handelt es sich nach der Verkehrslärmschutzverordnung um eine wesentliche Änderung. Denn dort wurde durchgehend ein zusätzlicher Fahrstreifen angebaut. Das hatte zur Folge, dass die niedrigeren Lärmvorsorgegrenzwerte zugrunde gelegt werden konnten.

Bei Burg-Gemünden ist die Situation anders. Nur für wenige Häuser liegt der Fall einer wesentlichen Änderung vor. Aufgrund der Baumaßnahmen erhöht sich dort der zur Beurteilung heranzuziehende Pegel geringfügig auf über 70 dB (A) tagsüber und 60 dB (A) bei Nacht. Das sind die Werte, die der Bund in der Verkehrslärmschutzverordnung als Grenzwerte festgelegt hat.

Sie wissen, dass diese Werte bei Sanierungen gelten. Bei Neubaumaßnahmen werden die Werte für den Lärmschutz etwas höher angelegt. Genau dadurch ergibt sich eine Grenze, weswegen unterschiedliches Recht angewandt werden muss. Aufgrund der Kriterien des Bundes haben wir es bisher nicht geschafft, hier aktiven Lärmschutz zu realisieren.

Dennoch will ich noch einmal mit dem Bund verhandeln – obwohl der Planfeststellungsbeschluss vorhanden ist, die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und wir mit dem Bau beginnen können. Dadurch soll der Ablauf des Verfahrens aber nicht aufgeschoben werden. Hierbei soll auch ein Gutachten helfen, das wir deswegen in Auftrag gegeben haben.

Herr Kollege Bender stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, besten Dank. Sie haben meine Zusatzfrage schon zum Teil beantwortet. Diesen Teil brauche ich dann nicht mehr zu stellen.

Aber eines möchte ich noch wissen. Ich denke, da werden Sie mir zustimmen. Der Verkehr ist seit dem letzten Planfeststellungsverfahren aus dem Jahr 1987, das seinerzeit zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen geführt hat, aufgrund der Öffnung der Grenze deutlich gestiegen. Deshalb ist eine Vergleichbarkeit mit der Situation bei Lumda,zumindest was den Lärm anbelangt,gegeben.Wären Sie angesichts dieser Voraussetzungen bereit, noch einmal deutlich beim Bund nachzuhaken,damit wir da die gleiche Behandlung bekommen, wie es sie in Lumda gegeben hat?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Das Problem ist so, wie Sie es dargestellt haben. Die faktisch vorhandenen Lärmwerte begründen dies entsprechend. Aber wir müssen berücksichtigen, dass der Bund, also der Vorhabensträger, uns diese Planung nicht absegnet, wenn wir nicht die Lärmschutzkriterien berücksichtigen, die er nach 1989 festgelegt hat. Dennoch wollen wir das noch einmal versuchen.

Herr Kollege Bender stellt noch eine Zusatzfrage.

Herr Minister, mit der Festlegung im Jahr 1987 sind bei der Bevölkerung Erwartungen entstanden. Glauben Sie, dass wir Politiker diesen Erwartungen durch die nachträgliche Änderung eines Richtwerts Rechnung tragen können?

Herr Dr. Rhiel.

Ich werde diese Argumentation, wie Sie sie noch einmal vorgetragen haben,bei den Verhandlungen mit dem Bund erneut ernsthaft einbeziehen.

Frage 496, Frau Abg. Sorge.