Protocol of the Session on October 15, 2015

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Kück.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei oder drei Bemerkungen machen! Die erste ist an Herrn Hinners und Herrn Erlanson gerichtet: Ich glaube, Sie wollen nicht über dieses Gesundheitsgesetz diskutieren, sondern Sie wollen über die qualifizierte Leichenschau diskutieren, nur ist das heute nicht Gegenstand der Beratung!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Heute reden wir darüber, wer für die Vergabe zuständig ist. Diese wird zukünftig, wenn das Gesetz so beschlossen werden sollte, ab dem am 1. Januar durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz anstelle des Instituts für Rechtsmedizin übernommen, und diese Frage muss geklärt werden. Auch die Frage, wer dann die qualifizierte Leichenschau vornimmt, stellt sich jetzt noch nicht. Sie müssen doch zunächst einmal überhaupt die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, wie eine qualifizierte Leichenschau aussehen soll. Auf dieser Grundlage kann man doch dann ein Institut oder einen Wissenschaftler überhaupt erst dafür gewinnen, diese durchzuführen.

(Abg. Hinners [CDU] meldet sich zu einer Zwischen- frage.)

Einen dritten Punkt möchte ich gern noch hinzufügen: Die Entscheidung darüber, wer sich nun um die sogenannten herrenlosen Leichen kümmern darf, ist noch nicht getroffen. Sie haben es vorhin von Frau Dr. Kappert-Gonther gehört, ich werde mit beiden Institutsleitern noch einmal Gespräche führen, in denen die Möglichkeit besteht, ihre Konzepte vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird dann eine Entscheidung von der Senatorin getroffen.

Herr Staatsrat, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinners?

Ich bin jetzt zwar fast fertig, aber ja!

Bitte, Herr Hinners!

Herr Staatsrat, können Sie bestätigen, dass die Hamburger schon mit den Mitarbeitern des gerichtsmedizinischen Instituts hier in Bremen Verhandlungen hinsichtlich einer Übernahme ab 1. Januar 2016 geführt haben?

Ich glaube, dass solche Gespräche schon geführt wurden, aber es gibt bisher – das wiederhole ich noch einmal! – keine abschließende Entscheidung, welches Institut sich künftig um die herrenlosen Leichen kümmern wird. – Vielen Dank!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes, Drucksache 19/86, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE, ALFA, Abg. Tassis [AfD], Abg. Timke [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Mitteilung des Senats vom 15. September 2015 (Drucksache 19/70) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung vom 7. Oktober 2015 (Drucksache 19/102) sowie Lebenswelten von Kindern gehören in eine Hand: Ressortzuschnitt vom Kind aus denken! Antrag der Fraktion der CDU vom 13. Oktober 2015 (Drucksache 19/106)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Dr. Bogedan.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer vierten Sitzung am 23. Septem

ber 2015 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kinder und Bildung, federführend, und die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration überwiesen.

Die staatliche Deputation für Kinder und Bildung legt mit der Drucksachen-Nummer 19/102 ihren Bericht und Antrag dazu vor und empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) , das Gesetz in zweiter Lesung zu beschließen.

Ich weise darauf hin, dass wir jetzt noch eine halbe Stunde Zeit haben, und ich sage Ihnen, ich mache um Punkt 18 Uhr Schluss,

(Heiterkeit)

weil auch ich einmal einen Termin um Punkt 18 Uhr habe, und den möchte ich nicht wie beim letzten Mal um 30 Minuten versäumen. Ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen!

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man fühlt sich ein wenig unter Druck gesetzt,

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: So war es gemeint!)

aber ich glaube, ich bekomme das hin!

Wir beraten heute das Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, und wir wollen es heute auch in zweiter Lesung verabschieden. Der Bericht der Deputation für Kinder und Bildung liegt uns vor, und wie schon in der ersten Lesung diskutiert, hat der Senat vorgeschlagen, alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung dem neuen Ressort Kinder und Bildung zuzuordnen. Alle Ressourcen sollen auch mit zum neuen Ressort Kinder und Bildung übertragen werden, der Bereich der Jugend- und Familienhilfe verbleibt allerdings im Sozialressort. Da dieser Prozess doch relativ komplex ist, wird er sogar durch eine Senatskommission begleitet.

Meine Damen und Herren, es gab in der Öffentlichkeit ja insbesondere durch die Ausführungen von Herrn Professor Dr. Münder rechtliche Bedenken. Wir haben uns dazu in der Deputation für Kinder und Bildung auch einen Vertreter des Justizressorts angehört – –.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Aber es war nicht Pro- fessor Münder!)

