Protocol of the Session on December 13, 2007

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie können die Studien selbst nicht verstehen, dafür brauchen Sie MecklenburgVorpommern!)

Herr Heidel hat gerade darauf hingewiesen, dass man im Ländervergleich feststellen kann, dass die neuen Bundesländer relativ gut wegkommen,da sie aufgrund geringerer Einwohnerzahlen relativ ländliche Strukturen aufweisen. Daher ist es durchaus problematisch, ein relativ industrialisiertes Land wie Hessen derart zu vergleichen.Es gibt im Vergleich zum Jahre 1990 erhebliche Unterschiede. Denn Hessens Wirtschaft hat sich seit dem Jahre 1990 im Vergleich zu den neuen Bundesländern anders entwickelt.

Es gibt auch in Bezug auf den Flugverkehr erhebliche Unterschiede, wobei wir sehr stolz darauf sind, dass wir den Frankfurter Flughafen haben. Das kann in diesem Hause nicht jeder so sehen; dennoch wollen wir ihn ausbauen. Das alles hat etwas damit zu tun, dass in Hessen der CO2-Ausstoß pro Kopf höher ist als in anderen Bundesländern. Das hat nicht nur etwas mit der Klimapolitik zu tun, sondern auch mit dem Wohlstand in unserem Land. Das sollte man nicht außen vor lassen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, dazu, dass „GEO“ im November 2002 in seiner Veröffentlichung festgestellt hat, Hessens Möglichkeiten zur CO2-Minderung seien ausgeschöpft, sage ich Ihnen: Das sehen wir völlig anders. Deswegen haben wir auch das Klimaschutzkonzept „Hessen 2012“ mit seinen vier Säulen auf den Weg gebracht. Meiner Meinung nach ist daher unser Engagement für die erneuerbaren Energien, die wir über die letzten Jahre hinweg an den Tag gelegt haben,zu wenig berücksichtigt worden.

Frau Apel hat eindeutig darauf hingewiesen, dass wir von 1991 bis 1999 in Hessen insgesamt neun geförderte Biogasanlagen hatten. Inzwischen haben wir fast 70 Anlagen; 15 Anlagen werden gerade gebaut und 25 sind in der Planung. In diesem Bereich können wir wirklich noch etwas bewegen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Nun zu den Kriterien für Verträge mit Ökostromanbietern und zu den Solaranlagen auf landeseigenen Gebäuden.Wenn ich lediglich die Solaranlagen heranziehe, zeigt sich, dass wir vor zwei Jahren noch 0,01 % des Stroms in Hessen mit Solaranlagen gewonnen haben und dass das in etwa dem Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland entspricht.

Wir bezweifeln außerdem, dass der CO2-Ausstoß pro Kopf mit plus 3,4 % richtig berechnet worden ist. Das

Hessische Statistische Landesamt hat eindeutig gesagt, dass der CO2-Ausstoß pro Kopf von 1991 bis 2003 um 4,9 % gesunken sei. Es ist richtig – das hat Frau Apel bereits gesagt –, dass wir eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und CO2-Emissionen geschafft haben. Denn in Hessen sind die CO2-Emissionen im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt um 38 % niedriger als im Rest der Bundesrepublik Deutschland. Daher sind wir auf dem richtigen Weg.

Nun zum Kabinettsbeschluss vom 26. November 2007 bzw. dem Aktionsplan Klimaschutz. Wir wollen in den nächsten Jahren eine regionale Anpassung an den Klimawandel vornehmen. Daher sind wir auch entsprechend vorgegangen.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sind Sie nicht!)

Selbstverständlich. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Auswirkungen Kyrill auf die Waldbestandsplanungen der nächsten Jahre hat?

(Martin Häusling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wollen vorsorgen?)

