Auf der anderen Seite darf nicht mit einem Schlag eine Menge von Arbeitsplätzen vernichtet werden, indem man die Mindestlöhne so hoch anlegt, dass gering Qualifizierte keine Chance mehr haben und die Tarifpartner nicht mehr das Geschehen bestimmen. Man muss verhindern, dass dort Arbeitsplätze vernichtet werden und dass keine neuen hinzukommen können.
Deswegen halten wir es für richtig, dass die Vielfalt der Möglichkeiten, die wir heute gesetzlich haben, genutzt wird, dass das Thema Lohnzuschlag bzw. Hinzuverdienst genau angeschaut wird; denn dort besteht aus unserer Sicht nach wie vor ein Handlungsbedarf. Wir laden aber selbstverständlich auch die Tarifpartner ein, im Bereich der Allgemeinverbindlichkeit aktiver zu werden und nicht mit einem Mindestlohn für alle alles gleich zu machen, sondern branchenspezifische und länderspezifische Regelungen anzuwenden.
Wenn wir uns das anschauen, haben wir wesentlich mehr Möglichkeiten, gering Qualifizierten einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, aber gleichzeitig ein Mindesteinkommen zu sichern, was der Kern des Gedankens ist. Zumindest waren wir in vielen Debatten hier im Hause lange Zeit darin einig, dass es richtig ist, Menschen über Arbeit teilhaben zu lassen. Wir haben eine Diskussion über die Würde eines Menschen geführt, dass er dauerhafte Teilhabe am Arbeitsmarkt hat.Das gehört dort genauso mit hinein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass das starre System, das die SPD vorsieht, gerade nicht dazu führen würde, diese Vielfalt aufrechtzuerhalten, sondern dass es klar – viele der Sachverständigen haben das deutlich gemacht, und viele Unternehmen sehen es auch so – zu Arbeitsplatzverlusten und vor allem nicht zur neuen Teilhabe von gering Qualifizierten führt.
Es ist auch wichtig, hier zu erwähnen:Wenn man über das Mindesteinkommen spricht und darüber, was ein gesetzlicher Mindestlohn wäre, wie Sie ihn vorsehen, dann stehen auf der einen Seite die 7,50 c im Raum.Aber Sie wollen sich natürlich nicht so genau festlegen. Herr Kollege Boddenberg hat vorhin die Zahl aus dem Bauhaupt- und -nebengewerbe mit 10,40 c genannt. Damit liegt dort die unterste Lohngruppe deutlich höher. Auf der anderen Seite schauen wir uns an, wie es bei einem verheirateten Paar mit Kindern beim Arbeitslosengeld II aussieht. Bei jemandem, der gering qualifiziert ist und schon lange aus dem Arbeitsmarkt heraus war, ist es schon so, dass er mehr als 9,50 c bei einer Vollzeittätigkeit im ersten Arbeitsmarkt erreichen muss, um auf das gleiche Einkommen zu kommen. Das ist in vielen Fällen nur ganz schwer möglich, wenn jemand gering qualifiziert ist.
Deswegen lohnt es sich, in unseren Nachbarländern genauer hinzuschauen, welche Flexibilität sie haben, wenn sie Mindestlöhne haben. Wir waren mit dem Sozialpolitischen Ausschuss in den Niederlanden. Dort haben wir festgestellt, dass gerade für gering Qualifizierte eine hohe Flexibilität mit vielen Ausnahmeregelungen vorhanden ist, damit sie nicht dauerhaft durch den Mindestlohn vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Diejenigen, mit denen wir dort gesprochen haben,wussten genau,dass der Mindestlohn, wenn er zu hoch angesetzt ist, den gering Qualifizierten keine Chance gibt, am Arbeitsleben teilzuhaben, dass Arbeitsplätze dann dauerhaft vernichtet werden und dass dadurch gerade kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich dazu einladen, in dieser Debatte zur Sachlichkeit zurückzukehren und nicht zu sagen, die einen wollten den Menschen etwas vorenthalten. Vielmehr streiten wir hier um den Weg für Mindesteinkommen, für Existenzsicherung, aber auch um den Weg, wie wir gering Qualifizierten den Zugang zum Arbeitsmarkt so gestalten, dass sie wieder teilhaben können, dass sie nicht dauerhaft ausge
schlossen sind und dass sie durch zusätzliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt deutlich höhere Einkommen erreichen können.
