Protocol of the Session on July 12, 2005

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Es bleibt in dem Amt bei demselben Stellenumfang.Aber die Ämter unterstützen sich im Rahmen der Partnerschaft gegenseitig. Das heißt, es gibt Abordnungen von Nachbarstraßenbauämtern, die mit ihren Personalressourcen unterstützend tätig werden, weil diese Baustelle vom Volumen her langfristig die größte ist.

Weitere Zusatzfrage, Frau Abg.Waschke.

Noch einmal, Herr Staatsminister: Welchen Stellenumfang hat die Abordnung?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Es geht nicht um Abordnungen im engen Sinn, sondern die Mitarbeiter bleiben Mitarbeiter ihres eigenen Amtes. Deswegen kann man nicht eine Zahl von Abordnungen nennen.

Frage 422, Herr Abg. Dr. Müller.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch ist der Anteil der aus dem Sportbereich kommenden Personen, die seit 1999 mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen ausgezeichnet wurden?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, bereits im Jahre 1998 wurden die Bearbeitung und die Entscheidung über die Vergabe des Ehrenbriefes des Landes Hessen an die Oberbürgermeister und die Landräte delegiert. Seitdem sind die Oberbürgermeister und Landräte in eigener Verantwortung dafür zuständig, über eingehende Ehrenbrief-Anregungen zu entscheiden.Sie prüfen eigenständig,ob die Voraussetzungen für eine Verleihung vorliegen oder nicht, und verleihen in der Regel auch.

Die Hessische Staatskanzlei erhält jeweils am Quartalsende von den Oberbürgermeistern und Landräten eine Auflistung, wem der Ehrenbrief des Landes Hessen verliehen worden ist. Eine detaillierte Beschreibung, für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten der Ehrenbrief verliehen wurde, ist hierbei nicht gefordert und wird daher auch nicht mitgeliefert. Deswegen können nur die Landräte und Oberbürgermeister Auskunft darüber geben, wie

hoch der Anteil der aus dem Sportbereich kommenden Personen bei der Ehrenbrief-Verleihung ist.

Zusatzfrage, Frau Abg. Fuhrmann.

Nachdem wir gehört haben, dass ausschließlich bei den Landräten und Oberbürgermeistern anzufragen wäre, bitte ich die Landesregierung, dem Hessischen Landtag einen Bericht zur Verfügung zu stellen, in dem sie die Verleihenden auffordert, mitzuteilen, wie sich die Verleihungen verteilen, und zwar auch bezüglich einer Verteilung auf Männer und Frauen.

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, ich habe die Bitte entgegengenommen. Aber ich kann jetzt im Rahmen der Fragestunde keine Frage beantworten, weil ich kein Fragezeichen gehört habe.

(Petra Fuhrmann (SPD): Einfach ein Schnösel!)

Frage 423, Frau Abg. Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch sind die Kosten, die das Land Hessen aufwenden muss, um nach dem Willen des Innenministers rechtzeitig zur Fußball-WM im Jahr 2006 für alle Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei blaue Uniformen und Fahrzeuge zu beschaffen?

Herr Staatsminister Bouffier.

Zusätzliche Mittel sind dafür nicht erforderlich. Die Ausgaben werden aus den laufenden Rücklagen bzw. den bereitgestellten Haushaltsmitteln für den Ersatzbedarf geleistet.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hofmeyer.

Herr Minister, wie viele Uniformen und Kraftfahrzeuge müssten zum einen bis 2006, also bis zum Ziel WM, und zum anderen bis 2008 – bis zu diesem Zeitpunkt soll, wie

Sie gesagt haben, die ganze Umstellung erfolgt sein – neu beschafft werden?

Herr Staatsminister Bouffier.

Frau Kollegin, Sie wissen, dass die Hessische Landesregierung den Fuhrpark kontinuierlich auf dem modernsten Stand hält. Das heißt, wir kaufen jedes Jahr neue Fahrzeuge.In diesem Jahr wurden z.B.wieder für 7 Millionen c neue Polizeifahrzeuge gekauft oder geleast. Das ist ein normaler Ersatz.

Die Fahrzeuge sind, wie Sie wissen, silbern grundiert und bekommen anstelle der grünen eine blaue „Bauchbinde“. Der Kostenaufwand ist genau der gleiche. Das hat mit der Farbumstellung nichts zu tun.

