Herr Kollege Dr. Lübcke, inklusive Herr Kollege Kaufmann, die Idee der Camps stammt ursprünglich aus den USA. Diese Art von Ferienschule wird unter anderem damit begründet, auf diesem Weg Vergessenseffekten und dem Verlernen von Kompetenzen in den Ferien entgegenwirken zu können. In Europa werden insbesondere besonders begabte Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in Camps zusammengeführt,so etwa auch in den Ferienakademien im Sommer und im Herbst in Deutschland und auch in Hessen. In Deutschland wurden in Bremen zwei Camps durchgeführt, ein Sommercamp mit Grundschülerinnen und Grundschülern mit Migrationshintergrund zur Verbesserung ihrer Sprachkompetenz an einem nicht schulischen Ort sowie eine Fördermaßnahme für versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler am Ort der Schule ohne Übernachtung mit dem Ziel, das Klassenziel drei Monate später doch noch zu erreichen.
In Bremen konnten 48,2 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der schulischen Fördermaßnahme später in die nächsthöhere Klasse aufrücken, und 38,7 % der Schüler konnten sich in dem Fach, in dem sie gefördert worden sind,um eine Note verbessern.Bislang wurde in Hessen in den diesjährigen Osterferien an zwei Schulen in einem Ostercamp versucht, den Bremer Ansatz in einem ersten Modellprojekt auf die hessische Situation zu übertragen, nämlich im Wolfgang-Ernst-Gymnasium in Büdingen und in der Gesamtschule am Gluckenstein. Eine wissenschaftliche Auswertung dieses Projekts steht kurz bevor. Es gibt gleichwohl schon jetzt die Absicht, in den nächsten Osterferien ein weiter gehendes Modell dafür zu entwickeln.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Tatsache, dass in Bremen insbesondere Nichtpädagogen und Lehramtsstudenten in den Ostercamps eingesetzt werden?
Das ist eine sehr unverkrampfte Art und Weise, in ein pädagogisches Gesamtkonzept unterschiedliche Kompetenzen einzubeziehen.Die bisherigen Erfolge in Bremen sind ebenso unverkrampft und gut.
Dann machen wir noch eine Frage, das ist die Frage 623 des Kollegen Bender. Herr Abg. Bender, bitte schön.
Was gedenkt sie zu tun, um der neuerlichen Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung in Gießen entgegenzuwirken, dass im Krankenhaus Schotten nur noch stationäre Patienten geröntgt werden dürfen und überwiesene Patienten abgewiesen werden sollen?
Herr Abg. Bender, die radiologische Versorgung am Kreiskrankenhaus Schotten wird zurzeit durch zwei Ermächtigungen zur Durchführung bestimmter radiologischer Leistungen sichergestellt. Die übrige radiologische Versorgung wird durch niedergelassene Vertragsärzte sichergestellt.
Im Moment liegt der KV – möglicherweise meinen Sie dieses Problem –, also der Kassenärztlichen Vereinigung, ein weiterer Ermächtigungsantrag einer Fachärztin für diagnostische Radiologie vor. Dieser wurde am 12.04.2006 gestellt und beinhaltet einen Antrag auf eine Ermächtigung nach § 116 SGB V i.V. m. §§ 31, 31a Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Diese Anträge sind von der Selbstverwaltung im Rahmen der Selbstverwaltung zu entscheiden. Dabei muss die Selbstverwaltung die Vorgaben des Bundesausschusses beachten.
Gemäß dem Bedarfsplan der Vereinigung Hessen für die ambulante vertragsärztliche Versorgung vom 31.12.2005 und den gemeinsamen Richtlinien des Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung ist der Wetteraukreis momentan für das Fachgebiet der Radiologie mit einem Versorgungsgrad von 308,12 % überversorgt.
Der Antrag,der momentan bei der KV vorliegt,ist sowohl der KV- Hessen als Landesstelle als auch der Bezirksstelle in Gießen und dem Zulassungsausschuss bekannt. Diese müssen jetzt im Rahmen der Selbstverwaltung noch einmal eine Erhebung vornehmen, um die Versorgungslage nachzuweisen. Die Entscheidung über den Ermächtigungsantrag liegt allein bei dem paritätisch mit Vertretern der KV und der Verbände der Krankenkassen in Hessen besetzten Zulassungsausschuss für Ärzte. Die Aufsicht des Hessischen Sozialministeriums erstreckt sich – ich sage in Klammer dazu: zum Teil leider – nach § 97 Abs. 5 SGB V nur auf die Geschäftsführung der Zulassungs- und der Berufungsausschüsse. Die Entscheidung des Zulas
sungsausschusses obliegt hingegen nicht der Rechtsaufsicht des Hessischen Sozialministeriums. Wir werden nun erst einmal abwarten, wie der Zulassungsausschuss entscheidet. Mit rechtsaufsichtlichen Maßnahmen können wir aber auf keinen Fall dagegen vorgehen.
