Protocol of the Session on October 7, 2004

Herzlichen Dank, das ist zu dieser späten Stunde sehr freundlich. – Deshalb muss jede Hochschule für sich entscheiden können, welche zusätzlichen Angebote sie ihren Studierenden unterbreiten will. Gute Angebote machen

Hochschulen attraktiv. Denn der Studienerfolg hängt für deutsche wie auch für ausländische Studierende in hohem Maße von den Service- und Beratungsleistungen der Hochschulen ab. Zudem ergeben sich gerade auch aus der wachsenden Internationalisierung der Hochschulen neue Aufgaben für die Studentenwerke.

Eine Aufgabe der Hochschule besteht darin, ihre Leistungen gemeinsam mit den Studentenwerken entsprechend den neuen Anforderungen kontinuierlich zu überprüfen und aktuell zu halten. Denn die Anforderungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.Außerdem kommen neue hinzu. In Frankfurt sind beispielsweise die Lebenshaltungskosten der Studierenden vor allem wegen der hohen Mieten sehr hoch. An den kleinen Hochschulstandorten dagegen besteht eher das Bedürfnis nach einer verbesserten Mobilität.

Hinzu kommen neue Aufgaben.Es sollte z.B.Aufgabe der Studentenwerke werden – in Hamburg ist dies bereits geschehen –, Studierenden mit Kindern Betreuungsangebote zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um den Anforderungen der Studierenden an ihrer Universität oder Fachhochschule gewachsen zu sein, müssen die Studentenwerke die Möglichkeit für mehr Flexibilität erhalten. Dazu gehört nicht nur ein Höchstmaß an finanzieller Autonomie. Vielmehr müssen sie auch die Entscheidungskompetenz für die Leistungserbringung erhalten. Ein solches Konzept muss im Einvernehmen und in enger Abstimmung mit der Hochschulleitung und den Studierenden erarbeitet werden. Ein zielgenaues Konzept,das den Studierenden ein gutes Angebot für den Studienstart bietet, ausländischen Studierenden den Einstieg in das Studium erleichtert und bedürftigen Studierenden Hilfeleistung anbietet, wird für die Hochschulen ein entscheidender Standortvorteil bei der Konkurrenz um die Studierenden werden. Je besser die Hochschulen auf ihre Studierenden eingehen können, umso mehr Chancen werden sie bei diesem Wettbewerb haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Siebel (SPD))

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Die FDP glaubt nämlich, wenn man zwei Paragraphen des Gesetzes ändern würde, könnte man Einsparungen erzielen. Laut der FDP kann dadurch eine Stelle eingespart werden. Das ist aber wirklich eine typische Milchmädchenrechnung. Denn die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter im Ministerium würde dann einfach nur andere Aufgaben zugewiesen bekommen.

(Nicola Beer (FDP): Eben!)

Dieser Vorschlag ist ein Schnellschuss.Deshalb lehnen wir ihn ab. Wir werden unter dem Motto „Damit Studieren gelingt“ eigene Vorstellungen zur Modernisierung der Studentenwerke einbringen. Das ist übrigens auch das Motto, unter das die Studentenwerke oft ihre Arbeit stellen. Ich finde, das Motto ist gut getroffen.

Frau Kühne-Hörmann hat eben schon angekündigt, dass es zu einer konstruktiven Beratung im Ausschuss kommen wird. Falls wir uns einig werden, werden wir zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchführen. Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr.Thomas Spies und Michael Siebel (SPD))

Das Wort hat Herr Staatsminister Corts.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Ich begrüße ausdrücklich, dass man sich vorgenommen hat, den Gesetzentwurf im Ausschuss zu beraten und eine Anhörung durchzuführen.

Ich kann für meinen Teil Folgendes sagen: Seitdem ich diese Aufgabe übernommen habe, habe ich dreimal die Mitglieder der Geschäftsführung der Studentenwerke bei mir gehabt.