Diese Debatte müssen wir führen, aber nicht die Debatte, die die SPD hier führen will, indem sie einen Mindestlohn versprechen will, und vergibt, damit seien alle Probleme gelöst. In Wirklichkeit wird es dann ein so starres System, dass auf der einen Seite Arbeitsplätze wegfallen, für andere der Zugang zum Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr gewährleistet wird und neue Unternehmen kaum eine Chance haben, sich in einem System zurechtzufinden.
Ich will auch hier noch einmal darauf hinweisen: Die Tarifparteien tragen eine ganz große Verantwortung. Wir wissen auch, dass dort, wo die Tarifbindung der Unternehmen stark nachgelassen hat, es immer etwas damit zu tun gehabt hat, dass die Tarifparteien kein flexibles System ermöglicht haben, sodass in bestimmten Regionen Abweichungen möglich sind, wo die Unternehmen sonst überhaupt nicht überleben könnten, wo sich nur die Frage stellt, ob das Unternehmen weiter existieren und seine Arbeitsplätze sichern kann oder ob es das mit der Tarifeinbindung nicht mehr gewährleisten kann.
Es gehört auch dazu, dass die Tarifparteien Öffnungsmöglichkeiten schaffen, sodass ein Unternehmen in Notlagen abweichen kann. Dann wird eine höhere Tarifbindung bei den Unternehmen erreicht werden können, wenn die Flexibilität so vorhanden ist,dass es Arbeitsplätzen dient und dass nicht Arbeitsplätze vernichtet werden. Das ist die Herausforderung: Mindesteinkommen, nicht Mindestlohn; Möglichkeiten der Spreizung, regionale Unterschiede, aber kein System, das Sie einfach allen verordnen und mit dem vielen Menschen überhaupt nicht mehr die Möglichkeit gegeben wird, am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Aussprache zum Antrag der Fraktion der SPD betreffend flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Dazu waren der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Mindestlohn endlich durchsetzen sowie der Dringliche Antrag der CDU betreffend kein Mindestlohn in Deutschland – Tarifautonomie muss erhalten bleiben – aufgerufen. Alle drei Anträge sollen dem Sozialpolitischen Ausschuss, federführend, und dem Wirtschaftsausschuss, mitberatend, überwiesen werden. – Ich sehe keinen Widerspruch.Dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008 (Hessisches Be- soldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2007/2008 – HBVAnpG 2007/2008) – Drucks. 16/7827 zu Drucks. 16/7477 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion
der CDU für ein Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge 2007/2008, Drucks. 16/7477, sowie zu dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7611, vortragen.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7611, und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/7827 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, und dem Haushaltsausschuss, beteiligt, in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU am 24. Juli 2007 direkt vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss am 29. August 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und hat dem Innenausschuss mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung der FDP vorgeschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD und der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Beuth, ich darf mich für die Berichterstattung bedanken. – Sie haben sich als Erster zu Wort gemeldet, für die CDU-Fraktion. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will in aller Kürze hier noch einmal vortragen,dass wir mit dem Gesetzentwurf, den die Fraktion der CDU in den Hessischen Landtag eingebracht hat, eine konstruktive Lösung im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes gefunden haben. Ich freue mich darüber, dass am Ende der Beratung die Einsicht bei den Oppositionsfraktionen gereift ist; denn im Innenausschuss ist letztlich keine Gegenstimme mehr zu unserem Gesetzentwurf ergangen.
Meine Damen und Herren, für die 97.000 Beamtinnen und Beamten und die 58.000 Versorgungsempfänger haben wir ein Gesetz auf die Schiene gebracht und die vergangenen Wochen beraten, wonach wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der positiven wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung unseres Landes beteiligen. Dabei haben wir, wie ich finde, sehr ausgewogen auch Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes genommen.Wir haben durch die Kombination von Einmalzahlungen und der Erhöhung der Tarife eine vernünftige Lösung gefunden,die keine übermäßige Hypothek für die künftigen Generationen in unserem Lande bedeutet.
Ich denke, es war auch klug und richtig, dass wir dies im Jahr 2007 auf den Weg gebracht haben. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, bei Ihnen, Herr Innenminister, aber selbstverständlich auch bei dem Deutschen Beamtenbund, der bei den Verhandlungen mit dem Land dafür gesorgt hat, dass diese Lösung gefunden werden konnte.
Die letzte Änderung stammt vom 1. August 2004, wenn man von den Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007, also der des vergangenen Jahres und der, die noch kommen wird, absieht.
Der Innenausschuss hat gemeinsam mit dem Haushaltsausschuss eine Anhörung dazu durchgeführt. In dieser haben wir für unseren Gesetzentwurf große Unterstützung erhalten. Insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände haben sich eindeutig hinter die Regelung gestellt, die wir vorgeschlagen haben.
