Protocol of the Session on September 14, 2006

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für ein Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes. Die CDU-Fraktion hat sich in den vergangenen Wochen nicht nur im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzentwurf intensiv beschäftigt, sondern sie hat auch zahlreiche weitere Gespräche geführt und damit zur Versachlichung der teilweise sehr emotional gehaltenen Debatte beigetragen.

Wir haben uns bei zahlreichen Gelegenheiten der Diskussion gestellt, sei es im unmittelbaren Gespräch mit den Studierenden selbst, sei es im Gespräch mit Jugendverbänden, sonstigen Interessenorganisationen sowie mit all jenen, die auf andere Weise auf uns zugekommen sind.

Im Gesetzgebungsprozess bestreiten wir nunmehr eine weitere Etappe, die der interessierten Öffentlichkeit seit Langem bekannt ist und deren Absolvierung insofern weder Anlass für Kritik noch für erstaunte Gesichter bietet. Da dies so ist, sollten wir unaufgeregt und in einem sachlichen Ton miteinander diskutieren.

Nach der schriftlichen und der mündlichen Anhörung steht fest,dass die CDU die Studienbeiträge an den Hochschulen unseres Landes ab dem Wintersemester 2007/2008 einführen wird, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sicherzustellen. Diese Entscheidung ist unumstößlich. Sie ist zudem ebenso richtig wie alternativlos.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Quatsch! In der Politik ist nichts alternativlos!)

Die überwiegende Zahl der Anzuhörenden hat den Entwurf der CDU begrüßt und bestätigt. Deshalb wird Sie diese Entscheidung nicht verwundern.

(Nicola Beer (FDP): Dafür haben Sie aber viel Änderungsbedarf!)

Ich möchte anfangen,indem ich etwas zu Frau Sorges Beitrag sage. Wir haben die Anhörung in sachliche Themenbereiche untergliedert. Es ging um die Frage der Verfassungskonformität. Frau Sorge, man muss einfach nur zählen können. Ich habe den Eindruck, dass Sie noch nicht einmal nachzählen konnten,welche Anzuhörenden anwesend waren und welche vorgetragen haben.

(Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Was soll das denn?)

Die Opposition hat Herrn Wieland und Herrn Schmehl benannt.Beide haben den Gesetzentwurf für verfassungswidrig erklärt. Von uns sind drei Verfassungsrechtler benannt worden, die alle gekommen sind: Herr Prof. Steinberg, Spezialist für diesen Bereich,

(Michael Siebel (SPD): Herr Prof. Steinberg ist für alles Spezialist!)

Herr Prof. Kirchhof und Herr Prof. Pestalozza. Man braucht die Stellungnahmen nur genau zu lesen.

Wenn ich nachzähle – unabhängig von der Kapazität derer, die das gesagt haben –, stelle ich fest, dass drei Anzuhörende den Gesetzentwurf klipp und klar für verfassungskonform erklärt haben. Zwei haben sich dagegen ausgesprochen. Frau Sorge, 3 : 2 ist immer noch die Mehrheit, nicht die Minderheit.

(Beifall bei der CDU – Michael Siebel (SPD): Gute Idee! Sie haben doch gesagt, das ist verfassungskonform! Dann können wir ihn doch in zweiter Lesung beschließen!)

Dann möchte ich feststellen,wenn wir schon dabei sind – –

(Michael Siebel (SPD):Erklären Sie einmal,warum Sie die dritte Lesung wollen!)

Herr Siebel, ich komme doch gleich dazu. Das ist doch kein Problem.

Wenn wir schon darüber reden, welche Anzuhörenden benannt worden sind, dann will ich hier feststellen, dass wir ein Verfahren gewählt haben und dass von den Anzuhörenden, die von der Opposition zum Thema Verfassungskonformität eingeladen worden sind, die Hälfte überhaupt nicht erschienen ist.

(Widerspruch der Abg. Nicola Beer (FDP))

Die von der FDP Benannten waren da, ebenso die von der CDU Benannten. Aber die Hälfte der von SPD und GRÜNEN Benannten war nicht da. Frau Kollegin Beer, ich korrigiere: Die Hälfte derjenigen, die von SPD und GRÜNEN benannt worden waren, ist zu dieser Anhörung überhaupt nicht erschienen.

(Michael Siebel (SPD): Frau Kühne-Hörmann, erklären Sie doch einmal, warum Sie die dritte Lesung wollen! – Zuruf der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Siebel, ich komme noch darauf. – Seit unserer Regierungsübernahme – darauf kann ich nicht genügend hinweisen – haben wir kumuliert

(Michael Siebel (SPD): Und panaschiert!)

rund 800 Millionen c zusätzlich in die Hochschulen unseres Landes investiert. Das ist eine beachtliche Summe, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie früher getan haben. Seit 1999 haben wir eine Trendwende eingeleitet.

(Michael Siebel (SPD): Aber wir haben keine Studiengebühren eingeführt!)

Wir haben den Begriff der Bildung völlig zu Recht wieder in den Mittelpunkt der Politik gestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Lassen Sie mich zum Verfahren kommen.

