(Zurufe von der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Einen schlechten Haushalt muss man nicht weiter beraten!)
Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist er mit der Mehrheit der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP und gegen Stimmen der anderen Fraktionen an den zuständigen Ausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Punkt 64 auf, den Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend weitere Reduzierung der Nettoneuverschuldung, Drucks. 16/6692. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der FDP-Antrag betreffend Nettoneuverschuldung – –
Wer für den Antrag der FDP-Fraktion ist,den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist der Antrag bei Ablehnung durch die CDU, Zustimmung durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP und Enthaltung der SPD abgelehnt worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 16/6415 zu Drucks. 16/5761 –
Berichterstatterin: Frau Abg. Ziegler-Raschdorf. Ich bitte um Ihren Bericht. Es ist ein Gesetzentwurf, da müssen wir in zweiter Lesung Bericht erstatten.
(Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hält für die suchende Berichterstatterin die Drucksache hoch. – Dr. Rolf Müller (Geln- hausen) (CDU): Nicht verzagen, Kaufmann fragen!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss, federführend, und dem Hauptausschuss, beteiligt, in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30.August 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU und der SPD bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP den von mir genannten Beschluss gefasst.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 20. September, 9. November und 29. Novem
ber 2006 beraten und ist sodann mit demselben Stimmenergebnis dem Vorschlag des Hauptausschusses gefolgt.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich eröffne die Aussprache, fünf Minuten pro Fraktion.Das Wort hat der Abg.Dr.Jürgens für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich in dieser zweiten Lesung auf zwei zentrale Kritikpunkte meiner Fraktion am vorliegenden Gesetzentwurf beschränken.
Insgesamt soll die Laufzeit von sechs Gesetzen verlängert werden,davon bei dreien ohne jede inhaltliche Änderung. Die Landesregierung hat dem Ausschuss die Unterlagen aus der Regierungsanhörung zugänglich gemacht. Dabei wurde vor allem eines klar: Was die Landesregierung großspurig „Evaluation von Gesetzen“ nennt, ist in Wahrheit vor allem ein Austausch von Papieren zwischen verschiedenen Behörden.
Das ist unser erster Kritikpunkt. Eine echte Evaluation, etwa in Form einer Bewertung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen, findet nicht statt. Das führt den Sinn der Befristung von Gesetzen ad absurdum.
Außerdem mehren sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine generelle Befristung solcher Gesetze, die aufgrund höherrangigen Rechts zwingend bestehen bleiben müssen und gar nicht auslaufen dürfen.Denn eine Befristung suggeriert logischerweise, nach Ablauf der Frist könne das Gesetz möglicherweise außer Kraft treten,ohne dass es eine Folgevorschrift gibt.Das aber ist bei Gesetzen unzulässig, die zwingend verfassungsrechtliche oder bundesgesetzliche Vorgaben umsetzen.
Wir haben das bereits beim sogenannten Verkündungsgesetz besprochen. Solange die Hessische Verfassung den Erlass von Rechtsverordnungen vorsieht, muss es zwingend eine gesetzliche Regelung geben, wie diese Verordnungen verkündet werden müssen, denn es darf kein geheimes Recht geben.
Das Gleiche begegnet uns jetzt bei diesem Gesetzentwurf mit dem Kirchensteuergesetz. Solange das Staatskirchenrecht die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat zwingend vorschreibt, müssen deren Modalitäten gesetzlich geregelt sein. Eine gesetzlose Zeit wäre daher nicht zulässig. Deswegen haben auch die Kirchen in diesem Gesetzgebungsvorhaben erhebliche und, wie ich finde, beachtenswerte verfassungsrechtliche Einwände gegen die Zulässigkeit der Befristung des Kirchensteuergesetzes erhoben.
Unser zweiter Kritikpunkt ist inhaltlicher Art. Gegenstand dieses Gesetzentwurfs ist auch das Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Hier werden nur Änderungen des Bundesrechts rein technisch umgesetzt.Stattdessen fordert meine Fraktion fünf Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine umfassende Anerkennung der Lebenspartnerschaften auch im Landesrecht. Die ist längst überfällig.
Ich möchte einmal zitieren, was der Fachverband der hessischen Standesbeamtinnen und -beamten in der Regierungsanhörung dazu geschrieben hat:
Im täglichen Ablauf spielt es weder für die Standesbeamtinnen noch für die Paare eine Rolle, ob es sich um die Anmeldung einer Eheschließung oder um einen Antrag auf Begründung einer Lebenspartnerschaft handelt.
