Genau das muss man doch auch mit Experten diskutieren und sehen, zu welchem Schluss man dann kommt. Danach muss man dann schauen, wer das Konzept, das dann politisch gewollt ist, umsetzen kann und zur Verfügung steht.
(Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abg. Hinners [CDU]: Meinen Sie nicht, dass das zum 1. Januar hät- te stehen sollen?)
Die Frage ist, ob das zum 1. Januar hätte stehen sollen. Ich finde immer, man sollte gut prüfen und nicht einen Schnellschuss machen.
(Abg. Hinners [CDU]: Wir sind seit Februar dabei! – Abg. Kastendiek [CDU]: Man kann sich auch zu Tode prüfen!)
Wenn das Ressort mitteilt, dass das bis Mitte nächsten Jahres gemacht wird, finde ich es in Ordnung, um auch eine ordentliche Abarbeitung sicherzustellen.
Lassen Sie mich auch noch als letzten Punkt in dieser Rede nennen, dass ich es wichtig finde, und es wird ja mit diesem Gesetz auch durchgeführt, dass hoheitliche Aufgaben eben nicht einfach per Gesetz auf einen Hoheitsträger eines anderen Landes übertragen werden können! Dafür braucht es eben einen Staatsvertrag und ein Verwaltungsabkommen. Ich nehme in der Diskussion auch wahr, es scheint zumindest Konsens zu sein, in diesem Fall keine Beleihung an Private machen zu wollen.
Man möchte diese hoheitlichen Aufgaben an eine Einrichtung wie die Medizinische Hochschule Hannover oder auch das Universitätsklinikum Hamburg
Eppendorf übertragen, um eine Gestaltungsmöglichkeit zu haben. Von daher finde ich diesen Schritt mit diesem Gesetz vollkommen richtig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was debattieren wir heute? Es ist schon deutlich geworden, dass wir das Gesundheitsdienstgesetz debattieren, und zwar im Grunde speziell einen Passus, nämlich den Paragrafen 24, in dem es um die Rechtsmedizin geht. Genauso wichtig ist es aber auch, festzustellen, was wir heute nicht debattieren. Wir debattieren nicht das neue Gesetz zur qualifizierten Leichenschau. Das wird uns noch erreichen. Dann wird auch eine sehr differenzierte Debatte hier im Haus notwendig werden. Debattieren wir heute, mit welchem rechtsmedizinischen Institut Bremen künftig kooperieren wird? Nein, auch das debattieren wir heute nicht.
Das ist auch richtig so, denn es wird eben noch geprüft, Herr Hinners. Sie sagen, das soll jetzt ganz, ganz schnell gehen. In der letzten Gesundheitsdeputation wollten Sie diesen ganzen Tagesordnungspunkt aber noch aussetzen. Das ist in sich jetzt auch nicht ganz schlüssig.
Ja, so war es. Ich habe Ihre Forderung bisher so verstanden, dass Sie das Ressort auffordern, ergebnisoffen zu prüfen,
mit welchem rechtsmedizinischen Institut künftig kooperiert werden soll. Es stehen zwei Institute zur Verfügung. Frau Dehne hat es schon richtig gesagt. Das sind einerseits das rechtsmedizinische Institut der Medizinischen Hochschule Hannover und andererseits das rechtsmedizinische Institut des Universitätskrankenhauses Eppendorf in Hamburg. Es besteht die Frage, welches dieser Institute für Bremen der geeignete Kooperationspartner ist.
Frau Abgeordnete, meinen Sie nicht, dass wir seit Anfang 2015 bis heute Zeit genug gehabt hätten, um ein nachfolgendes Leichengesetz mit all den Lösungen hinzubekommen, die Sie eben schon in den Raum gestellt haben?