(Michael Siebel (SPD): Deshalb gibt es auch so viele Begeisterte dafür!)

Unser Zeitplan war und ist transparent. Der Landtag hat sich zum ersten Mal in seiner Sitzung am 17. Mai dieses Jahres mit dem Thema Studienbeiträge befasst.Jede Fraktion hatte hierzu einen Antrag eingereicht.

Unser Antrag „Studienbeiträge dienen der weiteren Qualitätsverbesserung der Lehrer und der Studienbedingungen“ ist von diesem Hause mehrheitlich angenommen worden. Dieses Datum war der offizielle Startschuss für die Debatte hier im Landtag.

(Nicola Beer (FDP): Quatsch!)

Den Gesetzentwurf meiner Fraktion, den wir heute hier beraten, hat meine Fraktion am 29. Juni – wortgleich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung – eingebracht. Parallel zu dieser Einbringung haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, dessen Titel „Ja zu Studienbeiträgen – jetzt die richtigen Weichen stellen“ bereits in seiner Überschrift deutlich signalisiert hat,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da war das aber bereits überholt!)

dass wir zwar nicht über das Ob, wohl aber über das Wie der konkreten Ausgestaltung im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens reden müssen.

In unserem Entschließungsantrag sind für jedermann nachlesbare Prüfaufträge festgehalten worden, denen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. Bei diesen Prüfaufträgen ging es erstens darum, sicherzustellen, dass Studierende einen Anspruch auf vollständige Angebote gemäß ihrem Studienplan erhalten, wir also eine Verbindung zwischen den Studierenden und den Universitäten prüfen.

(Michael Siebel (SPD): Dann erfahren wir heute noch etwas über das Ergebnis dieser Prüfaufträge?)

Zweitens soll eine sozial verträgliche Lösung für Absolventen auch bei einer Kumulation von Belastungen bestehen. Drittens sollen besonders leistungsfähige, ehrenamtlich engagierte oder sozial benachteiligte Studierende gefördert werden, beispielsweise in Form von Beitragsbefreiung.Viertens sollte der Regelstudienbeitrag von 500 c pro Semester nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erhöht werden können – wobei hinzuzufügen ist, dass der Ge

setzentwurf dies ohnehin lediglich als Handlungsoption, keineswegs aber als Verpflichtung vorgesehen hat.

Es ist offensichtlich, dass wir speziell in diesen Fragen bereits vor geraumer Zeit Änderungsbedarf erkannt haben. Wir tragen ihm Rechnung, wenn wir die Auswertung der Anhörung am 20. September im Ausschuss vornehmen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Also soll heute etwas beschlossen werden, was Sie gar nicht mehr wollen!)

Insofern verstehe ich einen Großteil der künstlich erzeugten Erregung der Opposition nicht. Zwar gehört Klappern zum Handwerk auch einer Opposition. Aber man muss den Eindruck haben, dass Sie mit all dem, was Sie bisher gemacht haben, gescheitert sind.

(Michael Siebel (SPD): Bei Ihnen klappern nur noch die Zähne!)

Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs ist im Juli erfolgt. Dann hat eine Ausschusssitzung stattgefunden. Ich weise darauf hin, dass in dieser Ausschusssitzung einvernehmlich ein Beschluss gefasst worden ist, den der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Holzapfel, nochmals dokumentiert hat. In dieser Sitzung wurde das gesamte Verfahren vereinbart – sowohl die Terminplanung, die mündliche Anhörung, die Zahl der Anzuhörenden, wann die Lesungen und wann die Auswertung der Anhörung zur dritten Lesung und natürlich auch der Termin der dritten Lesung stattfinden sollen. Das gesamte Verfahren war seit dem 13.07. bekannt und ist laut Protokoll einvernehmlich beschlossen worden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was Sie da sagen, ist falsch! Entweder können Sie nicht lesen, oder ich kann nicht lesen!)

Herr Kollege Kaufmann, da das eine nicht öffentliche Sitzung war, werde ich nicht – wie Herr Al-Wazir – aus dieser nicht öffentlichen Sitzung zitieren.

(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diesen Schutz brauchen Sie, weil Sie die Unwahrheit sagen! Im Protokoll steht etwas anderes!)

Den Vorwurf, die Unwahrheit zu sagen, verbitte ich mir. Am Ende dieser nicht öffentlichen Sitzung steht der einvernehmliche Beschluss, und das können wir in nicht öffentlicher Sitzung besprechen.Genau das muss man nachlesen. Da Sie nicht im Ausschuss waren und anscheinend auch die Protokolle nicht nachlesen, ist das, was ich sage, richtig.

(Beifall bei der CDU – Reinhard Kahl (SPD): In dritter Lesung entscheidet der Landtag und nicht der Ausschuss!)

Ich will darauf hinweisen, dass sich die GRÜNEN während des gesamten Verfahrens immer wieder aus diesem einvernehmlich beschlossenen Zeitplan ausgeklinkt haben. Sie haben immer wieder versucht, die Anhörung durch formale Dinge zu boykottieren.

(Lachen der Abg. Sarah Sorge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))