Natürlich wird daraus erst ein Schuh, wenn wir uns ansehen, in welcher Weise die Menschen aus Hessen und Deutschland insgesamt in einen qualifizierten Ausbildungsgang kommen.Wir brauchen eine sehr viel stärkere Wertschätzung des beruflichen Ausbildungswesens. International gesehen hat es eine hohe Qualität. Andere Länder kennen dieses Ausbildungssystem nicht und haben oftmals nur Fachhochschulen und Hochschulen anderer Art. Ich wollte darauf noch einmal sehr ausdrücklich hinweisen.
Angesichts der Redezeit kann ich nicht an alle Facetten der Rede des Bundespräsidenten anknüpfen. Ich habe meine Rede bewusst damit angefangen, auf die schwächeren Schülerinnen und Schüler einzugehen. Ich will auch sehr bewusst sagen: Das, was der Bundespräsident über die Hauptschulen und deren wichtige Arbeit und den Bildungsauftrag der Hauptschule gesagt hat, bedarf, unterstrichen zu werden, und der Unterstützung.
Frau Kollegin Henzler hat mit vollem Recht gesagt, man könne zwar, wie es manche fordern, die Hauptschule abschaffen, aber man müsse den Hauptschülern gerecht werden. Für sie muss man einen Bildungsgang und Unterstützungsmaßnahmen vorsehen. Deswegen ist es wichtig, dafür eigene Lehrpläne und eigene Unterrichtsformen zu haben. Ich meine damit die Unterrichtsform, die zur Projektprüfung führt. Die Möglichkeit der Projektprüfung ist als eine Form der Prüfung hinzugekommen.
Die SchuB-Klassen wirken in diesem Bereich unterstützend. Sie arbeiten nachgewiesenermaßen sehr erfolgreich. Daran knüpft an, dass das Methodenlernen und -training für diese Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise wichtig ist. Das zeigt, dass wir auf dem Weg sind, gerade die Schwächeren zu stützen und ihnen Stabilität zu geben. Wir geben ihnen die Gewissheit, dass sie etwas können. Auf diesem Weg sind wir sehr weit vorangekommen. Auf diesem Weg müssen wir organisatorisch und inhaltlich fortschreiten.
Der Bundespräsident ist in seiner Rede auch auf die Länge der Ausbildung und das Alter der Akademiker ein
gegangen und hat damit auf eine Frage verwiesen, die mir außerordentlich wichtig ist. Deswegen will ich auch noch darauf eingehen. Dabei geht es um die Frage der Nutzung der Lebenszeit mit Blick auf die Bildung.Dort ist aber der Bildungs- und Erziehungsplan entscheidend.
Damit ist das angeschnitten, worauf auch Herr Kollege Irmer eingegangen ist. Der Auftrag der Eltern, ihre Kinder zu bilden, beginnt mit deren Geburt. Bei den Einrichtungen beginnt dieser Auftrag mit dem Eintritt der Kinder in die Kindertagesstätte. Das darf nicht nur Betreuung sein. Wir müssen uns diesen Bildungsauftrag bewusst machen und die vorschulische Ausbildung mit der in der Grundschule verknüpfen. Deswegen ist die Arbeit unserer 121 Tandems, in denen das erprobt wird, von überragender Bedeutung. Das, was an Sprachförderung in diesem Alter geschehen kann, ist für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund von überragender Bedeutung. Wir werden diesen Weg konsequent weiter beschreiten.
Deswegen ist die Entscheidung richtig, in einem ersten Schritt das dritte Kindergartenjahr auch über das BAMBINI-Programm beitragsfrei stellen zu können. Dadurch machen wir deutlich: Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung. Die Kindertagesstätte ist eine Bildungseinrichtung. Das machen wir auch deutlich durch das BAMBINI-Programm, durch eine veränderte Erzieherinnenausbildung und durch eine veränderte Grundschullehrerausbildung, die daran anknüpft und die zeigt: Es geht um die gute Vermittlung von Sprachkenntnissen und von Mathematik. Es geht um Ausnutzung des gesamtheitlichen Bildungsauftrags, etwa auch durch musisches und sportliches Lernen, das wir in den Grundschulen ganz besonders gefördert haben.
Herr Präsident, ich ende mit einem letzten Abschnitt, den ich mit Blick auf die Wertschätzung des Lehrerberufs auswähle.
Mit dem Begriff des Helden hat der Bundespräsident etwas dagegengesetzt, einen Beruf negativ zu begleiten und einen Beruf permanent negativ zu beurteilen, und hervorgehoben, diesem Beruf eine besondere Wertschätzung zuteilwerden zu lassen. Das, was manchen Veröffentlichungen von Lehrerverbänden und Parteien im Moment entgegengesetzt werden muss, ist, die Frage danach, ob wir in Zukunft noch Lehrerinnen und Lehrer haben werden,mit der Frage der Wertschätzung zu verbinden. Die Antwort muss eine andere sein. Die Gesellschaft muss den Lehrerberuf wertschätzen, damit wieder mehr qualifizierte junge Menschen bereit sind, diesen Beruf zu ergreifen und sich den Anforderungen wie auch den Möglichkeiten, den Chancen und der Freude, die dieser Beruf macht, zu stellen.
Deswegen ist es wichtig, diese Freude untermauern zu können mit einer guten Ausbildung,mit einer veränderten Ausbildung mit neuen Schwerpunkten, mit einer neuen, veränderten Lehrerfortbildung und damit mit einer jeweils möglichen Stärkung der Professionalisierung.
