Protocol of the Session on September 22, 2005

der Information nicht detailliert festgelegt werden, wir aber gleichwohl die Möglichkeit der Einflussnahme und der Beeinflussung haben. Ich glaube, um damit zum Schluss zu kommen, das ist in der Tat sowohl politisch als auch rechtlich ein Mehr an Demokratie zugunsten eines solchen Landesentwicklungsplans. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jürgen Walter (SPD))

Das Wort hat Herr Walter für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anschließen, was der Kollege Posch gesagt hat. Die SPD hat sich im Ausschuss zunächst enthalten, weil wir verabredet hatten, diese Frage noch einmal in der Fraktion zu diskutieren. Wir hatten uns überlegt, ob wir noch einen konkretisierenden Änderungsantrag einbringen. Das haben wir nicht gemacht. Ich werde gleich begründen, warum nicht.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir begrüßen, dass dieser Gesetzentwurf so eingebracht worden ist. Wir sind der Auffassung – das scheint auch Ergebnis der Anhörung zu sein –, dass die grundsätzliche Zulässigkeit eines so genannten Zustimmungsvorbehaltes gänzlich unbestritten ist.Wir sind auch der Auffassung, dass diese Zustimmung durch das Parlament zu dieser Rechtsverordnung sinnvoll ist. Kollege Posch hat es dargestellt. Es ist eine erhöhte Legitimität eines solchen Landesentwicklungsplans, wenn nicht nur die Exekutive, sondern auch wir als Parlament einen solchen Landesentwicklungsplan mittragen. Denn wir müssen es dann auch. Der Landesentwicklungsplan wird nur in Kraft treten können, wenn das Parlament sagt: Ja, wir übernehmen diesen Landesentwicklungsplan.

Wenn ich es in der Anhörung richtig verfolgt habe, gab es da noch die Frage: Ist es nicht besser, wir machen es per Gesetz und nicht per Zustimmungsverordnung? Ich glaube, dass der Weg über ein Gesetz ein gänzlich falscher wäre. Wenn wir den Landesentwicklungsplan als Gesetz beschließen würden, wäre es nicht nur nahe liegend, sondern zwingend, dass die Gerichte die gleichen Anforderungen an die Abwägungsentscheidung, die wir als Parlament dann treffen würden, stellen würden wie momentan an die Verwaltungsbehörde. Jetzt haben wir es aber bei einem Landesentwicklungsplan insbesondere bei den großen Infrastrukturprojekten – nicht nur beim Frankfurter Flughafen, aber da wird es symbolisch deutlich – oftmals mit politisch umstrittenen Fragen zu tun, in denen es eine klare politische Vorfestlegung, gelegentlich sogar in Wahlprogrammen, gibt. Gerichte könnten auf die Idee kommen, dies als einen Ermessensnichtgebrauch zu bezeichnen. Wenn ich am Anfang einer Abwägung sage, was das Ergebnis dieser Abwägung ist, ist die Gefahr groß, dass ein Gericht sagt: So geht es nicht. – Das war übrigens zentraler Teil unserer Kritik an der Vorfestlegung der Landesregierung bei der Bahnvariante, wobei die Unterscheidung zwischen politischer und juristischer Festlegung eine ist, die ich trotzdem für gewagt halte.

Ein kleiner Punkt war in der Debatte wohl noch die Frage der Änderungszustimmung. Da teile ich das, was Herr Boddenberg und Herr Posch ausgeführt haben. Das wird wohl nicht gehen, weil wir an der Stelle wieder die Grenze zwischen dem Bereich der Exekutive und unserem parlamentarischen Bereich verwischen.Das ist auch,denke ich, in der Praxis nicht notwendig.Wenn man einmal mit Bayern telefoniert, stellt man fest, dass die es hinkriegen, in dem parlamentarischen Prozess bereits Einfluss auf den exekutiven Prozess zu nehmen. Dies ist auch der Grund, auch wenn wir das noch nicht abschließend beurteilt haben, warum wir der von den GRÜNEN beantragten Änderung skeptisch gegenüberstehen. Die Stellungnahme wäre bereits ein Vermischen von dem exekutiven und legislativen Tätigwerden. An dieser Stelle haben wir zunächst einmal Bedenken.