Diese Regelung sieht eine lineare Erhöhung der Tarife ab dem 1. April 2008 um 2,4 % und eine Einmalzahlung im November 2007 vor. Sie wissen, sie soll 15 bzw. 20 % betragen. Insgesamt werden wir damit eine Besoldungserhöhung von ca. 3,1 % für die Beamtinnen und Beamten, die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und die Richterinnen und Richter erreichen. Wie wir in der Anhörung gehört haben, kann sich das im Vergleich mit den anderen Bundesländern durchaus sehen lassen. Insofern sind wir dankbar, dass diese Verabredung mit dem Beamtenbund erreicht werden konnte.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Gesetzentwurf eine Familienkomponente einführen. Es soll zu einer Erhöhung des Familienzuschlags für kinderreiche Familien kommen. Ich glaube, auch das ist eine kluge Maßnahme, die noch einmal unterstreicht, dass wir mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes sehr fürsorglich umgehen.
Wir wollen mit diesem Gesetzesvorhaben die Gestaltungsspielräume nutzen. Wir wollen – das wird vielleicht auch jetzt wieder die Debatte beherrschen – keine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Nein, wir wollen die hessischen Besonderheiten in unserem Besoldungsrecht berücksichtigen. Das gilt im Übrigen auch für die anstehende Dienstrechtsreform – das will ich hier noch einmal deutlich machen –, die wir in der kommenden Wahlperiode gemeinsam angehen werden. Auch hier wollen und werden wir ein landesspezifisches modernes Dienstrecht schaffen. Auch hierfür darf ich von dieser Stelle aus bereits einmal werben.
Wir haben die Chance für eine Tariferhöhung bei den Verhandlungen zwischen der Landesregierung und dem Deutschen Beamtenbund genutzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes werden davon profitieren. Sie profitieren jetzt davon. Sie profitieren also unmittelbar. Sie profitieren sofort und müssen sich nicht mit Grundsatzdiskussionen beschäftigen. Auch das will ich noch einmal deutlich machen: Wir haben damit die Chance eröffnet, dass die Besoldungserhöhung bereits in diesem Jahr greifen wird.
Wie Sie alle hier im Landtag wissen, gilt dies nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern darüber hinaus auch für die Angestellten.Auch für diese haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Moment noch beraten wird. Auch dort werden wir dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verbesserung ihres Ein
Wir brauchen eine effiziente und eine leistungsfähige Verwaltung. Dafür brauchen wir engagierte und motivierte Mitarbeiter. Natürlich benötigen wir dafür am Ende auch ordentlich bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Mit diesem Gesetz werden wir den Beitrag eines fürsorglichen Arbeitgebers leisten. Insofern bitte ich Sie alle sehr herzlich um Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Herrn Kollegen Beuth angehört hat, konnte man feststellen, dass der Tenor seiner Rede war:Alles wird gut. – Das wird so sein, allerdings erst nach dem 27. Januar 2008.
Herr Beuth, bis dahin müssen sich die hessischen Beamtinnen und Beamte und auch die nach dem Tarif Beschäftigten noch etwas gedulden.
Herr Klein, es freut mich, dass Sie als Hoffnungsträger und Nachwuchspolitiker innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion geworden sind. Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung.
Die hessischen Beamtinnen und Beamten haben Anspruch auf eine angemessene Besoldungserhöhung. Sie sollten nicht nach Gutsherrenart sagen, das sei eine ganz tolle und große Leistung und Geste. Sie haben es eben zu Recht erwähnt: Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten erfolgte in der Tat im Jahr 2004. – Inzwischen sind drei Jahre in das Land gegangen.
Nun fragen wir uns, und nun fragen sich die hessischen Beamtinnen und Beamte:Warum machen die das ein paar Monate vor der Landtagswahl? – Die Mitglieder der Regierung und der CDU sagen: Das ist eher zufällig, sie waren jetzt einfach einmal dran, deswegen wollen wir diese Besoldungserhöhung vorsehen.
Meine Damen und Herren, nein, Sie wollen bei den Bediensteten der Landesverwaltung gut Wetter machen. Übrigens wollen Sie das auch bei den Tarifbeschäftigten machen. Heute gab es eine Demonstration des Deutschen Beamtenbunds und der Tarifunion. Ein paar Hunderte Beschäftigte waren da.Außer den Vertretern der SPD war keiner von uns da.