Protocol of the Session on November 14, 2007

Verehrter Herr Grumbach, Sie stützen sich auf die Gesetzesinitiative in Niedersachsen. Ich habe die Gesetzesinitiative in Niedersachsen so verstanden, dass darin keine Anordnungsbefugnis enthalten ist.

(Beifall bei der FDP)

Vielmehr soll danach eine Erdverkabelung nur dann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller es beantragt.

(Michael Boddenberg (CDU): Genau!)

Nach der Auskunft, die wir von Herrn Minister Rhiel im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr erhalten haben, ist das aufgrund der Rechtslage in Hessen in bestimmten Bereichen heute schon möglich.

Ich will das nur sagen, damit kein falscher Eindruck entsteht. Nach meiner Einschätzung wird es Ihnen mit diesem Gesetzesvorhaben nicht gelingen, dass es zu einer Anordnungsbefugnis entgegen dem Planfeststellungsantrag auf Freileitung kommt.Aber das wollen wir uns dann etwas genauer ansehen.

(Beifall bei der FDP)

Der Wirtschaftsminister hat im Ausschuss auf unsere Fragen bereits darauf hingewiesen. Ich habe Verständnis dafür, dass diese Frage nicht eindeutig zu klären ist, auch wenn es dazu ein Gutachten gibt. Ob es ohne Zweifel die Zuständigkeit des Landes für ein Gesetzgebungsverfahren gibt, sollte meiner Auffassung nach der genaueren Prüfung zugeführt werden.

Der zweite Punkt betrifft die Frage der Umlagefähigkeit. Da ist zu fragen: Welche Kosten entstehen denn nun tatsächlich?

Wir wissen, warum Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Das ist klar. Wenn die CDU und die FDP in Niedersachsen so etwas machen, dann kann man das auch hier verlangen.

(Heiterkeit des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Aber die Frage, welche Kostenbelastungen dadurch entstehen, ist gleichwohl zu klären. In Niedersachsen ist man davon ausgegangen, dass eine Belastung durch höhere Kosten von, ich glaube, 0,0007 Cent pro Kilowattstunde tatsächlich eintreten wird. Das wäre in der Tat nicht sehr erheblich. Während der Ausschusssitzung konnte diese Frage verständlicherweise noch nicht abschließend beantwortet werden.

Ich will für die FDP-Fraktion sagen: Wir werden dieses Gesetzesvorhaben sorgfältig prüfen.Allerdings ist einiges noch nicht geklärt. Ich hatte das eben angesprochen. Dabei geht es erstens um die Frage, ob die Möglichkeit einer Anordnungsbefugnis gegenüber dem Antragsteller besteht, wenn er das nicht selbst so beantragt hat. Da habe ich Zweifel.

Der zweite Punkt betrifft die Frage: In welchem Umfang entstehen Mehrkosten, die dann von der Netzagentur tatsächlich auch akzeptiert werden müssten?

Das heißt, wir haben einen erheblichen Klärungsbedarf. Das lässt sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Sicherheit klären.Auf jeden Fall kann ich nicht, wie es bei dem anderen Tagesordnungspunkt der Fall war, schon heute signalisieren, dass das ohne Einschränkung unsere Zustimmung finden wird. Hier besteht Aufklärungsbedarf.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Danke sehr. – Die nächste Rednerin ist Frau Hammann. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Sie hatten vorher immer 180 genannt. Bleiben Sie also bei der Zahl, die Sie einmal im Kopf hatten.

(Michael Boddenberg (CDU): Nein, das können Sie in allen Protokollen seit sechs Jahren nachlesen!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Gernot Grumbach, du hast mir ein bisschen den Wind aus den Segeln genommen.

(Zuruf: Ei, ei, ei!)

Ja, das muss man so sagen. – Ich will darauf hinweisen, dass sich die SPD-Fraktion nicht nur an den GRÜNEN orientiert hat. Vielmehr hat sie den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus dem Niedersächsischen Landtag bis auf die Verweise auf das Landesrecht Wort für Wort übernommen.

(Michael Boddenberg (CDU):Wie langweilig!)

So ist die Sachlage. Deshalb steht das Urheberrecht den GRÜNEN zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle kann man aber auch festhalten:Auch die SPD-Fraktion hat dort zu dem gleichen Thema eine Initiative eingebracht. Offensichtlich habt ihr den niedersäch

sischen GRÜNEN mehr als euren eigenen Leuten im Niedersächsischen Landtag getraut.

(Heiterkeit des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Denn deren Initiative habt ihr nicht kopiert, sondern die unserer grünen Kollegen, und zwar, wie ich gesagt habe, Wort für Wort.