Frau Beer, ich glaube, wir müssen sehr viel weiter gehen als das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.Dazu gibt es auch noch andere Vorstellungen.Frau Kühne-Hörmann hat sie angesprochen. Das sollten wir prüfen.

Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1962. Im Jahr 2000 erfolgte eine kleine Änderung. Ich denke, wenn wir es ändern, dann sollten wir es richtig fit machen für das nächste Jahrhundert.Wir sollten dann umfassend reformieren und jetzt nicht einen Schnellschuss abgeben. Vielmehr sollten wir das genauestens beraten.Vielleicht kommen wir dann auch zu einer einvernehmlichen Entscheidung.

Es gibt viele Möglichkeiten. Ich glaube, das, was jetzt vorliegt, reicht noch nicht aus. Man muss in diesem Zusammenhang auch sehen, dass sich die gesamte Hochschullandschaft verändert. Das betrifft die Universitäten und die Fachhochschulen.Auch da gibt es einige Veränderungen.

Ich nehme den Ball gerne auf und werde auch konstruktive Vorschläge dazu machen. Wir sollten auch einige anhören, die andere Modelle vorgeschlagen haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Beer, Sie haben das Wort.

Herr Minister,Frau Kollegin Kühne-Hörmann,ich nehme den Ball gerne auf. Wir können da gerne weitere Punkte einbeziehen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich habe in den letzten fünf Jahren die Diskussion um die Reform der Studentenwerke verfolgt und kenne auch die Bemühungen, die es in der letzten Legislaturperiode zu der Frage gegeben hat, ob man nicht noch irgendwie in Richtung Privatisierung gehen sollte, weil das gerade für die Studierenden vor Ort Vorteile bringen könnte. Ich bin auf diesem Feld etwas zurückhaltender geworden.

Letztendlich haben wir mit unserem Gesetzentwurf das vorgelegt, was wir in diesem Haus als das gemeinsam Machbare ansehen.Denn ich glaube,niemand kann gegen die zwei mit dem Gesetzentwurf beantragten Veränderungen sein.Herr Kollege Spies,ich dachte eigentlich,dass

auch niemand in der SPD-Fraktion gegen diese Änderungen sein kann. Ich habe Ihre Einlassungen weder hinsichtlich der Entscheidungsfindung im Studentenwerk noch hinsichtlich der Frage der Finanzierung verstanden. Das mag aber daran liegen, dass Sie kein Jurist sind. Wir wollen an der Finanzierung nichts ändern, weil die im Studentenwerkgesetz geregelt ist. Dort werden die entsprechenden Einnahmequellen genannt. Dabei geht es auch um die Einnahmen aus Zuschüssen des Landes. Daran wollen wir nicht gehen. Wir wollen es bei diesem System belassen. Wenn jetzt angeboten wird, in der Anhörung auch noch weiter gehende Möglichkeiten prüfen zu lassen, werden wir uns dem sicherlich nicht verschließen. Aber Ihrem Anliegen, die Finanzströme nicht zu kappen, wird dieser Gesetzentwurf, so kurz er auch sein mag, gerade gerecht.

Hinsichtlich der Frage der Studentenferne oder -nähe komme ich zu einer anderen Einschätzung als Sie. Wenn Sie in das Gesetz hineingeschaut hätten, hätten Sie gesehen, dass wir mit unserem Vorschlag, die Festsetzung der Preise dem Vorstand des Studentenwerks zu übertragen, ein Organ mit dieser Entscheidung betrauen wollen, in dem nicht nur die zuständigen Präsidenten sitzen. Vielmehr sitzen in diesem Vorstand noch ein Professor, zwei Studierende und auch zwei Personalräte. Das heißt, es handelt sich hier um ein Gremium, das ausgesprochen ausgeglichen ist.

Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der verfassten Studierendenschaft, die wir gestern im Rahmen der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes diskutiert haben, und der Änderungen, die sich nach der Meinungsäußerung der Mitglieder der Mehrheitsfraktion dieses Hauses abzeichnen, muss ich sagen,ich wäre sehr vorsichtig,jetzt der verfassten Studierendenschaft noch eine Aufgabe wie die der Leitung des Studentenwerks zu übertragen. Denn auf der anderen Seite soll die verfasste Studierendenschaft über eine Senkung der Beiträge der Studenten von der Mehrheit der CDU ausgehungert werden. Ich wüsste gar nicht, wovon sie das dann bestreiten soll.

