In den Fällen der sarglosen Bestattung ist der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg zu transportieren.
Wenn Sie das wollen, dürfen Sie nicht nur den Mund spitz machen, sondern dann müssen Sie pfeifen. Da muss dann eine entsprechende Regelung aufgenommen werden. Damit werden die Träger der Friedhöfe vor Ort völlig alleingelassen. Keiner wird eine entsprechende Öffnung durchsetzen können.
Ich sagte es bereits: Unserer Vorstellung nach sollte es da zu klaren Aussagen kommen. Es sollten klare Handlungsanweisungen gegeben werden.
Ich frage Sie auch heute noch einmal: Was spricht dagegen, das in dieser Weise zu regeln? Das hessische Gesetz soll dies nicht vorsehen. Da werden sich die Muslime mit ihrer Bestattungskultur nicht wiederfinden. Daran erkennt man auch, dass großen Worten manchmal wenige Taten folgen.
Herr Bouffier, ich erinnere mich gerne an das, was in der Zeitung zu lesen war. Beispielsweise haben Sie sich für einen muslimischen Bundespräsidenten ausgesprochen. Dann wollen Sie aber noch nicht einmal zulassen, dass die Muslime hier gemäß ihrem Glauben die letzte Ruhe finden können. Ich denke, Ihren Worten für eine bessere Integration der Muslime kann auch hier nicht mehr so richtig geglaubt werden.
Ich komme zum Schluss meiner Rede und sage noch einmal:Wir hätten es gerne gesehen, dass das Haus den Entwurf für dieses Friedhofs- und Bestattungsgesetz in großer Einigkeit beschließt.Aber für uns gibt es hier sehr gewichtige Gründe. Zum einen ist das die Regelung hinsichtlich des Bebauungsplans.Zum anderen ist es die Umfriedungsvorschrift, die völlig überflüssig ist. Darüber hinaus fehlt uns auch die Lockerung beim Sargzwang.Außerdem wird die Waldbestattung nicht explizit genannt.
Wir sind ein wenig traurig, dass wir hier für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes keine Einigung erreichen konnten.Wir werden uns daher der Stimme enthalten.Wir sind aber, wenn Sie heute noch das eine oder andere Zugeständnis machen wollen, gerne bereit, in eine weitere Runde zu gehen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg will ich sagen:Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Sozialdemokraten den Gesetzentwurf nicht in Gänze ablehnen werden. Das wäre auch eine Überreaktion. Ich glaube, insoweit sind wir uns einig.
Bei vielen Dingen, die mit diesem Gesetzesvorhaben neu geregelt werden sollen, haben wir große Einigkeit erzielt. Darüber sind auch keine großen Diskussionen entbrannt. Deswegen möchte auch ich mich auf die beiden Punkte konzentrieren, die eben von Ihnen angesprochen wurden. Zum einen ist das die Rücksichtnahme auf die muslimische Tradition bzw. der Sargzwang. Das wurde von Ihnen angesprochen. Zum anderen geht es um die Implementierung neuer Bestattungsmöglichkeiten, also deren Zulassung, wenn Bedarf besteht. Ich meine damit die sogenannten Friedwälder. Ich sage lieber Ruhewälder, weil, das wissen Sie auch, der Begriff Friedwald für eine nicht gemeinnützige GmbH steht. Deswegen sollten wir dieses Wort aus unserem Wortschatz streichen.
Neben einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Gesetzes versuchen wir mit der Vorlage natürlich – das dürfte uns auch gelungen sein –, den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die der Bestattungskultur nicht nur in Hessen, sondern auch in Deutschland erwachsen.
Ich möchte mich auf zwei Punkte beschränken. Zum einen betrifft dies den Friedwald bzw. den Ruhewald. Die Vorlage sieht vor,dass es solche Bestattungsformen in Zukunft geben wird. Die Entscheidung darüber soll vor Ort getroffen werden. Wir wollen ein geordnetes Verfahren haben, wenn solche Entscheidungen fallen. Sie haben das mit dem Bebauungsplan als Problematik angesprochen. Wir halten das für richtig.
Wir halten es auch für richtig, dass nicht nur für Besucher deutlich erkennbar wird,an welcher Stelle ein solcher Ruhewald beginnt.
Deshalb wollen wir eine Festlegung auf eine Umfriedung. Wir wollen explizit nicht festlegen, wie die Umfriedung auszusehen hat. Das möge bitte vor Ort entschieden werden.
Wir legen aber sehr großen Wert darauf, dass es keine nicht umfriedete Waldfläche gibt, von der die einen wissen, dass es ein Ruhewald ist, es aber für die anderen, die das nicht wissen, nicht erkennbar ist.
