Protocol of the Session on September 22, 2005

(Beifall bei der FDP)

indem Sie die Freistellungsregelung bis 2010 fortschreiben. Das geschieht keineswegs einvernehmlich. Wir sind und bleiben dagegen, weil wir es von Anfang an für richtig gehalten haben, dass man diese Wahlmöglichkeit für eine gewisse Übergangszeit einräumt, dass sich die Leute dann aber für ein Verfahren entscheiden müssen. Sie beachten hier zu wenig die bürokratischen Auswüchse, die mit einer Verlängerung der Übergangszeit verbunden sind.

(Beifall bei der FDP)

Apropos Bürokratie: Herr Minister, ich finde es ein bisschen komisch, dass wir in den letzten vier Monaten die HBO dreimal geändert haben. Ich denke, das hätte man konzentrieren können.

(Beifall bei der FDP)

Es ist nicht nur so, dass wir uns damit befassen müssen, sondern jede Veränderung bringt auch einen Wust von Ausführungsbestimmungen, Erlassen und Schreiben an die unteren Baubehörden mit sich,die diese aufzunehmen und zu beachten haben. Genau davon wollten wir weg.

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatssekretär, nehmen Sie diese Aussage bitte mit in Ihr Haus. Mir kommt es ohnehin so vor, dass sich der Herr Minister nicht in erster Linie für das Bauwesen zuständig sieht.

(Beifall bei der FDP)

Herr Milde, ein paar Sätze zu dem Punkt, den Sie angesprochen haben. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir eine Anpassung an die Musterbauordnung vornehmen, wenn sich die übrigen 15 Bundesländer auf eine andere Geländerhöhe verständigen. Dann sollten wir in Hessen nicht aus der Reihe tanzen. Es wäre aber ganz wichtig, sich anzuschauen, wie es andere Länder mit den Fristenregelungen und dem Freistellungsverfahren halten,und auch hier die hessischen Regelungen anzupassen. Die anderen Länder sind an der Stelle nämlich schon weiter als wir. Die Leute in den anderen Bundesländern haben es schon kapiert,und die Hessen sind schließlich nicht dümmer.

(Beifall bei der FDP)

Nun spricht Herr Kollege Wagner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe es in der ersten Lesung für meine Fraktion schon gesagt: Bei der jetzt vorliegenden Änderung der Hessischen Bauordnung führen wir nicht noch einmal die grundsätzliche Debatte, die wir vor einigen Jahren geführt haben. Deshalb möchte ich die grundsätzliche Debatte und die grundsätzlichen Einwände nicht noch einmal aufgreifen, auch wenn das vor zwei oder drei Jahren Gesagte für meine Fraktion nach wie vor gilt.

Die jetzt vorgelegte Änderung der Bauordnung behandelt im Wesentlichen Anpassungen an geänderte Rechtslagen, an EU-Vorgaben oder an Entwicklungen in der Praxis. Diesen Änderungen können wir zustimmen.

Wir haben in der ersten Lesung gesagt, dass für uns die Wahlmöglichkeit, was die Genehmigungsverfahren angeht, von besonderem Interesse ist. Unser Vorschlag war – dazu haben wir einen eigenen Antrag eingebracht –, dass wir diese Wahlmöglichkeit dauerhaft erhalten, weil die Praxis gezeigt hat, dass die Bauherren diese Möglichkeit nachfragen, dass es ihnen wichtig ist, eine staatliche Genehmigung für ihre Bauvorhaben in Händen zu halten. Das finde ich eine interessante Entwicklung. Das sagt etwas darüber aus, dass das, was wir in diesem Hause oft als Bürokratie bezeichnen, in vielen Fällen eine leistungsfähige Verwaltung betrifft, auf deren Verwaltungsakte die Bauherren Wert legen. Insofern kann man an dieser Stelle auch einmal dafür danken, dass hier offensichtlich eine gute Arbeit gemacht wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Unser Vorschlag war, die Wahlmöglichkeit dauerhaft im Gesetz zu verankern. Das war in diesem Schritt nicht möglich. Die CDU-Fraktion hat vorgeschlagen, dass man die Befristung des Gesetzes auch für die Wahlmöglichkeit übernimmt. Damit sind wir zumindest fünf Jahre weitergekommen. Die Wahlmöglichkeit gilt also fünf Jahre län

