Protocol of the Session on April 27, 2005

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber ich bin der Auffassung:Wenn wir ernsthaft eine Entbürokratisierung wollen, dann gibt es keine Suprarechte. Das ist wie in vielen anderen Dingen auch. Der Naturschutz ist kein Suprarecht, sondern er ist ein wichtiger Bestandteil, der in viele andere Dinge einzuordnen ist.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie nehmen es nicht ernst!)

Deshalb ist hier der Naturschutzrecht und sind die Naturschutzbelange auch nicht geschleift worden, sondern sie sind aus unserer Sicht in der Frage der – –

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das sehen die Verbände ganz anders, Herr Minister!)

Meine Damen und Herren,es geht um die Frage,wie wir verwaltungsmäßig damit umgehen, sonst um nichts. Ich halte es für nicht sinnvoll, für einen vergleichsweise sehr überschaubaren und einfachen Sachverhalt monatelange Verwaltungsverfahren durchzuführen.

Ich nenne ein Beispiel als Sportminister: wenn ein Verein auf die Idee kommt, einen Crosslauf veranstalten zu wollen, und er die Strecke so unglücklich legt, dass die Strecke eine Bundesstraße quert, durch einen Wald führt und am Ende noch an irgendeinem Feld vorbeigeht. Ich empfehle jedem, der näher damit Kontakt haben will, zu einem solchen Verein zu gehen und zu fragen, bei wie vielen Behörden sie waren, um tatsächlich losrennen zu dürfen. – Meine Damen und Herren, dort ist zu viel des Guten getan worden, um des vermeintlichen Schutzes der Natur willen. Natürlich soll die Natur geschützt werden. Aber daran müssen doch nicht 25 Behörden beteiligt sein.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das kann auch viel einfacher gehen. Deshalb ist ein wesentlicher Ansatz dieses Verwaltungsstrukturreformgesetzes, dass wir dort aus meiner Sicht sehr vernünftige Lösungen vorgesehen haben.

Ich halte es, ehrlich gesagt nicht für zwingend, dass sich das Regierungspräsidium mit der Frage beschäftigen muss,wie die das im Einzelnen machen dürfen,wenn in einer Gemeinde irgendwo eine Truppe läuft.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Das mag man für notwendig halten. Ich halte es nicht für notwendig. Darüber können wir noch gemeinsam diskutieren.

Wir haben eine Klarstellung bei der Frage der unteren Naturschutzbeiräte in den Gesetzentwurf aufgenommen. Sie kennen die Debatte gerade aus kommunalpolitischer Sicht. Es gibt dort einen Interessenkonflikt. Die Kommunen sind sehr häufig nicht glücklich über die Stellungnahmen der Naturschutzbeiräte. Es bleibt bei den Naturschutzbeiräten.Wir haben hier die Dinge in der Weise verdeutlicht, dass die Naturschutzbeiräte in Zukunft in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung nehmen sollen.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Formulierung „grundsätzliche Bedeutung“ ist aus unserer Sicht die richtige. Es kann nicht um jede Einzelheit gehen, aber sehr wohl muss es darum gehen, dass der Naturschutz seine wichtige Bedeutung beibehält.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie finden das wieder, wenn Sie schauen, dass wir in einigen Bereichen die Anzahl von Beiräten reduziert haben. Ich will schon jetzt Neugierige warnen. Die Größe von Beiräten sagt noch nichts über die Qualität der Arbeit aus. Auch die Selbstbeschäftigung mancher Beiräte muss man in einen Bezug zu dem Anspruch des Bürgers setzen, in überschaubarer Zeit zu vertretbaren Kosten eine Antwort von der Behörde zu bekommen.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Unter Umständen bekommt man erst nach Monaten eine Antwort von der Behörde, obwohl es eigentlich so sein sollte, dass die Behörden für die Bürger und nicht die Bürger für die Behörden da sind. In diesem Bereich haben wir sehr häufig die Situation, dass die Verfahren auf kommunaler Ebene sehr, sehr lange laufen. Das trifft weniger das Land, das kommt mehr bei den Kommunen vor.

