Welcher Nachteil entsteht den Hessischen Staatsweingütern durch die Aufgabe des Standorts in der Schwalbacher Straße in Eltville mit dem Verlust des (nach Aussage des Geschäftsführers der Hessischen Staatsweingüter) „großen Glücks, mit unserem historischen Kelterhaus eine außergewöhnliche Räumlichkeit als Vinothek nutzen zu können“?
Frau Abg. Hoffmann, im Zuge des geplanten Neubaus einer Kellerei soll die Hessische Staatsweingüter GmbH anstelle der aufzugebenden Vinothek in Eltville auch eine neue angemessene Vinothek erhalten. Diese soll im Bereich der Hospitalbauten des Klosters Eberbach eingerichtet werden. Durch diese Umstrukturierung werden Vorteile für die Staatsweingüter GmbH erwartet.
Eine Vorbemerkung. Gefragt war nach dem besonderen Ambiente. Das, was ich vorgelesen habe, war die Antwort. Wie bewerten Sie dieses Ambiente, von dem sich die Landesregierung trennen möchte?
Frau Abg. Hoffmann, ich verlasse mich auf das, was Herr Greiner als Geschäftsführer der Staatsweingüter gesagt hat. Er hat sicher gemeint, dass es ein großes Glück ist, in den Räumen in Eltville zu sein. Er ist aber mit Sicherheit davon überzeugt, dass es ein noch größeres Glück ist, ins Kloster Eberbach einzuziehen.
Wann wird das mit ihrer Pressemitteilung vom 13. Februar 2006 angekündigte Sammelgesetz zur Aufhebung diverser Rechtsvorschriften in den Landtag eingebracht werden?
Frau Abgeordnete, das Kabinett hat am 13. März 2006 beschlossen, dass Gesetzentwürfe zur Aufhebung aller Gesetze, die von den Ressorts im Wege der Selbstprüfung als verzichtbar eingestuft werden, vom Ministerium der Justiz in einem Sammelgesetz zusammengefasst werden sollen. In Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses wurden die Ressorts aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2006 Artikelentwürfe für dieses Sammelgesetz zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass dieser Gesetzentwurf in der ersten Jahreshälfte 2007 eingebracht werden kann.
Herr Minister, halten Sie es nicht für – vorsichtig formuliert – etwas unglücklich, schon im Februar einen Gesetzentwurf anzukündigen, der voraussichtlich im Oktober kommen soll? Normalerweise wäre es vielleicht sinnvoller, erst einmal einen Gesetzentwurf zusammenzustellen.
Dieser Ankündigung gingen Voruntersuchungen voraus, aus denen deutlich wurde, welche Gesetze infrage kommen. Ich glaube, dass eine künftige Überprüfung der Möglichkeit, Gesetze für überflüssig zu erklären, dazu führen kann, dass wir möglichst viele für überflüssig erklären können.
Warum hat die Sozialministerin auf die Anfrage der Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates des Landkreises Bergstraße, inwieweit die Fahrtkosten für Personen, die mit der Pflegemedaille ausgezeichnet werden sollen, übernommen werden, nicht geantwortet?
Eine Anfrage der Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates, wie Sie sie gerade vorgetragen haben, ist mir nicht bekannt. Im Oktober 2005 ging in meinem Haus eine Anfrage der Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates des Landkreises Bergstraße mit der Frage nach Verknüpfungsmöglichkeiten privater Pflegemöglichkeiten mit der so genannten Ehrenamtskarte ein.Dieser Brief wurde mit Schreiben vom 9. März 2006 abschließend beantwortet. Auf Nachfrage bei der Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates, die wir selbstverständlich zu Fragen von Abgeordneten vornehmen, hat sie uns bestätigt, dass es keine weiteren unbeantworteten Fragen gibt.
Frau Ministerin, mir ist diese Frage im Zusammenhang mit einer damals auszuzeichnenden Person bekannt. Wir haben bereits damals zu diesem Thema eine mündliche Frage gestellt und die Antwort bekommen – damals war es der Herr Staatssekretär –, dass Sie sich um eine Lösung kümmern würden. Können Sie mir vielleicht heute sagen, wie damit umgegangen wird, wenn Pflegepersonen wirtschaftlich nicht in der Lage sind, selbst die Anreise zu gestalten, und wie sich das Ministerium dazu verhält?
