Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abstimmen. Es handelt sich um den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung, Drucks. 16/7820 zu Drucks. 16/7196. Wer diesem Entwurf seine Zustimmung geben möchte,den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof – Drucks. 16/7821 zu Drucks. 16/7413 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof – Drucks. 16/7822 zu Drucks. 16/7644 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich gebe zunächst den Bericht über die Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD zu Drucks. 16/7413.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 137. Plenarsitzung am 4. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7644, beschlossen und diese auch durchgeführt.
In seiner Sitzung am 19. September 2007 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den genannten Beschluss gefasst.
Dann die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der FDP, Drucks. 16/7644: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Haushaltsausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. August 2007 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD, Drucks. 16/7413, beschlossen und diese auch durchgeführt.
In seiner Sitzung am 19. September 2007 hat der Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP den genannten Beschluss gefasst.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, zunächst hat Herr Kahl für die SPD-Fraktion das Wort. Fünf Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben über beide Gesetzentwürfe sowohl im Plenum als auch im Haushaltsausschuss intensiv diskutiert – deswegen nur kurz und im Telegrammstil.
Erstens. Der Vorschlag der FDP, die weiteren Mitglieder des Rechnungshofes vom Parlament zu wählen, ist sicherlich ein Vorschlag, über den man nachdenken kann. Wir sind gern bereit, über diesen Vorschlag nachzudenken. Nur ist das eine grundsätzliche Veränderung des Rechnungshofsgesetzes. Deswegen sollte man keinen Schnellschuss machen. Wir sind gerne bereit, darüber in der nächsten Legislaturperiode weiter zu beraten.
Zweitens. Der übrige Vorschlag der FDP steht im klaren Gegensatz zu dem, was CDU und SPD vorgeschlagen haben. Deswegen können wir diesen Bereich nur ablehnen. Wir haben klar und deutlich gesagt, dass unser gemeinsamer Gesetzentwurf eine Stärkung des Kollegiums bedeutet. Einvernehmen in der Geschäftsverteilung zwischen
Die letzte Bemerkung dazu. Der Änderungsantrag der GRÜNEN ist nicht notwendig, aber er ist auch nicht schädlich.Wenn das dazu führt, dass die Basis für die Verabschiedung des Gesetzes breiter wird, sind wir gern bereit,dem zuzustimmen.In dem Sinne würden wir dem Antrag zustimmen und dem Gesetzentwurf von CDU und SPD unsere Zustimmung erteilen. – Herzlichen Dank.
Haben Sie abgesprochen – Herr Milde oder Herr Kaufmann? Ich wollte Herrn Milde für die Union aufrufen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor es Zeitverzögerungen gibt, übernehme ich jetzt.– Ich kann mich vollinhaltlich den Ausführungen des Kollegen Kahl anschließen,
was selten genug vorkommt – ausnahmsweise –, ist aber auch kein Wunder.Es ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf.
Es wäre schlimm, wenn man dazu eine unterschiedliche Auffassung hätte. Er hat zu Recht erklärt, dass damit eine Stärkung des Kollegiums verbunden ist. Es war der einhellige Wunsch des Kollegiums, so zu verfahren.
Ich stimme auch den Aussagen zu, was den Antrag der GRÜNEN betrifft. Auch diesem Antrag der GRÜNEN werden wir
(Axel Wintermeyer (CDU): Auch ausnahmsweise! – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
ausnahmsweise zustimmen, mit der gleichen Begründung, die Herr Kahl vorgetragen hat. Wir wünschen uns eine breite Mehrheit für dieses Gesetz, das den Landesrechnungshof betrifft. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich ein bisschen, weil wir zwei Gesetzentwürfe haben. Die FDP sagt gar nichts mehr,
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben schon in der ersten Lesung die Vorzüge dieses Gesetzentwurfes erörtert. Ich hatte damals für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesagt, dass die Grundideen – Stärkung des Kollegialprinzips, Klärung der Stimmengleichheitsregel
und Dienstaltersdefinition in der Mitgliedschaft beim Hof in dem Fall als Dienstalter zu nehmen – im Prinzip sinnvoll sind. Das ist überhaupt keine Frage.
Wir haben jetzt aber nach den Stellungnahmen der Rechnungshofpräsidenten der anderen Rechnungshöfe ein nicht unbedingt wirklich klareres Bild, weil jeder Rechnungshofpräsident seine Regelung als die richtige erachtet, wahrscheinlich auch, weil keiner eine andere haben möchte, da das nur Unruhe bringt. Objektiv sind die als Bewertung sicherlich nicht. Das führt aber zu einem Punkt, den man in so einer Debatte doch noch einmal erwähnen muss.
Wir hatten auch einen Gutachter, der sich sehr sorgfältig mit der Materie befasst hat. Der kam auf einen Kritikpunkt in dem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und SPD, den er deutlich markiert hat. Es ist die Frage, wie eigentlich die innere Begründung ist, warum das Gesetz geändert werden soll. Dazu ist nicht überzeugend vorgetragen worden. Das ist auch eines der Probleme.
Er hat umgekehrt sehr deutlich gesagt: Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist der Gesetzentwurf völlig in Ordnung, was den Inhalt angeht. – Das ist unstrittig. Nur die Frage, warum der Gesetzentwurf früher etwas so geregelt hat, jetzt anders regelt und sagt, gewissermaßen mögliche präventive Abwehr von Gefahren, die noch gar nicht konkret benannt sind, ist ein bisschen ein Problem.
Wenn man schon dabei ist, präventive Gefahren ins Auge zu fassen, dann hat der Gutachter darauf hingewiesen, dass an einer Stelle eine Klarstellung sinnvoll ist.Der Kollege Kahl meint zwar, sie sei überflüssig.
Aber das, was Sie insgesamt in die Diskussion getrieben hat, sind Überlegungen, da könnte es genau nicht überflüssig sein, klar und deutlich zu definieren, wie denn das Einvernehmen zwischen Präsident und Kollegium zustande kommt. Man könnte zumindest theoretisch andere Meinung haben, denn ein Einvernehmen zwischen zwei Personen ist die Zustimmung von beiden. Einvernehmen zwischen einer Person und einem Gremium von weiteren sieben oder sechs Personen ist genau die Frage. Das sollte man, wenn man schon zur Klarstellung neigt, mit aufnehmen.
Genau das war unser Begehr, weil der Gutachter unserer Meinung nach das überzeugend dargestellt hat. Wenn man das jetzt tut – das ist von den Kollegen signalisiert worden –, dann werden wir am Ende dasselbe Ergebnis haben, was die Grundlage des Gesetzes für den Rechnungshof aus dem Jahre 1986 hatte. Damals haben auch – noch in rot-grüner Koalition – die Regierungsfraktionen und die CDU zugestimmt; die FDP stand außerhalb. Das will sie heute auch tun. Dann wird es so sein. – Ich bedanke mich.