Protocol of the Session on July 3, 2007

Frau Oppermann hat gerade eben gesagt, dass grundsätzlich die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts gelten würde. Diese Auffassung teile ich. Das ist so. Das ist Grundlage der jetzt in den Krankenhäusern durchgeführten Handlungen. Ich glaube, wir müssen aber auch konstatieren, dass diese grundlegenden Vorschriften nicht immer so angewendet werden, wie wir uns das wünschen. Auch das gehört in dieser Debatte zur Wahrheit.Auch das ist richtig.

Ich denke, man muss deshalb dort sehr genau abwägen: Wie kann man dazu kommen, dass diese Grundsätze des Robert-Koch-Instituts Anwendung finden? Wie kann man dazu kommen, dass sie in den Krankenhäusern verstärkt Anwendung finden? Hier besteht Handlungsbedarf. Das ist doch völlig unbestritten.

Deutschland ist eines der Länder, in denen die Zahl der Infektionen in Krankenhäusern im Vergleich zu den anderen Ländern deutlich höher ist. Ich glaube, aus diesem Grund müssen wir schon schauen, was wir da machen können.

Ob der Gesetzentwurf, den die GRÜNEN vorgelegt haben, der Stein der Weisen ist, weiß ich nicht. Das wird die Anhörung zeigen. Ich sage für meine Fraktion:Wir schließen nicht aus,dass am Ende dieser Beratung auch die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs stehen kann. Möglicherweise ist das der richtige Weg.

Frau Oppermann, ich will aufnehmen, was Sie gesagt haben. Ich glaube, da sind wir eigentlich einer Meinung. Die Frage wird doch sein: Wie können wir Regelungen schaffen oder sie so modifizieren, dass sie für die Krankenhäuser auf der einen Seite praktikabel sind, dass sie also im praktischen Alltag angewendet werden können, dass sie aber auf der anderen Seite keinen Bürokratiewust produzieren, der letzten Endes niemanden weiterhelfen würde?

(Beifall bei der FDP)

Diesen Spagat müssen wir bewältigen. Ich halte das nicht für einfach. Frau Kollegin, ich halte es aber für möglich, dass uns die Anhörung der Experten, der Vertreter der Krankenhäuser Hessens, der Ärzte, der Verbraucherverbände und auch der Patienten weiterhilft.Wir werden auf jeden Fall offen in diese Anhörung hineingehen.

Ich möchte zu Ihrem Anliegen, den Landeskrankenhausausschuss um Vertreter der Personengruppe der Patienten und der Verbraucherzentrale zu erweitern, nur so viel sagen. Ich glaube, dass es vom Grundsatz her gut ist, wenn die Vertreter der Patienten in diesem Bereich mehr Möglichkeiten eröffnet bekommen. Denn sie vertreten natürlich einen völlig anderen Standpunkt. Die Vertreter der Krankenhäuser werden zunächst einmal darauf achten, dass die Abläufe in den Krankenhäusern effizient gestaltet sind. Die Vertreter der Kostenträger haben ein Interesse daran, dass das Ganze einigermaßen finanziell geschultert werden kann.Das ist unbestritten.Insofern kann die Sichtweise der Vertreter der Patienten einen neuen Blickwinkel in diese Diskussion hineinbringen.

Ich sehe dabei ein Problem. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Vertretung der Patienten.Vielmehr gibt es da relativ viele Verbände. Von diesen müsste man erwarten, dass sie sich dann auf ein Sprachorgan einigen.Ansonsten würde es schwierig. Denn dann müssten wir den Aus

schuss nicht nur um eine Person erweitern. Vielmehr müsste dann jeweils ein Vertreter all dieser Verbände berücksichtigt werden.

Vielleicht kommen wir zu einem praktikablen Ergebnis. Ich bin dem grundsätzlich nicht abgeneigt. Es muss aber handhabbar sein. Es sollte kein Popanz werden, der in der Praxis letztendlich nicht weiterhilft. Ich schließe aber nicht aus, dass auch die FDP-Fraktion eine solche Regelung mittragen könnte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Herr Rentsch, danke schön. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Dr. Spies zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Oppermann, sicherlich ist es richtig, dass Salmonellen nur in Ausnahmefällen Hygieneverordnungen lesen und dann weglaufen. Es ist aber genauso richtig, dass die Groteske, binnen weniger Wochen gleich zwei Salmonelleninfektionswellen in ein und demselben Krankenhaus zu haben, ganz sicherlich hätte vermieden werden können,wenn man dort gewusst hätte,wie das Problem zu managen ist.Auch das gehört zur Wahrheit. Da hätte eine Hygieneverordnung für Hessen allerdings eine ganze Menge genutzt.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Heute Morgen hat der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen sein aktuelles Gutachten vorgelegt und sich dabei auch mit Fragen der Qualität im Gesundheitswesen und insbesondere in den Krankenhäusern befasst. Der Sachverständigenrat kommt zu dem Ergebnis, dass durch vermeidbare und unerwünschte Ereignisse – so nennt er das – jährlich 17.000 Menschen im deutschen Gesundheitswesen zu Tode kommen. Außerdem kommt er zu dem Ergebnis, dass durch vermeidbare und unerwünschte Ereignisse jährlich 500.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern einen Schaden erleiden.