Wenn es in Einzelfällen Probleme gab,haben wir es bisher immer so gehandhabt,zu versuchen,das in Gesprächen zu klären.
Frau Ministerin, Sie sprachen von der Versorgung im Wetteraukreis. Meine Frage zielte auf die Versorgung im Vogelsbergkreis. Denn es handelt sich dabei um eine Einrichtung, die Aufgaben in unterschiedlichen Gebieten hat.
Durch Mitteilungen der Presse haben wir von Klagen gehört,dass Patienten Fahrten von bis zu 40 km in Kauf nehmen mussten, wenn sie ambulant geröntgt werden wollten. Stimmen Sie mir zu, dass das nicht zumutbar ist?
Zunächst muss eine Erhebung durchgeführt werden. Dies muss der Zulassungsausschuss für den Vogelsbergkreis und für die angrenzenden Versorgungsgebiete des Wetteraukreises – diese Teile sind mit dem Vogelsbergkreis in einem Gebiet zusammengefasst – durchführen. Danach müssen wir prüfen, wie sich die Versorgungslage vor Ort darstellt.
Wir können im Vorfeld nichts feststellen. Leider ist es auch nicht so einfach,dass man die Versorgungslage daran festmachen kann, wie viele Kilometer jemand fahren muss. Vielmehr wird das von der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils für die gesamten Gebiete erhoben.
Folgendes will ich auch noch einmal ausdrücklich sagen: Leider haben wir auch im Rahmen der Rechtsaufsicht keinerlei Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Entscheidung der Zulassungsausschüsse.
(Die Frage 625 und die Antwort der Landesregie- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 624 und 626 bis 630 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde be- antwortet werden.)
Wir kommen nun zu einigen Punkten, die die Geschäftsordnung betreffen. Es war bereits angekündigt, dass noch einige Dringliche Anträge eingehen würden. Das hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Eingegangen ist der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD betreffend die Ablehnung der Verschärfung des Jugendstrafrechts, Drucks. 16/5710. Wird die Dringlichkeit
bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 70 und kann mit Tagesordnungspunkt 17 aufgerufen werden, wenn dem niemand widerspricht. – Das ist der Fall. Dann verfahren wir so.
Ebenfalls noch eingegangen ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend keine überhöhten Strom- und Gaspreise in Hessen, Drucks. 16/ 5711.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Damit wird er zu Tagesordnungspunkt 71. Er kann zusammen mit Tagesordnungspunkt 2 aufgerufen werden. – Auch damit scheinen Sie einverstanden zu sein.Dann verfahren wir so.
Ebenfalls noch eingegangen ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Zwischenbilanz der Sicherheitslage zur WM 2006 zeigt einmal mehr: Polizei und Hilfsdienste in Hessen optimal aufgestellt und einsatzbereit, Drucks. 16/5712. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 72. Als Redezeit sind fünf Minuten vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? – Dann verfahren wir so.
(Axel Wintermeyer (CDU) und Nicola Beer (FDP): Er soll zusammen mit Tagesordnungspunkt 37 aufgerufen werden!)
(Nicola Beer (FDP): Ja! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist keine zusätzliche Redezeit vorgesehen!)
Ebenfalls noch eingegangen ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Deutschland freut sich schwarz-rot-gold,Drucks.16/5713.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Der Dringliche Entschließungsantrag wird damit Tagesordnungspunkt 73.Als Redezeit sind fünf Minuten vorgesehen.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er soll nach Tagesordnungspunkt 62 ohne Aussprache aufgerufen werden! – Reinhard Kahl (SPD): Tagesordnungspunkt 62 ist eine Aktuelle Stunde! Er soll danach ohne Aussprache aufgerufen werden!)
Dann ist noch eingegangen der Dringliche Antrag der Fraktion der FDP betreffend Energieversorgung, Drucks. 16/5714.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 74.
Er soll zusammen mit den Tagesordnungspunkten 2 und 19 aufgerufen werden. Ist das richtig? – Da sich kein Widerspruch erhoben hat, ist das somit beschlossen.
Zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 6 ist noch der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und
der FDP, Drucks. 16/5715, eingegangen. Er wurde inzwischen von den einbringenden Fraktionen zurückgezogen.
Der wird noch eingehen, der alte Änderungsantrag ist aber schon einmal weg. Es bleibt aber dabei, dass noch ein Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Weiterbildungsgesetzes und zur Änderung eines anderen Gesetzes, Drucks. 16/5276, eingehen wird.
Zu dem Gesetzentwurf unter Tagesordnungspunkt 9 ist noch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 16/5716, eingegangen. Er bezieht sich also auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen, Drucks. 16/5666 zu Drucks. 16/5545. Das bleibt so und ist hiermit bekannt gegeben.