Protocol of the Session on November 14, 2007

Anstalt des öffentlichen Rechts werden soll. Deswegen ist es aus unserer Sicht jetzt konsequent, dass der Landesgesetzgeber diesen Weg wählen muss, damit die Fraspa ins Direktbankgeschäft mit eintreten kann. Herr Kollege Posch und Herr Kollege Reif haben darauf hingewiesen, welche Marktchancen sich die Fraspa dadurch erhofft.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die hat sie doch jetzt schon!)

Wir können Ihnen vonseiten der SPD-Fraktion versichern, wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren wohlwollend begleiten. Denn wir wollen nicht, dass der Fraspa hier Marktchancen verbaut werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP) – Klaus Peter Möller (CDU): Sehr vernünftig!)

Danke sehr. – Da Herr Reif noch 2 Minuten 31 Sekunden Redezeit hat, hat er das Wort.

Frau Präsidentin, ich bedanke mich. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich mich bei Herrn Posch und Herrn Frankenberger dafür bedanken, dass Herr Posch dem Gesetzentwurf beitreten möchte und Herr Frankenberger diesen Gesetzentwurf wohlwollend begleiten will.

Herr Kaufmann,Ihnen darf ich wirklich sehr heftig widersprechen. Es hat überhaupt nichts mit mangelnder Sorgfalt oder Kompetenz zu tun, dass dieser Gesetzentwurf jetzt eingebracht wird,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Warum der Änderungsantrag?)

sondern das hat etwas damit zu tun, dass am 14. Mai, als das Fraspa-Gesetz beschlossen wurde, der Sparkassenund Giroverband Hessen-Thüringen dies explizit nicht wollte. Das ist der Fall. Man war im Sparkassenwesen sowohl in Hessen als auch in Thüringen noch nicht so weit, zu sagen: Wir wollen eine Direktbank. – Man war noch nicht so weit, zu sagen:Wir wollen an diesem Wachstumsmarkt partizipieren.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die haben doch längst die Direktbank! So ein Blödsinn!)

Jetzt ist man so weit und wünscht es.Wenn die Banken der Auffassung sind, dass sie jetzt so weit sind, und diese Marktchance wahrnehmen wollen, dann haben wir als Gesetzgeber die Pflicht, sie daran nicht zu hindern. Herr Kollege Kaufmann, ich weise ausdrücklich zurück, dass es sich hier um mangelnde Kompetenz, um den Vorrang von Schnelligkeit vor Sachlichkeit handelt, sondern es ist eine sachliche Notwendigkeit, der wir als Gesetzgeber nachkommen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Denzin (FDP) – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und warum der Änderungsantrag? Weil vorher alles richtig war? – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das könnt ihr im Ausschuss regeln!)

Für die Landesregierung hat Herr Minister Rhiel das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Landtag diesem Gesetz zur Änderung des Fraspa-Gesetzes zustimmt, dann erbringt er eine Serviceleistung gegenüber den Sparkassen. Denn die Sparkassen haben in dem Gremium ihres Verbandes am letzten Donnerstag, also am 8. November, erstmals ausdrücklich erklärt, was die Verbandsversammlung anbetrifft, dass sie diese Form der 1822direkt wünschen, damit sie ein Instrument im Wettbewerb auch mit den anderen Direktbanken haben.

Die Konzeption ist so vorgesehen, dass diese Direktbank im gesamten Verbandsgebiet tätig werden kann, dass an den Erfolgen dieser Direktbank, also an den Erträge und Gewinnen, die jeweiligen Sparkassen entsprechend beteiligt werden.

Diese Erkenntnis ist allerdings, Herr Reif hat es eben gesagt, recht spät gekommen. Sie können sich vielleicht erinnern, dass die Landesregierung diesen Weg bereits einmal im Fraspa-Gesetz vorgesehen hatte. Weil aber der Verband dies nicht wollte, haben wir seinen Wunsch damals berücksichtigt, um nicht dort einen Konflikt zu eröffnen. Aber wir haben deutlich gemacht, dass es eines neuen Gesetzgebungsverfahrens bedarf, wenn der Wunsch denn später doch kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die CDUFraktion diesen Gesetzentwurf heute einbringt, macht es möglich, ihn noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Direktbank zum 01.01.2009 ihr Geschäftsfeld antreten kann, weil in der Zwischenzeit noch umfängliche Vorbereitungen notwendig sind – Stichwort: Beantragung von Banklizenzen etc.; es ist schon angesprochen worden –, die ein gutes halbes Jahr benötigen.Aufgrund der Situation, dass ein neuer Landtag erst mit der Konstituierung im April seine Arbeit aufnehmen kann, wäre eine Beschlussfassung nicht mehr sicher gewesen, um dieses Vorhaben zum 01.01.2009 banktechnisch zu realisieren. Das ist schlicht und einfach die Situation.

