Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will,den bitte ich um das Handzeichen.– Das ist die CDUFraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die drei anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008 (Hessisches Be- soldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 – HBVAnpG 2007/2008) – Drucks. 16/7860 zu Drucks. 16/7827 zu Drucks. 16/7477 –
Meine Damen und Herren, ich bitte noch um ein paar Minuten Konzentration und Ruhe. – Der Berichterstatter ist Herr Rudolph. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Auch ich bin friedlich gestimmt – nehmen Sie es also als eine gute Geste, wenn ich dazu jetzt nichts sage.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 142. Plenarsitzung am 25.September 2007 überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den
Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Wir haben am Dienstag die dritte Lesung beantragt, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die Demonstration der angeblich 600 Beschäftigten auszuwerten.Alle Zeitungen schreiben heute – Herr Wintermeyer, Sie ignorieren das permanent –,
dass das zwischen zweieinhalb- und dreieinhalbtausend Leute waren. Das Signal dieser Demonstration war relativ deutlich. Die Mitarbeiter der hessischen Landesverwaltung wollen kein Tarifdiktat. Sie wollen aber auch kein Besoldungsdiktat durch diesen Innenminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschäftigten wollen teilhaben an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Die Botschaft war klar. Es war in Hessen guter Brauch: Das Beamtenrecht folgt dem Tarifrecht. Was auch in vielen anderen Bundesländern guter Brauch ist, wird in Hessen ignoriert.
Die Argumente sind ausgetauscht. Die CDU ist beratungsresistent. Wir sind konsequent. Wir lehnen das ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sozusagen der amtierende Beamtenrechtssprecher der Fraktion, denn Kollege Hahn ist nicht da. Ich darf auf Lob und Tadel verweisen, die wir zu diesem Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung schon verteilt haben.
Loben können wir, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der kinderreichen Beamten umgesetzt worden ist. Das ist sehr positiv. Zweiter Pluspunkt ist natürlich, dass wir den Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen eine Besoldungserhöhung gönnen. Die haben sie sich redlich verdient.
Das sind die beiden Pluspunkte. Sie werden uns dazu veranlassen, diesen Gesetzentwurf nicht abzulehnen, sondern uns der Stimme zu enthalten. Kritisieren müssen wir, wie schon in den ersten beiden Lesungen, das gewählte
Verfahren. Man hat sich eine Gewerkschaft herausgesucht und sich mit der geeinigt. Das ist aber keine Basis für eine vernünftige Regelung.
Natürlich müssen wir die Behauptung in einer CDU-Presseinformation ablehnen, das sei der Auftakt zu einer umfassenden Dienstrechtsreform. Das ist es mitnichten. Es handelt sich um eine Einzellösung, bei der keinerlei Gesamtkonzeption des Beamtenrechts zu erkennen ist.
Unser Abstimmungsverhalten habe ich angekündigt. Damit können wir von mir aus weitermachen.– Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion für eine Besoldungserhöhung für die hessischen Beamtinnen und Beamten in Höhe von insgesamt 3,1 % in diesem Landtag die Hand nicht heben wird. Diese Tatsache werden wir sicherlich bei der einen oder anderen Gelegenheit nochmals miteinander erörtern.
Wir haben hier eine konstruktive Lösung für die Beamtinnen und Beamten gefunden. Wir als CDU-Fraktion wollen, dass sie an der positiven wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung dieses Landes beteiligt werden. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Kollege von Hunnius, um noch den einen Punkt aufzugreifen, der auch in der zweiten Lesung eine Rolle gespielt hat: Natürlich ist das ein Auftakt für ein hessisches Dienstrecht. Denn es ist das erste Mal, dass wir im Hessischen Landtag in dieser Art und Weise über die Beamtenbesoldung miteinander reden. Es ist der Auftakt für das, was uns in den kommenden Monaten beschäftigen wird. Insofern ist es auch richtig, dass wir das hier entsprechend darstellen.
Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn der Landtag die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lande Hessen,die Beamtinnen und Beamten,an der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt und unserem Gesetzentwurf zustimmt. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf umfassend erörtert. Ich will hier nur noch wenige Anmerkungen machen.
Ich habe das auch schon in den vergangenen Lesungen gesagt. Der Umgang dieser Regierung mit dem Personal ist unter aller – – bleibt hinter jeder Beschreibung zurück;ich will es einmal so sagen. Der Ministerpräsident hatte vor der letzten Wahl versprochen, es werde keine Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte geben.Nach der Wahl geschah genau das Gegenteil.Sie haben die „Operation düstere Zukunft“ durchgeführt. Sie haben die 42-StundenWoche eingeführt. Sie haben das Urlaubsgeld gestrichen. Sie haben das Weihnachtsgeld gestrichen. Das waren Einkommensverluste für die Beamtinnen und Beamten in der Größenordnung von 12,5 %.
Jetzt kommen Sie an, kurz vor der Wahl, kündigen an und beschließen auch, die Versorgungsempfänger und die Beamtinnen und Beamten an der Einkommensentwicklung zu beteiligen,
und zwar in einer Größenordnung von 2,4 %. Das bleibt hinter dem zurück, was die Tarifgemeinschaft beschlossen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher sage ich: Dieser Umgang mit dem Personal ist für uns weiterhin kritikwürdig.
Ich will einen Punkt aufgreifen. Herr Kollege Wagner, das darf erlaubt sein, selbst wenn es schon spät ist. Ich glaube schon, hier geht es um eine wichtige Thematik. Man sollte auch in einer dritten Lesung deutlich machen, wie Sie hier mit dem Personal umgehen.
Ich will auf einen Punkt eingehen, den der Innenminister in der zweiten Lesung hier angeführt hat, nämlich auf das Thema Familienkomponente.Er hat meine Ausführungen dazu kritisiert.