Protocol of the Session on December 13, 2006

Was mich in der Debatte zugegebenermaßen verwundert hat, ist auf dieser Grundlage der Antrag, der mehr ein Schaufensterantrag zu sein scheint, die Geltungsdauer auf ein Jahr zu befristen. Mich hat zugegebenermaßen auch verwundert, dass die SPD, was die inhaltliche Beratung angeht, die Rückkehr zur Einrichtung der Schule mit besonderer pädagogischer Prägung beantragt hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist in der Tat ein Ansatz, über den man mit den Schulträgern sprechen muss, dass Sie erneut eine Differenz zwischen den verschiedenen Schulträgern schaffen wollen und Ersatzschulen in Schulen ersten und zweiten Grades auseinanderdividieren wollen. Sie werden den Privatschulträgern in der Tat erklären müssen, auf welcher inhaltlichen Grundlage Sie eine solche Differenzierung erneut und noch schärfer, als es jetzt noch der Fall ist, haben wollen und mit welcher Legitimation Sie in eine inhaltliche Prüfung für ein Urteil einsteigen wollen, welche Schulen besonders innovativ nach wessen ideologischer Brille sein mögen. Das will ich an dieser Stelle festhalten.

Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich noch einmal zusammenfassend deutlich machen:Wir sind auf dem Weg, eine zusätzliche Novellierung vorzubereiten. Wir sind bereits im Gespräch mit den Schulträgern, und wir tun mit diesem Gesetzentwurf das,von dem ich hoffe,dass es die Zustimmung in dritter Lesung erhält: Wir verbessern erneut die finanziellen Voraussetzungen der Träger

der Ersatzschulen, indem wir erstens erstmals einen Investitionskostenzuschuss gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss gewähren, indem wir zum Zweiten die Gastschulbeiträge um 50 % erhöhen – das ist in diesem Land ein erheblicher Schritt in eine neue Richtung – und indem wir zum Dritten die Wartezeit für bewährte Schulträger verkürzen,wenn sie an ihrem Standort eine weitere Schulform angliedern wollen.

Das ist von den Trägern als sehr innovativ, als produktiv betrachtet worden. Das ist zur jetzigen Zeit der richtige Schritt, und wir werden mit dem morgigen Tag weitermachen mit dem, was bereits begonnen ist, nämlich die nächste Novelle mit einer grundsätzlichen Rechnung vorzubereiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Frau Kultusministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Daher kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, Drucks. 16/6418 zu Drucks. 16/6366 zu Drucks. 16/5941.

Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Hessisches Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2006 und 2007 an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – Drucks. 16/6644 zu Drucks. 16/6344 zu Drucks. 16/5940 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Hahn, den ich hier allerdings nicht sehe. Vielleicht kann jemand die Berichterstattung übernehmen.Wer übernimmt? – Frau Henzler.

Ich möchte den Kollegen Hahn entschuldigen. Er sitzt im Kreistag. Da die Kreistage heute tagsüber tagen – außer im Hochtaunuskreis; da tagen sie nur abends –, ist er leider gebunden.

(Clemens Reif (CDU): Dann kriegt er zweimal Geld?)

Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen.

(Unruhe)

Frau Henzler, entschuldigen Sie bitte. – Wir hören gerade die Berichterstattung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf, damit wir alle informiert sind, über was wir gleich

diskutieren und abstimmen werden. Ich bitte, Frau Henzler jetzt zuzuhören und die Gespräche einzustellen.Vielen Dank.

Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 117. Plenarsitzung am 23. November 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6404, war dem Innenausschuss am 28. November 2006 und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6562, am 5. Dezember 2006 vom Präsidenten überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Dezember 2006 behandelt und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

Zuvor waren der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/6404, und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6562, jeweils mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.

(Beifall des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Frau Henzler, für die Berichterstattung. – Als erster Redner hat sich Herr Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion.

Vielen Dank, Frau Henzler. Sie haben so vorgetragen, als seien Sie bei der Sitzung dabei gewesen.Von daher haben Sie den Kollegen Hahn sehr gut vertreten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden jetzt in der dritten Lesung über das Gesetz über die Einmalzahlungen, und wir haben hier schon fleißig gestritten und auch im Ausschuss die verschiedenen Auffassungen dazu ausgetauscht. Ich glaube aber doch, dass es am Ende einer dritten Lesung – Sie werden es wahrscheinlich beschließen – dazugehört, dass man das, was in den Ausschüssen und auch in den Beratungen im Plenum gesagt worden ist, hier noch einmal vorträgt.

Meine Damen und Herren, wenn man über die Einmalzahlung von 250 c spricht, die Sie den Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern zuteil werden lassen wollen, dann muss man auch darüber sprechen, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, wie Ihre Personalpolitik in den letzten Jahren gewesen ist. Da haben wir Einschnitte zu verzeichnen. Wir haben eine Politik gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzeichnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Falsch!)

