Protocol of the Session on June 21, 2006

Dann rufe ich den Gesetzentwurf und diesen einen Änderungsantrag auf. Zur Berichterstattung hat zunächst Herr Kollege Klein das Wort. Fünf Minuten Redezeit – das gilt aber nicht für den Berichterstatter, hoffe ich.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der knappen Zeit will ich meinen vorgesehenen halbstündigen Redebeitrag als Berichterstatter etwas kürzen.

Der Kulturpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 95. Plenarsitzung am 22. Februar 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Kulturpolitische Ausschuss ist in seiner Sitzung am 16. März 2006 übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen.

In seiner Sitzung am 8. Juni 2006 hat der Kulturpolitische Ausschuss den Gesetzentwurf beraten und mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD den zuvor wiedergegebenen Beschluss gefasst. – Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Als erster Redner hat sich Herr Kollege Dr. Lübcke für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Klein hat eben den parlamentarischen Werdegang des Gesetzentwurfs dargestellt. Man muss etwas ergänzen: Zur Vorbereitung dieser Gesetzesnovellierung lag uns ein Weiterbildungsbericht vor, der vom Landeskuratorium, das eine beratende Funktion für die Landesregierung hat, in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium herausgegeben wurde. Zusätzlich wurde eine externe Evaluierung durch die Sozialforschungsstelle in Dortmund durchgeführt. Außerdem haben wir, wie der Herr Kollege Klein schon sagte, eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Sie sehen, dass wir uns sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf und mit dem Gesetz aus dem Jahre 2001 befasst haben und dass es ein fruchtbarer Weg war, zu einem gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen zu kommen.

All das hat das Ergebnis erbracht, dass wir in Hessen ein sehr modernes und fortschrittliches Weiterbildungsgesetz haben. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für ihre konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, für die vielen Anregungen und die Hinweise Dank sagen. Ich danke auch dafür, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Änderungsantrag hinzubekommen. Die Formulierung eines gemeinsamen Änderungsantrags heißt immer – Herr Wagner von den GRÜNEN, wenn ich Sie so angucke –, auch Kröten zu schlucken. Da muss man eben einen Kompromiss finden.

(Heiterkeit)

Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben.

In der hessischen Weiterbildungslandschaft weiß man um die hohe Bedeutung einer einheitlichen, einheitlich getragenen und verlässlichen Regelung. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das Zeichen, das wir mit dem gemeinsamen Antrag heute setzen, nach außen signalisiert, dass wir gemeinsam dahinter stehen.

Ich möchte auch Frau Henzler meinen Dank für ihre Haltung zum Innovationspool sagen. Der Innovationspool hat sich generell bewährt. Dass es in der ersten Phase, als wir ihn eingeführt haben, kleine Probleme gab – um es sanft zu beschreiben –, ist zutreffend. Deshalb bedanke ich mich, dass Sie hier ein Entgegenkommen gezeigt haben, sodass wir mit dem Innovationspool weiterhin operieren können und ihn nicht einstampfen. Das wäre sicherlich der falsche Weg, das falsche Signal, weil dieser Innovationspool von den Trägern angenommen wird und hieraus wichtige Anregungen, auch für unsere Gesetzgebungsarbeit, resultieren.

Das Gesetz, das wir heute beschließen, hat weit über den Umfang der Landesförderung hinaus eine Wirkung. An dieser Stelle möchte ich auch den Volkshochschulen und den freien Trägern danken, die hier mit viel Mühe, mit viel Arbeit dazu beitragen, dass die Landesförderung, die wir zur Verfügung stellen, um ein Vielfaches vermehrt wird. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Hessen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben, dass sich Bildung nicht auf Vorratswissen beschränkt, sondern dass man Bildung immer wieder erneuern muss, dass Bildung in dieser schnelllebigen Zeit durch Weiterbildung erst den richtigen Wert erfährt, haben davon einen großen Nutzen. Somit ist das Weiterbildungsgesetz ein wichtiger und – das sage ich an dieser Stelle bewusst – oft nicht richtig eingestufter Standortfaktor für unser modernes und fortschrittliches Hessenland.

Gestatten Sie mir ein Zitat aus der schriftlichen Anhörung. Die Universität Gießen hat eine generelle Würdigung zu diesem Gesetzentwurf verfasst. In ihrem Schreiben steht zu lesen:

Die gesetzliche Regelung der Weiterbildung entspricht der strategischen Bedeutung, die der Weiterbildung für die Modernität und Innovationsfähigkeit in einer sich in der Alterstruktur verändernden Gesellschaft zukommt. Insofern ist der Gesetzentwurf sehr begrüßenswert.

Ich möchte hier besonders herausstellen, dass die Wissenschaft das so festgestellt hat.