Wenn Sie dieses Begehren des Sparkassen- und Giroverbandes aufnehmen, dann erbringen Sie eine serviceorientierte Leistung für die Sparkassen, und das wäre doch ein edler Schritt. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum der Änderungsantrag?)

Vielen Dank. – Wir sind am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Änderung des Fraspa-Gesetzes, Drucks. 16/8060.

Er soll dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen werden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 72 auf:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Vorrangstellung der

unterirdischen Verlegung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen – Drucks. 16/8069 –

Herr Grumbach hat das Wort zur Begründung. Zehn Minuten Redezeit.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Die muss aber nicht ausgeschöpft werden!)

Sie sind erschöpft, scheint mir. – Ich habe das Vergnügen, Ihnen einen Gesetzentwurf zur Vorrangstellung unterirdischer Hoch- und Höchstspannungsleitungen einzubringen.An der Stelle will ich gleich einen Gruß an eure Kollegen in Niedersachsen anschließen,Tarek, weil die in dieser Frage Pionierarbeit geleistet haben.

Es gibt inzwischen ein Gutachten, das den Ländern Möglichkeiten einräumt, die unterirdische Verlegung von Höchstspannungsleitungen durchzuführen. Dafür gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Techniken. Wir schlagen vor, das in Hessen in ein Gesetz zu fassen. In Niedersachsen sind inzwischen alle Fraktionen dafür.Der Unterschied besteht in der Frage, welche Einzelbestimmungen ein solches Gesetz enthält.

Wir glauben, dass wir damit eine ganze Reihe von Problemen lösen können. Eines der Probleme ist der Abstand zu Siedlungsflächen bei der Leitungsführung. Ein zweites Problem ist die Zerschneidungswirkung in der Landschaft. Da denken wir, dass wir z. B. in dem gerade anstehenden Fall, der den Werra-Meißner-Kreis berührt und wo wir für die Menschen im Werra-Meißner-Kreis etwas Gutes tun können, eine ganz gute Konfliktlösung haben. Das ist der eine Teil.

Der zweite Teil ist – wir haben gestern bei der Frage der CO2-Vermeidung schon einmal darüber geredet –, ob wir nicht die Anpassung des Höchstspannungsnetzes an eine veränderte Energieversorgung dazu nutzen, einen Missstand aufzuheben, den ich schon faszinierend finde. Dafür gibt es einen bundesrechtlichen Rahmen, der mich verwirrt, sage ich einmal freundlich, und einen landesrechtlichen Rahmen. Ich fange mit dem bundesrechtlichen Rahmen an.

Wir haben die völlig absurde Situation, dass die großen Stromunternehmen den Kunden die Leitungsverluste in den Freileitungen in Rechnung stellen können,die Kosten für eine Erdverkabelung aber nicht. Das heißt, wir haben die Situation, dass die Verschwendung der Energie aufgrund der hohen Leitungsverluste bei Freileitungen auf Hochspannungsmasten sozusagen völlig klaglos subventioniert wird, während eine Technik, die diese Leitungsverluste zumindest auf ein Fünftel reduzieren würde, in die Berechnung überhaupt nicht einbezogen wird. Die Leitungsverluste lassen sich z. B. mit gasisolierter Erdverkabelung vermindern. Da hat der Bundesgesetzgeber etwas zu regeln. Das ist der eine Teil.

Aber man sollte das im Zusammenhang sehen. Denn wir reden hier über relativ viel. Wir reden hier erneut über Millionen Tonnen CO2.Wenn wir das mit der Einsparung von CO2-Emissionen ernst nehmen wollen, dann ist das ein Punkt. Dann müssen wir auch da ansetzen.

