Protocol of the Session on October 5, 2006

Mit diesem Gesetzentwurf erfüllen wir die Vorgaben des Bundes im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, also des TAG und des KICK, um es vereinfacht zu sagen.

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf die Bündelung aller Vorschriften vorgenommen, die im Bereich der Kinderund Jugendhilfe als die wichtigen landesgesetzlichen Regelungen für Kinder- und Jugendhilfe in einem Gesetzbuch auf einen Blick vorliegen sollen.Das Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch regelt aber auch die gesetzliche Grundlage für das BAMBINI-Programm und damit für die Möglichkeit, die Eltern im dritten Kindergartenjahr beiragsfrei zu stellen, aber auch die zusätzlichen Angebote für unter Dreijährige umfassend abzusichern. Dadurch werden zum einen Eltern entlastet zum anderen als ganz wichtiger weiterer Schritt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das umfassende Programm weiter verbessert, das den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige voranbringt.

Ich will einige wenige Zahlen zum Iststand nennen. Wir haben in Hessen – das wurde natürlich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in den vergangenen Jahren alles umgesetzt – im Kindergartenbereich eine 100-prozentige Abdeckung an Plätzen und gleichzeitig einen immer stärker werdenden Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote, tatsächlich flexible Öffnungszeiten und damit eine wesentlich bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber auch einer der ganz wichtigen Bereiche, die Betreuung der unter Dreijährigen, hat in den letzten Jahren entscheidend zugenommen, und wir kommen dort der Bedarfsabdeckung gerade für die unter Dreijährigen und den Familien, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen sind, einen ganzen Schritt näher. Bei den Plätzen in Kinderkrippen und den Plätzen bei Tagesmüttern haben wir in Hessen zum

01.09.2006 einen Stand von 16.058 Plätzen, d. h. eine Quote von 10 %. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt, der zeigt, dass wir als eines der großen Flächenländer ganz an der Spitze stehen, um das Tagesbetreuungsausbaugesetz tatsächlich in der Fläche umzusetzen. Unser Ziel ist es, bis 2010 hier tatsächlich die Vorgaben zum bedarfsgerechten Angebot – im Schnitt sind das ca. 20 % –, wie es auch der Bund in seinem Gesetz vorsieht, umzusetzen.

Dafür haben wir im Haushalt mit dem BAMBINI-Programm mit den 110 Millionen c für die beiden Bereiche Elternentlastung, aber auch Ausbau der Plätze für unter Dreijährige den Grundstein gelegt. Wir binden mit den Mitteln für das BAMBINI-Programm auch ganz klar die durch Hartz IV eingespannten Mittel, wie es auch der Bundesgesetzgeber vorgesehen hat, sodass sie tatsächlich bei den Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung ankommen.

Das ist das, was wir auf dem Weg zum Familienland, aber auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Entlastung der Eltern gemeinsam mit einem umfassenden Bildungs- und Betreuungsauftrag für Kinder in allen Einrichtungen umsetzen werden.

Ich will einige wenige Änderungen aus dem Gesetzentwurf noch einmal deutlich hervorheben. Der Kindergarten war bisher landesgesetzlich normiert im Hessischen Kindergartengesetz von 1989. Das werden wir jetzt für einen Bereich weiterentwickeln, der nicht nur den Kindergarten umfasst,sondern der alle Betreuungseinrichtungen umfasst. Gleichzeitig erhält mit diesem Gesetzentwurf die Kindertagespflege in Hessen erstmals Gesetzesrang. Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter wird also über das Gesetz abgesichert. Auch hier wird noch einmal deutlich gemacht, dass die unterschiedlichen Kinderbetreuungsangebote tatsächlich gleichrangig umgesetzt werden sollen.

Es ist ein gemeinsames Dach für das Gesamtsystem von familienergänzenden Förderungen in der Kinder- und Kindertagesbetreuung. Der Bildungsauftrag wird mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr allein dem Kindergarten zugewiesen, sondern er gilt künftig für alle Angebotsformen, d. h. von Anfang an, so, wie wir es auch mit dem Bildungs- und Erziehungsplan und der Philosophie, die damit einhergeht, vorgesehen haben.