Die Kommunalen Spitzenverbände sind seit vielen Jahren mit diesem Thema befasst, wie Sie sehr wohl wissen. Die Landesregierung hat das aufgegriffen.Ich halte es für eine vernünftige Abwägung verschiedener Interessen, die hier im Gesetz vorgenommen wird, indem wir zum einen das Grundanliegen bestätigen und festigen,zum anderen aber die Verfahren verkürzen und in dem Zusammenhang durchaus auch die Zahl der Beiräte reduzieren. Ich glaube, dass dies der Qualität der Beratung keinen Abbruch tut.

Wir haben darüber hinaus eine Reihe von Delegationsmöglichkeiten in den Entwurf aufgenommen. Ich nenne als Beispiel das Ladenschlussgesetz. Dessen Vollzug war bisher bei den Regierungspräsidien angesiedelt. Das können in Zukunft die Kommunen tun.Wir glauben, dass das künftig vor Ort entschieden werden soll, möglichst nahe bei denen, um die es geht.

Wir haben darüber hinaus die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass eine Reihe von Aufgaben an Private übertragen werden kann. Ich nenne beispielhaft die Landesprüfstelle für Baustatik. Es gibt sicher die Möglichkeit, Aufgaben bei gleicher Qualität von Privaten durchführen zu lassen. Außerdem kann eine Reihe von Aufgaben den berufsständischen Kammern zur Erfüllung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung übertragen werden. Damit haben wir schon begonnen, das soll weiter fortgesetzt werden.Wir glauben darüber hinaus,dass wir private Dienstleistungsunternehmen mit der sicherheitstechnischen Betreuung von Landesdienststellen betrauen können.

Damit Sie sehen, dass sich das Gesagte durch eine ganze Reihe von Sachverhalten zieht, weise ich darauf hin, dass ein Begehren der kommunalen Seite aufgenommen worden ist, das das Polizeirecht betrifft. Es geht nämlich darum, dass wir die Möglichkeit der kreisübergreifenden Einrichtung gemeinsamer Ordnungsbezirke in Zukunft erleichtern möchten.Bisher war es nur möglich,innerhalb eines Kreises gemeinsame Ordnungsbezirke zu schaffen. Wenn aber Gemeinden in zwei verschiedenen Kreisen diese Aufgabe gemeinsam leisten wollten, war das bisher nicht möglich. Eine entsprechende Änderung ist also vernünftig. Hier brauchen wir keine Regelung durch das RP. Das kann nach meiner Überzeugung sehr gut vor Ort gelöst werden.

Meine Damen, meine Herren, ich habe Ihnen beispielhaft einige Punkte vorgetragen. Sie werden bei der Lektüre sehen, dass es z. B. um Berufsordnungen und Ähnliches geht, sodass aus meiner Sicht ein großer Teil des Gesetzentwurfs auch politisch außer Streit stehen wird. Ich erwarte eine engagierte Debatte über zwei oder drei Punkte, die ich hier vorgetragen habe.