Fakt ist, dass wir das sehr, sehr sorgfältig abwägen müssen und es eine wirklich schwierige Aufgabe sein wird, ein Gesetz hinzubekommen, welches den Namen „Verbesserung der qualifizierten Leichenschau“ auch verdient und in dem die Qualifikation wirklich durchdefiniert ist. Es ist sinnvoll, sich dafür ausreichend viel Zeit zu nehmen. Eine qualifizierte Leichenschau in dem Sinne wird ein Novum in der bundesdeutschen Landschaft sein. Die politischen Fraktionen von SPD, Grünen und CDU haben das so beschlossen. Bei der LINKEN bin ich mir nicht ganz sicher. Vielleicht waren sie auch dabei. Zumindest haben wir in der Deputation beschlossen, ein solches Gesetz auf den Weg bringen zu wollen. Dies geschah in dem Bewusstsein, dass hier ein Gesetz novelliert werden muss und es keine leichte Aufgabe sein wird, wirklich all das in dem Gesetz zu regeln, was zu regeln sein wird. Das sind die Fragen: Wer qualifiziert die ärztlichen Kollegen, die die Leichenschau durchführen? Wo wird die Leichenschau im Einzelnen durchgeführt? Nach welchen Kriterien wird entschieden, wie schnell und wo das passieren soll? Wie balanciert man die berechtigten Bedürfnisse der Angehörigen mit dem erforderlichen Erkenntnisgewinn? Wir haben schon oft persönlich miteinander darüber gesprochen. Ich glaube, wir sind uns einig, dass das sehr, sehr sorgfältig gefasst werden muss, damit man auch wirklich mit dem Gesetz zu dem Ergebnis kommt, was wir hier alle möchten. Was aber debattieren wir denn heute? Wir debattieren heute, ob wir einem Gesetz zustimmen, welches regeln wird, dass die Aufgaben des amtsärztlichen Leichenwesens künftig bei der Senatorin für Gesundheit liegen und dass diese Aufgaben dann an geeignete – so steht es extra im Gesetzestext – Stellen übertragen werden sollen. Welches die geeigneten Stellen sein werden, wird im Moment vom Ressort geprüft. Soweit ich informiert bin, gibt es noch keine Entscheidung, sondern es werden derzeit die eingereichten Konzepte von der MHH und dem UKE gegeneinander abgewogen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Staatsrat, sollen auch noch einmal Gespräche mit den Leitern der Institute, mit Professor Püschel für Hamburg und Professor Klintschar für Hannover geführt werden. Dann soll entschieden werden, wer diese wichtige Aufgabe künftig für Bremen übernehmen soll. Unabhängig davon, welcher Kooperationspartner gewählt werden wird, ist es notwendig, das Gesetz jetzt zu verabschieden, weil es den Weg für diese Verwaltungskooperation ebnet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden über das Gesundheitsdienstgesetz. Das regelt im Wesentlichen Zuständigkeiten neu. Das ist einerseits für die Lebenden wichtig. Das habe ich eben dazwischengerufen. Dabei geht es um die Fragen, wer was untersucht und wer was berät. Insbesondere bei Tropenkrankheiten ist es für eine weltoffene Stadt wie Bremen wichtig, dass das geregelt ist.
Andererseits geht es um den hier diskutierten Punkt, nämlich um die Zuständigkeit für Fragen der herrenlosen Leichen und der Gerichtsmedizin, die aufgelöst wird. Es geht um die Frage, wer nachher dafür zuständig ist. Diese Frage kann nicht ungelöst bleiben. Man kann zu der Frage, wer es machen soll und wie es gemacht werden soll, verschiedene Auffassungen haben. Wenn man sich aber das Gesetz und seinen Regelungskern anschaut, geht es nur darum zu sagen, es gibt keine Gerichtsmedizin mehr. Die Aufgabe muss dann zwingend die senatorische Dienststelle wahrnehmen. Diese kann das natürlich nicht.
