Die Situation ist jetzt etwas kurios. Denn mein Vortrag ist im Prinzip so aufgebaut wie der von Herrn Kaufmann. Ich komme allerdings zu einem entgegengesetzten Ergebnis.
Auf den ersten Blick scheint der Inhalt des Antrags der FDP, die Haushaltsberatungen im Zuge der neuen Verwaltungssteuerung und der damit einhergehenden Einführung der Produkthaushalte zu splitten, in gewissem Umfang sinnvoll zu sein. Im Frühjahr sollen in Zukunft die Ober- und Fachziele der Landesregierung beraten werden. Im Herbst stünde dann die Diskussion über die monetäre Ausstattung der Ziele an. Bei näherem Hinsehen scheint mir die Idee doch eher zu einer nutzlosen Aufblähung der Haushaltsberatungen zu führen.
Erstens. Wäre eine abstrakte Zieldiskussion, die nicht durch konkrete Zahlen hinterlegt ist, nichts anderes als ein Schwimmen auf dem Trockenen? Man kann die tollsten Dinge formulieren. Das haben wir gerade eben gehört.Aber wie sinnvoll ist es, darüber zu reden, wenn man nicht weiß, ob für das hehre Ziel auch ernsthaft Geld zur Verfügung gestellt wird?
Zweitens.Wenn man sich ansieht, wie die Ziele formuliert sind – wir haben schon ein paar dieser Ziele gehört –,dann wird man schnell merken, dass eine rein theoretische Diskussion darüber nichts anderes wäre als eine Diskussion um die schönste Einrichtung des besten Wolkenkuckucksheims.
Ich will das jetzt auch noch einmal an zwei oder drei Beispielen verdeutlichen. Ich möchte als Beispiel das Ober
Ziel der hessischen Wirtschafts- und Verkehrspolitik ist die Fortentwicklung der erfolgreichen Positionierung Hessens im globalen Wettbewerb unter einer ausgewogenen Berücksichtigung von Unternehmens- und Arbeitnehmerinteressen sowie Mobilitätserfordernissen und Wohnbedürfnissen.
Was will uns der Autor damit sagen? – Gegen eine erfolgreiche Positionierung im globalen Wettbewerb hat bestimmt niemand etwas.
Dass man dabei die Interessen der Unternehmen und der Arbeitnehmer berücksichtigen will, ist auch gut. Denn ohne die Unternehmen und die Arbeitnehmer dürfte es schwierig werden.
Schließlich erfahren wir auch noch, dass bei der Verkehrspolitik Mobilitätserfordernisse berücksichtigt werden sollen.Auch das überrascht nicht allzu sehr.
Ich will jetzt anhand dieses konkreten Beispiels fragen: Sollen wir darüber ernsthaft eine Zieldiskussion führen? – Ich frage mich, was das bringen sollte.
Herr Kaufmann hat als Beispiel schon aus dem Oberziel des Finanzministeriums zitiert. Die Finanzpolitik Hessens muss demnach verantwortungsbewusst sein. Außerdem muss es eine finanzielle Konsolidierungspolitik geben. Das muss dann auch noch im Interesse der Zukunftsfähigkeit des Landes geschehen. Dann heißt es da noch:
Dies umfasst einen umsichtigen Umgang mit dem Landesvermögen, einen soliden Kommunalen Finanzausgleich und die Mitwirkung an einem effizienten und gerechten Steuersystem.
Das klingt nicht schlecht.Man sollte sich aber auch einmal genauer anschauen, was in den letzten Jahren geschehen ist. Dann stellt sich das ein bisschen anders dar. In den letzten Jahren jagte ein Schuldenrekord den anderen.
Den Umgang mit dem Landesvermögen im Zeitalter des Ausverkaufs als umsichtig zu bezeichnen ist ziemlich mutig. Es hat auch ausreichend viele verfassungswidrige Haushalte gegeben.
Das Ziel ist überhaupt nicht strittig.Vor dem Hintergrund der realen Zahlen wird das allerdings zur Farce.
Das Bildungsangebot in Hessen soll im Sinne eines begabungsorientierten, lebensbegleitenden Lernprozesses in stärker selbstverantwortlichen Einrichtungen,die allen gesellschaftlichen Gruppen of
Vor dem Hintergrund der aktuell im Landtag geführten Diskussionen fragt man sich natürlich, ob dieses Ziel aus dem nächsten Haushalt weitgehend herausgenommen sein wird oder ob die Einführung der Studiengebühren vielleicht doch nicht so ernst gemeint ist.
Jedenfalls gilt auch hier: Über dieses theoretisch formulierte Ziel kann man wenig streiten, über die Umsetzung und die reale Situation im Land dagegen umso mehr.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich keine weiteren Beispiele nennen. Diese wenigen Beispiele haben meiner Ansicht nach allerdings eines ganz deutlich gezeigt: Die Trennung der Haushaltsberatungen in eine Diskussion über Ziele und eine über Finanzen wäre völlig unsinnig, ganz abgesehen davon, dass sich diese Ziele von Jahr zu Jahr kaum verändern werden.
Frau Beer, glauben Sie mir, genau so würde es kommen. – Damit müsste eigentlich klar geworden sein, dass die Beratung der Ziele in sinnvoller Weise nur zusammen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln erfolgen kann.Alles andere wäre Trockenschwimmen. Darauf können wir wirklich verzichten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat wird hiermit ein Verfassungsproblem angesprochen.Es ist nicht so einfach, wie das hier gelegentlich dargestellt wird. Wir können hier nicht einfach darüber reden, ob wir das so oder so machen. Ich habe Ihnen jetzt eine sehr klare Mitteilung der Hessischen Landesregierung zu machen.
Sie können über diese Ziele diskutieren. Sie können darüber auch entscheiden.Aber Sie können damit die Ziele der Landesregierung nicht verändern.
(Reinhard Kahl (SPD): Das ist abenteuerlich! Dann dürfen Sie das nicht in den Haushaltsplan aufnehmen! – Norbert Schmitt (SPD): Das ist ein Hammer!)
So wie eine Regierungserklärung im Parlament nicht zur Abstimmung steht – ausgenommen davon ist natürlich die Frage, ob das Parlament der Landesregierung zustimmt oder nicht –, sind auch die Ziele, die Ihnen mit dem Haushalt nachrichtlich genannt werden,Ziele der Landesregierung.
(Reinhard Kahl (SPD):Alles,was im Haushaltsplan steht, ist veränderbar! Dann dürfen Sie das nicht in den Haushaltsplan schreiben!)
Gegenstand der Budgetierung sind lediglich die Produkte. Bei den Zielen hingegen ist das nicht der Fall. Hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis auch beim Antragsteller vor.
Denn da wird von einer monetären Ausgestaltung der Ziele gesprochen. Das sieht unser System mit der Budgetierung der Produkte aber gerade nicht vor. Das Zielsystem spiegelt vielmehr allein die politischen Ziele der Landesregierung wider.