Ich bin überzeugt, diese Initiative ist in die gesamten Verwaltungsreformbemühungen der Landesregierung und des Hessischen Landtags eingebettet. Sie ist ein wichtiger Schritt, den man so zusammenfassen kann: Wenn wir zu effizienteren und schnelleren Verfahren kommen und gleichzeitig die Qualität erhalten, dann haben die gewonnen, für die wir arbeiten, nämlich die Bürger. Wenn wir weniger Personal für bestimmte Aufgaben einsetzen müssen, dann werden bestimme Leistungen kostengünstiger. Die Bürger bezahlen diese Leistungen mit ihren Steuern. Deshalb ist das dröge Thema Verwaltungsreform,mit dem man nur in Maßen Faszination erzielen kann, auch für die Beschäftigten des Landes Hessen – wir sprechen ja sehr oft über Personalpolitik – von allergrößter Bedeutung. Das schafft die Grundlage für effizientes, bürgerfreundliches und qualitätvolles Verwaltungshandeln. Ich bitte das Haus um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bouffier. – Ich darf die Aussprache eröffnen und Frau Hofmeyer das Wort für die SPD-Fraktion erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform als Artikelgesetz mit über 30 Gesetzesänderungen vor. Herr Minister, mit diesem dritten Gesetz wird aus unserer Sicht die gesamte Konzeptlosigkeit der Landesregierung deutlich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich werde diese Aussage natürlich unterfüttern.Man kann nicht von einem Dritten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform sprechen, wenn man nicht auch das zweite diesbezügliche Gesetz noch einmal beleuchtet. Sie haben sich mit Ihrer „Operation düstere Zukunft“ völlig vergaloppiert, als Sie 130 Behörden von heute auf morgen geschlossen und 10.000 Beschäftigte an die PVS gemeldet haben. Das war ein völlig unstrukturiertes Vorgehen. 10.000 Beschäftigte für völlig überflüssig zu erklären musste einfach einen verheerenden Motivationsstillstand in den Verwaltungen und ein Behördenchaos auslösen. So kann man weder effektive Arbeit noch Kostenersparnis erwarten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sind die Behördenreform von der falschen Ecke her angegangen. Zuerst legen Sie fest, dass 1.000 Stellen gestrichen werden, und dann versuchen Sie, die Aufgaben loszuwerden. Sie haben den zweiten Schritt vor dem ersten getan. Das wird Sie teuer zu stehen kommen, denn diese Behördenreform geht nicht auf. Eine vernünftige Verwaltungsstrukturreform ist mit dieser Stückelei nicht zu machen.

Wir haben immer darauf hingewiesen, dass vor jeder Entscheidung über Strukturveränderungen eine Aufgabenkritik erfolgen muss und dass sich die Aufgabenkritik auf alle Ebenen der Verwaltung zu beziehen hat. Das haben Sie nicht getan. Ebenso haben Sie die Reform von oben verordnet, über das Internet bekannt gegeben, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubinden und ohne sie mit ihnen gemeinsam anzugehen.Im Gegenteil,Sie haben die Mitbestimmungsrechte zusätzlich beschnitten.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Aufgabenverlagerungen in vielen Fällen kurzsichtig waren. Neu geschaffene Landesbehörden wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Das sind Beispiele dafür, dass Ihre Schnellschüsse nicht durchdacht waren. Mit halbjährlich vorgelegten Artikelgesetzen veranstalten Sie ein einzigartiges Behördenchaos – und zwar auf dem Rücken der Beschäftigten, auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt auf dem Rücken der Kommunen.

(Beifall bei der SPD)

Die Anhörung zu dem Zweiten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform hat gezeigt, dass mit einer Zentralisierung keine Kosten gespart werden können. Im Gegenteil, eine bürgernahe effiziente Verwaltung bleibt auf der Strecke, auch bei dem heute vorliegenden Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform. Herr Minister, dessen Inhalt haben Sie zum Teil schon früher angekündigt und regierungsintern beraten. Nach großem Widerstand haben Sie den Entwurf erst einmal in der Schublade versenkt. Die Grundlage für diesen Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform finden wir wiederum in der „Operation düstere Zukunft“, denn es geht um die Streichung von 1.000 Stellen bei drei Regierungspräsidien.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man könnte mittlerweile zu dem Ergebnis kommen, dass Sie die RPs abschaffen wollen. Acht Abteilungen, 76 Dezernate sollen gestrichen werden. Ich meine, Sie sollten offen und ehrlich sagen, dass Sie die RPs abschaffen wollen, anstatt uns halbjährlich Artikelgesetze zu präsentieren. Mit diesem Vorgehen verspielen Sie die Zukunft des Landes. Es muss endlich Klarheit herrschen, wohin die Reise gehen soll und was Sie mit Ihren Reformen erreichen wollen. Wir vermissen einen Gesamtüberblick, und wir sehen mit Sorge,dass diese Stückwerke regionale Ausgeglichenheit, Effizienz und Bürgernähe vermissen lassen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mit dem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform setzen Sie nun das große Messer bei den Widerspruchsverfahren an. Sie haben in Ihrer Vorstellung des Entwurfs dazu Stellung genommen.Herr Minister,wir kommen da aber zu einem etwas anderen Ergebnis. Die Abschaffung der Widerspruchsverfahren bei den RPs ist der völlig falsche Weg. Das zeigen nicht nur die positiven Erfahrungen im eigenen Land, sondern das zeigt auch ein Blick über die Landesgrenze. In dem von Ihnen viel zitierten Bayern hat man die Widerspruchsverfahren zuerst abgeschafft und dann wieder eingeführt, weil sie sinnvoll sind.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen würden sich sehr freuen, wenn Sie ihnen den ersten Schritt ersparen würden. Dann ersparen Sie sich selbst auch den zweiten Schritt. Für die Beibehaltung der Widerspruchsverfahren spricht viel. Zu einen entlasten sie die Verwaltungsgerichte erheblich, zum anderen bieten sie den Bürgern einen preiswerten Rechtsschutz und dienen letztlich der Selbstkontrolle der Verwaltung. Eine Abschaffung der Widerspruchsverfahren in 83 Rechtsbereichen, wie Sie das jetzt vorhaben, wäre kontraproduktiv, da Sie die eingesparten Stellen gleich wieder bei den Verwaltungsgerichten aufstocken können. Letztendlich wäre dies nur eine Kostenverschiebung vom Innenministerium in das Justizministerium.