Sie haben mit der „Operation düstere Zukunft“ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Arbeitszeit vergattert. Sie haben bei der „Operation düstere Zukunft“ die Höhe und die Auszahlung des Weihnachtsgelds geän

dert. Sie haben das Urlaubsgeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestrichen, und jetzt kommen Sie eineinhalb Jahre vor der Landtagswahl

(Michael Boddenberg (CDU): Reiner Zufall!)

und versuchen, sozusagen durch Almosen die Beamtinnen und Beamten wieder für Ihre Positionen einzunehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so wird das nicht funktionieren.

Wenn man über diese Einmalzahlungen redet, muss man auch über das reden, was den Beamtinnen und Beamten in der Vergangenheit versprochen worden ist.Ich erinnere noch einmal daran, dass Ministerpräsident Koch vor der letzten Landtagswahl groß versprochen hat, dass es keine Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte geben wird.

(Reinhard Kahl (SPD): So ist es!)

Wir haben dann festgestellt, dass kurz nach der Landtagswahl die „Operation düstere Zukunft“ mit all dem gekommen ist,was ich gerade aufgezählt habe.Da muss man schon sagen, dass die Nase dieses Ministerpräsidenten in den letzten sieben Jahren lang und länger geworden ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich meine, Herr Kollege Hahn hat das zutreffend bezeichnet. Herr Kollege Hahn hat noch vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt, dass diese Sonderzahlung in Höhe von 250 c sozusagen ein Bestechungsgeld an die Beamtinnen und Beamten sein soll.

(Axel Wintermeyer (CDU): Das wollen wir überhört haben!)

Ich glaube, Herr Kollege Hahn hat damit vollkommen recht.

(Beifall bei der FDP)

Ich möchte aber auch über den Umgang mit diesem Parlament reden. Ich glaube schon, dass man, wenn man hier in dritter Lesung über diesen Gesetzentwurf diskutiert, sagen sollte, dass wir eigentlich über Geld diskutieren, das bereits lange ausgezahlt ist. Die 29 Millionen c, die für das Jahr 2006 vorgesehen sind, wurden mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Wir haben, wie das im Landtag üblich ist, fleißig drei Lesungen durchgeführt. Am 4. September 2006 wurde der Gesetzentwurf eingebracht. Am 15. November 2006 hat der Innenausschuss die Anhörung ausgewertet. Am 23. November 2006 haben wir hier die zweite Lesung durchgeführt. Heute, am 13. Dezember 2006, findet die dritte Lesung statt.

Wir müssen aber feststellen, dass das eigentlich alles nicht vonnöten ist, weil diese Landesregierung im Zusammenwirken mit der CDU die 29 Millionen c bereits an die Beamtinnen und Beamten ausgezahlt hat. Ich halte das für einen Skandal. Ich finde, das ist ein schlechter Umgang mit diesem Parlament und ein schlechter Stil.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Der Innenminister hat in der Debatte zur zweiten Lesung gesagt, da gebe es kein Problem, das auszuzahlen sei üblich, in der Vergangenheit hätten das auch schon andere Landesregierungen gemacht. Ich habe seinerzeit etwas dazwischengerufen. Ich habe das noch einmal nachgelesen. Ich rief, der Innenminister solle einmal genau mitteilen, um was es da seinerzeit gegangen ist und was da seinerzeit ausgezahlt wurde.

Wir haben gesagt, seinerzeit seien Mittel aufgrund ganz normaler Tariferhöhungen ausgezahlt worden. Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Innenminister gesagt, es habe sich um den gleichen Vorgang gehandelt. Das ist aber genau nicht der Fall. Das steht im Gegensatz zum Handeln aufgrund von Tariferhöhungen. Das steht im Gegensatz zu dem, was die rot-grüne Landesregierung 1992 und, so glaube ich, 1995 gemacht hat. Das war Regierungshandeln. Sie machen hier etwas anderes. Sie zahlen auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs einer Fraktion 29 Millionen c an die Beamtinnen und Beamten aus. Ich finde, das ist schon ein besonderer Vorgang.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Innenminister hat auf ein Schreiben von mir geantwortet. Er schreibt:

Bei meiner Bemerkung habe ich mich auf die Vorgehensweise eines Kabinettsbeschlusses und einer entsprechenden Haushaltsermächtigung sowie vorbehaltlicher Auszahlung vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen, nicht jedoch auf eine Fraktionsinitiative bezogen.

Herr Innenminister, Sie sollten das hier noch einmal klarstellen. Bei dem, was Sie den rot-grünen Landesregierungen vorgeworfen haben, handelt es sich in der Tat um etwas anderes. Dabei ging es um Regierungshandeln. Das, was Sie hier machen, beruht auf dem Beschluss eines Parteitags und auf dem Beschluss einer Fraktion. Auf dieser Grundlage sollte in diesem Land kein Geld und sollten schon gar nicht 29 Millionen c ausgezahlt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Innenminister, wenn das alles ein ganz normaler Vorgang wäre, verstehe ich nicht, warum Sie den Inhalt von § 3 in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. In § 3 „Zahlungszeitpunkte“ heißt es:

Die Einmalzahlung für das Jahr 2006 wird mit den Bezügen des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats, die Einmalzahlung für das Jahr 2007 mit den Bezügen für den Monat Oktober 2007 gezahlt.