Protocol of the Session on November 14, 2007

So das Bundesverfassungsgericht. Das sollte für einen Verwaltungsrichter etwas gelten.

Ich will zum Schluss kommen. Der Kern dessen, was Sie hier vortragen, ist die Frage des Versorgungs-, Besoldungs- und Beihilferechtes. Da geht es um die Prinzipien der Sozialversicherung und das Alimentationsprinzip. Die werden allerdings nur überdauern, wenn sich Menschen in unserem Land wieder mehr entscheiden, einen generativen Beitrag zu leisten. Insofern hat dieser generative Beitrag eine besondere Bedeutung gerade im Sozialversicherungsrecht.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat großen Respekt vor anderen Lebensformen. Ehe und Familie behalten aber nach unserer Auffassung die Leitfunktion.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Beer das Wort.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kürzer machen und auch weniger aufgeregt.

(Beifall bei der FDP)

Die FDP-Fraktion hat mit den meisten der Regelungen, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, keine Probleme, sondern sieht darin notwendigen Anpassungsbedarf im Hinblick auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Herr Kollege Dr. Jürgens, allerdings kann die Fraktion insgesamt Ihren Vorschlägen zu den Art. 1 bis 3 nicht folgen, wo es um den Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts geht. Deswegen beantrage ich für die FDPFraktion, dass diese ersten drei Artikel getrennt von dem Rest des Gesetzes abgestimmt werden, weil wir den Teil ablehnen werden. Dem größten Teil der von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen stimmen wir aber zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Ich rufe gemäß dem Geschäftsordnungsantrag der FDPFraktion zunächst die Art. 1 bis 3 des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaft im hessischen Landesrecht auf. Wer diesen Artikeln in zweiter Lesung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.– Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Damit sind die Artikel abgelehnt.

Ich lasse nun über die Art. 4 bis 13 abstimmen.Wer diesen Artikeln zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP.– Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der gesamte Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main – Drucks. 16/7926 zu Drucks. 16/7490 –

Berichterstatter ist der Abg. Lenhart. Herr Lenhart, Sie haben das Wort.

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Auflösung der Kursmaklerkammer Frankfurt am Main, Drucks. 16/7490, hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7916.

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7916 in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 137. Plenarsitzung am 4. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7916 wurde dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2007 überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 22. August 2007 beraten und ist einvernehmlich übereingekommen, zu diesem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren,ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 31. Oktober 2007 erneut beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.

Zuvor wurde der Änderungsantrag der CDU, Drucks. 16/7916, mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Lenhart, wünschen Sie gleich das Wort? – Bitte sehr.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was das Formale betrifft: Wir haben uns im Ausschuss ausführlich darüber unterhalten. Deswegen will ich mich nicht in Formalien verlieren.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich will nur aufzeigen, wo der wesentliche Knackpunkt lag. Es ging darum, ob, wenn ein Gesetz aufgehoben wird, die alte Regelung wieder greift. Es gab unterschiedliche Auffassungen.Wir sind der Meinung, dass mit der Aufhebung des Gesetzes auch die alte Regelung entfallen ist. Das wurde streitig diskutiert und von den GRÜNEN sehr unterschiedlich bewertet.

(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Auffassung kann man auch sein!)

Ich mache noch einmal an einem Punkt deutlich, dass unsere Auffassung die zutreffende ist. Es geht um den Entwurf für ein Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Bundestagsdrucks. 16/5051. In Art. 1 wird die Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlands geregelt.Text:

Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Wenn man Ihrer Rechtsauffassung folgte, müsste das Saarland wieder an Frankreich fallen.Das kann nicht Sinn der Sache sein.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine gute Idee! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Finanzminister könnten sicher über einiges schmunzeln.Aber die Auffassung der Fraktion der CDU – –

Meine Damen und Herren, das ist keine außenpolitische Debatte – in die ich mich im Übrigen gern einmischen würde. Ich bitte darum, weniger Zwischenrufe zu machen.

Dass der Finanzminister bei diesem Gedanken etwas schmunzeln würde, war mir klar.Aber auch der Finanzminister wird sich an dem Punkt damit abfinden müssen, dass die Bundesjustizministerin in dem Gesetzentwurf schreibt:

Alle Aufhebungen erfolgen wie schon im ersten Rechtsbereinigungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft, sodass die inzwischen bewirkten Rechtsfol

gen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet bleiben.

Das deckt sich mit der Klarstellung in unserem Antrag. Der Rechtsauffassung der GRÜNEN – auch der der SPD – werden wir daher mit Sicherheit nicht folgen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Hofmann hat für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Lenhart, Sie haben, mit Verlaub, leider nicht begriffen, worum es geht. Nach den Debatten im Rechtsausschuss und in der ersten Lesung im Plenum bleiben die rechtssystematischen Bedenken, die wir gegen diesen Gesetzentwurf haben, bestehen. Ich nenne zwei Beispiele.

So sollen z. B.Vorschriften aufgehoben werden, durch die andere Gesetze oder Verordnungen geändert wurden.Wir fragen uns: Ist das überhaupt nötig? Müssen z. B. Verordnungen aufgehoben werden, die aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen erlassen wurden, die selbst bereits aufgehoben worden sind? Hätte man das in dem Fall nicht gleichzeitig machen können? Hätte man nicht bereits bei der Aufhebung der Ermächtigungsgrundlage dafür sorgen können?

Das sind Beispiele, die sehr viele Ungereimtheiten enthalten. Dazu müssen wir, die SPD, ganz klar sagen: Das ist unausgegoren und trägt nicht zum Bürokratieabbau bei, um den es vermeintlich geht. Es werden 142 Rechtsvorschriften ins Spiel gebracht. Deswegen sagen wir ganz klar, dass dies handwerklich nicht sauber gearbeitet ist.

(Minister Karlheinz Weimar: Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, dass Sie das jetzt im Plenum disku- tieren!)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der uns schon in der Vergangenheit sehr wichtig war, nämlich dass mit diesem Gesetz auch die Losholzberechtigung wegfallen soll,also die Bezugsrechte von Holz,die für das ehemalige Kurhessen galten. Das ist ein Punkt, über den wir auch im Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sehr strittig mit Ihnen diskutiert haben. Deswegen werden wir als SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)