Herr Abg. Häusling, es ist schwierig, für 80 Jahre vorzuplanen. Wir müssen den Klimawandel aber ernst nehmen und hierauf den Wald der Zukunft aufbauen.Das gilt auch für die CO2-Vermeidung. Ich verweise darauf, dass wir, was den internationalen Emissionshandel anbelangt, aufgrund unserer Innovationen im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Vorreiter sind. Wir wollen Bildung, Beratung und Fortbildung, weil gerade gefragt wurde, welche Maßnahmen durchgeführt worden seien.

Ich verweise darauf, dass das erste Passivhaus in Hessen gebaut wurde,und zwar im Jahre 1989.Damals gab es eine CDU/FDP-Regierung, die dieses Haus in Darmstadt gebaut hat. Damals hat es noch Millionen c gekostet. Heute kostet es 8 bis 12 % mehr als ein normales Wohnhaus. Es spart aber 80 bis 90 % des gesamten Energieverbrauchs ein. Es ist wichtig, diese Dinge auch weiterhin zu unterstützen.

Das tun wir beispielsweise auch in Verbindung mit dem Hochschulbauprogramm HEUREKA, wofür wir in den nächsten Jahren 3 Milliarden c ausgeben wollen, weil die Klimaeffizienz besonders gefördert werden soll.Wir werden im nächsten Jahr beispielsweise über 40 Millionen c für das CO2-Minderungsprogramm zur Verfügung stellen. Daher glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind – vor allem auch in Bezug auf die erneuerbaren Energien.

Wir haben, um diese Dinge nach vorn zu bringen, HeRo eingerichtet. Das ist von Herrn Heidel bereits angesprochen worden. Wenn wir uns über den Klimaschutz in unserem Lande unterhalten, können wir feststellen: Wir befinden uns in der Bundesrepublik Deutschland sicherlich an der Spitze dieser Bewegung. Das wollen wir auch in Zukunft bleiben.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Was?)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 57 abgeschlossen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 58 auf:

Antrag der Fraktion der CDU betreffend eine Aktuelle Stunde (Es bleibt dabei: kein Kopftuch in Hessens Behör- den) – Drucks. 16/8351 –

Das Wort hat Herr Dr.Wagner als Vorsitzender der CDUFraktion.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Rede von Herrn Dietzel hat mich an den Fünfjahresplan von Herrn Honecker erinnert!)

Herr Kollege Al-Wazir, Ihren Zwischenruf, die Rede von Herrn Dietzel habe Sie an die Rede von Herrn Honecker zum Fünfjahresplan erinnert, rüge ich ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Dr.Wagner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsgerichtshof hat entschieden, das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität, das auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion beschlossen worden ist, sei verfassungsgemäß. Ich füge hinzu, dass in den vergangenen neun Jahren vom Hessischen Staatsgerichtshof nicht eines unserer Gesetze für verfassungswidrig erklärt worden ist.

(Norbert Schmitt (SPD): Das hat etwas mit den Mehrheiten zu tun!)

Obwohl die Fraktionen SPD und GRÜNE immer wieder versucht haben, auf juristischem Wege etwas zu Fall zu bringen, was Sie politisch nicht verhindern konnten.

(Beifall bei der CDU)

Ich nenne nur das Hessische Personalvertretungsgesetz sowie das Ballungsraumgesetz.

Herr Al-Wazir, dieses Urteil ist eine herbe Schlappe für die SPD und die GRÜNEN. Der Chef der GRÜNEN hatte der CDU seinerzeit wörtlich „juristische Inkompetenz“ sowie „absolute Maßlosigkeit“ vorgeworfen. Sie haben außerdem von einem „Gesetzentwurf für den Papierkorb“ gesprochen. – Herr Al-Wazir, das fällt nun auf Sie zurück. Ihre Rhetorik fällt überhaupt sehr häufig auf Sie zurück.

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zeigt eindeutig, auf welcher Seite die „juristische Inkompetenz“ zu finden ist – nämlich bei Ihnen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf von der SPD: Arro- ganz!)

In den Papierkorb gehören allenfalls Ihre unzähligen Pressemitteilungen und Reden zu diesem Thema.

