Diese Identität wahrende Umwandlung ist sehr wichtig, weil damit die Marktposition der Frankfurter Sparkasse in der bisherigen Form bei der Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts ähnlich klar fundiert wird wie beim Grundkapital der jetzigen AG.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist sozusagen in der Konzeption bereits ein Hinweis und Verweis auf das künftige Sparkassengesetz, wie wir es eingebracht haben. Allerdings darf man vor allem deutlich machen, dass die Sparkassenorganisation diesen Punkt ihrerseits kritisch sieht, insgesamt vor allem Wert darauf legt, dass mit einer Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts wieder eine homogene Reintegration der privaten Sparkasse in die Sparkassenfamilie umgesetzt und realisiert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine wichtige Klarstellung in diesem Gesetz, die zum Teil auch diskutiert wurde,wo aber Bedenken ausgeräumt wurden,ist die Frage: Darf die Frankfurter Sparkasse auch zukünftig, wie es einer früheren Vereinbarung entspricht, auch außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Frankfurt Filialen haben – also eine Durchbrechung des sogenannten Regionalprinzips, das von vielen auch als Gemengelage innerhalb der Sparkasse beschrieben wird?
Dieses Gesetz erlaubt dieses, sichert den Status quo zu, lässt es aber gleichsam in Zukunft offen, ob die Beteiligten in bilateraler oder welcher Vereinbarung auch immer möglicherweise eine Bereinigung dieser Gemengelage vornehmen wollen. Dem dient übrigens auch die Bildung und Übertragung von Stammkapital, wie es der Entwurf des Sparkassengesetzes vorsieht.
Alles in allem ist dies, was Ihnen zur Beschlussfassung vorliegt, eine Rundung, ein Abschluss der Sanierung, des Fitmachens der Frankfurter Sparkasse am Bankenplatz Frankfurt. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen insgesamt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, ich denke, im Ziel sind wir uns alle einig. Auch wir Sozialdemokraten wollen für die Frankfurter Sparkasse die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Wir wollen die Rückwandlung der AG bei der Frankfurter Sparkasse in eine öffentlich-rechtliche Sparkasse.
Alle Beteiligten waren sich bei dem Erwerb der Frankfurter Sparkasse durch die Landesbank darin einig, dass die Rechtsform der Aktiengesellschaft nur eine Übergangslösung sein sollte. Aber wie so oft gibt es nicht nur einen Weg, diese Rückwandlung vorzunehmen. Herr Minister, Sie haben das eben so dargestellt, als gäbe es nur diesen einen Weg. Ich weise Sie darauf hin, dass es natürlich mehrere Wege gibt, diese Rückwandlung vorzunehmen. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist innerhalb der Sparkassenfamilie nicht ganz unumstritten.
Es gibt zum einen den Weg, den Sie gewählt haben, nämlich den Rechtsformwechsel kraft Gesetzes.Aber es gäbe auch die andere Möglichkeit: die Eröffnung einer Option durch entsprechende Beschlüsse in den Gremien der Landesbank und der Frankfurter Sparkasse, der Hauptversammlung und der Trägerversammlung.
Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass die Landesregierung den für die Frankfurter Sparkasse richtigen Weg gewählt hat.Wir sind gespannt,ob es der Landesregierung gelingt, diese aus unserer Sicht zu Recht vorgetragenen Zweifel auszuräumen. Für uns hat die kommunale Selbstverwaltung hohe Priorität.
Deswegen ist es für uns nicht so einfach nachvollziehbar, warum die Landesregierung hier die ausschließliche Regelungskompetenz beim Hessischen Landtag sieht.
Was hat denn die Landesregierung bewogen, den Weg nicht einzuschlagen, der die Entscheidungen zu Umwandlungen bei denen belässt, die davon betroffen sind? Sollten nicht die Hauptversammlung der Frankfurter Sparkasse und die Trägerversammlung der Landesbank über die Option entscheiden? – Viele sehen in der Absicht der Landesregierung, die Rückwandlung eben nicht von denen entscheiden zu lassen, die davon betroffen sind, einen erheblichen Eingriff in die Rechte der kommunalen Träger.
Ich zitiere aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 26.01. dieses Jahres Herrn Wirtschaftsminister Dr. Rhiel wie folgt:
Das Zitat stammt aus der „FAZ“. – Das kennen wir schon von der Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes. Erinnern wir uns: Die Sparkassen sind dagegen, die Kommunen sind dagegen, die Kunden sind dagegen, die Beschäftigten sind dagegen, doch alle Argumente beeindrucken Landesregierung und CDU nicht. Der Umgang mit dem Sparkassen- und Giroverband auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren bei der Fraspa ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Landesregierung in der Arroganz der absoluten Mehrheit mit Kritikern umgeht.
