Wir hatten das Thema zuletzt im Wirtschaftsausschuss am 19. Mai 2005. Dort sagte Minister Rhiel – ich zitiere –: „In der letzten Woche sei dazu die nächste Stufe auf Amtsebene vereinbart worden. Die ,Absegnung’ über die Hausspitzen werde voraussichtlich in Kürze erfolgen.“ Da ging es darum, wann die Planung konkret angegangen wird. Jetzt frage ich Sie, Herr Staatssekretär:Wie definiert die Landesregierung „in Kürze“?
Die Landesregierung hält das Vorhaben für außerordentlich wichtig.Wir müssen versuchen,ein Einvernehmen mit der DB AG zu erzielen, weil wir sonst im Planfeststellungsverfahren streitig klären müssen, wie die Streckenführung sein wird. Die Besprechungen finden, wie ich eben gesagt habe, mit dem Ziel einer Einigung unter den Beteiligten statt. Sie sind leider noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung wird sich keiner Lösung verschließen, die das Ziel, eine schnelle Verbindung zwischen Frankfurt und dem süddeutschen Raum auf der Strecke herzustellen, verwirklicht und den Hauptbahnhof Darmstadt ausreichend berücksichtigt.
Wir haben es eilig. Ich kann Ihnen aber keinen Termin nennen, weil diese Einigung mit allen erzielt werden muss und wir auf die Zeitplanung der anderen Beteiligten keinen Einfluss haben.
Ich frage die Landesregierung, ob sie nicht die Gefahr sieht, dass infolge der Zeitverzögerung, die mittlerweile eingetreten ist, das gesamte Projekt gefährdet ist.
Ich hatte Ihnen in meiner Antwort gesagt, dass wir der berechtigten Hoffnung sind, dass nach Bildung der neuen Bundesregierung dieses Vorhaben wieder Fahrt aufnimmt. Ich kann im Moment die Befürchtung nicht teilen.
Unter welchen Bedingungen können Landesbedienstete, die sich in Erholungsurlaub befinden, aufgrund § 35a HGO (zur Sicherstellung der Mandatsausübung) Urlaubstage erstattet bekommen, wenn der Erholungsurlaub aufgrund unvorhersehbarer Umstände für die Wahrnehmung eines ehrenamtlich ausgeübten Mandats unterbrochen werden muss?
Herr Kollege Riege, meine Damen und Herren! Die Landesregierung und, ich denke, wir alle sind sehr daran interessiert, dass sich auch und gerade die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ehrenamtlich engagieren und die Gelegenheit dazu erhalten.Dabei gibt es einen Dreiklang. Zunächst ist Art. 25 Hessische Verfassung zu nennen, in dem steht, dass jeder Bürger verpflichtet ist, ehrenamtlichen Dienst zu leisten. Zum anderen steht in der Verfassung, dass der Dienstherr dazu verpflichtet ist, ihm die dafür erforderlichen Möglichkeiten einzuräumen. Das konkretisiert die HGO, nach der Sie gefragt haben. Nach § 35a Abs. 1 Satz 4 ist diese Vorschrift zunächst für die Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes konkretisiert. Nach § 35a Abs. 4 Satz 1 gilt das spiegelbildliche Regelungsmodell für diejenigen, die in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen stehen.
Worauf kommt es an? Der Grundgedanke ist folgender. Jemand hat Urlaub und wird z. B. zu einer Sondersitzung des Stadtparlaments oder was auch immer gerufen. Jetzt
stellt sich die Frage: Kann er wegen dieser Urlaubsunterbrechung später, wenn er nicht mehr im Urlaub ist, verlangen, dass er dafür dienstfrei bekommt? Das kollidiert aus meiner Sicht mit dem Grundgedanken, der bedeutet, dass jemandem, der in seinem Hauptamt – wie das so schön heißt – bei Belassung seiner Bezüge eine Tätigkeit vollbringt und im Hauptamt während dieser Zeit ehrenamtlich zu irgendeiner Dienstverpflichtung herangezogen wird, kein Nachteil entstehen soll. Dann soll ihm das eingeräumt werden.
Wenn er aber sowieso nicht im Dienst, sondern in Urlaub ist, ist es aus meiner Sicht keine zwingende Folge, dass er dann, wenn er seinen Dienst wieder angetreten hat, kommt und sagt:Ich hatte während des Urlaubs einen Tag Unterbrechung, und dafür hätte ich gern frei.
Ich gehe damit in meiner Amtsführung relativ großzügig um. Ich sage trotzdem sehr deutlich: Es gibt Grenzen. – Wir können uns im öffentlichen Dienst nicht völlig von den Usancen entfernen, die sonst im Leben gelten. Wenn wir noch hinzufügen, dass wir sehr flexible Arbeitszeitmodelle haben und sehr viel gestaltet werden kann, sodass der eigentliche Hauptberuf und trotzdem das Ehrenamt wahrgenommen werden können, dann glaube ich, dass mit etwas wechselseitiger Rücksichtnahme sowohl die Haupttätigkeit wie auch das Ehrenamt angemessen wahrgenommen werden können.