Die Verzahnung der Angebote wird dadurch weiter vorangetrieben. Ein weiterer für mich ganz wichtiger Punkt ist,dass,wenn wir über Bildung und Erziehung der Kinder sprechen,dort die Eltern,die Familien und der Elternwille nicht unterlaufen werden. Auch deswegen sind die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Eltern ausdrücklich in die Vorschriften aufgenommen worden, und zwar über die formale Vertretung im Elternbeirat hinaus. Das ist sicher auch noch einmal ein Unterschied zum Gesetzentwurf der GRÜNEN,der schon vorliegt,aber der vor allem den Bereich der unter Dreijährigen im Auge hatte.Wir haben gesagt, wir wollen ein umfassendes Gesetz, das alle Bereiche der Kinderbetreuung aufgreift.

Was die Kindertagespflege betrifft, so haben wir von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die im Achten Buch Sozialgesetzbuch den Ländern eröffnet wird. Wir haben die Möglichkeit ergriffen, dass Kindertagespflege auch außerhalb der Wohnung der Tagespflegeperson zugelassen wird. Das ist etwas, was in Hessen in einigen Städten wie beispielsweise Marburg schon immer umgesetzt

wurde und dort auch erfolgreich umgesetzt wurde.Wir haben ganz klar gesagt, dass wir auch denjenigen Tagespflegerinnen eine Möglichkeit bieten wollen, die sich mit vielen Stunden an Ausbildung darauf einstellen und die nicht die Möglichkeit haben, das in der eigenen Wohnung zu machen. Die Kommune soll diese Möglichkeiten schaffen können. Es können andere Räume angemietet werden, und auch so kann Kindertagespflege stattfinden – zum Wohle des Kindes. Auch das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Bereich. Dort wird ein plurales, vielfältiges Angebot für Kinder vorgehalten.

Wir haben die Erlaubnis zur Kindertagespflege ausgestaltet. Wir haben dort den Vorrang der freien Träger weiterhin festgeschrieben.

Die Verantwortung für die Planung und die Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebots liegt nach dem Sozialgesetzbuch VIII bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Gleiche gilt auch hinsichtlich der Förderung der freien Träger. Wie alle hier wissen, steht beides zum Teil im Widerspruch zu der in Hessen langjährig geübten Praxis, die historisch gewachsen ist, der zufolge die Kommunen das umsetzen, obwohl eigentlich die Kreise den Auftrag dazu haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Aufgabe den kreisangehörigen Gemeinden zu übertragen. Damit soll die Praxis auf rechtlicher Ebene nachvollzogen werden. Das entspricht dem, was die Spitzenverbände gewünscht haben.

Wir haben auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die der Bundesgesetzgeber mit § 69 Sozialgesetzbuch VIII vorsieht. Wir haben den Vorbehalt genutzt, dass durch Landesrecht die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung, die Verantwortung für das ausreichende Platzangebot und die Zuständigkeit für die Förderung der freien Träger auf die Gemeinden verlagert werden können. Das wollen wir umsetzen.

Aus meiner Sicht ist das ein ganz wichtiger Bereich. Das gehört zusammen mit der Behandlung der Frage des Kostenausgleichs zwischen den Gemeinden, die sich ergibt, wenn Kinder in anderen Gemeinden betreut werden.Wer sich näher mit dem Thema befasst, weiß doch Folgendes: Es gibt Eltern, die sich gerade für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, aber auch für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Platz gesucht haben, der sich in der Nähe ihres Arbeitsplatzes befindet. Es kann sein, dass sie dort höhere Gebühren zahlen müssen, als es in ihrer Heimatgemeinde der Fall wäre. Eventuell war in der Heimatgemeinde aber auch kein Platz für das Kind zu finden. In solchen Fällen gab es immer eine Diskussion zwischen den Kommunen, die zulasten der Eltern erfolgte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine Regelung zu schaffen, die auf Ausgleich setzt. Davon wollen wir Gebrauch machen. Das soll den Eltern auch ganz klar bessere Möglichkeiten hinsichtlich der Wahlfreiheit eröffnen.