Aber das führt uns zu dem zentralen Problem. Herr Minister, ich bitte einmal um Ihre Aufmerksamkeit. Da

schließe ich an das an, was Herr Posch gesagt hat. Herr Minister, die Frage, welche Unterlagen, welche Informationen über die tragenden Gründe Ihrer Abwägungsentscheidung das Parlament erhalten wird, ist von zentraler Bedeutung.Natürlich stellen wir keine eigenen Abwägungen an. Das ist richtig.Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, allein die Entscheidung, ob eine Abwägung, die ein anderer vorgenommen hat, richtig oder falsch ist,

(Michael Denzin (FDP): Richtig!)

setzt sachlogisch eine eigene Abwägung voraus; denn ich muss die Abwägungsgründe, die tragenden Gründe der Entscheidung nachvollziehen können.Ich muss sie verstehen können, um zu sagen: Ja, diese Gründe überzeugen mich; sie tragen diese Entscheidung. – Das heißt, auch wenn wir keine eigene Abwägungsentscheidung in der Sache vornehmen, nehmen wir doch sehr wohl eine Abwägungsentscheidung darüber vor, ob die Abwägung, die andere vorgenommen haben, für uns eine ist, der wir zustimmen können oder nicht.

Herr Minister, diese Frage wird „beklagt“ werden. Ich glaube, unabhängig davon, wie lange wir als Parlamentarier Zeit bekommen, wie viele Informationen wir bekommen werden, wie genau uns Sachverständigengutachten erklärt werden,es wird – das prophezeie ich – Kolleginnen und Kollegen geben, die sagen: Für Parlamentarier war die Zeit nicht ausreichend; von diesem oder jenem Gutachten konnte ich mir nicht abschließend in der nötigen Tiefe mein Bild machen. – Dies wird ein zentrales Problem werden. Das heißt, da wir wollen, dass eine solche Entscheidung nicht wieder von einem Gericht zurückgeholt wird – Herr Kollege Posch hat auf dieses Problem hingewiesen –, müssen wir, Herr Minister, an dieser Stelle sehr, sehr genau arbeiten. Die Idee eines Änderungsantrags der Fraktion der Sozialdemokraten ging genau in die Richtung, zu versuchen, festzulegen, welche Rechte wir als Parlamentarier im Sinne von Akteneinsichtsrecht haben. Es ist ein müßiges Unterfangen. Das muss in der Praxis geregelt werden. Im Gesetz wird dies kaum machbar sein.

Aber,Herr Minister,da es eine Frage ist,die nicht nur hier im Parlament zu politischen Auseinandersetzungen führen wird, sondern die aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Gerichte überprüfen werden – hatten die Parlamentarier, nein, hatte der Parlamentarier, die Abgeordnete genügend Möglichkeiten, genügend Informationen und ausreichend Zeit, sich selbst ein umfassendes Bild über die relativ schwierige Frage der Abwägung zwischen dem Ja und Nein zu verschaffen? –,steht diese Frage im Zentrum. Deshalb wäre meine Bitte, dass Sie uns als Parlament diese Frage, die im Zentrum steht, hier ein wenig erläutern, wie die Beteiligung des Parlaments aus der Sicht der Landesregierung vorgesehen ist, ab wann wir bei dem Verfahren beteiligt werden, welche Möglichkeiten wir bekommen. Insbesondere geht es darum: Ist es so, dass wir tatsächlich, wie Herr Posch dies eingefordert hat, in alle Sachverständigengutachten, in alle Akten, die uns interessieren, auch Einblick bekommen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Frage – ja oder nein – ist eine, die erhebliche Anforderungen an uns stellen wird, weil wir, um diese Frage tatsächlich begründet beantworten zu können, alle oder zumindest die tragenden Gründe der Abwägungsentscheidung kennen müssen. Mit der Entscheidung für dieses Gesetz kommt eine ganze Menge Arbeit, eine ganze Menge Verantwortung auf uns als Parlament zu. Aber dies ist die andere Seite dessen, was wir alle wollen, nämlich eine größere Legiti

mation, eine größere Beteiligung des Parlaments an einer der zentralen Fragen unseres Landes.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das Wort hat Minister Dr. Rhiel.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! In der Tat ist es so, dass die Frage der Änderung des Landesplanungsgesetzes mit der grundsätzlichen Entscheidung über den Frankfurter Flughafen einhergeht. Schließlich ist diese Sachfrage auch der Grund gewesen, weshalb wir eine generelle Regelung schaffen, Herr Kaufmann, die natürlich auch im Nachhinein für andere Änderungspunkte eines künftigen Landesentwicklungsplans gilt. Deswegen ist es schon richtig, die Maßstäbe und Kriterien bei der Beratung der Änderung des Gesetzes nicht nur an dem Einzelfall, so wichtig er auch ist, festzumachen, sondern generell zu bewerten.