(Beifall der Abg. Elisabeth Apel (CDU))

Ich möchte aber auch auf den gemeinsamen Änderungsantrag eingehen. Meine Damen und Herren, wir haben durch unseren gemeinsamen Antrag dafür Sorge getragen, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen, die an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, durch die Träger garantiert und sichergestellt werden muss. Man kann sich darüber streiten, Herr Wagner, ob das in ein Weiterbildungsgesetz hineingehört,aber man kann es hineinschreiben, weil damit die Message unterstrichen wird.

Wir haben außerdem Bestimmungen betreffend die Bedeutung der beruflichen Schulen und der Schulen für Erwachsene aufgenommen, da gerade die beruflichen Schulen eine wichtige Funktion in der hessischen Weiterbildungslandschaft haben.

Ich bin ganz gespannt darauf, wie folgende Bestimmung von den Trägern umgesetzt wird: Es können neue pädagogische und organisatorische Formen der Weiterbildung eingeführt werden.

Ich möchte mich aber auch dafür bedanken, dass wir an dem Bewährten festhalten. Das heißt, dass die Träger weiterhin die Planungshoheit in der Weiterbildung haben. Sie wissen: Als wir im Jahre 2001 das erste hessische Weiterbildungsgesetz beschlossen haben, waren die Träger etwas verunsichert, ob die Garantie, dass sie in Ruhe und auf verlässlicher Grundlage arbeiten können, was im Bereich der Weiterbildung außerordentlich wichtig ist, tatsächlich umgesetzt werden würde.

Herr Kollege Dr. Lübcke, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass wir durch unseren gemeinsamen Antrag ein Signal nach außen setzen, wie wichtig das Thema Weiterbildung für uns ist. Ich sage für die CDU-Fraktion: Uns war das schon immer ein Anliegen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Lübcke. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Quanz für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es kommt nicht jeden Tag vor, dass wir in der Bildungspolitik einen gemeinsamen Änderungsantrag einbringen und alle Fraktionen signalisieren, dass sie mit einem gemeinsamen Projekt einen gemeinsamen Erfolg suchen, gemeinsame Ziele verfolgen und gemeinsame Wege gehen. Insofern ist das ein wesentliches Merkmal dafür, dass die Erwachsenenbildung in Hessen aus dem Parteienstreit weitestgehend herausgehalten werden konnte.

Das hat gute Gründe. Der erste und wesentliche Grund für mich ist, dass alle sagen, auch die Erwachsenenbildung, die Weiterbildung müsse eine öffentliche Aufgabe bleiben. Sie muss durch das Land, durch die Kommunen, aber auch durch freie Träger gefördert und unterstützt werden.

Zweitens. Es ist unstrittig, dass der Mix aus unterschiedlichen Angeboten, der Mix aus unterschiedlichen Trägern zielgruppenorientiert ausgelegt ist und entsprechend wahr- und angenommen wird, sodass wir dadurch sehr viele Menschen erreichen.

Drittens. Wenn es richtig ist – ich glaube, das ist unstrittig –, dass wir uns auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft, zu einer Wissensgesellschaft befinden, in der es immer wichtiger wird, dass man dauerhaft in der Lage sein muss, sich weiter- und fortzubilden, wenn man an den Entwicklungen in dieser Gesellschaft teilhaben will, dann müssen möglichst differenzierte Angebote allgemein zugänglich sein. Weiterbildung darf kein Privileg werden. Deshalb muss es eine öffentliche Aufgabe bleiben, dass Angebote der Erwachsenenbildung von allen angenommen werden können.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Die EU hat zu Recht erkannt – und unterstützt das auch entsprechend –, dass das lebensbegleitende Lernen eine wesentliche Aufgabe der einzelnen Staaten sein muss.Das wird subsidiär angelegt. Die einzelnen Staaten, die einzelnen Regionen müssen hierfür entsprechende Strukturen vorhalten. Es gibt Programme der EU, die das unterstützen. Die „Lernenden Regionen“ sind eine Antwort darauf.

Die Novellierung des Gesetzes geht genau darauf ein. Ich sage, es wird in Zukunft noch wichtiger sein, wie das Wissen innerhalb einer Region vernetzt wird, wie das Wissen innerhalb einer Region gemeinsam genutzt werden kann. Der Fortschritt, die Prosperität, die wirtschaftliche und auch die soziale Entwicklung werden entscheidend davon abhängen, wie in einer Region das Wissen genutzt wird. Deshalb macht es Sinn, entsprechende Strukturen, gerade auch in der Erwachendenbildung, vorzuhalten und zu unterstützen.