Die Verbände und Parteien sollten meiner Ansicht nach nicht von einem Bildungsnotstand sprechen, sondern von den Chancen des Lehrerberufs, von der Freude daran, das Leben und die Kultur einer zukünftigen Generation mitzuprägen, daran teilzuhaben und dafür bestmöglich ausgebildet zu sein.
Deswegen glaube ich, dass der Bundespräsident insgesamt mit den Dingen, die in einer Viertelstunde zu behandeln sind, eine Breite des Themas gezeichnet hat, hinter die in dieser Republik niemand zurückgehen sollte, hinter der niemand Bildung als Steinbruch betrachten sollte, sondern in der wir ein „Bildungshaus“ zeigen müssen, in dem alle diese Bestandteile ihren Platz haben. Diese bedürfen einer besonderen Anstrengung der Politik und müssen durch eine Unterstützung von Bildung in Rat und Tat in diese Gesellschaft hineinwachsen und umgesetzt werden. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die beiden Entschließungsanträge.
Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 36 abstimmen,Entschließungsantrag der Fraktion der SPD,Drucks. 16/6070.Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass der Entschließungsantrag bei Zustimmung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung durch CDU und FDP abgelehnt worden ist.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 auf, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit Zustimmung der Fraktion der CDU bei Ablehnung durch die übrigen Fraktionen zugestimmt worden ist.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucks. 16/6038 zu Drucks. 16/5984 zu Drucks. 16/5747 –
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen – Drucks. 16/6037 zu Drucks. 16/5983 zu Drucks. 16/5671 –
Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst,Drucks. 16/6038.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6018 in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 111. Plenarsitzung am 14. September 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Ausschuss vom Präsidenten direkt überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in seiner Sitzung am 20. September 2006 beraten. Mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der FDP hat er die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung formuliert. Zuvor war der Änderungsantrag mit demselben Stimmenverhältnis angenommen worden.
Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Drucks. 16/6037.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum,den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 111. Plenarsitzung am 14. September 2006 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag war dem Ausschuss vom Präsidenten direkt überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in seiner Sitzung am 20. September 2006 beraten. Mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP hat er die oben genannte Beschlussempfehlung ausgesprochen. Zuvor hatte er mit demselben Stimmenverhältnis den Änderungsantrag Drucks. 16/6019 abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kühne-Hörmann für die Fraktion der CDU.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen dritten Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Studienbeitragsgesetzes stehen wir am Endpunkt des Gesetzgebungsverfahrens.
Wer die Diskussion der vergangenen Monate aktiv verfolgt hat, konnte erkennen, dass dieser Gesetzentwurf umfassend beraten worden ist.
Wir haben am 4. September eine öffentliche mündliche Anhörung in Frankfurt durchgeführt. Außerdem haben wir zahlreiche schriftliche Stellungnahmen eingeholt, mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben.
Herr Kollege Schmitt, wir haben daraus unsere Schlüsse gezogen. Deswegen befinden wir uns in der dritten Lesung. In der dritten Lesung haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der darauf beruht, dass wir Anregungen aus der Anhörung aufgenommen haben.
Wir werden heute das Studienbeitragsgesetz mit jenen Veränderungen verabschieden, die wir im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 20. September ausführlich beratschlagt und der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz detailgetreu vorgestellt haben. Die heutige Debatte und die anschließende Abstimmung werden Rechtsklarheit für alle Beteiligten schaffen. Meine Damen und Herren,die Hochschulen müssen wissen,was auf sie zukommt. Gerade die Studierenden haben ein Anrecht darauf,von uns zu erfahren,welche Regelungen vorgenommen werden sollen.
Die Hochschulen sind gut beraten, die einjährige Vorlaufzeit, die wir ihnen gewähren wollen, effektiv zu nutzen. Die Hochschulen müssen daran interessiert sein, einen reibungslosen und erfolgreichen Start zum Wintersemester 2007/2008 zu gewährleisten, um Verbesserungen der Lehre an ihren Hochschulen sofort umzusetzen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, in dieser Debatte vor allem auf zwei Themenkomplexe abzustellen, nämlich einerseits zum Änderungsantrag der CDU Position beziehen, zum anderen aber auch auf den Entwurf der FDP eingehen,den wir in diesem Plenum abschließend beraten werden.
Ich komme zunächst auf den Änderungsantrag der CDUFraktion zu sprechen. Die Änderungen, die der Gesetzentwurf vom Juni durch den Antrag erfahren hat, will ich darstellen, und ich will mich anhand der Punkte darauf beziehen, welche Änderungen vorgenommen worden sind.
Erstens. Wir werden die auf die Darlehensfinanzierung Angewiesenen, den BAföG-berechtigten Personenkreis, von der Verzinsung des Darlehens ausnehmen. Jenen Studierenden, die BAföG-berechtigt und somit nicht wirtschaftlich leistungsfähig sind, darf aus dieser Inanspruchnahme kein finanzieller Nachteil gegenüber denjenigen Studierenden entstehen, die aus eigener Kraft zahlungsfähig sind.
Zweitens. Mit der Senkung der Kappungsgrenze bei Kumulation der Belastungen einerseits durch den BAföGBezug und andererseits durch das Studiendarlehen tragen wir der Rechtslage der meisten anderen Bundesländer Rechnung, die ebenfalls eine Begrenzung bei 15.000 c vorsehen.
Drittens.Wir werden Doktoranden grundsätzlich von der Beitragspflicht befreien, um ein klares Signal zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Hessen zu setzen. Wer sich im Anschluss an sein Studium dafür entscheidet, den durchaus beschwerlichen Weg der Promotion zu beschreiten, soll unserer Auffassung zufolge nicht zusätzlich belastet werden.