Im „Handelsblatt“ vom 15. Januar dieses Jahres konnten wir lesen: „Hessen entmachtet Verband“.Weiter:
Ö wehren sich die Sparkassen dagegen, dass der Landesgesetzgeber die „Regelungskompetenz“ ausschließlich für sich reklamiere und die Befugnisse der Sparkassen-Gremien „dauerhaft“ beschneide...Die Landesregierung wolle die „Rechtsmacht“ erlangen und schränke damit die „Gestaltungsmacht“ der Sparkassen ein.
Der Sparkassen- und Giroverband, die hessischen Sparkassen, werden hier von der Landesregierung abgestraft, weil sie Kritik an dem Sparkassengesetz geübt und weil sie die Interessen der hessischen Sparkassen vertreten haben.
Es ist unerträglich, wie die Landesregierung mit denjenigen umgeht, die nur das gemacht haben, was ihre ureigenste Aufgabe ist, nämlich auf Fehlentwicklungen hinzuweisen, weil sie sich zu Recht Sorgen um die hessischen Sparkassen machen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich sein soll, dass die Trägerschaft der Frankfurter Sparkasse beim Sparkassen- und Giroverband oder einem Zweckverband liegen kann. Damit haben einige kommunale Sparkassen gute Erfahrungen gemacht.
Aber genau das, Herr Rhiel, Sie haben das eben gesagt, schließt der Entwurf aus. Hier wird dem Sparkassen- und Giroverband von der Landesregierung quasi der Stuhl vor die Tür gestellt.
Wir lehnen aber auch den in dem Gesetzentwurf festgeschriebenen Zwang zur Stammkapitalbildung ab.Wir tragen die Stammkapitalbildung schon bei der geplanten Novelle des Sparkassengesetzes nicht mit. Da ist es doch nur konsequent, wenn wir hier diesen Zwang zur Stammkapi
Der Weg, die Rückwandlung der Frankfurter Sparkasse per Gesetz durchzuführen, ist aus unserer Sicht auch deshalb umstritten, weil er zur Folge hat, dass man bei eventuellen weiteren Veränderungen immer auf weitere Gesetzgebungsverfahren angewiesen ist. Für uns ist auch noch unausgegoren, wie die Beschäftigten und deren Vertretungen in diesen Prozess sowie nach der Umwandlung der Frankfurter Sparkasse in die Organisation der Anstalt eingebunden und daran beteiligt sind.
Die Frankfurter Sparkasse ist Teil des Konzerns Helaba. Zurzeit gibt es bei der Landesbank örtliche Personalräte: den Gesamtpersonalrat, den Betriebsrat bei der Frankfurter Sparkasse, die Betriebsräte bei den Töchtern der Sparkasse und der Helaba. Ihnen fehlt eine gemeinsame gesetzliche Grundlage. Nach der Umwandlung der Frankfurter Sparkasse gibt es unabhängige Bereiche von Arbeitnehmervertretungen im Bereich der Helaba: Betriebsräte,Standortpersonalräte der Landesbank,den Gesamtpersonalrat und den neuen Personalrat der Frankfurter Sparkasse.
Es ist nicht klar,wie der Personalrat der Frankfurter Sparkasse – der rückverwandelten Sparkasse – dann an den Entscheidungen des Vorstands der Landesbank, die die Frankfurter Sparkasse betreffen, beteiligt wird. Klärungsbedarf gibt es außerdem bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer bei den Töchtern der Helaba sind zwar von den Entscheidungen der Konzernspitze betroffen, aber vom aktiven und passiven Wahlrecht im Verwaltungsrat ausgeschlossen. Es ist nicht geklärt, welche gesetzliche Grundlage die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im gesamten Konzern hat. Auch hier sehen wir noch Regelungsbedarf.
Der vorliegende Entwurf wirft für die SPD-Fraktion viele Fragen auf, die noch zu klären sind.Wir sind gespannt, ob dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gelingt. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt, dass dieser Gesetzentwurf jetzt endlich vorgelegt wird. Denn das ist im Grunde genommen der Vollzug dessen, was seinerzeit bei der Neuordnung der Fraspa im Zusammenhang mit der Helaba vereinbart worden ist. Damals war Geschäftsgrundlage dieser Angelegenheit, dass die Umwandlung, wie jetzt vorgesehen, für die Fraspa erfolgt. Deswegen findet dieser Gesetzentwurf in konsequenter Folge der damaligen Entscheidung unsere Zustimmung.
Ich will etwas zu einigen Punkten sagen, die eben problematisiert worden sind. Es ist völlig konsequent – wenn man einmal Stammkapital bei den Sparkassen bilden will, der Institution, als die sich die Fraspa jetzt aufstellt –, dies zu tun und keine Trägerentscheidung einzuschalten, son
dern zu sagen, wenn wir das wollen, wird das bei diesem Institut gemacht. Deswegen findet diese Entscheidung auch die uneingeschränkte Zustimmung der FDP-Fraktion.
Wir haben uns zum Thema Stammkapital bereits im Zusammenhang mit der Novellierung des Sparkassengesetzes geäußert. Das findet unsere Zustimmung.