Protocol of the Session on October 5, 2006

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine neue Erkenntnis!)

Die Realität an den Hochschulen sieht ohnehin so aus, dass sich Doktoranden mit großem Engagement und viel Enthusiasmus in ihren Themenbereich einbringen und damit zur Qualitätssteigerung am jeweiligen Institut beitragen. Das soll auch künftig so bleiben.

In diesem Kontext bedürfen allerdings zwei Sachverhalte der korrekten Darstellung: Zum einen sah der ursprüngliche Gesetzentwurf ohnehin lediglich eine Handlungsoption der Hochschulen vor, sofern gewünscht, höhere Beiträge zu erheben.

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): So ist es!)

Zum anderen weise ich darauf hin, dass eine Regelung in § 20 Abs. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes existiert, wonach heute schon höhere Beiträge im Falle eines erhöhten Betreuungsaufwands nötig sind.

Dass von dieser Ermächtigung bislang kaum Gebrauch gemacht wurde, ist eine Beobachtung, die man zunächst wertfrei zur Kenntnis nehmen muss, bei der ich aber sage: Ich hätte mir gewünscht, dass mehrere Hochschulen davon Gebrauch gemacht hätten.

Viertens. Sowohl ausländische Studierende – darunter sind die sogenannten Nicht-EU-Ausländer zu verstehen – als auch solche Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/2011 einen Masterstudiengang belegen wollen, sollen den bekannten Grundstudienbetrag von 500 c pro Semester entrichten. Wir verzichten somit darauf, den Beitragsrahmen zur erweitern. Auch hier gilt: Die Erhöhung war ursprünglich lediglich eine Handlungsoption der Hochschulen, von der diese hätten Gebrauch machen können oder nicht.

Fünftens. Wir wollen den Tüchtigen belohnen. Wer während des Studiums oder bereits in seiner schulischen Ausbildung – es gibt immer mehr, die das jetzt in Anspruch nehmen – überdurchschnittliche Leistungen erbringt, hat eine sehr realistische Aussicht darauf, von der Beitragspflicht befreit zu werden. Jeder zehnte Studierende soll in den Genuss dieser Regelung kommen. Diese Befreiungsquote kann sich sehen lassen. Das hat kein anderes Bundesland.

(Beifall bei der CDU)

Wir setzen damit einen klaren Anreiz für diejenigen, die sich mit ganzer Kraft für ihr Studium einbringen. Unser Motto „Vorfahrt den Tüchtigen“ lässt im Übrigen nicht zuletzt die Hochschulen profitieren,die selbstverständlich die unterschiedlichsten Versuche unternehmen werden, um die besten Köpfe anzulocken. Das ist Wettbewerb, wie man sich ihn vorstellt. Wir wollen gute Leistungen weder bestrafen noch ignorieren, sondern wir wollen sie honorieren.

(Beifall bei der CDU)

Dazu sage ich in Richtung der Opposition: An dieser Stelle müssen Sie Farbe bekennen.

(Gernot Grumbach (SPD): Rot!)

Die Frage ist, ob man einen solchen Vorschlag mitträgt oder nicht.

(Lachen der Abg. Norbert Schmitt (SPD) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Al-Wazir, Sie werden sich wundern, was ich nachher sage, was Frau Sorge sogar im Ausschuss gesagt hat. – Wir wollen jedenfalls den Tüchtigen und nicht den Faulen belohnen.

(Zurufe von der SPD)

Warten Sie es doch ab, Herr Schmitt. Seien Sie nicht so aufgeregt. Ich komme noch dahin.

(Norbert Schmitt (SPD): Ich habe gar nichts gesagt!)

Sechstens. Wir reden nicht nur davon, dass sich die Studienbedingungen verbessern sollen, wir handeln auch danach. Die Qualitätssicherung ist deshalb ein wichtiger Eckpfeiler unseres Gesamtkonzeptes, dem besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Das bedeutet konkret: Wenn nachgewiesen ist – was sich durch die jeweilige Studienordnung zweifellos belegen lässt –, dass die Hochschule die Verzögerung des entsprechenden Abschlusses eines Studierenden zu vertreten hat, so ist der Studierende im gleichen zeitlichen Umfang von der Beitragspflicht zu befreien.

Die rot-grüne Opposition hat uns stets belächelt, als wir davon gesprochen haben, die Studierenden in eine Art Kundenposition zu bringen. Dieses abfällige Lächeln dürfte inzwischen, auch wenn Sie es öffentlich nicht zugeben werden,einem zustimmenden Nicken gewichen sein –

(Lachen bei der SPD)

Herr Siebel hat das immer wieder einmal deutlich gemacht –,respektive der Verärgerung darüber,dass Sie dieses Thema nicht selbst aufgegriffen und besetzt haben. Wir wollen den jungen Menschen ein zügiges Studium ermöglichen, damit sie schneller ins Berufsleben starten können.

(Beifall bei der CDU)

Siebtens. Wer als ausländischer Studierender BAföG-berechtigt ist und damit schon jetzt in den Genuss öffentlicher Förderung kommt, muss unserer Ansicht nach auch eine Berechtigung dafür erhalten, dass Studiendarlehen in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Schlussfolgerung ist nur konsequent.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf einmal!)

