Nein, wir stimmen nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wie Sie geschrieben haben, bedeutet § 33 Abs. 4, dass eine Beschlussempfehlung vorliegt, aber dass wir jetzt positiv respektive negativ über die Vorlage abstimmen.
Das mag ja sein.Das heißt aber,Sie müssen Ja oder Nein sagen. Sie müssen entscheiden, wer Ja und wer Nein sagt.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sagen Nein! – Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wir sollen jetzt Ja sagen, Herr Präsident!)
Ich darf das Ergebnis bekannt geben.Mit Ja haben 54 Mitglieder des Hauses gestimmt, mit Nein 53. Damit ist die Vorlage so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) – Drucks. 16/4010 zu Drucks. 16/3244 –
Herr Kollege Denzin,ich darf Sie kurz unterbrechen.– Ich glaube, es gibt gar keinen Grund, wegzugehen, weil der Tag noch nicht abgeschlossen ist. Bitte nehmen Sie Platz.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seinen Sitzungen am 13.Januar 2005 sowie am 19.Mai 2005 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu folgendem Beschluss gelangt:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Das kann ich Ihnen leider nicht gestatten, weil Frau Kollegin Hofmeyer schon ihren Zettel hier niedergelegt hat. Wenn sie es gestattet, dann dürfen Sie zuerst. – Okay, Herrn Denzin, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Einige der Kolleginnen und Kollegen der CDU hatten eben sicherlich eine schwere Entscheidung zu treffen. Auch bei der nächsten Abstimmung werden einige Kollegen der CDU eine schwierige Entscheidungssituation haben – möglicherweise auch Kollegen anderer Fraktionen. Denn es gibt in diesem Plenum doch etliche Abgeordnete, die nicht nur in Sonntagsreden gegen die Überregulierung klagen und Deregulierung fordern, sondern die es auch ernst meinen.
Aus diesem Gesetz resultieren weitere Ausführungsbestimmungen, notwendige Kontrollen, Verunsicherungen, wie sie hier z. B. zwischen Vermietern und Mietern auftreten, sowie Fragen der Überwachung. Wer stellt fest, dass dieser Feuermelder, der dann gesetzliche Pflicht in jedem Zimmer ist, auch regelmäßig geprüft wird? Wer überprüft diese regelmäßige Prüfung? Wie sieht das Ganze im Versicherungsfall aus? – Ich will die Argumente im Einzelnen nicht wiederholen. Ich muss hier gar niemanden angucken; das würde ich natürlich auch nicht machen, obwohl das nicht dem Datenschutz unterliegt. Herr Kollege Reif, Sie brauchen da überhaupt keine Angst zu haben, auch andere nicht. Aber bei der großen Mehrheit, die es gibt, wenn man nach der Zahl der Fraktionen geht, könnte hier eigentlich jeder einmal nach seinem eigenen Gewissen abstimmen.
Für die CDU-Leute wäre das, nachdem sie jetzt schon über zwei Jahre in der Zwangsjacke der Ein-StimmenMehrheit stecken, sicherlich so etwas wie ein befreiender Akt.
In der Sache haben wir uns lange genug unterhalten.Es ist so, dass Sie mit einem Gesetz die Installation eines Feuermelders vorschreiben wollen. Da geht es um ein Objekt im Wert von 3 c; das ist weniger als eine Schachtel Zigaretten. Das kann sich jeder leisten, und da müssen wir keine Förderprogramme auflegen.Allein die Vernunft gebietet diese Installation. Wir appellieren immer an die Vernunft der Bürger. Wir unterstellen auch, dass sie sie haben. Ich glaube, dass sie mehr davon haben, als die Politik ihnen manchmal zutraut. Das ginge einfach so, ohne dass Sie diese Kontrollmechanismen oder Strafbewehrung damit verbinden müssten.
In der Sache sind wir voll der Meinung des Landesfeuerwehrverbandes – damit es da keine Missverständnisse gibt.
Aber wir sind dagegen, dass wir erneut den Bürger Überwachungsmechanismen unterwerfen und durch Rechtsetzung Rechtsunsicherheit schaffen. Das ist gerade die Krux. Viel wichtiger ist doch – damit will ich auch aufhören –, dass wir mittlerweile dem Bürger selbst die originärste Lebensverantwortung abnehmen und sie dem Staat mit allen Durchsetzungsmechanismen übertragen.
Dieses Gesetz ist ein Musterbeispiel für einen solchen Unfug. Deshalb appelliere ich noch einmal an alle: Folgen Sie doch einfach Ihrem Gewissen, und stimmen Sie so ab, wie Sie es selbst für richtig halten. Dann haben Sie wahrscheinlich leider Gottes immer noch eine Mehrheit, aber wir wissen, dass es auch Leute mit Mut vor dem Herrn gibt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rauchmelder retten Leben. Das war der Grund für die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zum verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern, Herr Denzin. Wir freuen uns, heute über einen – so hoffe ich jedenfalls – gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abstimmen zu können.
Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Stellungnahmen waren überwiegend positiv. Die Vorschrift wurde von der Mehrzahl der Anzuhörenden auch begrüßt. Die gute Werbekampagne – um auch da anzuschließen, Herr Denzin – der Feuerwehren, der Sparkassenversicherung und der Kinderschutzorganisationen hat bisher leider – das ist der entscheidende Punkt – nur zu einer Abdeckung von ca.10 % aller Wohnungen mit Rauchmeldern geführt. Von daher sind Hinweise von einigen – auch von der FDP –,dies auf freiwilliger Basis zu belassen, absolut nicht zielführend.
Anregungen, die Übergangsfrist für den Wohnungsbestand kürzer zu fassen, die wir auch in den Stellungnahmen vorfanden, sind sicherlich begründet. Da es sich jedoch um einen Eingriff in das Eigentum handelt, sehen wir auch hier die Übergangsvorschrift bis zum Jahr 2014 als richtig an und wollen hieran festhalten.Ein schnellerer flächendeckender Einbau von Rauchwarnmeldern wäre jedoch wünschenswert. Denn wir sehen, dass der Einbau in anderen Ländern immerhin zu einer Reduzierung der Toten von 50 % führt.Ich denke,jeder Tote ist hier zu viel.
Liebe Mitglieder von der FDP, vielleicht können Sie, auch wenn Sie nicht zustimmen, wenigstens zuhören. – Auf der einen Seite haben wir Brandtote zu beklagen.Auf der anderen Seite sprechen wir von Feuerwehrleuten, die Brände bekämpfen müssen und nicht gefragt werden, ob das Risiko vielleicht zu hoch ist oder der Zeitpunkt stimmt, sondern in vielen Fällen einfach ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen.Daher sagen wir an dieser Stelle: Jede Minute früher kann lebenswichtig sein. Somit besteht hier Handlungsbedarf. 600 Tote und 6.000 Schwerverletzte in diesem Bereich deutschlandweit sind nicht haltbar.
Statt gesetzlicher Regelungen Eigenverantwortung zu fordern, wie wir es gerade gehört haben – hier war auch von zwei oder drei Stellungnahmen die Rede –, ist einfach zu kurz gesprungen. Denn die Feuerwehrleute sind es letztendlich, die ihren Kopf hinhalten müssen, wenn die, die Sie auffordern, ihrer Eigenverantwortung gerecht zu werden, dieser nicht gerecht werden. Von daher ist diese
Wir reden darüber hinaus – auch diesen Aspekt möchte ich kurz benennen – von einem volkswirtschaftlichen Schaden. Die Versicherungen müssen deutschlandweit 230.000 Brände regulieren. Die Einwände von Mieterbund und Wohnungswirtschaft wegen zu hoher Kostenbelastung greifen angesichts dieser Zahlen nicht. 3 bis 13 c oder 5 bis 10 c – wie Sie wollen – für einen Rauchwarnmelder stehen in einem sehr guten Verhältnis, um diese Gefahren und Schäden zu vermeiden.
Wenn wir über Funktionsprüfung und Betreibungspflicht reden, so denke ich, lässt sich das ebenso regeln. Wir sehen, dass es auch in anderen Ländern bereits Anwendung findet. Überprüfungen sind vom Nutzer oder Eigentümer eigenverantwortlich durchzuführen. Herr Denzin, Sie haben das gerade so hoch gehängt.Wenn der Rauchmelder, den ich zu Hause habe, nicht mehr funktionstüchtig ist, piept er.Dann kann man die Batterie wechseln.Das ist ein genauso großer Aufwand, wie wenn Sie zu Hause eine Glühbirne wechseln.Wenn Sie das als Vermieter nicht machen wollen,dann schreiben Sie eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag.Wenn Mieterbund und Wohnungswirtschaft dies als unüberwindliche Hürde abtun, muss die Ernsthaftigkeit ihrer Stellungnahmen infrage gestellt werden. Ich sagte bereits: In anderen Ländern wird genauso verfahren.
Wir haben extra auf eine kostengünstige, überprüfungsfreie und verwaltungsschlanke Regelung gesetzt. Wir haben einfach nur das Ziel:Aufwachen, bevor es zu spät ist.
Ich will Ihnen anhand von zwei oder drei Beispielen, die ich aus der Zeitung habe, den Handlungsbedarf aufzeigen. Es handelt sich um Meldungen aus der Zeit ab der letzten Lesung.
In Hanau verbrannte eine 70-jährige Frau in ihrem Haus. Die allein stehende Frau wurde im Schlaf von den Flammen überrascht.
In Geisenheim starb eine 84-jährige Frau bei einem Zimmerbrand. Die Notärztin konnte nur noch den Tod feststellen.
Herr Präsident, ich komme zum Ende meiner Rede. – Ich will einfach nur noch den Hinweis geben, dass gerade für Ältere und für Kinder die Entscheidung, Rauchwarnmelder anzuschaffen, lebenswichtig sein kann. Denn diese beiden Gruppen können am wenigsten aus eigener Verantwortung darüber entscheiden.Sie können auch am wenigsten selbstverantwortlich handeln. Das sage ich, weil Sie Eigenverantwortung fordern.
Wir sind der Auffassung, mit dieser Regelung auf dem richtigen Weg zu sein. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung.
Gegenüber der Landesregierung möchte ich noch den Wunsch äußern, die Werbekampagnen noch mehr zu unterstützen, die von den Feuerwehren gemacht werden,