Wir haben auch bei dem Änderungsantrag Wert darauf gelegt, dass neben den Trägern, die diese Aufgabe bisher übernommen haben, auch die beruflichen Schulen in das Angebot, in die Struktur verstärkt aufgenommen werden. Wir sind noch nicht so weit, wie wir uns das wünschen, dass auch die beruflichen Schulen auf diesem Markt rechtsfähig als Anbieter auftreten können. Das müssen wir an anderer Stelle regeln, nämlich über das Schulgesetz. Der Weg ist aber vorgezeichnet, und die beruflichen Schulen werden und müssen im Rahmen der Erwachsenenbildung und der beruflichen Weiterbildung eine neue, zusätzliche Rolle übernehmen. Das können sie tun, denn dort ist das Know-how vorhanden, dort sind die techni

schen Einrichtungen vorhanden, die wir noch besser nutzen können, als das bisher der Fall ist.

(Beifall bei der SPD)

Wenn ich von Wissens- und Informationsgesellschaft spreche, dann spreche ich natürlich auch von der Nutzung der modernen Technologie und der modernen Medien. Das bleibt eine zusätzliche Aufgabe, die immer mehr Gewicht bekommt. Deshalb ist es richtig, wenn auch in der Novellierung des Gesetzes darauf hingewiesen und verlangt wird, dass Medienverbünde organisiert werden und dass die Internetnutzung eine Selbstverständlichkeit ist, die gerade bei Angeboten freier Träger, aber auch der Volkshochschulen, organisiert werden muss.

Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass § 24 eine Ergänzung erfährt, und zwar dergestalt, dass bei der Erprobung neuer pädagogischer Formen insbesondere berücksichtigt werden muss, dass ausschließlich die Volkshochschulen, die Heimvolkshochschule Fürsteneck und die freien Träger den Kreis bilden, der die Möglichkeit zur Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Formen hat. Warum? Das hat etwas mit Geld zu tun. Wenn weitere Angebote an dieser Stelle kämen, wenn weitere Träger in diesem Topf hineingreifen könnten, dann verbliebe für die bisherigen Mitglieder des Kreises weniger Geld. Das wollen wir nicht.Wir wollen Planungssicherheit, gerade für die Volkshochschulen, aber auch für die freien Träger. Deshalb war es uns wichtig, dass im § 24 diese Exklusivität festgeschrieben wird.

Herr Lübcke, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns einig waren,dass das Ziel der Barrierefreiheit noch präziser formuliert werden muss. Das haben wir in dem gemeinsamen Änderungsantrag getan. Von daher glaube ich, für die SPD-Fraktion sagen zu können, dass wir hier tatsächlich ein gutes Stück des gemeinsamen Weges zurückgelegt haben, auch für die kommenden Jahre eine moderne, tragfähige, nachhaltige Struktur in der Erwachsenenbildung zu schaffen. Von daher fällt es uns leicht, dem Änderungsantrag und der Novellierung des Gesetzes zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Quanz. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Henzler, FDP-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Aber sie hat doch noch gar nichts gesagt!)

Das macht nichts.Herr Kollege Wagner,da wir uns auf das freuen, was einer von uns sagt, klatschen wir immer schon vorher. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist heute wirklich eine Stunde des Einvernehmens zwischen den bildungspolitischen Sprechern. Dieses Einvernehmen hatten wir schon heute Morgen,und auch jetzt haben wir es wieder. Ich finde es wirklich schön, das zu sehen.

(Beifall bei der FDP)

Das Weiterbildungsgesetz ist eines der Gesetze, die in der letzten Legislaturperiode mit einem „Fünfjahresverfallsdatum“ versehen wurden. Das war damals heiß umstritten.Aber ich denke, gerade bei diesem Gesetz hat es sich

bewährt, dass wir seine Geltung auf fünf Jahre begrenzt haben, um dann zu überprüfen: Hat es sich bewährt? War es gut? Was kann man verbessern? Was kann man verändern?

Bei diesem Gesetz hatte es eine besondere Wirkung, dass wir fünf Jahre Zeit zum Nachdenken hatten;denn vor fünf Jahren hat die SPD dagegen gestimmt.Jetzt stimmt sie dafür. So gesehen war das also auch ein Lernprozess für die SPD-Fraktion in diesem Hause.

Die erste Lesung und auch die Diskussion im Kulturpolitischen Ausschuss haben gezeigt, dass wir insgesamt Einvernehmen über diesen Gesetzentwurf erzielen,insbesondere was die Intention betrifft – das ist neu –, das lebenslange Lernen darin zu verankern.

(Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte, Frau Henzler. – Wenn wir hier schon so viel Harmonie haben, bitte ich das Auditorium, der Rednerin zuzuhören, damit es diese Stimmung auch genießen kann.