Die massive Kritik im Vorfeld gegen die Abschaffung der Widerspruchsverfahren hat Sie nun zu ganz kuriosen Entscheidungen getrieben. Mit dem Gesetz wollen Sie die Widerspruchsverfahren bei den RPs abschaffen, dafür aber deren Arbeit auf die Landkreisebene abwälzen. Sie wollen festlegen, dass – ich zitiere aus dem Entwurf – „die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder diesen abgelehnt hat, auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig“ ist. Abenteuerlicher geht es doch gar nicht. Mit der Abschaffung des Devolutiveffekts sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Städte über 50.000 Einwohner künftig Widerspruchsbehörden für ihre eigenen Verwaltungsakte.

Entscheidungsebene gleich Widerspruchsebene: Das kann doch nicht ernsthaft gewollt sein. Wie soll denn ein Widerspruchsverfahren beim Landkreis ausgehen, wenn ein Landkreis seine eigene Entscheidung nochmals überprüfen soll? Das ist doch die Frage. Sie sagen in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs, dass im Falle eines Widerspruchs die Ausgangsbescheide mit größerer Sorgfalt bearbeitet werden. Ich halte das für eine unglaubliche Unterstellung. Damit sagen Sie, dass bisher getroffene Entscheidungen nicht ordentlich geprüft wurden. Sie werfen den Beschäftigten also einen laxen Umgang mit wichtigen Verwaltungsentscheidungen vor und zeigen damit, dass Sie kein Vertrauen in die Verwaltung und ihr Handeln haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass auch schon bisher jeder Sachverhalt ausreichend geprüft worden ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wurde. Ein Widerspruchsverfahren macht doch nur Sinn, wenn der Widerspruch auf der nächsthöheren Ebene behandelt wird. Die dafür notwendigen Stellen bei den RPs wollen Sie aber abschaffen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung will jetzt die untere Ebene zusätzlich belasten. Dafür ist sie personell überhaupt nicht ausgestattet. Ich kenne Landkreise, bei denen es zurzeit nur einen Juristen gibt. Was wollen Sie denn den dortigen Rechtsämtern künftig zumuten? Für die Kreise und Städte ist das überhaupt nicht zu verantworten, geschweige denn, zu finanzieren.

Ich sage hier, ich kann mich auch über den Landkreistag nur wundern. Denn er sieht diese Mehrarbeit klar und deutlich, sagt aber, er wolle zur Vermeidung von Verwaltungsgerichtsverfahren diesen Weg mitgehen. Anscheinend interessiert hier niemanden mehr, dass diese Zeche letztendlich die Städte und Gemeinden bezahlen werden.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das ist kommunalfeindlich!)

Wir entscheiden hier nicht, ob eine Verwaltungsentscheidung überprüft wird,sondern wir entscheiden darüber,wo das geschieht. Das aber hat etwas mit Kosten und Aufwand zu tun.