(Beifall der Abg. Florian Rentsch und Roland von Hunnius (FDP))

Meistens wird man als Jurist gelobt, wenn man knappe Dinger verfasst und keine Schwarten präsentiert. Der Gesetzentwurf ist kurz und knapp gehalten. Er sollte das Machbare enthalten. Wenn uns darüber hinaus eine Anhörung nahe legen sollte, umfangreichere Reformen zu machen, wird sich die FDP-Fraktion diesem sicherlich nicht verschließen. – Danke schön.

(Beifall des Abg. Roland von Hunnius (FDP))

Frau Beer, vielen Dank. – Damit wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht. Es handelt sich dabei um den Entwurf des Studentenwerkstärkungs-Gesetzes.

(Zuruf)

Man sollte es auf SwsG abkürzen. Dann würde man das etwas schneller über die Lippen bekommen.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung soll der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden. Dem wird nicht widersprochen? – Dann ist dies hiermit erfolgt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) – Drucks. 16/2717 zu Drucks. 16/2354 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Beer.

(Nicola Beer (FDP): Ich suche gerade die Beschlussempfehlung!)

Frau Beer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident,liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrag Drucks. 16/2716 – und damit in der aus der Anlage der Drucksache ersichtlichen Fassung; ihnen allen liegt die Drucksache vor – in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 40. Plenarsitzung am 17. Juni 2004 nach der ersten Lesung zur Beratung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat sich in seinen Sitzungen am 1. Juli und am 28. September 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der 17 Stellungnahmen eingingen.Am 10. September 2004 hat er eine öffentliche mündliche Anhörung mit zehn Anzuhörenden durchgeführt.

In seiner Sitzung am 28. September 2004 ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zur Beschlussfassung gelangt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/2559, wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/2668, wurde von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Nachdem der Änderungsantrag Drucks. 16/2716 mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden war, hat der Ausschuss mit demselben Stimmenverhältnis den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst, also die Empfehlung, dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zuzustimmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Ich begrüße den Präsidenten der TU Darmstadt, Herrn Prof.Wörner,

(Beifall)

eröffne die Aussprache und gebe Herrn Siebel aus Darmstadt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war eine große Leistung von Frau Kollegin Beer, diese Berichterstattung hier abzuliefern. Diese Leistung kann nur noch größer werden, wenn Sie bereit stehen, in der dritten Lesung ebenfalls die Berichterstattung für dieses Gesetz zu machen.

(Nicola Beer (FDP): Ich möchte eigentlich keine dritte Lesung, Herr Kollege!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute das Gesetz für die Modelluniversität, die Technische Universität in Darmstadt, vor dem Hintergrund, dass wir uns bereits bei Einbringung des Gesetzes in weiten Teilen sehr einig waren über die Grundzüge dessen,was in diesem Gesetz zu besorgen ist. Wir waren uns einig darüber, dass die Bauherrneigenschaft genauso wie die Dienstherrneigenschaft übertragen werden soll und dass ein höheres Maß an Autonomie in der inneren Organisation verwirklicht werden soll.

Wir waren uns aber genauso einig – ich glaube, das hat die Diskussion gezeigt, sowohl die öffentliche Diskussion als auch die Diskussion in der Anhörung –, dass klar ist, dass unser gemeinsamer politischer Wille ist, dass die Technische Universität eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, dass keine Übertragung von immobiliarem Eigentum vorgesehen ist und dass es nach wie vor eine Rechtsaufsicht und eine Dienstaufsicht gegenüber dem Präsidenten geben soll. Das ist auch seitens des Ministeriums noch einmal festgestellt worden in der Antwort auf einen Berichtsantrag, den wir zu diesem Thema gestellt haben.