Protocol of the Session on November 14, 2007

Hohes Präsidium! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen von CDU und FDP, Drucks. 16/8064, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/8078 ersichtlichen Fassung, in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung.Wer diesem Gesetzentwurf von CDU und FDP – den Titel lasse ich jetzt weg –, Drucks. 16/8078 zu 16/7492, seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Damit ist der Entwurf zum Gesetz erhoben.

Meine Damen und Herren, nun rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene – Drucks. 16/8079 zu Drucks. 16/7499 –

Die Berichterstattung hat der Kollege Möller. Ist er da? – Herr Wintermeyer, würden Sie es bitte übernehmen? – Bitte sehr.

Für irgendetwas müssen die Geschäftsführer gut sein. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf die Beschlussempfehlung des Innenausschusses wie folgt darstellen: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Mit Ihrem Einverständnis würde ich auf das Verlesen der Begründung verzichten.

(Reinhard Kahl (SPD): Wie bitte? Das ist aber schade!)

Ich bedanke mich. – Meine Damen und Herren, jetzt kommt die erste Wortmeldung.Wir hatten uns, glaube ich, schon gefreut, dass es keine mehr gibt. So ist das Leben. – Herr Rudolph, bitte sehr, Sie haben das Wort.

(Beifall bei der SPD – Michael Siebel (SPD): Extrem guter Mann!)

Frau Präsidentin – –

(Zuruf des Ministers Stefan Grüttner)

Herr Grüttner, bitte! Herr Minister! Es muss jetzt sein, es geht so nicht.Wir haben uns jetzt darauf eingelassen, dass alle sich melden. Lassen Sie uns das zügig und in Ruhe behandeln. – Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grüttner hat den Versuch unternommen, eine intelligente Frage zu stellen.Aber das müssen wir ja nicht hier erörtern. Es kommt nicht so oft vor, aber es war an dieser Stelle berechtigt.

Meine Damen und Herren – –

(Unruhe)

Ich bin bereit, das in weniger als zehn Minuten zu behandeln. Aber Sie müssen mich schon reden lassen, sonst muss ich mich so anstrengen. Okay?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Sie können die zehn Minuten auch ausschöpfen!)

Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der in der Tat auf einen Fall im Landkreis Waldeck-Frankenberg rekurriert, und zwar auf den Landrat Eigenlob oder Eichenlaub, glaube ich. Es ging darum, dass ihm Sonderurlaub gewährt werden sollte. Meine Damen und Herren, in dem konkreten Fall des Landrates aus Waldeck-Frankenberg ist das Problem des Sonderurlaubs gelöst. Das andere Problem wird noch ein bisschen andauern. Ob die Bürgerinnen und Bürger in Waldeck-Frankenberg mit diesem Landrat noch viel Freude haben, kann ich nicht beurteilen. Ich habe da meine Zweifel, aber das müssen wir hier nicht vertiefen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das entscheiden die Waldecker allein!)

Das entscheiden die Waldecker allein. Ich hoffe, richtig. – Meine Damen und Herren, Kern des Gesetzentwurfes war und ist es, dass es für Wahlbeamte keinen Sonderurlaub gibt. Ich glaube, diese Forderung ist konsequent. Sie ist nachvollziehbar. Sie dient dazu, dass Fälle wie bei Eichenlaub nicht mehr vorkommen. Sie können nämlich wieder vorkommen,wir haben schon andere Fälle gehabt.

(Zurufe: Mutz!)

Gar keine Frage. Deswegen habe ich das so angedeutet, dass es andere Fälle gegeben hat. Das macht es nicht besser. – Also: Sonderurlaub für kommunale Wahlbeamte ergibt keinen Sinn, weil er sich mit der Direktwahl von Wahlbeamten nicht vereinbaren lässt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass der direkt gewählte Bewerber seine Amtszeit ausfüllt.Wenn er aus persönlichen Gründen – das wollen wir nicht diskutieren, das kann einmal vorkommen – einen besser dotierten Job bekommen will, muss er sein Amt und Mandat aufgeben, dann greifen auch die klaren Konsequenzen: Es gibt eine Neuwahl. Das ist mit dem Element der Direktwahl zu vereinbaren.Von daher ist dieser Gesetzentwurf richtig.