ger. Das finden wir gut. Deshalb haben wir, auch wenn die von uns gewünschte Lösung nicht erreicht werden konnte, der von der CDU-Fraktion vorgelegten Lösung zugestimmt. Wir werden dieses Thema dann eben in fünf Jahren noch einmal diskutieren müssen. Unsere Position bleibt unverändert: Wir wollen die Wahlmöglichkeit bei Baugenehmigungsverfahren dauerhaft erhalten.Wir stimmen aber jetzt diesem kleinen Schritt und auch den übrigen Änderungen in der Bauordnung zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Damit ist die zweite Lesung durchgeführt.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen in der Lage ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der GRÜNEN bei Ablehnung durch die Fraktion der FDP angenommen und hiermit zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) – Drucks. 16/4373 zu Drucks. 16/4141 –

Zur Berichterstattung hat Herr Abg. Bender das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 73. Plenarsitzung am 12. Juli 2005 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 8. September 2005 einstimmig die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Es ist vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zur Abstimmung gestellt wird.

Wer diesem Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung einstimmig angenommen und damit zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform – Drucks. 16/4420 zu Drucks. 16/3878 –

Die Berichterstattung erfolgt durch Frau Kollegin Faeser.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/4400 anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, sowie dem Hauptausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Rechtsausschuss, beteiligt, in der 68. Plenarsitzung am 27. Mai 2005 überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat, gemeinsam mit den beteiligten Ausschüssen, in der Sitzung am 6. Juli 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich in ihren Sitzungen am 7. September 2005 bzw. am 8. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und jeweils einstimmig dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum überlassen.

Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 7. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP dem federführenden Innenausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Art. 1 des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Zu dem Gesetzentwurf im Übrigen hat der Rechtsausschuss einvernehmlich dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum überlassen.

Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14. September 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP die oben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/4400, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen worden. – Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Meine Damen und Herren, es ist so: Wenn es rundherum ganz ruhig wird, werden die Stimmen immer lauter. Ihr seid zu laut.

Das Wort hat Herr Abg. Frömmrich. Er hat fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident,meine Damen und Herren! Wir haben uns mit Ihnen schon trefflich über diesen Gesetzentwurf gestritten. Das tun wir auch weiterhin. Herr Kollege Grüttner, wenn Sie diesem Haus vernünftige Gesetzentwürfe vorlegten, müssten wir nicht so lange diskutieren, und dann wäre es auch einfacher, darüber abzustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in der Anhörung miterleben können, wie der Gesetzentwurf von den juristischen Sachverständigen versenkt worden ist. Was die Widerspruchsverfahren an

geht, sind Sie – das sage ich jetzt einmal so – argumentativ förmlich hingerichtet worden.

Das erkennen Sie an den Einwänden, die dort erhoben wurden, z. B. von der Rechtsanwaltskammer, die gesagt hat,dass man die Widerspruchsverfahren nicht abschaffen soll.

Auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, Herr Reimers, hat in der Anhörung zu dem Widerspruchsverfahren Stellung genommen. Er hat gesagt, mit dem Widerspruchsverfahren eröffne sich für den Bürger die Möglichkeit, die von ihm beanstandeten Verwaltungsentscheidungen noch einmal umfassend überprüfen zu lassen und damit ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zu vermeiden, das für ihn regelmäßig mit einem erheblichen Aufwand und einem beachtlichen Prozessrisiko verbunden ist. Gegenüber dem Klageverfahren ist das Widerspruchsverfahren ein wirksamer und kostengünstiger Rechtsbehelf, mit dem man seine Rechte einfach, schnell und effektiv wahren kann. Wenn Sie uns schon nicht glauben, dann sollten Sie wenigstens dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel glauben, der von der Materie viel Ahnung hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Ignoranz, mit der Sie in dem Verfahren und auch in der Anhörung vorgegangen sind,ist beachtlich.Das Argument, dass Sie bei den Regierungspräsidien Verwaltung und somit auch Personal einsparen, ist die eine Seite. Auf der anderen Seite schaffen Sie aber dadurch, dass Sie die Menschen in Verwaltungsgerichtsverfahren zwingen, für die Justiz mehr Arbeit, sodass dort zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen. Deshalb passt es nicht, wie Sie das hier regeln wollen. Wir fordern Sie noch einmal auf: Stampfen Sie das Ganze ein, und legen Sie etwas Vernünftiges vor.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)