Genau so ist es. Fünf Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist diese zur Normalität im Leben der Menschen geworden. Gleichgeschlechtliche Paare gehören zur alltäglichen Realität, und das ist auch gut so.
Inzwischen haben das alle verstanden – ausgenommen die Hessische Landesregierung und die sie tragende CDU.
Wegen ideologischer Blockaden der CDU hat Hessen minimalistisch nur das geregelt, was unvermeidlich war, nämlich die Zuständigkeit für die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Das wird der gesellschaftlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in keiner Weise gerecht.
Ich fasse also wie schon in der ersten Lesung zusammen: Sie haben bundesgesetzliche Änderungen rein formal umgesetzt. Sie streichen an einer Stelle veraltete DM-Beträge – sehr innovativ –, und Sie halten an ideologischen Blockaden fest.
Das ist nicht das, was wir uns unter einem innovativen Umgang mit befristeten Gesetzen vorstellen. Deshalb können wir diesem Änderungsgesetz nicht zustimmen. Da es notwendig ist, die Laufzeit dieser Gesetze zu verlängern, werden wir uns der Stimme enthalten. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften ist bereits in der ersten Lesung am 12. Juli 2006 recht unspektakulär behandelt worden.Wir haben ihn dem Ausschuss zur Beratung überwiesen und dort die Behandlung nochmals vertagt, damit jedes Ausschussmitglied Gelegenheit hat, die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung zu studieren und sich ein Bild zu machen.
Insofern bestand hier Einvernehmen – bis auf den Punkt, den Herr Dr. Jürgens eben angeführt hat. Hierzu bestanden im Ausschuss unterschiedliche Auffassungen. Aber, Herr Dr. Jürgens, gerade wenn in der schriftlichen Anhö
rung eine Vielzahl von Institutionen befragt wird, so zeigt dies doch, dass man hier sehr weitgehend Vergleiche ziehen und Meinungen einholen möchte. Dieser Weg kann von unserer Seite nur unterstrichen werden. Es geht also nicht nur um den Austausch von Papieren, sondern das ist ein breit gefächertes Einholen von Meinungen.
Auch beim Kirchensteuergesetz – von der Grundstruktur her ist Ihr Vortrag sicherlich richtig – können sich Dinge ergeben, die nach fünf Jahren einmal Überlegungen Platz greifen lassen können, die eine oder andere Stellschraube zu verändern.Wenn eine Fünfjahresfrist festgelegt wurde, so heißt das nicht, dass danach zwangsläufig eine Veränderung herbeigeführt werden muss. Vielmehr kann man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine Normierung über einen Zeitraum von fünf oder mehr Jahren bewährt hat und uneingeschränkt fortgeschrieben bzw. in ihrer Laufzeit verlängert werden kann.
Daher besteht nach diesen schriftlichen Stellungnahmen Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir nehmen die Stellungnahmen ernst. Deshalb kann von unserer Seite, von der CDU-Fraktion, der Landesregierung die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf erteilt werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf macht im Hinblick auf die Umsetzung bundesrechtlicher Änderungen etwas Selbstverständliches. Das ist hier schon vom Kollegen Jürgens ausgeführt worden.
Allerdings sind wir als FDP-Fraktion – Herr Dr. Jürgens, das wissen Sie – im Hinblick auf den Aspekt der Befristung, den Sie angesprochen haben, gänzlich anderer Ansicht. Als Liberale sind wir der Meinung, es ist wichtig, sämtliche Gesetze dieses Landes nach einem überschaubaren Zeitraum – hier ist ein variabler Zeitraum bis zur Dauer von fünf Jahren gewählt – auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Deswegen sind wir sehr damit einverstanden, dass auch dieser Gesetzentwurf der Landesregierung diesen Grundsatz beibehält.
Herr Minister, allerdings halten wir es in Bezug auf das Beamtengesetz für falsch, die nach der Föderalismusreform in diesem Bereich neu erworbene Kompetenz nicht rechtzeitig vor der Landtagswahl auszuüben, sondern hier eine Befristung über den Zeitpunkt der Landtagswahl hinweg auf das Jahr 2009 vorzunehmen. Wir glauben, Sie wollen sich an diesem – zugegebenermaßen sehr heiklen – Punkt nur über die Landtagswahl hinwegretten, um sich hier nicht mit der versammelten Beamtenschaft des Landes anzulegen.Das halten wir für falsch.Wir glauben nämlich, man könnte hier auch sehr große Chancen bei der Modernisierung unseres Beamtenrechts und letztlich auch der Beamtenbesoldung haben.