Wir wollen mit diesem Gesetzbuch eine ganze Reihe an Vorschriften in einem Gesetz zusammenfassen, um von der Gesetzessystematik her zu Vereinfachungen zu kommen. In dem Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch sollen neben dem Hessischen Kindergartengesetz auch das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das Jugendbildungsförderungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das Ausführungsgesetz zum Jugendschutzgesetz und das Ausführungsgesetz zum Unterhaltvorschussgesetz aufgenommen werden. Wir werden dabei vor allem bei den allge

meinen Ausführungsrechten einige Änderungen vornehmen. Wir haben z. B. die Bestimmungen über den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt aufgenommen, damit schon über die Zielsetzung dieser Gesetze der Fokus verstärkt auf diese Problematik gerichtet wird und mehr Aufmerksamkeit gerade auch dafür erzielt werden kann.

Wir haben hier auch die Regelungen für die Förderung durch das Land fest verankert. Wir haben auch aufgenommen, dass die Förderung und Einbeziehung der freien Träger um die Förderung und Einbeziehung der sonstigen freien Träger ergänzt wird. Es geht hier also um die sonstigen freien Träger.Wir haben uns ganz klar dafür entschieden, dass auch die freien gewerblichen Träger zugelassen werden. Das ist in vielen Bundesländern bereits Praxis. Dabei geht es z. B. um die Frage, wie Betriebskindergärten gefördert werden können, ob es dadurch erst der Absicherung durch einen Verein bedarf oder ob das auch in anderer Form abgesichert werden kann, wenn die Bedarfsplanung das vorsieht.

Frau Ministerin,für Sie zur Kenntnis möchte ich Ihnen sagen, dass die für die Fraktionen vorgesehene Redezeit abgelaufen ist.

Wir haben aber auch darauf gesetzt, dass durch die Möglichkeit, dass sich freie gewerbliche Träger beteiligen, ein schnellerer Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren erfolgt. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Bereich auch deswegen wichtig ist, weil wir sehen, dass es inzwischen bundesweit anerkannte Träger gibt, an deren Kompetenz überhaupt nicht gerüttelt wird.Sie haben die Möglichkeit,mit den gleichen qualitativen Bedingungen dort Angebote zu machen. Das ist immer die Grundvoraussetzung. Denn diese Qualitätskriterien gelten für alle, die in unserem Bundesland tätig sind. Wir erhoffen uns davon, dass es dadurch zu einem Schub gerade bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren kommt.

Ich rechne damit, dass das von Teilen der Opposition aufgegriffen werden wird.Ich will deswegen noch einmal darauf hinweisen, dass es entsprechende Regelungen heute schon in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und vielen anderen Bundesländern auch gibt.Wir wollen die Gleichberechtigung unterschiedlicher Träger erzielen. Das ist dann auch in der Bedarfsplanung der Kommunen umzusetzen. Denn die Kommunen sollen noch stärker die Möglichkeit erhalten, als es heute schon der Fall ist, hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs zu planen. Im Rahmen des BAMBINI-Programms sollen tatsächlich Mittel für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren und die entsprechende Entlastung der Eltern vorgesehen werden.

Wir haben kleinere Änderungen im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vorgesehen.Wir wollen dort genauso wie im Ausführungsgesetz zum Jugendschutzgesetz Veränderungen vornehmen.

Auf zwei Punkte möchte ich noch hinweisen. Auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesundheit wollen wir ein umfassendes Rauchverbot verankern. Wir wollen eine Auskunftspflicht der Träger und der Fachkräfte

gegenüber dem Elternbeirat verankern.Wir wollen damit erreichen, dass der Ausbau der Betreuungsangebote und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schneller vorangetrieben werden.

Das sind einige Punkte, in denen sich unser Gesetzentwurf von dem der Fraktion der GRÜNEN unterscheidet, der bereits vorliegt. Dort wird sich mit der Betreuung der Kinder unter drei Jahren befasst.Wir haben aber den Entwurf für ein umfassendes Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vorgelegt.

Ich hoffe,wir werden während der Beratung im Ausschuss zu vielen Übereinstimmungen kommen. Denn die Ziele des Gesetzentwurfs sind die Entlastung der Eltern, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der schnelle Ausbau der Kinderbetreuung. Das soll gerade unter dem Gesichtspunkt geschehen, dass die Flexibilität auch für die Eltern den Vorrang hat. Dabei muss aber auch berücksichtigt werden, dass Bildung und Erziehung von Anfang an zusammengehören,wie wir es mit dem Bildungs- und Erziehungsplan umsetzen wollen, der sich in der Erprobung befindet.