Zweitens betrifft das auch die Landesseite.Wir wollen mit einem solchen Gesetz erreichen, dass für diese Strecken Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, damit wir in der Lage sind, angepasst an die regionale Situation, angepasst an die Notwendigkeiten und angepasst an die

Bedürfnisse der Menschen vor Ort in Einzelfällen auch vorschreiben zu können, dass die Leitungen unter der Erde verlegt werden. Wir könnten damit Menschen von Belastungen befreien. Wir könnten damit einen Großteil der Masten aus der Landschaft entfernen. Mit Verlaub, wir können damit auch langfristig Ausstoß von CO2 einsparen, und zwar in großen Mengen.

Ich denke, es würde sich lohnen, in Hessen diese Anstrengungen zu unternehmen. Wir hätten dann die Chance, so wie wir parallel mit Niedersachsen die Landtagswahl haben, parallel zu Niedersachsen Vorreiter in dieser Technik in Deutschland zu werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. – Für die Union erhält Herr Möller das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können das nicht nur vor dem Hintergrund der zeitlichen Perspektive, sondern auch vor dem Hintergrund, dass das noch in zwei Ausschüssen beraten werden wird, relativ kurz machen. Sie sprachen zu Recht die Gesetzesinitiative in Niedersachsen an. Meiner Kenntnis nach wurde sie dort von den Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht.Meines Wissens befindet sie sich noch im Geschäftsgang. Dazu wurde also noch nichts beschlossen.

Insofern ist es schon richtig,dass wir uns daran orientieren sollten.Wir sollten das beobachten und feststellen, in welcher Art und Weise sie das dort bewerten.

Ihr Vorschlag geht allerdings darüber ein bisschen hinaus. Deshalb werden wir in den Ausschüssen schon einige Fragen beantworten und unsere Argumente austauschen müssen. Ich frage einmal in den Raum, ob wir als Landesgesetzgeber eine generelle Festsetzung der Mindestabstände vornehmen können. Denn die 26. BImSchVO gilt für Erd- und für Freileitungen.

Wir haben schon heute verschiedene Möglichkeiten, das für die Vorhabenträger so zu machen,sofern das eine wirtschaftliche Lösung ist. Ich sage das vor dem Hintergrund, dass die Baukosten ungefähr um das Dreifache steigen, wenn man die Kabel in der Erde verlegt. Diese Fragen sind also nicht ganz unberechtigt.

Sie sprechen in Ihrem Entwurf die Nutzungseinschränkungen an, die es im Übrigen auch bei Erdkabeln gibt. Auch da,wo ein Erdkabel liegt,kann nicht gebaut werden. Auch das muss frei bleiben.Auch zu diesem muss ein Abstand eingehalten werden. Das ist genau das Gleiche wie bei einer Hochspannungsleitung. Insofern ist es bestimmt eine berechtigte Frage, ob es sinnvoll ist, das so zu formulieren.

Man muss auch fragen, ob ein Vorhabenträger per se überhaupt vom Bund oder Land gezwungen werden kann, ein Erdkabel zu verlegen. Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

Damit es nicht zu lange wird, will ich abschließend nur noch Folgendes sagen. Ich sehe da keine Notwendigkeit zur Eile. In Hessen gibt es wohl momentan nur ein einziges Planungsverfahren für eine Hochspannungsleitung. Das wird aber wohl erst im Frühjahr nächsten Jahres beginnen. Also ist die Dringlichkeit schon einmal zu hinterfragen. Eile besteht auch nicht. Vor dem Hintergrund,

dass wir erst einmal abwarten und beobachten sollten,was in Niedersachsen geschieht, glaube ich, dass wir uns Zeit nehmen und das in den beiden Ausschüssen in aller Ruhe diskutieren sollten.Wir sollten das völlig unaufgeregt tun, also so,wie auch ich das mache.– Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Denzin (FDP))

Danke sehr. – Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Posch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Dass die Sozialdemokraten das Bedürfnis haben, die Erdverkabelung vorzusehen, kann ich nachvollziehen. Denn wer 300, 500 oder 1.000 Windkrafträder aufstellen will, muss natürlich dafür sorgen, dass die Kabel verschwinden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Sie müssen irgendwie ein Äquivalent dafür schaffen, dass die Landschaft durch die Windkrafträder verschandelt wird. Deswegen versuchen Sie, die Kabel unter die Erde zu bringen.

Verehrter Herr Grumbach, Sie stützen sich auf die Gesetzesinitiative in Niedersachsen. Ich habe die Gesetzesinitiative in Niedersachsen so verstanden, dass darin keine Anordnungsbefugnis enthalten ist.