Die Anhörung der kommunalen Familie hat ergeben,dass sie keinen Änderungsbedarf sieht. Das hat uns nicht so ganz überrascht. Wir nehmen das so zur Kenntnis. Im Kern bleiben wir bei unserer Auffassung: Direktwahl und Sonderurlaub passen nicht zueinander. Deswegen ist unser Gesetzentwurf richtig. Alles andere haben wir ausgetauscht.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU wird dem nicht zustimmen. Das Thema Direktwahl, auch hinsichtlich Versorgungsansprüchen, bleibt auf der Agenda. Wir können das in der zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr lösen. Das müssen wir gemeinsam in der nächsten Wahlperiode angehen. Hier gibt es Handlungsbedarf. Es wäre ein klares Signal, aber ich habe den Eindruck, Sie wollen Ihrem Parteifreund in WaldeckFrankenberg nicht wehtun, deswegen werden Sie unseren Gesetzentwurf ablehnen. Das ist falsch. Aber auch das kann man nach dem 27. Januar korrigieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rudolph. – Nächster Redner ist Herr Kollege Klein (Wiesbaden) für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Rudolph, hören Sie einmal zu. Diese Lex Eichenlaub, die Sie heute als großen Wurf der SPD-Fraktion verkaufen wollen, ist ein Papiertiger in Embryoform. Es ist an und für sich eine Unverschämtheit, zur Lösung eines Einzelfalles oder bestenfalls von drei, vier Fällen, die im Laufe von Jahren vorkommen, einen Gesetzentwurf dieser bombastischen Art hier vorzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, ich sage es gleich von Anfang an. Sind Sie wirklich der Meinung, dass man auch Wahlbeamten jeglichen Sonderurlaub nicht genehmigen soll?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es geht um direkt Gewählte!)

Herr Kollege, ich halte es für falsch, auch für direkt Gewählte. Wir halten es für sinnvoll, für kurze Zeit auch Wahlbeamten die Möglichkeit zu geben, z. B. einmal für zwei bis drei Wochen in internationale Gremien hineinzuriechen.

(Günter Rudolph (SPD): Das macht er doch jetzt schon! – Reinhard Kahl (SPD): Der ist doch nur unterwegs!)

Entschuldigen Sie einmal,so etwas ist sinnvoll.Es würde übrigens auch das Ansehen dieser Beamten und der Institution stärken.

So generell, wie Sie es ablehnen, wollen wir es jedenfalls nicht. Es muss streng geprüft werden, es kann nicht so großzügig gemacht werden wie bei Laufbahnbeamten. Das ist völlig richtig.

Im Übrigen ist hier vieles schiefgelaufen. Herr Frömmrich, dazu haben Sie beigetragen. Sie haben es im Ausschuss abgestritten, aber Sie haben eine Pressemeldung dazu gemacht.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mehrere!)

Sie haben kräftig mitgeschürt in der Öffentlichkeit.

(Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Hören Sie auf, tun Sie nicht so, als seien Sie nicht mit schuld an dieser miserablen Öffentlichkeitsarbeit.

(Unruhe)

Kurz und gut, was Sie hier – wie nennen Sie das Gesetz? Gesetz zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene – verkaufen, ist ein Popanz. Sie wollen ein bisschen Wahlkampf machen. Das machen wir nicht mit. Das lehnen wir ab.

Länger will ich hier nicht reden, zehn Minuten lang will ich Sie damit nicht belästigen.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das war viel Klein-Klein!)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Nächster Redner, Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Unruhe)