Achtens. Wir haben stets betont, was im Gesetzentwurf selbst nachlesbar und insofern unstrittig ist, dass die Rückzahlung des Darlehens erst nach Abschluss des Studiums und nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass der Absolvent inzwischen beruflich Fuß gefasst hat und dabei ein ausreichendes Einkommen erzielt.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt doch überhaupt nicht!)

Genau diese Voraussetzung gehört für unsere Fraktion zum ideellen Grundbestandteil des Gesetzes. Studienbeiträge soll bekanntlich derjenige entrichten, der im späteren Berufsleben über ein in aller Regel deutlich höheres Einkommen verfügt und zugleich einem geringeren Risiko unterliegt, arbeitslos zu werden.

Wir haben diese Frage bereits unter den Aspekten von Solidarität und Gerechtigkeit diskutiert. Ich will darauf hinweisen: Es ist gesellschaftspolitisch wünschenswert, wenn sich Studierende mit einem angemessenen Beitrag an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen. Es ist ebenso gerecht wie notwendig, dass die Ungleichbehandlung verschiedener Ausbildungssysteme beseitigt wird.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD):Das ist aber ein seltsamer Gerechtigkeitsbegriff!)

Um die Rückzahlungsmodalitäten an einem konkreten Beispiel festzumachen, um allen die Relation zu verdeutlichen: Wir werden eine ledige kinderlose Person erst

dann zur Rückzahlung heranziehen, wenn sie mehr als 1.260 c netto monatlich verdient.

(Dr.Christean Wagner (Lahntal) (CDU):Beste Lösung bundesweit!)

Dieser Betrag – der Fraktionsvorsitzende hat es eben angedeutet – setzt sich zusammen aus einem BAföG-Satz in Höhe von 960 c sowie weiteren 300 c, um die wir diese Marke aufstocken. Im Bundesländervergleich liegen wir damit an der Spitze. Die Grenze zur Rückzahlung liegt höher als in allen anderen Bundesländern.

(Beifall bei der CDU)

Das Gebot der Sozialverträglichkeit ist für uns demzufolge keine inhaltsleere Floskel, vielmehr Leitmotiv unserer Bemühungen. Das sieht man deutlich.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie sich diese Beträge ansehen,dann sehen Sie,dass diese Rückzahlung sozial verträglich und zumutbar ist.

Neuntens. Wir richten unser Handeln am Grundsatz des Vertrauensschutzes aus. Das ist schon jetzt sichergestellt. Darüber hinaus gibt es eine, wenn auch überschaubare, Gruppe von Studierenden, die über keine Darlehensberechtigung verfügen und, als sie anfingen zu studieren, nicht davon ausgingen, Studienbeiträge zu zahlen. Wir wollen es diesen meist ausländischen Studierenden ermöglichen, ihr Studium in Hessen erfolgreich abzuschließen. Aus diesem Grunde werden wir diesem Personenkreis ein Studiendarlehen für maximal vier Semester anbieten.

Zehntens. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die unterschiedlichsten Bildungsbiografien existieren. Wir wollen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens dafür sorgen, dass wir die Altersgrenze hinsichtlich der Darlehensberechtigung auf 45 Jahre anheben.

Elftens. Die CDU-Fraktion hat stets betont, dass sie an den Vereinbarungen des Hochschulpaktes festzuhalten gedenkt. Dieses Versprechen werden wir selbstverständlich einhalten. An dem Finanzrahmen, den der Hochschulpakt vorgibt,wird nicht gerüttelt.Beim Studienfonds wird das Land sprichwörtlich in Vorlage treten, damit 100 % der Einnahmen auch zu 100 % an die Hochschulen gehen. Kein einziger Cent wird zweckentfremdet – im Gegenteil, wir nehmen zusätzlich Geld in die Hand, weil wir von der Wichtigkeit des Zukunftsthemas Bildung überzeugt sind.

(Norbert Schmitt (SPD): Das sieht man am Haushalt 2007! – Michael Siebel (SPD): 1,5 % weniger!)

Herr Siebel, Sie haben es völlig verwirkt, zu diesem Thema Stellung zu nehmen, nachdem Sie unter rot-grünen Zeiten die Hochschulen kaputtgespart haben.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Wir wollen die Aufnahmekapazität nicht erhöhen. Und wir wollen dafür sorgen, dass dieses Gesetz den Hochschulen neue Möglichkeiten bietet. Frau Sorge, Sie haben völlig Recht, wenn Sie in der letzten öffentlichen Ausschusssitzung – wie das geschehen ist – von einem netten Gesetz sprechen und unsere Änderungsvorschläge in Teilen begrüßen. Das ist in der Tat ein nettes, ich möchte sagen, ein sehr gutes, nettes Gesetz.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Unsinn!)

Die CDU-Fraktion hat damit Wort gehalten.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann müssen Sie sagen: Zwölftens. Der Minister muss zurücktreten!)

Herr Al-Wazir, ich will Ihnen einmal sagen: Die Änderungsanträge, die bei Gesetzen vorgestellt werden, sind Änderungsanträge, die auf Anhörungen zurückgehen. Wenn Sie schon der Meinung sind, vor der Anhörung das Ergebnis zu kennen,

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))