Zusammen mit diesem Gesetzesvorhaben sind das Schritte, mit denen für die Eltern schneller mehr erreicht werden soll. Dabei sollen aber die Betreuung und die Bildung ebenfalls umfassend geregelt werden,und zwar in einer Art und Weise, wie sie die Kinder tatsächlich brauchen, damit ihnen das zugutekommt.

Ich hoffe, wir werden in diesem Haus einen breiten Konsens zu diesem Gesetzentwurf erzielen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Staatsministerin Lautenschläger, vielen Dank. – Ich darf die Aussprache eröffnen.Als Erste hat sich Frau Kollegin Eckhardt für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten pro Fraktion. Hinzu kommt dann noch eine Minute.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich beziehe mich auf das, was Sie zuletzt vorgetragen haben,nämlich auf die Beratung im Ausschuss und auf die Frage, ob der gesamte Gesetzentwurf noch besser gemacht werden kann. Ob das geschehen kann, hängt im Wesentlichen auch davon ab, inwieweit Sie Ihre Beratungsresistenz einmal aufgeben können.

(Beifall bei der SPD)

Die Bündelung der Gesetze ist durchaus sinnvoll, und zwar insbesondere dann, wenn man die Betreuung, die Förderung, die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen – –

(Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) befindet sich im Gespräch mit Abg. Axel Wintermeyer (CDU).)

Herr Kaufmann.

Herr Kaufmann, die Rednerin fühlt sich durch Ihr Gespräch gestört. Darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen?

Vielleicht könnten Sie zumindest etwas leiser sprechen. Das fände ich reizend. Danke. – Es ging gerade um Erziehung.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Man kann Erziehung, Bildung und Betreuung nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als einen Gesamtprozess ansehen, für den man dann ein integriertes Gesamtkonzept braucht. Die Qualität eines solchen Gesetzbuchs ergibt sich meines Erachtens aber nicht einfach alleine dadurch, dass man die einzelnen Gesetze zusammenfasst. Vielmehr muss es dabei um die Inhalte der Gesetze und die sich daraus ergebende gesellschaftliche Wirklichkeit gehen. Da wird mir allerdings ein bisschen angst und bange. Zunächst einmal ist das der Fall, weil der Landtag in Zukunft bei der Behandlung dieser wichtigen Fragen ausgeschaltet werden soll.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, ist das auch ein Stück weit „Selbstkastration“ der kinder- und jugendpolitischen Kompetenzen Ihrer Parlamentarier.

Der Entwurf sieht nämlich vor, dass maßgebliche inhaltliche Aufgaben und Regelungen von Bildung, Betreuung und Erziehung auf die Ebene der Verordnung übertragen werden sollen.Damit sind sie sehr elastisch,aber kein bisschen zuverlässig für die Kommunen. Das ist definitiv eine Kompetenzbeschneidung aller gewählten Abgeordneten.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, angekündigt war der große Wurf, besonders in der Nachfolge des alten Kindertagesstättengesetzes.

(Günter Rudolph (SPD): Das machen sie immer mit den großen Entwürfen!)

In einem fraktionsübergreifenden Konsens ist in den letzten Monaten auf Anträge zum Thema Kinderbetreuung weitgehend verzichtet worden. Es bestand Einigkeit zwischen den Fraktionen, dass die alte Norm nicht mehr zeitgemäß ist, nicht jetzigen und schon gar nicht künftigen Anforderungen entspricht.

Das, was als Entwurf herausgekommen ist, ist – ausgenommen die Ergänzung zur Tagespflege – im Grunde genommen nicht sehr viel mehr als das Abschreiben des alten Gesetzes.Warum haben Sie nicht ins Gesetz geschrieben, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei sein soll? Das haben Sie den Menschen im Land doch versprochen. Sie haben das nur deshalb nicht aufgenommen, weil Ihre Finanzierung, wie heute Morgen mehrfach betont worden ist, eine Mogelpackung ist.

(Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)

Sie unterlaufen das Konnexitätsprinzip, nehmen den Kommunen das Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich weg,um es ihnen dann als eine „BAMBINI-freundliche“ Landesregierung wiederzugeben.

Ich frage Sie: Warum haben Sie keinen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres aus originären Landesmitteln finanziert wird?

(Beifall bei der SPD)