Der Ausbau der Nutzung der Windenergie gerade mit Offshoreanlagen ist eine notwendige Maßnahme. Das heißt, die entsprechende Verkabelung, der entsprechende Bau von Leitungen, muss vorgenommen werden.

Ich glaube auch, dass Eile angesagt ist. Denn Sie wissen selbst, dass die Studie der Deutschen Energie-Agentur besagt, dass 392 km des bestehenden Verbundnetzes bis zum Jahr 2015 verstärkt sowie 850 km Verbundnetzstrecken aufgebaut werden sollen. Das heißt also, es werden enorme Anstrengungen notwendig sein. Ich sage deshalb noch einmal deutlich: Die Zeit drängt.

Auch wir in Hessen sind davon betroffen.Auch das hatten wir im Umweltausschuss miteinander besprochen: Aktuell steht die Trassenplanung für die 380-kV-Höchstspannungsleitung von Wahle im niedersächsischen Landkreis Peine nach Mecklar in Nordhessen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg an. Das wird auch den Ausschlag dafür gegeben haben, dass die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Wir halten die Erdverkabelung für umsetzbar. Unser Gesetzentwurf zeigt, wie das machbar wäre. Unser Gesetzentwurf weist auch darauf hin, dass wir die landesrechtlichen Möglichkeiten haben, das umzusetzen. Es sprechen viele gute Gründe für eine unterirdische Verlegung der Kabel.

Zum einen bekommen wir dadurch eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung für bestimmte Trassenplanungen. Denn eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Hochspannungsmasten würde es nicht geben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Aber die Windrädchen sind schön! – Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Herr Weimar,hören Sie doch auf,wie Don Quichotte gegen die Windmühlen zu kämpfen. Sie müssten es gerade als Finanzminister eigentlich besser wissen. Hier bestehen große Chancen, an anderer Stelle sehr viel Geld einzusparen.

(Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Der Ausbau der Nutzung der Windenergie ist wirtschaftlich möglich und notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Reinhard Kahl (SPD) – Zuruf des Ministers Karlheinz Weimar)

Schreien Sie doch nicht einfach so dazwischen. Herr Minister Weimar,wenn Sie etwas zu sagen haben,melden Sie sich doch zu Wort.

(Zuruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Lassen Sie mich auf weitere gute Gründe zu sprechen kommen. – Herr Hahn, auch Ihnen würde es vielleicht guttun, einmal zuzuhören. – Viele Menschen bringen gerade mit diesen Hochspannungsmasten Gefahren für die Gesundheit in Verbindung. Bei einer Erdverkabelung würde eine größere Akzeptanz bestehen. Denn damit

kann man die Problematik elektromagnetischer Felder besser beherrschen.

Mehr Akzeptanz bedeutet auch kürzere Genehmigungszeiten. Sie wissen ganz genau, dass die Genehmigung zum Verlegen von Erdkabeln ein bis zwei Jahre benötigt. Bei einer Genehmigung für den Bau einer Freileitung ist mit einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren zu rechnen. Das heißt, das wäre also ein großer Vorteil für die Industrie und auch für die Energiewirtschaft. Die eingeforderte Beschleunigung der Planung würde durch die Verlegung der Erdkabel Realität.

Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz das Thema Kosten ansprechen. Denn das ist natürlich etwas, was immer wieder diskutiert wird. Es gibt hierzu eine Studie der Duisburger Universität. Sie hat einen Kostenvergleich vorgenommen. Bei einem Hochspannungsnetz mit 100 kV liegen die Kosten für die Verlegung eines Erdkabels niedriger.

(Michael Boddenberg (CDU): Frau Kollegin, im Emsland!)

Sie liegen zumindest nicht höher als für den Bau von Freileitungen. Im 220-kV-Höchstspannungsnetz sind die Kosten für die Erdkabel je nach Randbedingungen niedriger oder bis zu 30 % höher. Im 380-kV-Höchstspannungsnetz sind die Kabelsysteme derzeit noch immer teurer als die Freileitungen. Das wird Ihnen vielleicht gefallen.Aber ich sage Ihnen gleich, warum man das nur eingeschränkt so bewerten kann.

Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten, die z. B. durch Wertverluste bei in der Nähe von Freileitungen liegenden Anwesen entstehen, oder die Kosten von Gesundheitsbeschwerden infolge Elektrosmog, sind nicht mit eingerechnet.

Wir haben eine große Chance, hier eine vernünftige Regelung zu treffen. Sie waren zwar nicht gleich ablehnend gestimmt, aber nachdem Sie einwenden, Sie wollen beobachten, wie das in Niedersachsen aufgrund der CDU/FDP-Anträge entschieden wird, sage ich Ihnen: Beobachten Sie nicht nur, sondern handeln Sie. Wir haben Ihnen gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. Ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung kommen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)