Diesen Weg, meine Damen und Herren, gilt es fortzusetzen, diese Aktivitäten zu verstetigen und bestenfalls noch zu verstärken. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Entwicklung städtebaulich vertretbar stattfindet, dabei finde ich es an dieser Stelle durchaus auch einmal erwähnenswert, dass überall dort, wo 25 Prozent geförderte Wohnungen entstehen, auch 75 Prozent freier Wohnungsbau stattfindet. Das hat positive Auswirkungen auf die Stadtteile und das wird auch mit einer Anpassung auf 30 Prozent weiterhin gewährleistet sein. Ich finde es durchaus richtig, unser bisher angewandtes Instrument weiterzuentwickeln. Wichtig, und das will ich voranstellen, ist durchaus die Ausgestaltung, wir brauchen einen verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten und das hat bisher auch zum Erfolg der laufenden Programme geführt. Das heißt, wir haben klare Regeln und klare Prozesse, die für alle Beteiligten gleichermaßen angewandt werden und das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Garant für die Akzeptanz, die wir hier insgesamt gefunden haben und das muss für die Zukunft sichergestellt sein.
Ja, Frau Neumeyer, es gab Möglichkeiten flexibel zu agieren. Ein Beispiel hat der Abgeordnete Bücking dargelegt, innerhalb von Baugebieten Anpassungen vorzunehmen. Andere Möglichkeiten waren es, wie beispielsweise am Hulsberg-Quartier auch einmal 30 Prozent nach oben zu gehen. Das, was jetzt hier vorgestellt ist und zur Debatte steht, eine Erhöhung insgesamt auf 30 Prozent auf die ganze Stadt vorzunehmen, ist ja schon etwas ganz anderes als das, was Sie vorgeschlagen hatten. Und sich in dem Zusammenhang dann zu fragen, macht es nicht Sinn, an einigen Stellen nach unten abzuweichen, ich finde das nachvollziehbar und gut begründet und ich glaube auch, dass man da einen Weg finden kann. Erste Ansätze bieten sich da beispielsweise aus meiner Sicht aus dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung, das wir haben, auch bekannt aus der Diskussion um die Eigenheimzuschüsse, da gibt es durchaus gute Ansätze. Natürlich wird man dann noch im Einzelfall
genauere Kriterien erarbeiten, beraten und abstimmen müssen. Da ist auch die Frage, das muss ja regelmäßig noch einmal zeitlich kontrolliert werden, ob sich die einzelnen Gebiete vielleicht mit ihren Aufgabenstellungen verändern.
Ein weiterer wichtiger Punkt oder kurz erwähnen möchte ich, dass ich die Überprüfung der Bagatellgrenzen für sinnvoll halte und angezeigt an dieser Stelle. Das werden wir tun. Ein wichtiger Punkt darüber hinaus ist allerdings natürlich noch die Frage der zukünftigen Finanzierung, die ist natürlich von besonderer Bedeutung. Wir haben in der Vorbereitung eine Vielzahl von Projekten, bei denen wir in Zukunft diese Förderung mit der Finanzierung sicherstellen müssen. Dort laufen gerade intensive Verhandlungsprozesse mit dem Bund, da sich die Finanzierung auch verändert. In der Diskussion befindet sich die Frage einer Kofinanzierung durch das Land und wenn das so kommt, wird sich natürlich einiges ändern und dann müssen wir auch noch einmal in anderem Umfang eigenes Geld mit einbringen, dann ab 2020. Hier erwarten wir eine Klärung im Laufe des kommenden Jahres.
Den letzten Punkt des Antrages, der hat auch eine große Bedeutung, der Hinweis auf die notwendige Abstimmung mit dem Bündnis für Wohnen. Das Bündnis für Wohnen hat zu den bisherigen Erfolgen einen wichtigen Beitrag geleistet. Wir haben dort konstruktive Dialoge geführt. Die soll es auch in Zukunft geben. Das gilt es natürlich gut und solide vorzubereiten, wenn wir hier mit solchen Änderungen dann dort in die Diskussion gehen.
Meine Damen und Herren, der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges Instrument zur Schaffung und zum Erhalt sozial stabiler Strukturen. Hier haben wir einen Einstieg geschafft und dieses Erfolgsmodell ist so weiterzuentwickeln, dass es hier dynamisch weitergeht. – Vielen Dank!
Hier ist getrennte Abstimmung beantragt. Ich lasse zunächst über die Ziffer 1 des Antrags abstimmen. Wer der Ziffer 1 des Antrags mit der DrucksachenNummer 19/1927 seine Zustimmung geben
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Abgeordneter Patrik Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Tassis [AfD])
(CDU, FDP, BIW, Abgeordneter Schäfer [LKR] Stimmenthaltungen? (DIE LINKE, Abgeordnete Wendland [parteilos])
Nun lasse ich über den restlichen Antrag abstimmen. Wer den restlichen Ziffern seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Patrik Öztürk [SPD, fraktionslos], Abgeordneter Tassis [AfD], Abgeordnete Wend- land [parteilos])
Zur Situation der Lehrkräfte für inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an den Schulen in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 28. Juni 2018 (Drucksache 19/1738)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diese Große Anfrage ist ja keine Gesamtbilanz der Inklusion, sondern kümmert sich in den wesentlichen Punkten um die Situation der Fachkräfte, der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in diesem Bereich. Dennoch muss man, glaube ich, vorab ein paar einleitende Worte zu dem Stand der Inklusion dennoch verlieren.
