Protocol of the Session on November 13, 2007

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. von Hunnius, bisher wurden in diesem Jahr für fünf neue Renaturierungsmaßnahmen Zuwendungen in einer Höhe von 675.350 c aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bewilligt. Weitere Bewilligungen mussten wegen des drastischen Rückgangs der Abwasserabgabe zurückgestellt werden. Dieser Einnahmerückgang ist auf die Inanspruchnahme von Verrechnungsmöglichkeiten durch die Zahlungspflichtigen zurückzuführen. Diese können Investitionen zum Gewässerschutz mit den zu zahlenden Abwasserabgaben verrechnen.

Gleichzeitig sinkt durch die Investitionen im Abwasserbereich die Schmutzfracht in den Gewässern, was ebenfalls eine Reduzierung der Abgabelast nach sich zieht. Dieser Steuerungseffekt der Abwasserabgabe ist gewünscht und wird auch künftig zu einer Abnahme des Abgabeaufkommens führen. Rückflüsse aus gebundenen Ausgaberesten in Höhe von ca. 1 Million c sollen noch in diesem Jahr für weitere Zuschüsse für Renaturierungsmaßnahmen verwendet werden.

Am Mittwoch hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Renaturierung über Ökopunktehandel zu unterstützen. Durch diesen Antrag können bis zu 5 Millionen c, allerdings erst ab dem Jahre 2008, zusätzlich in die Renaturierungsmaßnahmen fließen. Durch einen Vertrag zwischen der HLG und der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird zudem der Handel von Ökopunkten bei Kompensationsverpflichtungen, die auch aus Infrastrukturprojekten resultieren, deutlich gestärkt. Auch dies kommt der Gewässerrenaturierung zugute.

Zusatzfrage, Herr Abg. Heidel.

Herr Minister, werden die jetzt nicht bewilligten Projekte im kommenden Jahr vorrangig behandelt?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, wir werden in diesem Jahr noch etwa 1 Million c dafür bewilligen können. Über die Reihenfolge haben wir noch keine Entscheidung getroffen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hammann.

Herr Minister, ich frage Sie:Wie viele Anträge und in welcher Höhe konnten aufgrund der fehlenden Mittel nicht beschieden werden, und wie denkt man daran, das, was von den Kommunen gefordert wird, umzusetzen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, in diesem Jahr konnten bewilligt werden: für Hirschhorn am Neckar 2.800 ha, Hessischer Wasserverband Diemel 214.000 c, Mühlheim am Rhein 397.000 c, Mühlheim am Rhein noch einmal 51.000 c, Lichtenfels 8.300 c,

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ich wollte nicht wissen, wer!)

und acht wurden nicht bewilligt, die ich Ihnen aber als Unterlage geben kann.

Man sollte immer bis zum Schluss warten, wenn einer spricht.

Meine Damen und Herren, die Frage 837, Frau Abg. Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Warum beabsichtigt sie, im Reinhardswald (Landkreis Kassel) ein ca. 50 km langes Wildschutzgatter für etwa 1 Million c zu erneuern, obwohl dies von Fachleuten abgelehnt wird?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg.Hofmeyer,die begrenzte Haltbarkeit des Zaunmaterials, das zu überwiegenden Teilen aus hölzernen Hürdengattern besteht, sowie die Sturmschäden durch Kyrill haben die Wirkung der Zaunanlage, wie übrigens auch in anderen Landesteilen, in sehr vielen Fällen de facto aufgehoben. Zur Verfolgung der in der Anordnung über das Wildschutzgebiet Reinhardswald dargestellten Ziele zur Abwendung von erheblichen Wildschäden außerhalb des Wildschutzgebietes wird die Funktionsfähigkeit von Zaunanlagen wiederhergestellt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Herr Minister, warum wird der Wildbesatz nicht so weit reduziert, dass ein Gatter überflüssig wird?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Häusling, im Jahre 1987 wurde beschlossen, dass dieser Bereich in einer Größenordnung von 1.800 ha zum Wildschutzgebiet erklärt werden sollte. Wir als Hessische Landesregierung halten daran fest, weil wir vor allen Dingen wissen, dass, wenn dieses Gatter abgebaut ist, in erheblichem Maße das Wild reduziert werden muss, um Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich zu verhindern.

Zusatzfrage, Herr Abg. Grumbach.

Herr Minister, haben Sie sich damit auseinandergesetzt, dass seit Jahrzehnten darüber geredet wird, dass es um nichts anderes als um die Sicherung einer günstigen Jagd für eine Reihe von privilegierten Jägern geht?

Herr Staatsminister Dietzel.

Das streite ich eindeutig ab.Wir laden zu Jagden ein. Das sind nicht nur privilegierte Jäger, sondern wir haben eindeutig gesagt, dass das als Wildschutzgebiet genutzt werden soll, dass die bodenständige – das ist auch in dem Erlass von 1987 nachzulesen – Vegetationsdecke aufgegeben wird, auch in höheren Bereichen, wenn das Wild möglicherweise bessere Äsungsflächen außerhalb des Gatters findet. Ich meine, dass es deswegen wichtig ist, dass wir den Zaun dort, wo es notwendig ist, wieder in Ordnung bringen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Hofmeyer.