Meine Damen und Herren, das sind Dimensionen, die vielleicht den Ernst der Angelegenheit, um die es bei Fragen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern geht, ein bisschen deutlicher machen. Ich komme darauf zurück.

Werfen wir noch einen kleinen Blick auf die Vorgänge,die diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN ausgelöst haben. Denn, liebe Frau Oppermann, dass dort Versäumnisse stattgefunden haben, dürfte inzwischen völlig unstreitig sein. Dass es überhaupt keine vernünftige Erklärung außer mangelhaftem Management für das Auftreten einer zweiten Welle gibt, das dürfte nun völlig unbestreitbar sein. Dass es auch eine Frage von Kostenüberlegungen war, entgegen dem eben von Ihnen zitierten geltenden Recht, nämlich der unmittelbaren Wirkung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, keinen Krankenhaushygieniker vor Ort zu beschäftigen, dürfte inzwischen unstreitig sein. Auch weitere Punkte waren zumindest keineswegs strittig.

Wenn uns die liebe Frau Oppermann erklärt, dass die Landesregierung sofort gehandelt habe, dann stellen wir fest, „sofort“ ist ein dehnbarer Begriff. Ich persönlich

würde den Ablauf von Tagen und Wochen bei einer Infektionskrankheit, deren Ausbrüche man binnen drei Tagen unter Kontrolle bekommen kann, nicht unter die Kategorie „sofort“ fassen.

Meine Damen und Herren, das Thema Krankenhausinfektionen ist ein ernstes, und deshalb ist der Ansatz der GRÜNEN gar nicht falsch. Genauso wenig falsch ist der Vorschlag der GRÜNEN, auch die Patientenvertreter im Landeskrankenhausausschuss vorkommen zu lassen. Allerdings – das gilt für beide Teile dieses Gesetzentwurfs – greift er viel zu kurz. Damit, dass man nun einen Patientenvertreter mit in den Landeskrankenhausausschuss setzt, ist das Krankenhausgesetz sicherlich nicht auf dem Niveau, auf dem es sein sollte, was die Beteiligung der Patienten und die Stärkung der Patientenrechte und was die Entwicklung einer zukunftsfähigen Struktur des Gesundheitswesens in Hessen unter Einbeziehung der Patientenvertreter angeht. Genauso sind die erforderlichen Verbesserungen zur Qualitätssicherung im Hessischen Krankenhausgesetz sicherlich nicht mit der Einführung einer Hygieneverordnung gelöst.

Tatsächlich stellen wir doch fest, dass die Krankenhäuser unter zunehmendem ökonomischem Druck, weil die Mittel nicht immer mehr werden, und erst recht im Prozess von Privatisierungen, die den ökonomischen Druck noch einmal verstärken, erheblichen Qualitätsherausforderungen gegenüberstehen.

(Florian Rentsch (FDP): Wer stellt die Bundesgesundheitsministerin?)

Der Sachverständigenrat hat auch das heute gerade im Zusammenhang mit finanziellen Notwendigkeiten der Krankenhäuser in seinem Gutachten sehr deutlich erwähnt und eine Reihe von Untersuchungen zitiert, die auf die Risiken gerade dieser Prozesse für die Qualitätsbeurteilung eingehen.

Meine Damen und Herren, deshalb ist ohne Zweifel eine Qualitätsverbesserung insgesamt notwendig.Wie wir feststellen konnten und wie insbesondere der Club of Rome in seinem Bericht aus dem Dezember letzten Jahres festgestellt hat, führen alle diese Maßnahmen der Ökonomisierung und des erhöhten wirtschaftlichen Drucks dazu, dass man mehr Regelungen braucht, um in der Sicherstellung der öffentlichen Bedarfe die notwendige Qualität herzustellen und zu sichern.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist hübsch, aber eben auch nicht mehr, weil er – deshalb werden wir uns ihm anschließen – zwar einen kleinen Schritt in die richtige Richtung macht, allerdings der eigentlichen Herausforderung, nämlich umfassende präventive Qualitätsregelungen in das Hessische Krankenhausgesetz aufzunehmen, in keiner Weise gerecht wird. Die §§ 137 ff. des Sozialgesetzbuchs V, die auf Bundesebene die Regelungen zur Qualitätssicherung vorgeben, erlauben selbstverständlich ergänzende sinnvolle, wirksame Regelungen gerade für die Krankenhäuser, gerade auch auf Landesebene. Dazu kommt es vor allem auf präventive Qualitätssicherung an.

