Meine Damen und Herren, Moment, wir wollen es richtig machen. Über Punkt 2 soll gesondert abgestimmt werden und dann über die anderen Punkte. – Dann rufe ich zunächst Punkt 1 des Antrags auf. Wer wünscht Punkt 1 seine Zustimmung zu geben? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.Wer ist dagegen? – Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jetzt rufe ich Punkt 2 des Antrags auf. Wer ist für diesen Punkt? – Wer ist dagegen? – Dann ist dieser Punkt mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD angenommen.
Wer ist für die Annahme der Punkte 3 bis 10 des Antrags? – Das ist die Union. Wer ist dagegen? – Das sind die anderen Fraktionen.
Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 45 zur Abstimmung auf. Das ist der Antrag der Fraktion der FDP betreffend Lage der Finanzen des Landes Hessen und Vorlage eines Nachtragshaushaltes 2005, Drucks. 16/4072. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? – Das sind die Fraktionen von FDP – ein einzelner wichtiger Herr der CDU hat wieder zurückgezogen –, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer ist dagegen? – Die CDU mit Herrn Boddenberg. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Antrag unter Tagesordnungspunkt 47: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend steuerpolitischen Tumult in der Union beenden, Drucks. 16/4074. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren,ich muss nun geschäftsleitend, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, zu Punkt 4, kommen, noch mitteilen – –
(Heiterkeit – Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut! Das ist wie gestern Abend! Da haben wir auch besser gespielt und trotzdem nicht gewonnen!)
Meine Damen und Herren, eingegangen und an Sie verteilt – ich habe es gesehen – sind zu Tagesordnungspunkt 94 – das ist das Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg – zwei weitere Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4119 und Drucks. 16/4120.
Weitere Anträge liegen noch nicht vor, wenn ich das richtig sehe. Herr Gotthardt? – Okay. Das wird dann morgen zur dritten Lesung im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 94 aufgerufen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes – Drucks. 16/4066 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss Ihnen und uns sicherlich nicht begründen, dass der Ausbau des Frankfurter Flughafens derzeit das wichtigste Infrastrukturprojekt in Hessen ist. Viele Debatten hier im Hause in den vergangenen Monaten haben gezeigt, mit welcher Intensität um diese wichtige Maßnahme für eine verbesserte und zukunftsfähige Infrastruktur unseres Landes gerungen wurde, wird und sicherlich auch noch werden wird. Das Befassen mit diesem wichtigen Vorhaben wird intensiver werden, wenn sich nun wesentliche Ecksteine dieser Zukunftsinvestition planerisch und verfahrensmäßig einer Entscheidung nähern. Wie Sie wissen, ist mein Ministerium gegenwärtig auf verschiedenen Ebenen mit der planerischen Realisierung dieses Vorhabens beschäftigt. Insbesondere gehört hierzu auch das mit Kabinettsbeschluss vom 23. Mai 2005 formell eingeleitete Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000.
Meine Damen und Herren, im Rahmen dieser Änderung werden die raumordnerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Flughafenausbaus geschaffen.
Herr Minister, einen Augenblick. – Meine Damen und Herren,ich bitte,die Gespräche nach draußen zu verlegen und dem Redner Gehör zu schenken.
Also, meine Damen und Herren, im Rahmen dieser Änderung des Landesentwicklungsplans werden die raumordnerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Flughafenausbaus geschaffen. Dies ist ein bedeutender erster Schritt, dem später die Schaffung des Planungsrechts mit der abschließenden Entscheidung im Planfeststellungsverfahren folgen wird.
Der Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans wird übrigens dem Landtag bereits in der nächsten Woche zur Kenntnisnahme zugeleitet. Außerdem wird bis Ende September die vorgeschriebene Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie die nunmehr im Bundesraumordnungsgesetz vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Nach Abschluss und Auswertung der Anhörung stellt die Landesregierung den Landesentwicklungsplan bzw. dessen Änderungen nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Hessischen Landesplanungsgesetzes durch Rechtsverordnung fest. An diesem Verfahren wollen wir grundsätzlich festhalten.