Diese wird dann jemanden damit beauftragen. Da das so ist, müssen wir dann wieder als Deputation darüber beraten, wer damit beauftragt wird, ob es richtig gemacht wird und ob es qualifiziert ist. Das sollten wir in der Tat intensiv tun. Dass es richtig ist, die senatorische Dienststelle damit zu beauftragen und dann jemand anderen damit zu befassen, der diese Aufgabe wirklich wahrnimmt, ist denklogisch. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gegenstand, über den wir heute beraten, ist sicherlich für jeden Außenstehenden sehr, sehr schwer zu verstehen. Wir führen im Grunde genommen eine Diskussion über die Spitze des Eisbergs. Man sieht einen kleinen Teil und der große Teil liegt darunter. Das ist ein Problem bei der heutigen Diskussion.
Als Erstes möchte ich für die Fraktion DIE LINKE festhalten, die Regelungen für die Lebenden werden ganz sicher getroffen, weil sich das Abstimmungsverhältnis in diesem Land von heute auf morgen wohl nicht geändert. Das heißt, die Mehrheit der Koaliti
Für die Opposition und in dem Moment für die CDU wie auch für DIE LINKE ist es einfach nur wichtig, zu sagen, hier findet ein Prozess statt, bei dem viele Beteiligte oder Fachkundige in dieser Stadt das Gefühl haben, dass einiges relativ schiefläuft.
Das wurde angesprochen, das haben wir auch in der Deputation schon lebhaft diskutiert. Es entsteht der Eindruck, als würde Hamburg aus nicht ganz transparenten Gründen präferiert, bevor es eine wirkliche Auswahl gegeben hat. Das geschieht auch mit bestimmten Modellen. Jedem, den das interessiert, empfehle ich das Zitat des Leiters der Rechtsmedizin von Hannover in der „taz“. Er weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Hamburger nach dem Konzept eine Zentralisierung der Leichen vornehmen wollen, was natürlich Geld spart. Dazu habe ich noch keinen wirklichen Widerspruch gehört. Natürlich, das spart Geld, aber andererseits streitet man in der Rechtsmedizin darüber, ob es nicht besser wäre, diese qualifizierte Leichenschau direkt vor Ort vorzunehmen und sie nicht erst zu zentralisieren. Wir wollen damit als Opposition zum Ausdruck bringen, dass es hier ein Verfahren gibt, bei dem ein schaler Geschmack zurückbleibt, wenn man das jetzt so macht.
Ich will darauf hinweisen, es gibt tatsächlich den politischen, und wie ich auch finde, den politisch wichtigen Konsens in diesem Haus, dass wir in Bremen gesagt haben, wir wollen anders als bisher eine qualifizierte Leichenschau haben. Wir glauben, dass das eine ganz wichtige und elementare Angelegenheit ist.
Dazu stehen wir als LINKE, und ich glaube, dafür stehen auch die CDU und die Koalition, das ist gar keine Frage, das möchte ich niemandem absprechen, aber ich denke, wenn man so etwas für Bremen ja auch Neues anfangen will, dann muss darauf kein Schatten liegen. Wenn das Gefühl aber ist, dass sozusagen aus nicht erkennbaren Gründen eine Gruppe von Bewerbern – mir ist auch völlig egal, ob das nun Hannover ist oder Hamburg – irgendwie bevorteilt wird oder es nicht so ganz sauber ist, dann ist das kein guter Anfang für diese qualifizierte Leichenschau.
Herr Hinners, die CDU hat beim letzten Mal in der Deputation versucht, das Thema auszusetzen und gefordert, es müsse nachgearbeitet werden, das ist nicht gelungen. Heute liegt dieses Gesetz vor, und wenn wir als Fraktion DIE LINKE gegen dieses Gesetz stimmen und uns damit der Meinung der CDU anschließen, dann ist das einfach noch einmal ein Aus
rufezeichen, um deutlich zu sagen: Hier muss zu einem geordneten Verfahren zurückgekehrt werden, damit wir das gemeinsame politische Ziel, nämlich eine qualifizierte Leichenschau, tatsächlich erreichen, und das ohne Wenn und Aber!
Dabei geht es um diese inhaltliche Festlegung, und deshalb werden wir diesem Gesetz hier heute nicht zustimmen. – Danke!