Ich glaube zunächst einmal sagen zu dürfen, dass wir auch als Landesregierung dankbar sind für die zügige Beratung der Änderung des Landesplanungsgesetzes und für den Anhörungstermin, den wir im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hatten, der übrigens bis auf eine Stimme, die relativiert hat, unisono gezeigt hat, dass es eine Stärkung der Rechte des Parlaments ist und dem Landesentwicklungsplan eine höhere Legitimation verschafft. All dies haben wir bereits zustimmend gehört. Dafür bin ich dankbar.

Entscheidend ist in der Tat, ob das, was wir als Landeskabinett dann als Verordnung beschließen, das, was als fertiges Produkt förmlich dem Landtag zugeleitet wird, in seiner Wirkung und Entstehung einer ausreichenden Bewertung durch die Mitglieder des Landtags zugeführt werden kann. Deswegen ist völlig klar, dass wir Sie nicht bitten, nur zu diesem Ergebnis, also der Verordnung, Ja oder Nein zu sagen, sondern dass wir das auch hier durchhalten, was für die gesamten Planungsphasen in Verbindung mit dem Frankfurter Flughafen schon bisher Usus war, nämlich dass wir ein hohes Maß an Transparenz schaffen, ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit der leitenden Argumente und schließlich auch der zur Entscheidung führenden Gründe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür ist es notwendig, dass die Unterlagen einsehbar sind. Dafür ist es notwendig, dass der gesamte Abwägungsprozess nachvollziehbar ist. Und dafür ist es auch notwendig, dass ein ausreichendes Maß an Zeit zur Verfügung steht. Dieses ausreichende Maß an Zeit wollen wir gerne mit Ihnen teilen. Das heißt, wir werden die Verordnung sehr rechtzeitig beschließen und Ihnen zuleiten, sodass dann auch formell ausreichend Gelegenheit besteht, wenngleich klar ist,dass Sie auch in dem Zeitraum vor der förmlichen Verabschiedung der Verordnung durch die Landesregierung – das geschieht auf der Basis des jetzt bestehenden Gesetzes – bereits jetzt durch die Zurverfügungstellung der Unterlagen,soweit Sie sie jetzt schon haben,beteiligt sind.

Meine Damen und Herren,ich bin zuversichtlich,dass uns der Rahmen für die Diskussion ausreichend Gelegenheit geben wird, die Entscheidung der Landesregierung zur Verordnung nachzuvollziehen, dass Sie sich ein eigenes

Bild machen können, um dann Ja oder Nein zu der Verordnung selbst sagen zu können. Ich freue mich, dass hier eine breite Übereinstimmung sichtbar geworden ist, dass Sie diesen Weg für richtig halten, nämlich die Zustimmung zu einer Verordnung, und dass Sie nicht den Weg gehen wollen, den wir auch nicht für richtig halten, dass der Landtag hierzu ein eigenes Gesetz beschließt.

Ich denke, dass wir nun sehr rasch zu der Änderung der Basis kommen sollten, nämlich der Änderung des Landesentwicklungsplangesetzes, sodass wir dann den eigentlichen materiellen Teil so starten und bearbeiten können, wie Sie es eben gewünscht haben. Die Bereitschaft der Hessischen Landesregierung hierzu ist ohne Abstriche vorhanden. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit ist die Aussprache beendet.Wir haben den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes, Drucks. 16/4371, in zweiter Lesung beraten.

Es ist ein Antrag auf dritte Lesung gestellt worden. Damit überweisen wir diesen Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4448, an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der dritten Lesung. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Drucks. 16/4372 zu Drucks. 16/4194 –

Die Berichterstattung übernimmt Abg. Schäfer-Gümbel. Bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung, Drucks. 16/4194; hierzu Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4355.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf mit folgender, von der CDUFraktion mündlich vorgetragenen Änderung in zweiter Lesung anzunehmen. Art. 1 Nr. 7 d erhält folgende Fassung:

In Abs. 10 werden die Worte „Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes“ durch die Angabe „31. Dezember 2010“ ersetzt.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 73. Plenarsitzung am 12. Juli 2005 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 8.September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem genannten Votum gelangt.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der mündliche Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der FDP angenommen.

