Protocol of the Session on November 15, 2007

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Ihre Aussage.Wenn man all die Gebete und Fürbitten der SPD aus allen Landesteilen einmal addiert, kommt man zu dem Schluss, dass dieses Haus, das nicht angezündet werden soll – im übertragenen Sinne steht das für die Nutzung der Windkraft, die installiert werden soll –, nicht in Hessen gebaut werden kann. Denn Sie haben keine Region ausgelassen, die Sie nicht geschützt sehen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich glaube, es ist klug und vernünftig, auf absehbare Zeit auch auf die konventionellen Energieträger zu setzen.

(Norbert Schmitt (SPD): Was meinen Sie damit? Meinen Sie damit die Atomkraft und Kohle?)

Wir müssen sie sukzessive ersetzen, aber auch die Effizienz ihrer Nutzung verbessern. Wir müssen klar auf das Ziel hinmarschieren,das sich die Landesregierung gestellt hat, ab dem Jahr 2015 15 % und ab dem Jahr 2020 20 % des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen zu decken.

Es gilt,vor allem den Formen der Energieerzeugung mehr Raum zu geben,die permanent zur Verfügung stehen,also nicht von Licht- oder Windschwankungen betroffen sind. Dabei handelt es sich zum einen natürlich um die eben schon angesprochene Biomasse.Aber auch hier brauchen wir Weiterentwicklungen.

Wenn Sie diese Weiterentwicklungen kennenlernen wollen, dann lade ich Sie herzlich auf unser Versuchsgut auf dem Eichhof bei Bad Hersfeld ein. Dort ist eine moderne Anlage dieser Art installiert, die nicht allein auf wertvolles Getreide – in dem Fall Mais – zurückgreifen muss, sodass diese Form der Energieerzeugung nicht in Konkurrenz zu den Ernährungszielen steht. Außerdem lade ich Sie herzlich ein, zur Technischen Universität Darmstadt zu kommen, wo neue, kurzfristig realisierbare Experimente – Stichwort: Geothermie – massiv vorangetrieben werden.

(Zurufe von der SPD)

Hier gibt es ein riesiges Entwicklungspotenzial. Deswegen ist eine einseitige Ausweitung der Zahl der Windenergieanlagen ökonomisch, aber auch ökologisch unsinnig, und es ist auch von der Ästhetik her ein Gebot der Stunde, das nicht zu tun.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wollen die Menschen nicht. Deshalb sind wir mit unserer Politik auf der Seite der Menschen. Das wird auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Dr.Rhiel. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Punkt.

Wir haben über Tagesordnungspunkt 74 abzustimmen, über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend verantwortungsvolle Energiepolitik statt utopischer Träumereien, Drucks. 16/8187. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 61 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Studiengebühren verfassungswidrig – Morato- rium jetzt) – Drucks. 16/8096 –

Das Wort hat der Kollege Siebel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, wonach die Universität Marburg einem Studenten die Studiengebühr zurückzahlen muss, ist eine schallende Ohrfeige für die Hessische Landesregierung.

(Beifall bei der SPD)

Zum zweiten Mal bekommen Sie von Gerichten attestiert, dass Ihre Interpretation der Verfassung völlig falsch ist.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Von einem einzigen Gericht!)

Herr Milde, wenn Sie jetzt wieder aufgeregt Zwischenrufe machen: Es kommt nicht darauf an, die Verfassung zu interpretieren, sondern es kommt darauf an, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Das tun wir mit unserer Einlassung, dass wir die Studiengebühren abschaffen werden.

(Beifall bei der SPD)

Herr Milde, schauen Sie sich die Stellungnahme der Landesanwältin an. Ganz abgesehen davon ist in der Anhörung von den Gutachtern x-mal gesagt worden, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

(Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Die SPDGutachter haben das gesagt!)

Viele Male ist gesagt worden, dass nach der Hessischen Verfassung die Erhebung von Studiengebühren, wie Sie sie im Studienguthabengesetz formuliert haben, nicht zulässig ist. Es ist von dieser Landesregierung aber zuviel verlangt,endlich einzusehen,dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Dazu herrschen, das merken wir immer wieder, Borniertheit und Selbstverliebtheit zu sehr vor.

(Zuruf des Abg. Rafael Reißer (CDU))

Herr Reißer, wenn Sie schon das Gesetz nicht zurückziehen, dann fordern wir Sie – gerade nach dem jüngsten Urteil – auf, ein Moratorium zu erlassen. Setzen Sie den Vollzug des Gesetzes aus, bis der Staatsgerichtshof gesprochen hat. Nehmen Sie den Studierenden an den Hochschulen die wachsende Rechtsunsicherheit. Sehen Sie ein, dass Ihre bornierte Haltung die Verunsicherung an den Hochschulen wachsen lässt.

Meine Damen und Herren von der CDU, ich finde, dass Ihre Haltung mittlerweile auch eine staatsrechtliche Dimension hat, denn Ihre Ignoranz gegenüber Entscheidungen eines Gerichts malt doch das Bild, dass Ihnen Entscheidungen der dritten Gewalt absolut schnuppe sind. Sie tragen aber auch als Landesregierung die Verantwortung,dafür zu sorgen,dass junge Menschen ein Gefühl dafür bekommen, dass die Verfassung unseres Landes etwas Achtens- und Ehrenwertes ist. Das Gegenteil ist der Fall. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Verfassung etwas Beliebiges sei.