Herr Kollege Riege, mir sind im Übrigen im Moment keine aktuellen Fälle bekannt. Sollten Ihnen welche aus der Landesverwaltung – anderweitig kann ich nicht sprechen – bekannt sein, dann bitte ich Sie, mich noch einmal anzusprechen. Dann müssen wir der Sache einmal nachgehen. Ich glaube aber, Sie sind mit mir einer Auffassung, dass jemand im Extremfall, wenn er drei Wochen Urlaub hat und ein Tag, warum auch immer, vom Urlaub betroffen ist, nicht nach vier Wochen, wenn er in den Dienst kommt, sagt: Den Tag nehme ich frei. – Das erscheint mir nicht wirklich sinnvoll.
Ich möchte trotzdem eine Zusatzfrage wegen der Einordnung stellen. Derjenige, der von einem solchen Umstand betroffen ist,hat möglicherweise noch die Unannehmlichkeiten einer längeren Reise auf sich genommen, die auch freie Zeit, die für Urlaub vorgesehen war, in Anspruch nimmt. Deswegen frage ich ganz gezielt nach: Wenn jemand dadurch Urlaubstage verliert, dass er ein Ehrenamt ausübt, wird er dafür bestraft?
Herr Kollege Riege, ich glaube, das ist eine Frage des Gefühls. Wenn einer im Schnitt im öffentlichen Wesen der Landesverwaltung mindestens 30 Tage Erholungsurlaub – ohne die Wochenenden und sonst was – hat und nur einmal einen Tag in einer solchen Situation herangezogen wird, dann würde ich sagen: Diejenigen – das sind ganz
viele, die herausragende ehrenamtliche Arbeit leisten – machen das, ohne sich überhaupt zu melden, und machen ihren Job.
Anders ist die Sache z. B. dann – solche Fälle haben wir auch –, wenn ein Bürgermeister ausgefallen ist und der Erste Beigeordnete ehrenamtlich herangezogen werden muss. Das ist häufig eine sehr umfängliche und immer wiederkehrende Inanspruchnahme, wo Urlaub oftmals unterbrochen wird.In einem solchen Fall würde ich sagen: Damit müssen wir anders umgehen.
Aber für eine Sitzung,selbst mit An- und Abreise,wenn es nicht gerade vier Tage um die Welt sind, würde ich sagen: Das sollte man angemessen lösen. – Ich biete Ihnen noch einmal an:Wenn Sie konkrete Fälle haben, lassen Sie uns darüber sprechen. – Aber im Grundsatz will ich nicht kneifen. Ich finde, bei einem Tag Urlaub fürs Ehrenamt sollte man andererseits nicht kommen: Ich möchte noch einen zusätzlichen Tag Urlaub, wenn ich wieder im Dienst bin. – Das könnte auch die Attraktivität des Ehrenamtes gefährden, und das möchte ich nicht.
Wie viele Anträge zur Förderung von Biogasanlagen können noch aus den restlichen Fördermitteln des Landesprogramms „Biorohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft“ im Jahr 2006 bewilligt werden?
Herr Abg. Häusling, zum jetzigen Zeitpunkt können alle vorliegenden Anträge auf Förderung von Biogasanlagen im Haushaltsjahr 2006 bewilligt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele sind es?)
Herr Minister, was sagen Sie zu Meldungen aus den Ämtern, die besagen, bis Mitte des Jahres wären die Fördermittel aufgrund des großen Nachfragebooms nicht mehr vorhanden?
Herr Abg. Häusling, wie die Lage Ende des Jahres sein wird, kann ich Ihnen im Augenblick noch nicht sagen, denn wir haben erst Mai. Das heißt, die Hälfte des Jahres ist noch nicht um. Wir hatten Mitte April bei uns in Hessen zehn Anträge auf Förderung einer Biogasanlage. Wenn man sieht, dass wir eine Obergrenze von 75.000 c eingeführt haben und im Haushalt 4,1 Millionen c für die Förderung der Nutzung von Biorohstoffen haben, dann denke ich, dass wir durchaus noch Spielraum haben.
Herr Minister, können Sie allen Anlagebetreibern, die jetzt Anträge stellen, zusichern, dass sie dieses Jahr noch Fördermittel bekommen?
Herr Abgeordneter, ich denke, Sie sind in Haushaltsfragen auch durch Ihre kommunalpolitische Tätigkeit ausreichend erfahren.Wir haben in unserem Haushalt in diesem Jahr 4,1 Millionen c. Wenn ich das mit den letzten Jahren vergleiche: 2004 sind 3,1 Millionen c und 2005 3,895 Millionen c ausgegeben worden; in diesem Jahr stehen uns 4,1 Millionen c zur Verfügung. Wie Sie wissen, haben wir die Möglichkeit, zusätzlich aus dem Programm für landwirtschaftliche Investitionen auch Biogasanlagen zu fördern. Aber ich kann Ihnen im Augenblick noch keine Aussage darüber machen, was mit Anträgen passiert, die im November dieses Jahres gestellt werden.
Herr Minister, haben Sie einen Überblick, wie viele Biogasanlagen in rot-grüner Regierungsverantwortung gefördert wurden,und wie sieht das im Vergleich zu der heutigen Förderpraxis aus?
Frau Abg.Apel, bis 1999 wurden neun Anlagen gefördert, in den Jahren 2000 bis 2003 13 Anlagen und in den Jahren