Allerdings – deswegen befassen wir uns heute mit diesem Thema – schlagen wir mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes vor, dass die Rechtsverordnung zur Feststellung des Landesentwicklungsplans künftig zusätzlich auch der Zustimmung des Landtags bedarf.
Diese Neuregelung soll bereits für das eingeleitete Änderungsverfahren zum Flughafenausbau gelten. Darüber hinaus – und das ist schlüssig – wollen wir natürlich auch in der Zukunft bei allen weiteren Neufassungen und Änderungen des Landesentwicklungsplanes Ihre, also die Zustimmung des Landesparlaments erbitten.
Der Vorschlag zur Änderung von § 8 Abs. 4 Satz 1 Landesplanungsgesetz folgt übrigens wortgleich einer Regelung, die sich in Bayern seit vielen Jahren in dieser Form bewährt hat. Der Landesentwicklungsplan regelt die grundlegenden Festlegungen der Raumordnungen für die großflächige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und stellt die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen dar. Er, also der Landesentwicklungsplan, ist damit die wichtigste Vorgabe der Leitvorstellungen zur künftigen Entwicklung des Landes.
Die Landesregierung ist hier zu der Überzeugung gelangt, dass diese wichtige planerische Grundsatzentscheidung einer verbreiterten demokratischen Grundlage bedarf. Sie hat sich daher entschieden, dem Landtag deutlich erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Ich will aber nicht verschweigen, dass es auch Wunsch der Landesregierung ist, den Landtag hier verstärkt mit in die Verantwortung zu nehmen. Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, den wir Ihnen heute vorlegen, ist auf den ersten Blick nur eine geringfügige redaktionelle Anpassung des Gesetzeswortlautes. Materiell bietet er aber dem Landtag erstmals die Chance, auch auf dem Gebiet der Raumordnung gestaltend an der künftigen Entwicklung des Landes mitzuwirken.Die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes ist daher ein bedeutsamer Schritt zur Demokratisierung der Landesplanung. Ich bitte Sie daher, dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank. – Der erste Redner der Fraktionen ist Herr Kaufmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister Rhiel hat gerade gesagt, vom Volumen her sei es nur eine geringfügige redaktionelle Änderung. Es gehe im Gesetzentwurf exakt um fünf Worte. Nur, meine Damen und Herren, für die Begründung wurden erheblich mehr Worte verwendet. Das zeigt richtigerweise, dass es materiell um wesentlich mehr als nur um diese fünf Worte geht.
Ich möchte mich zunächst einmal mit den fünf Worten befassen. Herr Staatsminister, Sie sagten eben, es sei wort
gleich mit der Regelung in Bayern. Das stimmt natürlich nicht, denn im bayerischen Gesetz steht nichts vom Hessischen Landtag. Davon bin ich fest überzeugt.
Auch wenn Sie sagen, es sei nur eine Kleinigkeit: Die fünf Worte, die Sie einfügen wollen, sind ein Wort zu viel. Zu viel ist das Wort „Hessisch“. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir noch einen Änderungsantrag erhalten werden, um das herauszunehmen, weil die Gesetzesredaktion selbst für dieses winzige Gesetz schlampig war. Sie können nicht in demselben Paragraphen eines Gesetzes – z.B. in § 8 Abs. 3 – vom Landtag reden, aber in § 8 Abs. 4 vom Hessischen Landtag reden. Sie müssen im Gesetz eine einheitliche Terminologie durchhalten, sonst würde der Leser vermuten, es gehe um zwei verschiedene Dinge. Geht es aber nicht.Insofern heißt es bei uns im Gesetz immer nur „der Landtag“. Das wissen wir auch. Das wissen Sie auch, trotzdem schreiben Sie etwas anderes. Irgendjemandem ist das durchgerutscht,wahrscheinlich spätestens dem Justizministerium, das so etwas immer prüfen soll, bevor die Landesregierung es hier einbringt. – So weit zum Formalen.