Natürlich gehören dazu Fragen der Hygieneregeln, weil die Krankenhausinfektionen bei der zitierten und, wie ich finde, dramatischen Zahl, die der Sachverständigenrat heute noch einmal dargestellt hat, eine zentrale Rolle spielen. Aber zu Qualitätsstandards gehört mehr. Dazu gehören Qualifikationsstandards.Wir kennen das alle unter dem Begriff des Facharztstandards,dass ein Patient ein Recht darauf hat,auf einem bestimmten Qualifikationsni

veau des Arztes behandelt zu werden.Aber das muss auch für andere Berufsgruppen im Krankenhaus sehr viel klarer geregelt werden.

Dazu gehört die Frage der Personalstärken. Wir alle wissen, dass übermäßiger Personalabbau ein erhebliches Risiko für Patienten bedeutet.Das ist nun in internationalen Untersuchungen mehrfach hinreichend belegt.Also brauchen wir auch Standards, was nicht nur die Frage der Qualifikation, sondern auch die zahlenmäßige Stärke des Personals angeht. Wir brauchen Standards, die die Sachausstattung beschreiben. Wir brauchen Standards der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit unserer Krankenhäuser, und wir brauchen Standards in den inneren Strukturen. Das gilt für Fragen der Organisation, der Kooperation und der Kommunikation im Krankenhaus.

Meine Damen und Herren, das alles lässt sich nicht durch nachgelagerte Qualitätskontrolle ersetzen,die man natürlich auch braucht, sondern das muss aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung der Qualität bereits vorab vorgegeben sein. Das ist im Gesundheitswesen überhaupt nichts Neues, sondern ein elementarer Bestandteil der umfangreichen Gesetzgebung im Arzneimittelrecht, im Medizingeräterecht usw. Was für Arzneimittel und Medizingeräte gilt, muss es, wenn auch komplizierter und schwieriger – da können wir verstehen, dass es das in Hessen nicht gibt und die Regierung damit überfordert ist – auch auf der Ebene der Krankenhausstrukturen und -organisation geben, um sicherzustellen, dass Menschen, die ins Krankenhaus gehen, zu Recht darauf vertrauen, dass die Leistung auf einem Qualitätsniveau stattfindet, wie es angemessen ist.

Dann gehörten dazu natürlich auch Fragen der nachgelagerten, also kontrollierenden, Qualitätssicherung. Die Initiative des Gemeinsamen Bundesausschusses, zu einer Standardisierung der Berichterstattung zu kommen, ist da außerordentlich hilfreich.

Meine Damen und Herren, deshalb ist der an einem sehr ernsten, sehr kritischen und sehr schwierigen Einzelfall orientierte Gesetzentwurf der GRÜNEN sicherlich nicht falsch. Aber er ist auch nur ein ganz kleiner Schritt in einer ganz speziellen Frage,wenn wir zu einer Verbesserung der Qualität an den hessischen Krankenhäusern wirklich substanziell etwas beitragen wollen. Tatsächlich müssen wir sehr viel umfassender in die Strukturen der Krankenhäuser hineinschauen und schauen, welche Regelungen auf Landesseite dazu erforderlich sind. Die SPD wird noch im Laufe dieses Jahres sehr klare Eckpunkte dazu vorlegen, wie man das machen kann und wie wir das nächstes Jahr in Hessen tun werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr,Herr Dr.Spies.– Für die Landesregierung hat sich Frau Staatsministerin Lautenschläger zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat bereits in der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht, dass gerade der Salmonellenfall in Fulda ein sehr ernsthafter war und wir mit vielen Maßnahmen schon sehr früh auf das Thema Hygiene in den

Krankenhäusern reagiert haben, da das für uns durchaus ein extrem ernsthaftes Thema ist, wenn es darum geht: Wie können wir als Landesregierung helfen, dass Hygieneschutz vor Ort vernünftig umgesetzt wird?

Deswegen will ich heute noch einmal auf das eingehen, was in den vergangenen Jahren dort gemacht wurde. Denn direkt nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes hat die Hessische Landesregierung nicht nur mit dem Hessischen Krankenhausgesetz reagiert, indem dort die Maßnahmen so verankert sind, dass die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die das Robert-Koch-Institut und die dortige Hygienekommission festlegen, automatisch für die Krankenhäuser gelten. Nein, wir sind noch einen Schritt weitergegangen.Wir haben einen umfassenden Erlass mit vielen Hilfsmitteln herausgegeben, um tatsächlich das umzusetzen, was wir erreichen wollen: einen besseren Hygienestandard für die Patientinnen und Patienten.