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Sie haben für die Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Sinne der zügigen Beratung einer ansonsten unstrittigen Gesetzesänderung möchte ich nur drei ganz kurze Bemerkungen machen.

Wir haben es im Ausschuss und in der ersten Lesung schon gesagt:Wir werden diesen Änderungen zustimmen, unabhängig von unseren kritischen grundsätzlichen Stellungnahmen zu Änderungen der HBO bei der Ersteinbringung im Jahre 2000. Wir sind außerdem der Auffassung, dass es dieses Verfahrens nicht bedurft hätte. Man hätte es im Rahmen der Änderung der HBO betreffend die Rauchwarnmelder mit ändern können. Insofern hätte man sich dieses Verfahren sparen können.Wir werden der Änderung aber zustimmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Wahlmöglichkeit bei Genehmigungsverfahren, der von der Union inhaltlich voll übernommen wurde, ist außerordentlich begrüßenswert und stellt auch eine Positionsänderung dar, die wir für richtig halten. Auch deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf ausdrücklich zu.

Das sind die Beweggründe, warum wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden. Damit kann ich meine Ausführungen beenden. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Milde, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat gab es Einvernehmen darüber, dass wir bei der jetzigen Änderung der Bauordnung die Wahlmöglichkeit bezüglich der Genehmigungsfreistellung um weitere fünf Jahre verlängern.Die Praxis hat gezeigt,dass bisher in nur 20 % der möglichen Fälle die Möglichkeit genutzt wurde, auf die Erteilung einer Baugenehmigung zu verzichten. Das heißt, hier ist ein Lernprozess im Gange. Diesen Prozess wollen wir nicht unterbinden. Wir haben deswegen schon in der ersten Lesung angekündigt, dass wir diesen Punkt sehr positiv begleiten. Mein Vorschlag war, dass man die Regelung über die gesamte Laufzeit der Gesetzesnovelle verlängert, also um fünf Jahre. Insofern waren unser Antrag und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar zeitlich inhaltsgleich, aber es handelt sich doch um verschiedene Anträge. Ich freue

mich aber darüber, dass wir uns einig sind und die Regelung gemeinsam verabschieden werden.

Außerdem sind kleinere Anpassungen vorgenommen worden, die aufgrund des Erfahrungsberichts dringend erforderlich waren. Ich will einen Punkt herausnehmen, damit man sieht, dass man in der Verwaltung und in der Politik auf Entwicklungen aus der Praxis reagiert. Bei der Novelle der Hessischen Bauordnung im Jahre 2000 ist z.B. die Anhebung der Mindesthöhe für Geländer von 90 cm auf 1 m festgelegt worden. Man vermutete damals, dass alle Bundesländer dieser Änderung folgen würden. Das war aber nicht so.Wir waren die Einzigen, die das so festgelegt haben, obwohl damit ein höherer Sicherheitsstandard erreicht wurde. Daraufhin hat man entschieden, dass es Sinn macht, die Höhe von Geländern bundesweit zu normen. Das verringert nämlich die Kosten – zum Nutzen der Verbraucher, wenn sie genormte Treppengeländer kaufen können. Das vereinfacht außerdem auch das Verfahren. Deshalb gehen wir in der jetzigen Änderung wieder auf eine Geländerhöhe von 90 cm zurück.Auch dieser Vorschlag findet hier Zustimmung. Das finde ich gut.

Der dritte Punkt betrifft das, was ich in der ersten Lesung schon gesagt habe. Die Hessische Bauordnung wird auf Dauer nicht so bleiben können, wie sie jetzt ist. Wir werden weiterhin dafür sorgen müssen, dass sie entrümpelt und entbürokratisiert wird, damit das Bauen in Zukunft noch einfacher wird.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Milde. – Herr Denzin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Milde, auch wir werden dafür sorgen, dass die Hessische Bauordnung weiterhin entrümpelt wird. Sie tun im Moment ein Stück weit das Gegenteil. Sie verrümpeln sie,

(Beifall bei der FDP)