Das ist eine typische Geschäftsführerargumentation, Herr Kollege Gotthardt, aber auch darauf sei hingewiesen, denn die Art und Weise, wie Gesetze gemacht werden, insbesondere, wenn sie ein so gravierendes Gewicht wie dieses haben, sollte korrekt sein.
Meine Damen und Herren, worum geht es in der Sache? Der Herr Staatsminister hat es uns erklärt. Es geht um einen weiteren, geradezu von Verzweiflung getragenen Versuch, das Projekt des Flughafenausbaus gegen alle Vernunft durchzudrücken. Wir haben es heute mit dem fünften Versuch zu tun. Bereits zweimal wurde das Hessische Naturschutzgesetz wegen des Flughafenausbaus geändert. Zunächst wurden die Ausgleichsregelungen verwässert und dann weitgehend wirkungslos gemacht. Deswegen wurde einmal das Hessische Forstgesetz geändert, um den Bannwaldschutz abzuschaffen. Zweimal – mit dem heutigen Entwurf jetzt ein zweites Mal – soll das Landesplanungsgesetz geändert werden: beim ersten Mal, um nachträglich die Genehmigung für Raumordnungspläne mit Maßgabe zu ermöglichen, was Ihnen der Verwaltungsgerichtshof zwischenzeitlich um die Ohren gehauen hat, und jetzt beim zweiten Mal, um den Landtag einzubeziehen.
Herr Staatsminister, wenn Sie am Ende Ihrer Ausführungen so deutlich – ich will einmal sagen:großspurig – gesagt haben, es sei eine Steigerung der Demokratie, haben Sie den Mund, wie ich glaube, etwas voll genommen, denn wir werden nicht dazu gefragt, wie der Landesentwicklungsplan aussehen soll, sondern wir werden um eine Zustimmung durch das Gesetz gebeten. Können wir den Landesentwicklungsplan von uns aus ändern? Ich gebe mich keinen Illusionen hin, dass die Mehrheitsfraktion nicht – wie bisher immer in Flughafenangelegenheiten – Ja und Amen sagen wird, auch zu dem, was die Landesregierung liefert. Aber es geht in Zukunft, wie Herr Staatsminister Rhiel ausgeführt hat, auch um andere Fragen im Zusammenhang mit dem LEP. So, wie Sie es formulieren, kann der Landtag den Landesentwicklungsplan nicht ändern.Er kann nur die Zustimmung verweigern.Daraufhin
wäre die Landesregierung gehalten, einen anderen Entwurf vorzulegen, der möglicherweise Zustimmung findet. Aber das ist keine direkte Einwirkungsmöglichkeit des Landtags und insofern auch keine Demokratisierung des Planungsverfahrens, sondern das ist ein anderes Etikett. Deshalb komme ich auf die Frage zu sprechen, warum Sie den Landtag überhaupt einbeziehen wollen.
Herr Staatsminister Rhiel hat mit dankenswerter Offenheit darüber berichtet, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans bereits auf dem Weg sei. Das Kabinett hat ihn verabschiedet. Wir bekommen ihn nächste Woche zu lesen. Wir haben ihn noch nicht gelesen, wir haben ihn noch nicht lesen können, aber wir haben immerhin schon die Pressemeldung über die Verabschiedung zur Kenntnis nehmen können. In der Pressemitteilung steht unter anderem, dass – ich sage es verkürzt mit meinen Worten – die Variante Nordwest diejenige sei, die in den Landesentwicklungsplan als Vorgabe hineingeschrieben werden solle – das überrascht niemanden, Herr Boddenberg, Sie nicht, mich nicht und selbst Herrn Koch nicht, der es damals vorgeschlagen hat und sich jetzt darüber wundern darf, dass sein Vorschlag sozusagen durchgetragen wird. Zusätzlich wird in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums ausgeführt, die Variante Nordwest führe zu keiner signifikanten Veränderung der Sicherheits- und Risikosituation. Der Risikozunahme für den Betriebsbereich Ticona bei der Nordwestvariante stehe eine stärkere Risikozunahme für die Wohnbevölkerung bei den Varianten Nordost und Süd gegenüber.