Ich finde, solche Behauptungen aufzustellen, ist ein unwürdiger Umgang mit den Abgeordneten, den Anzuhörenden, den Institutionen und den Bürgern. Sie versuchen sie schlicht und ergreifend zu verschaukeln. Denn Sie glauben, die würden sich nicht auskennen.
Ich möchte auf die Personalvertretung zu sprechen kommen. Die Personalvertretung soll mit diesem Gesetzesvorhaben nicht geregelt werden. Herr Minister, Sie haben immerhin zwei Jahre an dem Gesetzentwurf gearbeitet.In der letzten Zeit hatten wir einige handwerklich schlechte Gesetzentwürfe, die ohne Zweifel unter Zeitdruck entstanden sind. Bei diesem bestand nun weiß Gott kein Zeitdruck. Das lässt darauf schließen, dass Sie die Frage der Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht die Bohne interessiert. Wenn sich Konzernstrukturen bilden sollten, wäre es auch sinnvoll, dass es eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gibt und dass es nicht zu Parallelstrukturen kommt.Aber das wird mit diesem Gesetzesvorhaben nicht geregelt.
Bei anderen Gelegenheiten haben Sie das Gleichstellungsgesetz vergessen. Diesmal trifft es die Personalvertretung. Das spricht nicht für eine angemessene Ausrichtung von Ihnen, nicht für ein gründliches Arbeiten und auch nicht dafür, dass Sie ein Interesse an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Institute hätten.
Etwas ist fatal. Das verstehen die wenigsten. Denn das ist immer wieder schwierig zu erklären. Dieses Gesetzesvorhaben wird die Banken, die schwächer aufgestellt sind, ganz nachhaltig schwächen. Innerhalb der Bankenlandschaft wird das bei den Sparkassen zu einer Konzentration auf die Großen führen. Es ist doch so: Wenn die Helaba eine Sparkasse kauft – das ist als Möglichkeit in dem Gesetzesvorhaben vorgesehen –, dann muss das Geld irgendwo herkommen. Das Geld kommt dann aus der Familie der Sparkassen. Da sind starke und schwache Spar
kassen dabei. Davon profitieren werden die starken Sparkassen. Denn die Basis der starken Sparkassen wird vergrößert werden.Die kleineren Sparkassen werden die Zeche bezahlen.
(Clemens Reif (CDU): Die kleineren Sparkassen sind doch die starken! – Mark Weinmeister (CDU): Das ist unglaublich! Wem gehört denn die Helaba?)
Den kleineren und weniger lukrativen Sparkassen wird also letzten Endes das Wasser abgegraben werden. Das heißt, es folgt eine Umverteilung der Kleinen zu den Großen.
Mit unserem Gesetzentwurf haben wir Ihnen eine Alternative vorgelegt. Ich freue mich auf die Diskussion, die es dazu im Ausschuss geben wird, und hoffe, dass Sie noch belehrbar sind. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, vielen Dank. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Frankenberger für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Wir verstehen das so: Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes unterstreichen die GRÜNEN die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen als dritte Säule der Bankenlandschaft.
Wir Sozialdemokraten begrüßen das nachdrücklich. Wir begrüßen das, weil wir wissen, welche Bedeutung gerade die hessischen Sparkassen für die Finanzierung der Unternehmen der regionalen Wirtschaft und insbesondere für die Finanzierung der Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen haben.
Herr Kollege Boddenberg, damit haben die Sparkassen insbesondere eine große Bedeutung für das hessische Handwerk.
Wir verstehen diesen Gesetzentwurf als Bekenntnis zum Erhalt dieser besonderen Rolle, die die hessischen Sparkassen haben.
Sie orientieren sich am Gemeinwohl. Dieser grundlegende Aspekt des Charakters der Sparkassen geht in der Debatte um die von der Landesregierung geplante Novelle mit dem Vorschlag der Bildung und der Möglichkeit der Übertragung des Stammkapitals immer wieder unter. Es ist gut, dass in dieser Debatte der Erinnerung daran wieder auf die Sprünge geholfen wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Bodden- berg (CDU):Sie haben doch vom Mittelstand keine Ahnung!)
Mit Freude erkennen wir Sozialdemokraten, dass es hier einen Ansatz gibt, der sich positiv in den Schlagzeilen abhebt, die die Landesregierung trotz der in der Anhörung zu ihrer Novelle des Hessischen Sparkassengesetzes geäußerten massiven Kritik verbreitet. Es gebe zu viele Sparkassen, stand in einem Titel des „Handelsblatts“ vom letzten Freitag. Damit wurden Worte unseres Wirtschaftsministers wiedergegeben. Herr Dr. Rhiel, wenn Sie tatsächlich eine Konsolidierung der hessischen Sparkassen wollen, warum setzen Sie sich dann nicht mit den Vertretern der Sparkassen, ihrer Organisationen, der Mitarbeiter, der Vorstände und der Kommunen an einen Tisch und hören sich in Ruhe deren Argumente an, anstatt wegzuhören, wenn sie ihre Argumente vortragen?
Der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf ist eine schöne Fleißarbeit. Hier soll aber auch angemerkt werden, dass er unserer Meinung nach nicht die Hauptthemen trifft, um die es zurzeit geht.