Herr Minister, es gibt landesweit für Wild keine vergleichbare Einzäunung. Ich habe vor Ort sowohl mit Jägern als auch mit Forstleuten gesprochen. Die haben mir glaubhaft versichert, dass sich ein modern ausgerichtetes ökologisches Wildmanagement – wie man das so bezeichnet – längst von Jagdgattern verabschiedet hat. Meine Frage ist, warum sich die Landesregierung dieser neuen Erkenntnis noch nicht genähert hat.

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hofmeyer, das sehen wir anders. Es ist auch nicht so, dass es nur im Reinhardswald Wildschutzgebiete gibt, sondern auch am Edersee – also innerhalb des Nationalparks, wo von diesen 5.700 ha knapp 5.000 eingezäunt sind – und auch in Kranichstein, in Südhessen. Wir sind der Meinung, dass diese Zäune auch in Zukunft notwendig sind – außer im Nationalpark.

Frage 838, Frau Kollegin Hofmeyer.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wurden bis Oktober 2007 noch immer keine Bescheide für Feuerwehrinvestitionen erteilt, obwohl gemäß Richtlinien dies schon im April 2007 hätte erfolgen müssen?

Herr Innenminister Bouffier.

Frau Kollegin, Ihre Behauptung ist schlicht falsch. Bis Oktober 2007 seien keine Bewilligungsbescheide erteilt worden, ist deshalb unzutreffend, weil bis zu diesem Zeitpunkt 126 Bescheide bzw.Vorbescheide mit einer Fördersumme von rund 9,1 Millionen c erteilt wurden.

Der erste Bewilligungsbescheid für das Jahr 2007 wurde bereits am 31. März 2007 erteilt. Seitdem sind die für 2007 vorgesehenen Förderbescheide kontinuierlich erteilt worden. Sie bzw. die schriftlichen Zusagen für die Gewährung der Zuwendung liegen zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend in den Gemeinden vor.

Soweit Sie in anderem Zusammenhang einmal darauf hingewiesen haben, dass nach der Brandschutzförderrichtlinie bis April eine Bescheidung erteilt werden soll, ist das so auch nicht richtig. In der Brandschutzförderrichtlinie steht unter Ziffer 4.3, dass grundsätzlich bis April des jeweiligen Jahres eine Zwischennachricht erteilt werden soll, nämlich dahin gehend, ob dem Antrag generell entsprochen wird.

Diese Zwischennachricht stellt keine verbindliche Förderzusage dar. Vielmehr legt die Kommune nach der Zwischennachricht einen verbindlichen Finanzierungsplan und die Bestätigung vor, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Das Ministerium erteilt danach den Bewilligungsbescheid. Das ist ständige Praxis und steht im Einklang mit den Kommunen. Unter dem Strich fördern wir kontinuierlich. Ich denke, bei 126 Vorhaben ist das eine sehr gute Bilanz.

(Die Mikrofonanlage rauscht.)

Ich bitte einmal, die Mikrofongeräte so zu überprüfen, dass sie nicht weiter stören.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Das trifft aber alle. Da, wo ein Mikrofon an ist, ist die Gefährdung größer, weil das Magnetfeld dort aktiv ist.

Frau Hofmeyer, Ihre Zusatzfrage bitte.

Herr Minister, es mag den einen oder anderen Bescheid geben, den Sie vielleicht im März erteilt haben. Dennoch – ich frage nicht unbegründet – gibt es viele Feuerwehren, die über den Sommer bei uns vorstellig geworden sind und kritisiert haben, dass sie bis dato keinen Bescheid haben. Das heißt, wenn ich im Oktober meine Anfrage gestellt habe, dann war das auch so. Sie können natürlich jetzt sagen – –

Frau Kollegin, bemühen Sie sich bitte, wenigstens eine Frage anzudeuten.

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Präsident, der Bitte komme ich gerne nach. – Herr Minister,meine Frage ist:Wie wollen Sie es gewährleisten, dass landesweit die Feuerwehren nicht über einen Zeitraum von neun Monaten informiert werden, sondern die Bescheiderteilung möglichst in einem Monat erfolgt, sodass man landesweit gleiche Voraussetzungen hat?

Meine Damen und Herren, das ist eine Fragestunde und keine Diskussionsstunde. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin, Sie wissen, weil Sie sich schon viele Jahre mit der Feuerwehr beschäftigen, dass das nicht möglich ist. Bei 426 Städten und Gemeinden im Lande und etwa 2.700 einzelnen Stadtteilen und etwa 2.600 freiwilligen Feuerwehren ist es weniger von uns aus ausgeschlossen, zu einem Zeitpunkt im Jahr verbindlich für alle einen Bescheid abzugeben, sondern das liegt einfach daran, dass die jeweilige örtliche Gegebenheit, die bauliche Situation, die Naturschutzsituation und vieles andere mehr dazu führen, dass im Einzelfall erheblicher Abklärungsbedarf besteht.