Es gibt da abenteuerliche Fragestellungen. Das reicht bis hin zu den Jägern. Wenn das nicht erkennbar ist, betrifft das etwa Treibjagden und Ähnliches.
Wir sind deshalb der Auffassung, eine solche Regelung schadet nicht. Sie grenzt die Freiheit auch nicht ein. Es muss deutlich sein, wann sich jemand in einem als Ruhewald deklarierten Areal bewegt.
Ob es so etwas gibt, soll auf kommunaler Ebene entschieden werden. Es besteht im ganzen Land kein flächendeckender Bedarf danach.Aber an einzelnen Stellen besteht ein entsprechender Bedarf. Deswegen sollen die Gemeinden und Städte das entsprechend ausweisen können.
Ich möchte auf die nächste Problematik zu sprechen kommen, von der Sie geredet haben. Das betrifft die Frage des Sargzwangs.Auch Sie müssten wissen, dass es zu einer Einigung mit der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen gekommen ist. Im Zentralinstitut Islam-ArchivDeutschland habe ich eindeutig die Aussage gefunden, dass mit einer solchen gesetzlichen Regelung keine Probleme einhergehen. Die Moslems können sehr wohl im Rahmen einer solchen gesetzlichen Regelung gemäß ihrer Traditionen die Beisetzungen durchführen.
Es wurde lediglich gesagt – das findet sich auch in dem einen oder anderen Hinweis –, dass es vor Ort vereinzelt zu Schwierigkeiten mit Gemeinden kommt, nicht aber mit den Gesetzen. Es wird deshalb angeregt, mit dem Städteund Gemeindebund eine Art Mustersatzung zu erarbeiten. Es soll also aufgezeigt werden, wie eine solche Satzung aussehen könnte, damit solche Probleme, die offensichtlich nicht aufgrund des Gesetzes entstehen, vor Ort gelöst werden können.
Im Übrigen besteht auch hier kein flächendeckender Bedarf. Denn die Gemeinden sind, je nach Standort, unterschiedlich groß.Ich bin der festen Überzeugung,dass auch entsprechend den bisherigen Möglichkeiten mit dieser gesetzlichen Regelung kein Eingriff in die Freiheit der jeweils eigenen Traditionen stattfinden wird. Sie haben es bereits angesprochen: Ausnahmen sollen in dem Gesetz vorgesehen werden. Der Gemeindevorstand soll darüber entscheiden können. Insofern machen wir damit eine weitere Tür auf.
Wir haben also das Argument, dass die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen mit der Lösung einverstanden ist. Selbst ein islamisches Rechtsgutachten oder eine Fatwa – ich bin keiner, der sich damit zu 100 % auskennt, aber das weiß ich dann doch – lässt eine Sargbestattung im Sinne der vorgesehenen gesetzlichen Regelung zu. Das reicht uns aus, um zu vermerken, dass es zu keiner Einschränkung kommt.
Das angekündigte Abstimmungsverhalten der Sozialdemokraten zeigt, dass sie, nachdem sie über den Status und über diverse andere Dinge noch einmal in Kenntnis gesetzt wurden, nicht tatsächlich bereit sind, den Gesetzentwurf abzulehnen. Er ist auch nicht schlecht. Er ist gut. Damit wird der Weg in die richtige Richtung eingeschlagen.
Wir haben viele unterstützende Äußerungen von den verschiedensten Seiten erhalten. Wir sind deswegen davon überzeugt, dass das der richtige Schritt ist. Der Gesetzentwurf ist so, wie er vorliegt, richtig. Das ist zukunftsweisend.
Zwei Dinge werden miteinander vereint. Die zunehmende Anzahl verschiedener Bestattungsformen wird in Einklang mit unserer christlich-abendländischen Tradition gebracht. Das reicht dann bis zu der Umfriedung und Ähnlichem.
Wir sollten nicht alle Traditionen aufgeben, wenn wir mit unseren beibehaltenen Traditionen auch andere, neue Herausforderungen lösen können. Dieses Gesetz ist ein Baustein. Dieses Gesetz ermöglicht das. Deshalb bitte ich um Unterstützung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über alle, die mit uns gemeinsam dieses spannende Gesetz heute zum Abschluss bringen wollen. Herr Bouffier, Sie waren zusammen mit der CDU angetreten, ein neues, modernes Bestattungsgesetz zu schaffen. Das war der Anspruch. So habe ich ihn verstanden.