Frau Kollegin Schulz-Asche, an Ihrer Rede ist schon noch einmal deutlich geworden, was Sie heute eigentlich machen wollen.Das ist Populismus pur.Sie wollen das,was in Fulda passiert ist,zum Anlass nehmen,so zu tun,als könnten Sie es jetzt mit einer Verordnung regeln. Ich fand es ganz interessant, dass der Kollege Spies das eigentlich bestätigt hat, nur indem er noch eins draufgesetzt hat: am besten, dass man es möglichst bürokratisch umsetzt, viele Regelungen macht, aber dann immer noch nicht die Frage geklärt hat: Wie wird der Standard in den Krankenhäusern vor Ort tatsächlich gehoben?

(Dr.Thomas Spies (SPD): Nicht alles, was der Landesregierung zu schwer ist, ist gleichzeitig bürokratisch!)

Dazu will ich Ihnen schon noch ein paar Details sagen,mit denen Sie sich anscheinend sehr ungern befassen.Wir haben Empfehlungen und Handreichungen zur Personalhygiene,zur Bekleidung,ganz typische Sachen,die man auch beachten muss, wenn es zu Salmonellenfällen kommt – Händehygiene, eine der Grundvoraussetzungen, die tatsächlich gewährleistet sein muss, Personalschutz, Hygieneschulungen, Patientenhygiene, Material- und Medizingeräteaufbewahrung, Ver- und Entsorgung, Reinigungsmaßnahmen, Desinfektion, Sterilisation, Arzneimittel, Melde- und Dokumentationspflichten sowie die Hygienestruktur –, den Krankenhäusern und den Gesundheitsämtern an die Hand gegeben.Wir haben Empfehlungen entwickelt, Checklisten gemacht, wie so etwas tatsächlich im Alltag umgesetzt werden kann,um dann schnell reagieren zu können.

Wir sind noch einen Schritt weitergegangen. Wir haben am Landesuntersuchungsamt in Dillenburg im Jahr 2002 einen Facharzt für Hygiene mit dem Schwerpunkt Krankenhaushygiene eingestellt, der Krankenhäuser bei der Erstellung von Hygieneplänen berät, aber eben auch die Gesundheitsämter unterstützen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es nach wie vor für einen der wichtigsten Bausteine, zu schauen: Wie können wir die Krankenhäuser noch mehr unterstützen, dass sie das alles im Ablauf auch tatsächlich umsetzen? Deswegen werden wir gerade nach den Vorfällen in Fulda noch einmal ganz klar darauf hinweisen, wie sie das auch trainieren müssen.Es hilft nämlich nichts, wenn die Krankenhäuser zwar die Pläne machen, aber sie vielleicht nicht geübt haben. Deswegen werden wir sie nochmals darauf hinweisen, dass sie auch die strukturellen Voraussetzungen trainieren müssen, damit bei Auftre

ten eines solchen Falles noch schneller gehandelt werden kann und eben keinerlei Versäumnisse auftreten.

Aber ich halte es für unzulässig – das will ich noch einmal sehr deutlich sagen –, wenn Sie alles so miteinander verknüpfen, als wäre dann etwas überhaupt nicht aufgetreten, bzw. überhaupt nicht auf den Lebensmittelbereich eingehen, Frau Kollegin Schulz-Asche. Sie wissen genau, dass gerade die Lebensmittelhygiene für den Küchenbereich völlig anderen Vorschriften unterliegt, als hygienische Regelungen

(Zuruf der Abg.Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

hören Sie doch einfach einmal zu – im RKI festgelegt sind. Häufig wird der Hygienebeauftragte im Krankenhaus mit solchen Aufgaben zusätzlich betraut. Aber die Lebensmittelhygiene in der Küche unterliegt zusätzlichen Vorschriften. Die werden manchmal in Strukturen zusammengefasst. Aber die einen richten sich nach Veterinär- und Lebensmittelrecht und die anderen nach Krankenhaushygienerecht.

(Unruhe)

Frau Ministerin, einmal eine Sekunde. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit im Plenarsaal für Frau Lautenschläger.

(Zurufe von der CDU: Hallo!)

Hallo.

Herr Präsident, daran wird deutlich, dass die eine Seite des Hauses versucht, mit reinem Populismus auf Dinge aufmerksam zu machen, und in Wirklichkeit an fachlichen Ausführungen überhaupt nicht interessiert ist.