Protocol of the Session on September 14, 2006

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren,wir haben uns verabredet,diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Wir kommen jetzt in die Abstimmung.

Ich rufe zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Bahngesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucks. 16/5922 neu auf.Wer will diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben? Ich bitte um das Handzeichen.

(Zuruf: Einstimmig!)

Das ist einstimmig,mit den Stimmen aller Fraktionen.Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik – Drucks. 16/5923 zu Drucks. 16/5677 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Pfaff. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 104. Plenarsitzung am 21. Juni 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 31. August 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt. – Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Danke sehr. – Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, Drucks. 16/5923 zu Drucks. 16/5677, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.– Das sind die Stimmen des ganzen Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung – Drucks. 16/5924 zu Drucks. 16/5752 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Wagner. – Herr Geschäftsführer Kaufmann vertritt ihn. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Kollegen Wagner zu vertreten und auch einmal etwas zur Harmonie beizutragen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Schauen wir mal!)

Ich teile Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung mit:Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 31. August 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und ist einstimmig zu seiner Beschlussempfehlung gelangt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jörg- Uwe Hahn (FDP))

Vielen Dank. – Auch hier können wir jetzt in die Abstimmung eintreten.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung, Drucks. 16/5924 zu Drucks. 16/5752, seine Zustimmung in zweiter Lesung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 17:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Stärkung der Finanzautonomie der hessischen Hochschulen – Drucks. 16/5983 zu Drucks. 16/5671 –

Tagesordnungspunkt 18:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucks. 16/5984 zu Drucks. 16/5747 –

Damit ist Tagesordnungspunkt 48 verbunden:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Studiengebühren in Hessen – Drucks. 16/5965 –

Die Redezeit beträgt insgesamt 15 Minuten für jede Fraktion. – Die Berichterstatterin für beide Gesetzentwürfe ist Frau Abg. Kühne-Hörmann. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen des Landes und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drucks. 16/5984 zu Drucks. 16/5747, lautet wie folgt: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

In seiner Sitzung am 13. Juli 2006 hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf eine schriftliche und eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen. Als Frist für die Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen wurde der 26. August 2006 festgelegt und der 4. September 2006 als Termin für die mündliche Anhörung bestimmt. Im Rahmen dieser schriftlichen Anhörung sind mehr als 100 Stellungnahmen eingegangen.

In seiner Sitzung am 31. August 2006 hat sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erneut über die Gestaltung der mündlichen Anhörung verständigt.An dieser Anhörung am 4. September 2006 haben sich rund 50 Anzuhörende beteiligt.

In seiner Sitzung am 8. September 2006 hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN und FDP den eben wiedergegebenen Beschluss gefasst.

Ich komme nun zur zweiten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, Drucks. 16/5983. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

Im zweiten Teil sind die ersten Abschnitte mit denen der vorhergehenden Beschlussempfehlung identisch. Deswegen verlese ich nur den letzten Absatz. Dort steht: In seiner Sitzung am 8.September 2006 hat der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kühne-Hörmann, vielen Dank. – Wir kommen nun zur Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion.

Als erster Redner hat sich für die Fraktion der SPD Herr Siebel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben im Hessischen Landtag heute eine besondere Situation. Es findet eine zweite Lesung statt. Die Regierungsfraktion wird nachher selbst die dritte Lesung beantragen. Bis zum heutigen Tag liegen noch keine Änderungsanträge vor.

Das Schlimme an der ganzen Sache ist aber Folgendes: Es hat eine Anhörung gegeben, aus der klar und eindeutig hervorging, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf als Gesetz verfassungswidrig wäre.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht hat es noch eines Kronzeugen bedurft, eines prominenten Gutachters. Dazu kann man sagen, dass der Gutachter der Landesregierung, Herr Prof. Dr. Pestalozza, in der Anhörung mit unnachgiebiger und großer Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht hat, dass der vorliegende Gesetzentwurf verfassungswidrig ist.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte nur eine Aussage des Kronzeugen zitieren. Dabei geht es um die Zinsen für die Darlehen. Auf eine Frage der Frau Kühne-Hörmann endet er mit den Worten – ich zitiere aus dem bislang nur elektronisch versandten Protokoll –:

(Nicola Beer (FDP): Das stimmt nicht! Hier ist es! – Abg. Nicola Beer (FDP) hält einen Stenografischen Bericht hoch.)

Das bedeutet aber zugleich – und das finde ich in den Gesetzentwürfen nicht wieder –, dass kein verzinsliches Darlehen gewährt werden darf. Es darf zwar ein Entgelt erhoben werden, aber die Schuld entsteht zum späteren Zeitpunkt – falls dieser überhaupt eintritt – der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das heißt, wenn das Darlehen heute angeboten und genommen wird,um die Gebühren,die Beiträge zu finanzieren, dann darf es nicht verzinslich