Soweit es um die Bereitschaftspolizei geht, wissen Sie wahrscheinlich,dass die Fahrzeuge vom Bund im Rahmen eines Abkommens zur Verfügung gestellt werden. Daran wird sich nichts ändern.

Was die Uniformen angeht, gilt das gleiche Prinzip. Die Uniformen werden insbesondere funktional völlig verändert. Dabei geht es um den Tragekomfort und manches andere. Die Uniformen sind nur noch halb so schwer. Sie werden im Rahmen des normalen Ersatzprogramms beschafft. Wie viele es pro Jahr sind, habe ich jetzt nicht im Kopf. Sie können das nachfragen; ich werde es Ihnen gern schriftlich mitteilen.

Frage 424, Frau Abg.Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Zu welchem Zeitpunkt wird sie bei der Polizeistaffel Hünfeld die zwei zum Jahresende vakant werdenden Planstellen sowie die im Zusammenhang mit der Eröffnung der JVA Hünfeld zur Verfügung zu stellenden zusätzlichen zwei Stellen mit vier Polizeibeamten besetzen?

Herr Staatsminister Bouffier.

Frau Kollegin, die beiden Planstellen und die Beamten stehen dem Polizeipräsidium Osthessen bereits zur Verfügung.

Frage 425, Frau Abg. Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

Zu welchem Ergebnis hat das von der Kultusministerin für Ende April 2005 angekündigte Gespräch auf der Ebene der Kultusministerkonferenz zur Problematik der Übernahme der Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen in die Vollzeitbildungsgänge der beruflichen Schulen geführt?

Frau Staatsministerin Wolff.

Frau Kollegin Henzler, erstens. Das Gespräch hat stattgefunden. Zweitens. Zur Überprüfung der Frage, in welchem Bezug Kompetenzformulierungen in beruflichen Bildungsgängen zu dem Standard für allgemein bildende Schulen stehen, sollen unter Einbindung des IQ in Berlin zunächst exemplarisch zwei Bildungsgänge beruflicher Vollzeitschulen untersucht werden.

Zusatzfrage der Kollegin Henzler.

Frau Ministerin, Sie haben in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage gesagt: In diesem Diskussionsprozess wird die Landesregierung auch weiterhin eine Position einnehmen, die die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung nicht infrage stellt. – Stehen Sie weiterhin zu dieser Antwort, und werden Sie sie in die Diskussion mit einbringen?

Frau Kultusministerin.

Frau Kollegin,dazu stehe ich nach wie vor.Deswegen sind wir dabei, zwei Bildungsgänge auszuwerten, die auch geeignet sind, aus ihnen Schlüsse zu ziehen, zum einen eine zweijährige Berufsfachschule und zum anderen eine Schule mit einem Abschluss nach dem Recht der Länder.

Frage 426, Herr Abg. Häusling.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erkenntnisse und welches Hintergrundwissen hat die Landesregierung zu dem im Vogelsberg aufgetretenen Fall einer neuen Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung?

Frau Staatsministerin Lautenschläger.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung wurde zeitnah vom Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises über den Verdacht einer Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung bei einer verstorbenen Patientin informiert. Der klinische Verlauf legte den Verdacht einer sporadischen Creutzfeldt-JakobErkrankung nahe; eine neue Variante der Erkrankung wurde eher für nicht wahrscheinlich gehalten. Auszuschließen ist dies jedoch nur durch eine Untersuchung von Gehirngewebe nach dem Tod. Die Verwandten der Verstorbenen hatten bereits vor dem Tod zugesagt, dass die entsprechenden Untersuchungen durch das Studienzentrum an der Universität München durchgeführt werden können. Mit dem Ergebnis einer solchen Untersuchung ist nicht vor Ablauf von drei Monaten ab Eingang des Sektionsmaterials der Verstorbenen, also frühestens Ende August 2005, zu rechnen.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht fest, dass bei der Patientin kein Infektionsrisiko für Dritte, z. B. bei Transplantation, Transfusion oder Operation, vorlag und die Verstorbene außer einem dreitägigen Aufenthalt im Ausland in den Achtzigerjahren zu keiner Zeit im Ausland war.