Frau Abg. Fuhrmann, wie ich gerade ausgeführt habe, liegt eine solche Anfrage der Vorsitzenden des Kreisseniorenbeirates des Landkreises Bergstraße nicht vor und konnte auf Nachfrage nicht bestätigt werden. Wenn Sie die Pflegemedaille ansprechen: Dazu hat es damals nach meiner Erinnerung aus einem ganz anderen Bereich eine Anfrage gegeben. Dazu haben wir gesagt, das wird jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Frau Ministerin, sind Sie nicht meiner Auffassung, dass Menschen, die mit einer Pflegemedaille ausgezeichnet werden sollen und ohnehin die Schwierigkeit haben, eine Ersatzpflegeperson zu finden, wenigstens die Anreisekosten nach Wiesbaden erstattet bekommen bzw. finanziell unterstützt werden sollen?
Frau Abg. Fuhrmann, das wird immer im Einzelfall gelöst werden. Mir ist bisher nicht bekannt, dass sich Bürgermeister, Angehörige und andere, die sich für Ehrenamtliche engagieren, nicht darum gekümmert haben. Das war bisher immer der Fall. Im Übrigen überreicht die Sozialministerin wie auch andere Mitglieder der Landesregierung, wenn es gewünscht ist, die Pflegemedaille auch vor Ort. Das ist ein Punkt, den wir immer mit denjenigen absprechen, die die Pflegemedaille erhalten. So werden wir das auch in Zukunft handhaben.
Was tut die Landesregierung, um den befürchteten Abbau von ca. 300 Arbeitsplätzen wegen des Börsengangs der Deutschen Bahn am Standort Fulda zu verhindern?
Die Landesregierung hat umfassenden Kontakt zur DB AG aufgenommen.Weder der Landesregierung noch dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Hessen und für die Nachbarländer sind Pläne zum Abbau von Arbeitsplätzen in Fulda im Zusammenhang mit dem geplanten Börsengang der DB AG bekannt.
Die Landesregierung hat hierzu eine Stellungnahme der DB-Konzernzentrale erbeten. Diese bleibt abzuwarten. Doch konnten wir alle gestern in den Medien lesen, dass Herr Mehdorn gesagt hat, dass ein Börsengang für die Kunden und Beschäftigten der beste Weg sei. Aber wir warten einmal die offizielle Erklärung auf unsere Anfrage ab.
Wie bewerten Sie denn die Presseerklärung des Gewerkschaftsmitgliedes Hubert Heil, CDU, in der „Fuldaer Zeitung“ vom 10.05., wo diese Befürchtung des Arbeitsplatzabbaus von 300 Stellen in Fulda sehr klar und sehr deutlich geäußert worden ist?
In Zeiten von Veränderungen ist es wichtig, dass man die berechtigten Sorgen der Menschen, insbesondere der Beschäftigten, ernst nimmt. Auf der anderen Seite ist es ungerechtfertigt, unberechtigte Verdächtigungen und Spekulationen hierzu zu äußern. Sie dienen nicht der Sache und nicht den Menschen.
Aus welchen Gründen wird die Saatgutkontrolle der Landesbehörden auf gentechnisch veränderte Bestandteile lediglich bei Sommerraps und nicht bei Winterraps, der in Hessen bei der Aussaat die entscheidende Rolle spielt, vorgenommen?
Herr Abg. Häusling, grundsätzlich liegt der Schwerpunkt der Saatgutbeprobungen auf gentechnisch veränderte Bestandteile, die in jedem Jahr vor Beginn der Vegetationsperiode durchgeführt werden, bei Saatgut von Mais und Sommerraps, da hier aufgrund der Importsituation mit einem eventuellen Vorkommen von gentechnisch veränderten Bestandteilen zu rechnen ist. Entsprechend der Bedeutung dieser Kulturen in der hessischen Landwirtschaft werden pro Jahr ca. 20 Proben von Maissaatgut und je nach Verfügbarkeit ein bis drei Proben von Sommerrapssaatgut analysiert. Bei Winterraps wird das Saatgut haupt
sächlich im deutschen oder europäischen Raum produziert,wo keine Verunreinigungen durch einen eventuellen GVO-Anbau zu erwarten sind, während Sommerraps im Wesentlichen in Nordamerika mit einem hohen Anteil an GVO-Sorten vermehrt wird.
Ein von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik erarbeiteter und im April 2006 von der Umweltministerkonferenz beschlossener Handlungsleitfaden „Harmonisierte experimentelle Saatgutüberwachung auf GVOAnteile“ soll auch zukünftig gewährleisten, dass die Untersuchungsergebnisse rechtzeitig verfügbar sind und damit auch eine Abstimmung zwischen den Ländern optimiert wird.
Herr Minister, wo wurden bei den Kontrollen Verunreinigungen festgestellt – bei Sommerraps, Winterraps oder Mais?