Ich glaube, dass die Vorwürfe, die immer wieder gegen die Inklusion im Raum stehen, die Inklusion sei entweder eine rein ideologische Veranstaltung oder sei eine rein dogmatische und formalistische Umsetzung einer UN-Resolution, völlig an dem tatsächlichen Tatbestand dessen, was wir heute in Bremen vorfinden, vorbeigehen. Sondern wir haben es erlebt, es ist eine Abstimmung mit den Füßen der Eltern in Richtung der allgemeinbildenden Schulen für ihre Kinder gewesen, im besten Sinne für ihre Kinder. Das ist genau das Gegenteil dessen, was in den Vorwürfen erhoben wird, das finde ich, ist ein großer Erfolg für diesen Grundgedanken der Inklusion, dass die Eltern auf diese Art und Weise reagiert haben.
Deshalb, weil es ein so großer Erfolg ist, bringt es natürlich auch Herausforderungen mit sich, denen wir uns stellen müssen und da muss man sagen, dass die Situation der Fachkräfte eine der größten Herausforderungen ist. Es gibt natürlich auch bauliche Fragen der Barrierefreiheit, viele andere Themen, aber die Fachkräfte sind nun einmal das Wesentliche dessen, wenn man die Inklusion in dieser Art und Weise wie Bremen das gemacht hat, als Vorreiter bundesweit, umsetzen will.
Die ursprüngliche Annahme, wenn man das Fachpersonal aus den Förderzentren, die nach und nach geschlossen wurden, in die allgemeinbildenden Schulen umsetzt, dass wir dann einen ausreichenden Bestand an Fachkräften dort in den allgemeinbildenden Schulen für die Inklusion hätten, diese Annahme ist ein Stück weit durch die sehr stark steigende allgemeine Schülerzahl und durch die ansteigende Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf natürlich konterkariert worden. Wir sind schlichtweg mit dieser Umsetzung der Inklusion in eine Phase gekommen, indem beide Zahlen, also die Schülerzahl insgesamt als auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, dramatisch jedes Jahr angestiegen sind. Deswegen müssen wir, und das wird in der Antwort des Senats
Wir haben durchaus eine ganze Reihe von Stellen, die von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an unseren Schulen nicht besetzt sind, das wird hier im Einzelnen aufgelistet, weil wir da auch nichts zu verbergen haben. Es wird aber auch gesagt, was dagegen getan wird. Seit 2011 werden 60 Studienanfänger pro Jahr in dem Lehramt für Sonderpädagogik und Inklusive Pädagogik für Grundschulen ausgebildet. In diesem Wintersemester 2018/19 hat das Gleiche für die Oberschulen und Gymnasien begonnen, auch hier werden 30 Bachelor- und 30 Master-Studienplätze vorgehalten. Was ich von Anfang an für eine besonders effektive Maßnahme gehalten habe, die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich mit insgesamt bisher 108 Lehrkräften, die dort weitergebildet worden sind und dem Versprechen, diese Maßnahme in Bremen und Bremerhaven auch weiter fortzusetzen. Das sind die Maßnahmen, die zentral gegen den Mangel an Fachkräften in der Sonderpädagogik eingesetzt werden und die bisher auch auf diesem Wege sehr weit vorangekommen sind, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben also einen gewissen Wettlauf, den man konstatieren muss zwischen den Schülerzahlen und zwischen dem, dass wir die entsprechenden Fachkräfte immer intensiver und immer weiter ausbilden müssen, deswegen auch die Ausweitung der Ausbildung der Inklusiven Pädagogik auch auf die Oberschulen und das gymnasiale Lehramt und auch die Fortsetzung der Weiterbildung.
Es gibt ein paar andere Fragen, die in diesem Zusammenhang interessant sind und die wir in unserer Großen Anfrage auch gestellt haben. Zum Beispiel die Frage, die Evaluation, die uns alle im Vorfeld des Schulkonsenses begleitet hat. Die Evaluation der Expertengruppe zu den ersten zehn Jahren des Schulkonsens, hatte als einen, mich persönlich am meisten, überzeugenden Punkt aufgeführt, dass wir alle diejenigen, die mit der Inklusion zu tun haben, in der Behörde, in den Schulen und darum herum, im LIS und so weiter, dass wir die eigentlich zu einer gemeinsam stehenden Arbeitsgruppe zusammenbringen müssen, die sich permanent um diese Fragen kümmert und sie vor allen Dingen auch abstimmt, um zu verhindern, dass die einen Inklusion so verstehen und die anderen so und die Dritten wieder anders, sondern dass es hier ein abgestimmtes Konzept geben muss. Das hat die
Hier ist in der Antwort des Senats vom August 2018, das ist ja schon eine ganze Weile her, seit die hier im Hause vorliegt, gesagt worden, dass im September diese AG losgehen würde und ich würde mich freuen, wenn die Senatorin uns den aktuellen Stand, ob es dort schon erste Ergebnisse gibt, und wie die Arbeit dieser AG angelaufen ist, wenn Sie uns den hier im Anschluss berichten könnte.