Nachdem wir jetzt vor der Verabschiedung in der zweiten Lesung stehen, kann ich nur sagen: Neu? – Neu ist es in der Tat. Es nimmt einiges Wichtige auf, führt unterschiedliche Regelungen zusammen. Das ist zu begrüßen. Positiv möchte ich vermerken, dass der Umgang mit tot geborenen Kindern und Föten in würdiger Weise geregelt werden soll. Das ist ein eindeutiger Pluspunkt an dem Gesetz. Das muss ich Ihnen zugestehen.
Aber wenn ich weitergehe: Was ist an dem Gesetz modern? – Herr Bouffier, ich habe das Empfinden, Sie holen die Konservendosenmaschine aus dem Keller und nutzen sie, um hier die Wertvorstellungen der CDU ganz fest einzuschließen. Dabei hatten wir noch bei der Einbringung gehofft – so hatte ich zumindest den Kollegen Möller verstanden –, dass wir es schaffen könnten, ein Angebot für die größte hier lebende religiöse Minderheit, für die Muslime, zu machen, ihre Toten ihren weltanschaulichen Riten entsprechend zu bestatten.
Ich höre wieder, es sei möglich. Ja. Haben Sie eigentlich einmal gelesen, was in dem Gesetz steht? – Das ist eine Kannvorschrift. Sie legen es in die Hand des örtlichen Gemeindevorstandes. Er kann entscheiden, dass man entsprechend den islamischen Riten bestattet und den Sargdeckel hebt. Er kann.An dieser entscheidenden Stelle für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land machen Sie eine Kannvorschrift für den Gemeindevorstand. Aber weil Sie einen Friedwald einzäunen wollen, machen Sie eine Mussvorschrift.
Ich finde,da sind Sie ungleichgewichtig.Das ist einfach so. Das ist schlicht und einfach ungleichwichtig.
Ich kann sagen, an dem Punkt haben Sie die Chance verpasst, ein modernes Bestattungsgesetz zu schaffen. Erst wenn Sie es den hier lebenden Menschen ermöglichen, in Hessen ihre Toten so zu bestatten, wie es ihrer Weltanschauung entspricht, und wenn diese das auch tun, dann haben Sie den letzten Schritt der Integration vollzogen.
Herr Bouffier, ich kann nur an Sie appellieren. Sie sind auch der Minister, der für Integration zuständig ist. Da
helfen keine noch so gut gemeinten Integrationsprogramme, wenn Sie den Menschen diesen letzten Schritt verwehren. Ich kann mich der Kollegin Hofmeyer nur anschließen. Machen Sie aus dieser Kannvorschrift eine Mussvorschrift. Dann haben Sie das Problem gelöst und nicht in die Hände der örtlichen Zuständigkeit gelegt.
Sie haben gesagt, Sie wollten das Bestattungsrecht entbürokratisieren. Das haben Sie in vielen Bereichen auch getan. Das muss man Ihnen zugestehen. Aber warum machen Sie eine neue Hürde? Warum schreiben Sie dem Gemeindevorstand vor, dass in Zukunft Ruhewälder einzuzäunen sind? Ich habe es trotz Ihrer Erklärung noch nicht verstanden.Herr Möller,warum wollen Sie hier neue Vorgaben machen?
Diese Disparität bei den Ruhewäldern wollen Sie festschreiben, dass wir eine Umzäunung machen sollen. Das in meinen Augen viel höherrangige Recht, nämlich den Bestattungsritus,formulieren Sie als Kannvorschrift in die örtliche Zuständigkeit des Gemeindevorstandes. Das passt für mich nicht zusammen.
Ich komme zu einem Bereich, der mir ganz besonders wichtig ist. Wir haben mit unserem Änderungsantrag beantragt, der Leichenschau künftig mehr Beachtung zu schenken. Ich weiß, es ist kein ganz appetitliches Thema. Trotzdem sollte man sich dem eine Weile widmen. Nach unserer Auffassung sollten Leichenschauen künftig nur noch von Ärzten durchgeführt werden, die dafür eine besondere Fortbildung absolviert haben, in der sie die erforderlichen Kenntnisse für eine gerichtliche Leichenschau vermittelt bekommen.
Sie haben uns entgegengehalten, wir würden alle Ärzte unter Generalverdacht stellen, dass sie ihre Arbeit nicht ordentlich machten. Das ist gar nicht so. Jeder, der mit einer Krankheit zum Arzt geht, sucht sich einen Facharzt. Wenn ich mir das Handgelenk gebrochen habe, gehe ich zum Unfallchirurgen.Warum sollten wir, wo doch der Tod ein sehr viel einschneidenderes