Herr Kollege Boddenberg, auch jetzt könnten Sie klatschen. – Es geht nämlich darum, zu verhindern, dass eine Option zur Bildung von Stammkapital eingeführt wird und dass das Stammkapital handelbar wird. Außerdem geht es um den im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen möglichen Kauf der Sparkassen durch die Hessische Landesbank. Darum geht es in der Debatte. Das bedroht die Sparkassen mit ihrem ureigenen Charakter.
Die GRÜNEN sehen in ihrem Gesetzentwurf die Verankerung von Aufgaben im Gesetz vor. Frau Kollegin, Sie haben darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Aufgaben handelt, die von den Sparkassen sowieso schon per Selbstverpflichtung und Satzung übernommen wurden. Es geht dabei z. B. um die Möglichkeit der Einrichtung eines Girokontos für alle. Für uns ist noch nicht ganz geklärt, ob wir für solche Verpflichtungen wirklich ein Gesetz brauchen.
Die von den GRÜNEN angedachte Konkretisierung des dem öffentlichen Nutzen dienenden Aufwands der hessischen Sparkassen ist für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sind mit Ihnen der Auffassung, dass Finanzierungsinstrumente für Existenzgründer nicht immer optimal verfügbar sind. Das gilt gerade bei kleinem Kapitalbedarf. Außerdem muss darüber auch besser informiert werden. Denn es sind natürlich die Sparkassen, die eine
gute Marktübersicht in der Region haben. Sie können mit ihrem Know-how manchem Existenzgründer zum Erfolg verhelfen. Eventuell können sie potenziellen Existenzgründern auch helfen, sie vor Fehlentscheidungen zu bewahren.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Margaretha Hölldobler-Heumüller und Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Das tun die Sparkassen schon in vorbildlicher Weise. Deshalb stellt sich auch hier die Frage: Braucht man dafür tatsächlich ein regulierendes Landesgesetz? – Es erhebt sich die Frage, ob das nicht im ureigensten Interesse der Sparkassen liegt.
Klärungsbedarf sehen wir auch hinsichtlich der Schaffung des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis für jede und jeden. Auch hier werden wir im Dialog mit den Vertretern der Sparkassen und deren Organisationen den Nutzen und den Aufwand sorgfältig prüfen müssen. Denn so etwas ist bereits in den Satzungen der Sparkassen verankert.
Der in dem Gesetzentwurf aufgeführten inhaltlichen Ausweitung der Berichtspflicht und der Verpflichtung zu einer breiten Veröffentlichung dieses Berichts stehen wir sehr positiv gegenüber. Wir müssen allerdings auch darüber reden, dass diese vorgeschlagenen Änderungen nicht zu mehr Bürokratie für die betroffenen Sparkassen führen dürfen.
Die Schaffung einer Sparkassenversammlung als regionales Forum, auf dem sich das Management der öffentlichen Diskussion stellen muss, und die vorgesehene Ausweitung des Verwaltungsrats sind nachdenkenswerte Ansätze. Denn dadurch würde der Einfluss des Trägers erhöht. Doch auch hier stellt sich die Frage, ob damit nicht per Gesetz überreguliert wird. Wir sind uns doch alle einig – ich habe das an dem Beifall gemerkt –: Bürokratie soll abgebaut werden.
Meine Damen und Herren der GRÜNEN, Ihre Vorschläge stellen für uns Sozialdemokraten begrüßenswerte Anregungen für das weitere Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Sparkassen dar, das wir Sozialdemokraten natürlich kontinuierlich pflegen. Im Moment ist aber der Angelpunkt, um den sich die politische Auseinandersetzung dreht, die Verhinderung der von der Landesregierung geplanten Bildung von Stammkapital und der Übertragbarkeit des Stammkapitals. Das muss vom Tisch. Dafür müssen alle Kräfte eingesetzt werden.
Ich sage ausdrücklich, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion die von den Vertretern der Sparkassen in der Anhörung vorgetragenen Einwände teilen. Wir werden dieser Novelle der Landesregierung nicht zustimmen. Das kann man nicht oft genug sagen.
Hinsichtlich des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes sehen wir im Laufe des Verfahrens noch einigen Klärungsbedarf. Wir sehen diesen Gesetzentwurf noch nicht als ausdrücklichen Gegenentwurf zu der von der Landesregierung vorgelegten Novelle.
Wir fragen uns, ob das alles per Gesetz festgeschrieben werden muss, wenn man die Sparkassen zukunftsfähig machen will.
Meine Damen und Herren der GRÜNEN, sehen Sie es uns nach, aber das sind unserer Ansicht nach im Moment nebenrangige Schauplätze. Die Zielrichtung muss sein, die geplante Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes, die in diesem Land nur von der Landesregierung, der CDU und den privaten Banken gewollt wird, zu verhindern. Das muss die Zielrichtung sein.
Das müssen wir gemeinsam mit den Trägern der Sparkassen und ihren Kunden erreichen. Davon werden wir nicht abweichen. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Herr Kollege Frankenberger, vielen Dank. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller zu Wort gemeldet.