Sie werden sagen: „Lieber Herr Siebel, schauen Sie doch einmal in die Hochschulen; dort sind alle ganz begeistert von den Studiengebühren;es sind z.B.zusätzliche Hörsäle angemietet worden”. – Herr Corts, Sie waren doch bei der Tour der Landesregierung durch die Universitäten dabei. Das hat mich ein bisschen an die Ziehung der Lottozahlen erinnert.Auch beim Ziehen der Lottozahlen muss das Ergebnis ordnungsgemäß amtlich festgestellt werden.In diesem Fall haben sich einige Mitglieder des Kabinetts von der ordnungsgemäßen Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort überzeugt.

Herr Corts, warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu kommunizieren, die die Studiengebühren kritisch sehen? Warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu sprechen, die beispielsweise in Kassel und an anderen Hochschulstandorten in überfüllten Seminaren gesessen haben? Warum hatten Sie nicht den Mut, auch mit denen zu sprechen, die beispielsweise in Darmstadt die glorreiche Öffnung der Unibibliothek bis 2 Uhr nachts besucht haben? Auf der einen Seite wurde das öffentlich gefeiert, auf der anderen Seite musste man aber feststellen, dass der öffentliche Personennahverkehr zu dieser Zeit nicht mehr fährt, sodass Sie eigentlich Feldbetten für die hätten aufstellen müssen, die das gemacht haben. Warum haben Sie nicht den Mut, sich mit denen auseinanderzusetzen, die Studiengebühren für den falschen Weg halten?

(Beifall bei der SPD)

Wir haben schon vor einiger Zeit ein Moratorium gefordert, und zwar kurz nachdem Sie den Hochschulen eine Vorläufigkeitserklärung gegeben hatten. Das war von den Hochschulen erzwungen worden, weil sie keine Lust hatten, auf den Vorabfinanzierungen sitzenzubleiben. Die hatten wirklich Bedenken, dass der Staatsgerichtshof Ihr Gesetz kassieren würde. Schon damals wäre die konsequente Fortführung der Vorläufigkeitserklärung der Erlass eines Moratoriums gewesen.

Mit welchem Recht geben Sie den Hochschulen über eine Vorläufigkeitserklärung Rechtssicherheit, während Sie den Studierenden genau diese Rechtssicherheit verweigern? Sie könnten diese Rechtssicherheit geben, indem Sie einem Moratorium zustimmen würden. Deshalb fordern wir Sie auf, das Gesetz jetzt auszusetzen, damit die Situation nicht noch chaotischer wird, als sie sowieso schon ist.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Frau Abg. Kühne-Hörmann für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zu behandelnde Antrag der SPD-Fraktion betreffend eine Aktuelle Stunde – Studiengebühren verfassungswidrig, Moratorium jetzt – ist ein erneuter untauglicher Versuch, die Erhebung von Studienbeiträgen zu verhindern, Herr Kollege Siebel.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben gemerkt, dass der Protest gegen die Erhebung von Studienbeiträgen im Sand verlaufen ist, und Sie versuchen wieder einmal, das versenkte Thema hochzuziehen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Dazu reichen zwei erstinstanzliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen nicht.

Sie können es nicht ertragen, dass die Studienbeiträge in Hessen die Situation der Studierenden verbessern. Herr Kollege Siebel, man hat eben gemerkt, dass Sie gar nicht wissen, was Sie sagen sollen, da alle an den Hochschulen – insbesondere die Studierenden – die Studienbeiträge positiv als eine Verbesserung einschätzen, wenn das Kabinett durchs Land zieht und die Hochschulen besucht.

(Lachen bei der SPD)

Nur die SPD-Fraktion kann nicht verstehen, dass diese Beiträge positiv wirken, und kann damit auch nicht umgehen. Herr Kollege Siebel, warten wir das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ab. Auch das macht einen Rechtsstaat aus. Es kann nicht sein, dass die SPD behauptet, das Gesetz sei verfassungswidrig, bevor der Staatsgerichtshof überhaupt entschieden hat.

(Beifall bei der CDU – Lebhafte Zurufe der SPD)

Es wird vor dem Staatsgerichtshof entschieden. Wir – und im Grunde genommen auch Sie – sind gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abwarten und nicht meinen, dass das Verwaltungsgericht Gießen in erster Instanz die Verfassungswidrigkeit feststellen kann.Auch das gehört zu einem Rechtsstaat.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Haben Sie finanzielle Vorsorge getroffen?)

Der Herr Minister hat in dem Weißbuch dankenswerterweise viele Beispiele zusammengefasst. Herr Kollege, Ihnen müssten die Augen tränen, wenn Sie da hineinschauen und von den Verbesserungen für die Studierenden an jeder einzelnen Hochschule lesen. Die Studierenden sagen: Ja, die Situation verbessert sich, wir haben etwas von dem Geld.

Wenn man einmal in die Vergangenheit schaut, dann sieht man, dass Sie versucht haben, Proteste zu organisieren. Die haben – aus Ihrer Sicht leider – nicht den Umfang erfahren, den Sie sich gewünscht hätten. Sie haben zum Boykott aufgerufen; die Studierenden sollten die 500 c nicht zahlen. Der Boykott war aber ein totaler Flop. Sie haben außerdem gehofft,dass die Hochschulen keine Verbesserungsvorschläge für das Wintersemester 2007/2008 machen würden.Alles das ist nicht eingetreten.

Gegen die beiden Urteile ist Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Es besteht vorläufiger Rechtsschutz.

(Norbert Schmitt (SPD): Deshalb sind es Beschlüsse und keine Urteile!)

Daher besteht überhaupt kein Grund, den Gesetzesvollzug auszusetzen. Man muss sich einmal die Gesamtzahl