Es gibt einen letzten Punkt, den ich ansprechen möchte, das ist die Situation, die aus vielen Schulen berichtet wird, nämlich dass die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die allgemeinen Lehrkräfte ersetzen, indem sie die Vertretungen dort organisieren müssen. Hier wird gesagt, dass die Schulleitungen angewiesen sind, dass dies nur im äußersten Notfall zu geschehen hat. Und man hört aus den Schulen und man ahnt das natürlich auch, da die Schulen auch unter dem Druck sind, den Stundenausfall zu minimieren, also zwei Dinge gleichzeitig auf die Schulleitung einwirken, wenig Stundenausfall und möglichst keine Sonderpädagogen zur Vertretung einzusetzen, dass wir hier einen Konflikt haben, dass das nicht so ist, dass das gar nicht stattfindet, sondern dass es in vielen Fällen sehr wohl stattfindet und die sonderpädagogischen Verfügungszeiten dann noch weiter einschränkt. Auch hier brauchen wir, glaube ich, eine Beschäftigung mit dem Thema, weil wir die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bei den Förderkindern brauchen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man ist fast geneigt zu sagen, dass wir als Opposition den Koalitionsfraktionen dankbar sein können, dass sie diese Große Anfrage gestellt haben. Oder anders gesagt, ich bin nicht sicher, dass die Koalitionsfraktionen diese Anfrage gestellt hätten, wenn sie das ganze Ausmaß des personellen Desasters
gekannt hätten, das die Antworten – Herr Dr. Güldner, Sie sind darauf eingegangen – das die Antworten nun verdeutlichen.
In Bremen und Bremerhaven fehlen, laut Antwort des Senats, über einhundert sonderpädagogische Fachkräfte, circa 40 unbesetzte Stellen bei den persönlichen Assistenzen werden wohl noch hinzukommen. Dies wäre eigentlich schon eine Botschaft an sich. Was das Fehlen jeder einzelnen Fachkraft in der Praxis bedeuten kann, zeigt das Beispiel Horn, das uns allen nur noch allzu gegenwärtig ist. In der Summe bleibt festzuhalten, nicht der Grundgedanke der Inklusion ist falsch, ihre fragwürdige Umsetzung ist vielmehr Kern des Problems, meine Damen und Herren!
Wir haben von Anfang an gesagt, Inklusion ist an zwei wesentliche Gelingensbedingungen gebunden. Es macht, auch wenn Sie das beharrlich ignorieren, einen Unterschied, ob ich Inklusion in einer Oberschule oder in einem Gymnasium realisiere. Darin liegt zunächst überhaupt keine Wertung, sondern lediglich eine pädagogische und insbesondere eine politische Feststellung. Wenn Inklusion an Schulen in Richtung alle machen alles gleich drängt, ist das nahe an einer ideologischen Debatte, der stülpt im Zweifel Inklusion über, der beteiligt nicht, sondern meint, Inklusion funktioniert per Zuweisung. Sie sind mit der Inklusion nicht nur gegenüber den Kindern und den Eltern, sondern auch gegenüber den Schulen eine große Verantwortung eingegangen. Sie sprechen in der Beantwortung der Großen Anfrage davon, dass Sie sich ständig im Austausch mit den Schulen befinden und Ihre Behörde gemeinsam mit diesen auf der Suche nach spezifischen Lösungen sei. Ja, da teilen wir Ihre Auffassung. Ja, Inklusion lebt von Kommunikation, Beteiligung und Austausch. Wie das bei Ihnen allerdings im Zweifelsfall praktisch aussieht, konnte man ebenfalls in Horn besichtigen, meine Damen und Herren!
Der zweite wesentliche Faktor ist die viel diskutierte Ausstattung. Treuherzig wird in der Beantwortung der Anfrage einmal wieder und wie immer auf bundesweite Defizite hingewiesen. Das ist allerdings nichts Neues. Diese eher hilflose Erklärung wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn sie nicht leider mittlerweile Übung in den bildungspolitischen Debatten geworden wäre. Mehr noch: Mangelhafte personelle Vorsorge ist zum Standard in der bremischen Verwaltung geworden. Die
Schulen arbeiten nicht zuletzt durch die vielfältigen zusätzlichen Herausforderungen, und die Inklusion ist eine davon, aktuell nicht selten an den Belastungsgrenzen und das Personal, das Fehlen von Personal ist hier das zentrale Problem.
Kollege Dr. Güldner hat gestern mit Blick auf die Ganztagsschulen Fehler bei der rechtzeitigen Bereitstellung, insbesondere von dringend benötigter Infrastruktur, eingeräumt. Für die Inklusion wäre dies mit Bezug zum Personal eigentlich heute genauso angebracht gewesen, meine Damen und Herren!