Das Urteil ist ein wichtiger Sieg, wenn es um das Vertrauen der Bürger in den Staat geht. Es ist ein starkes Signal für unsere Verfassungswerte. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Hessische Staatsgerichtshof die christlichabendländische Tradition Deutschlands bzw. Hessens anerkannt hat. Ich zitiere wörtlich aus der Begründung des Urteils:

Der...Begriff des „Christlichen“...bezeichnet – ungeachtet seiner Herkunft aus dem religiösen Bereich – eine von Glaubensinhalten losgelöste, aus der Tradition der christlich-abendländischen Kultur

hervorgegangene Wertewelt, die erkennbar auch dem Grundgesetz zugrunde liegt und unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beansprucht...

So ist es, denn Deutschland ist ein christlich geprägtes Land. Hieraus ziehen wir unsere Grundwerte und hierauf stützt sich das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft. Es ist gut, dass das höchste Gericht Hessens das ganz klar und deutlich ausgesprochen hat.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, unser Gesetz stellt sicher, dass jeder Staatsdiener uneingeschränkt zu unserer Verfassung,unserem Staat und zu unserer Gesellschaft zu stehen hat. Dieser Grundsatz reicht über den öffentlichen Dienst hinaus. Er muss auch Leitlinie für das Zusammenleben von Christen und Muslimen in unserem Staate sein.

Ich möchte mich hier dem Appell des emeritierten Bischofs Franz Kamphaus anschließen, der vor wenigen Tagen in einer Rede vor dem Hessischen Landkreistag von den Muslimen in Deutschland gefordert hat, dass sie den modernen Staat uneingeschränkt bejahen und nicht nur als eine Übergangsphase zu einem islamischen Staat betrachten sollten. Kamphaus wörtlich: „In diesem Punkt müssen die Muslime Farbe bekennen.“ Die Islamisten unter ihnen tun es auf ihre Weise ohnehin.

Meine Damen und Herren, im Dialog mit Muslimen müssen wir daher auch unangenehme Fragen stellen, wie:Wie steht es mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau? Sind muslimische Mitbürger bereit, ihre Töchter am Sportunterricht in staatlichen Schulen teilnehmen zu lassen? Sind Sie bereit, es zu akzeptieren, wenn ihre Töchter ihr Leben in einem westlichen Stil führen wollen,wenn sie muslimische Kleidungsvorschriften ablehnen? Sind Sie bereit, es zu akzeptieren, wenn sich ihre Töchter mit Nicht-Muslimen verheiraten wollen?

(Zuruf der Abg. Sabine Waschke (SPD))

Meine Damen und Herren, wir wünschen uns, dass sich die bei uns lebenden Muslime, die überwiegend nicht zum Fundamentalismus neigen – das wollen wir klar und deutlich sagen –, deutlicher von den islamischen Fundamentalisten in den eigenen Reihen abgrenzen. Vertrauen schaffen würde es, wenn die hier lebenden Muslime ein deutliches Wort zur Situation der Christen in muslimischen Ländern sagen würden. Die Religionsfreiheit, die für Muslime in Deutschland selbstverständlich ist, vermissen wir schmerzlich in den Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine Damen und Herren, hier lebende Muslime müssen sich auch von den Bestimmungen der Scharia zum Glaubenswechsel deutlich distanzieren.Auf den Übertritt vom Islam zum Christentum oder zu einer anderen Religion steht nach islamischem Recht die Todesstrafe. Das gilt nicht nur für muslimisch geprägte Länder wie Iran, Pakistan oder Saudi-Arabien.Auch in Deutschland lassen sich Muslime aus Angst vor Anschlägen auf ihr Leben nur heimlich taufen. Meine Damen und Herren, dieser Zustand ist unerträglich. Dieser Zustand muss abgeschafft werden.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Herr Kollege Dr. Wagner, Sie müssen zum Schluss kommen.