Wie wird sie sicherstellen, dass die am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus” im Prozess der erweiterten Selbständigkeit notwendig werdenden politischen Entscheidungen zeitnah getroffen werden können?
Frau Ypsilanti, die Landesregierung wird selbstverständlich Entscheidungen im gebotenem zeitlichen Rahmen treffen. Die Voraussetzungen sind geschaffen, indem der Hessische Landtag die Experimentierklauseln im Hessischen Schulgesetz – in § 127c – als Rechtsgrundlage für die selbstverantwortliche Schule beschlossen hat. Es geht nun darum, dieses Projekt nach dem Prinzip Bottom-up aufzubauen. Die Schulen wählen derzeit ihre drei bis fünf Projekte pro Schuljahr. Es ist damit zu rechnen, dass die Projektvorschläge im Kultusministerium zeitnah geprüft und entsprechend für den Projektzeitraum in den Sommerferien genehmigt werden.
Frau Ministerin, können Sie eine Aussage darüber machen, in welcher Form die Obleute an dieser politischen Beeinflussung teilnehmen können? Das war in der Diskussion, als das Projekt noch nicht endgültig beschlossen war,einmal angedacht.Meine Vermutung geht dahin,dass die nachgeordneten Dienststellen offenbar noch nicht so voll in Kenntnis dessen sind, dass es sich um ein Modellprojekt und nicht um einen Schulversuch handelt. Die befürchten nämlich immer noch, dass die Rechtslage wieder umgekehrt wird. Deswegen sind sie sehr unwillig, die geltenden Paragraphen außer Kraft zu setzen,damit das Projekt Erfolg haben kann.
Herr Kollege Riege, die generelle Annahme, dass das von der nachgeordneten Schulaufsicht so nicht gewünscht oder veranlasst wird, teile ich absolut nicht und muss ich – auch im Interesse der Beteiligten – zurückweisen.Wo dieses im Einzelfall auftaucht, wird nachgearbeitet. Es ist sehr viel in Gesprächen vorbereitet worden, damit genau dieser Charakter zur Geltung kommen kann. Ich bin gerne bereit – um Ihren Eingangssatz zu bewerten –, bei Gelegenheit im Ausschuss zu berichten – egal, wann Dringliche Anträge eingereicht werden.
Herr Kollege, nur Frau Ypsilanti oder ein anderer Abgeordneter könnte noch fragen. Damit ist die Frage erledigt, aber wir bleiben beim Thema. – Frage 431, Herr Abg. Dr. Reuter.
Kann sie garantieren, dass am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ die managementbedingten Einsparungen auch bei den teilnehmenden Schulen verbleiben?
Herr Abg. Dr. Reuter, die Verfahrensweisen zur Nutzung managementbedingter Einsparungen für das Jahr 2005 sind im Haushalt ausgewiesen. Die Mittel aus diesen Einsparungen stehen den beteiligten Schulen aufgrund eines Antrages in Höhe des vom Ministerium der Finanzen anerkannten Anteils für die zusätzlichen Personalkosten zur Verfügung oder können für andere Haushaltsgruppen herangezogen oder auch übertragen werden. Insofern orientiert sich das Modellprojekt „Selbstverantwortung
plus“ auch an den Erfahrungen und Vorgaben aus der Bildungsregion Groß-Gerau mit dem Anteil von 70 %.
Wie wird sichergestellt, dass am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ die den teilnehmenden Schulen zugesagten Mittel an den Schulen auch ankommen?
Herr Kollege Riege, wie es der Ordnung entspricht und vorhin schon einmal beantwortet worden ist: Zum 01.02. sind die Mittel für die A-13-Stelle bereits zugesprochen worden. Die zweite Stelle wird zum 01.09. für den Verwaltungsbereich zur Verfügung gestellt.
Können Sie zusagen, dass Sie uns über die Zielvereinbarungen, die zurzeit erarbeitet werden, im Ausschuss berichten?
Herr Kollege Riege, ich mache Ihnen unaufgefordert einen Bericht und stelle das zum zweiten Mal in dieser Sitzung fest.
Trifft die Behauptung zu, dass am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ die Verwaltungssteuerung das Personalbudget der Schulen nicht abbilden kann?
Wie soll erreicht werden, dass den am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ teilnehmenden Schulen am 1. Januar 2006 – und nicht 2005, wie hier ausgedruckt – das Personalbudget zur Verfügung steht?
Nach dieser Korrektur ist klarzustellen, dass den Schulen das Personalbudget zur Verfügung steht.Das wird aus den entsprechenden Haushaltskapiteln berechnet, in denen es sich derzeit befindet.
Wie wird durch sie sichergestellt, dass die am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ teilnehmenden Schulen auf der Grundlage eines Personalentwicklungskonzeptes über die Einstellung und Beförderung von Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern selbständig entscheiden können?
Frau Kollegin, im Rahmen dieser schon so genannten – auf Englisch – Bottom-up-Konzeption des Modellprojektes werden die einzureichenden Projektvorschläge der Schulen zeigen, ob Personalentwicklungskonzepte entsprechend dem Handlungsfeld 4 der dem Landtag vorliegenden Projektkonzeption vorliegen werden. Falls keine anderen entsprechenden schulischen Projekte vorgeschlagen werden, ist die Projektleitung gefordert, entsprechende Beratung und Unterstützung zu leisten, damit dieser Arbeitsbereich des Modellprojekts angemessen berücksichtigt werden kann.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Beseitigung des Bahnübergangs an der L 2306 zwischen Gelnhausen und Linsengericht-Altenhaßlau?
Herr Abg. Dr. Müller, das Planfeststellungsverfahren wurde von der DB AG beantragt. Der Beschluss ist am 18.11. letzten Jahres – also 2004 – ergangen und seit dem 11.06.2005 bestandskräftig, also seit wenigen Tagen. Die Kreuzungsvereinbarung zwischen Land,Bund,Gemeinde und DB AG ist bereits unterzeichnet und liegt zurzeit dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung vor. Nach Abschluss dieser Prüfung wird die Kreuzungsvereinbarung dem Hessischen Landesamt vorgelegt, geprüft und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Genehmigung weitergegeben.
Die Entwurfsbearbeitung erfolgt ebenso wie die Vergabe und Überwachung der Bauarbeiten durch die DB AG. Die hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung ist haushaltsmäßig darauf vorbereitet, dass die Bahnübergangsbeseitigung – also die Baumaßnahme – im Jahre 2006 mit einer ersten Baurate beginnt. Wann die Bauausführung im Jahre 2006 insgesamt beginnen kann, hängt allerdings noch vom Verlauf der Prüfungen ab.
Auch von der Bauvorbereitung, die von der DB AG vorgenommen wird, wird der Start abhängen. Darauf haben wir keinen unmittelbaren Einfluss. Aber wir sind zuversichtlich, dass das Jahr 2006 der Beginn der Maßnahme sein wird.
Warum sehen die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten nur die Note „ausreichend“ im Fach Deutsch vor, während befriedigende Leistungen in Fach Deutsch als Zugangsvoraussetzung für alle anderen Assistenzberufe erwartet werden?
Herr Kollege von Hunnius, sowohl die für die Ausbildung zum Sozialassistenten bzw. zur Sozialassistentin maßgebliche Verordnung als auch die Verordnungen, die der Ausbildung in den anderen Assistenzberufen zugrunde lie