Nein, aber von ihm lagen ja zwei Stellungnahmen vor, die wir uns hoffentlich alle durchgelesen haben. Zusätzlich gibt es ja ein ganz aktuelles Gutachten von

Herrn Professor Dr. Schneider, das sehr deutlich zeigt, wie ich finde, dass die vom Senat vorgeschlagene Variante auch möglich ist.

Meine Damen und Herren, verbunden ist mit dem Tagesordnungspunkt auch ein Dringlichkeitsantrag der CDU, der seltsamerweise keine Änderung zum Gesetz vorschlägt, sondern den Senat auffordert, in zehn Wochen ein neues Gesetz vorzulegen. Sie meinen in diesem Antrag, dass durch das Gesetz Untrennbares getrennt würde. Das ist nicht richtig, meine Damen und Herren! In der Deputation haben wir das auch diskutiert. Den institutionellen Bruch gab es bisher auch schon, früher mit der Einschulung und nun eben mit der Aufnahme in die Tageseinrichtung. Für die Schulen haben wir die Verpflichtung zur institutionellen Zusammenarbeit auch explizit für diese Fälle im Jahr 2009 in das Schulgesetz mit aufgenommen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist auch die Geschwindigkeit. Während sonst politische Prozesse, so wie auch eben in der Debatte, besonders eine Umgestaltung doch eher der Kritik ausgesetzt sind, dass alles zu langsam sei und zu lang dauern würde, finden wir hier ein zügig eingeleitetes Verfahren vor. Das ist hier auch angebracht, denn das Ressort braucht eine Rechtsgrundlage, um handeln zu können. Die neue Geschäftsverteilung des Senats benötigt diese Rechtsgrundlage. Natürlich, liebe Frau Ahrens, werden und müssen wir, um das schon einmal vorwegzunehmen, gemeinsam in den nächsten Monaten die Arbeit eng begleiten und schauen, was sich in der Praxis bewährt und wo wir gegebenenfalls im Detail Nachbesserungen und Veränderungen schaffen müssen. Wir werden die Zusammenführung und das Zusammenwachsen auch über die Deputation begleiten. Wir werden uns insbesondere mit der frühkindlichen Bildung beschäftigen.

Meine Damen und Herren, vorgestern war es in der Statbürgerschaft ein Thema: Die Schülerzahlen werden weiter steigen, und das gesamte Schulsystem wird vor noch größeren Herausforderungen stehen. Das wird eine Zeit, in der wir, glaube ich, auch überparteilich noch enger zusammenstehen müssen, um die Aufgaben im Sinne der Kinder bewältigen zu können. Je früher Bildungsangebote abgestimmt und gezielt greifen, desto besser stehen die Chancen auf Erfolg.

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Uns verbindet doch weiterhin das Ziel, Lernprozesse und Bildungsbiografien ohne Brüche zu gestalten, und wir wollen eine gelingende Gestaltung der Übergänge. Wir brauchen deshalb noch dringlicher eine besser aufeinander abgestimmte Sprachförderung. Wir wollen eine gemeinsam mit allen beteiligten Institutionen abgestimmte Bildungsarbeit. In diesem Prozess brauchen wir auch die Eltern, und zwar die Eltern vor Ort in den Kitas und Schulen, denn eine gute

Vernetzung ist auch für eine gute Stadtteilentwicklung notwendig.

Lassen Sie uns gemeinsam an den guten Beispielen, die wir in Bremen und Bremerhaven haben, anknüpfen, und lassen sie uns weiter im Sinne der Kinder streiten! – Vielen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es geht im Kern darum, die über viele Jahre geäußerten Bedenken, dass der Bruch zwischen dem KitaBesuch der Kinder und dem Besuch der Grundschule nach wie vor zu groß ist.

(Abg. Dr. vom Bruch [CDU]: Schon wieder „Bruch“! Langsam fühle ich mich diskriminiert!)

Einer von zwei Brüchen ist der Bruch zwischen Kita und Grundschule, später findet dann noch einmal der Bruch zwischen der Grundschule und der Sekundarstufe I statt, also der Übergang von der vierten in die fünfte Klasse.

(Abg. Frau Ahrens [CDU]: Von der Krippe in den Kin- dergarten, Herr Kollege! – Abg. Frau Kappert-Gonther [Bündnis 90/Die Grünen]: Die müssen aber nicht im- mer schlimm sein!)

Im Leben gibt es ganz viele Brüche, die diskutieren wir jetzt aber nicht, denn der Präsident hat ja zur Eile gemahnt.