Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In fünf Jahren werde man die besten Vorlesungen der Welt kostenlos im Internet finden. Das ist ein Zitat von Bill Gates aus dem Jahr 2010. Das würden wir heute so sicher nicht mehr sagen,
denn es hat sich in diesem Bereich doch noch nicht so viel verändert. Die Digitalisierung ist aber nicht nur in der Verwaltung und in anderen Lebensbereichen ein Thema, sondern eben auch an den Hochschulen.
Ich glaube, in der öffentlichen Debatte hat die Digitalisierung an den Hochschulen eine untergeordnete Rolle gespielt.
Frau Dr. Müller hat bereits die Anhörung erwähnt. Sie war, glaube ich, der Anlass dafür, dass Sie zur Feder gegriffen und den Antrag geschrieben haben. Beim näheren Studium Ihres Antrags ist uns aufgefallen, dass ich das tatsächlich besser kann.
Legt man nämlich beide Anträge nebeneinander, dann sind Ihre Forderungen sehr allgemein gehalten. Sie fordern in der Tat wieder einmal viel von der Bundesregierung, aber das Ziel ist das gleiche. Wir werden in unserem Antrag konkreter. Wir können im Ausschuss sicherlich noch einmal bereden, ob nun in drei Monaten oder in sechs Monaten eine Strategie vorgelegt werden soll.
Staats- und Universitätsbibliothek ergeben –, dass zum ersten Mal hochschulübergreifend in den Themenfeldern Forschung, Lehre, Administration zusammengetragen worden ist, welcher Sachstand im Bereich der Digitalisierung besteht. Genau an diesem Punkt gibt es nach wie vor Defizite. Wir wollen im Ausschuss sicherlich dieses Themenfeld begleiten.
Ich mache es auch etwas kürzer: Es fehlt nicht am Willen, um sich auf den Weg zu machen, die Hochschulen zu digitalisieren, sondern es fehlen die Software und Hardware, und es fehlen Schnittstellen. Es sind nach wie vor noch zu viele Schnittstellen in den Informationssystemen vorhanden. Es fehlen auch einheitliche Standards.
Die hochschulübergreifende Bestandsaufnahme – das Aussprechen des Worts Datenschutz-Grundverordnung war schon schwierig, aber manchmal ist es eben, wie es ist – liegt mittlerweile vor. Wir müssen mit dieser Bestandsaufnahme arbeiten, und wir wollen die Hochschulen im Ausschuss unterstützen.
Ich werbe natürlich auch um die Zustimmung für unseren Antrag, trotzdem wird es wohl zu dem üblichen Prozedere kommen. Wir werden das Thema in den nächsten Ausschusssitzungen immer wieder aufrufen, weil wir fraktionsübergreifend an der Digitalisierungsstrategie gemeinsam arbeiten wollen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute zwei Anträge, die sich mit unterschiedlichen Aspekten im Bereich der Digitalisierung der Hochschulen befassen. Die Koalition legt ihren Schwerpunkt auf das Urheberrecht und auf den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Das finden wir richtig.
Allerdings kann Bremen das Urheberrecht nicht im Alleingang ändern. Große Wissenschaftsverlage haben kein Interesse an freien Lizenzen und allgemeinen Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Bücher. Wir empfinden es als ein Problem, dass Autorinnen und Autoren fast immer als Beschäftigte von öffentlichen Hochschulen publizieren, dass diese Publikationstätigkeit dementsprechend aus öffentlichen
Mitteln finanziert ist und dennoch die Wissenschaftsverlage mit den Autorinnen und Autoren Verträge abschließen, die dann verbieten, dass diese Aufsätze und Artikel frei zugänglich auf den Webseiten der Institute gelesen werden dürfen.
Das aktuelle Urhebervertragsrecht erlaubt also im Ergebnis die Privatisierung und kommerzielle Verwertung öffentlich finanzierter Wissenschaft. Diese Schieflage muss abgebaut werden.
Studierende wissen, wie teuer wissenschaftliche Literatur ist, die regelmäßig die Grundvoraussetzung für ihre Vorlesungen und Seminare ist. Von Lehrmittelfreiheit kann hier also keine Rede sein, und das ist aus unserer Sicht ein erhebliches Problem. Es ist deshalb gut und richtig, noch einmal zu beschließen, dass die Bürgerschaft das Open-Access-Prinzip unterstützt, also den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Der Koalitionsvertrag führt das etwas ausführlicher aus. Das ist aber auch im CDU-Antrag erwähnt, und das finden wir gut. Es gibt auch andere Überschneidungen, zum Beispiel bei der digitalen Medienbildung.
Die CDU beantragt außerdem den Strategieplan Digitalisierung, der vom Senat gemeinsam mit den öffentlichen Hochschulen erarbeitet werden soll. Das finden wir sinnvoll. Wir finden aber auch, dass der CDU-Antrag an vielen Stellen zu sehr ins Detail geht und quasi den Inhalt des Strategieplans Digitalisierung vorwegnimmt. Deshalb finden wir, dass es grundsätzlich richtig ist, dass sich der Senat und die Hochschulen zusammensetzen, um einen Strategieplan zu entwickeln. Die Details, welche Schwerpunkte gesetzt werden, sollten in Kooperation geschehen und nicht durch diesen Antrag vorweggenommen werden. Deshalb werden wir uns beim CDU-Antrag enthalten und dem Antrag der Koalition zustimmen.
Zum Schluss möchte ich noch sagen: Die Digitalisierung bietet für die Hochschulentwicklung große Chancen, insbesondere deshalb, weil das Wissen nicht mehr nur in den Büchern und den Bibliotheken schlummert, sondern theoretisch weltweit und kostenfrei zur Verfügung stehen könnte. Dieses Potenzial wird bisher nicht genutzt. Vor allen Dingen stehen dem die gewinnorientierten Verwertungsinteressen entgegen.
Das müssen wir versuchen zu ändern. Wir müssen auch zusammen mit den Hochschulen Infrastrukturfragen weiterhin diskutieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen mit diesem Antrag einen ersten kleinen Schritt auf einem sehr weiten Feld, auf dem uns eine große Vielzahl sehr vielfältiger Herausforderungen erwartet.
Gerade im Hinblick auf den CDU-Antrag, denke ich, dass wir uns vor allen Dingen drei Punkte vor Augen führen müssen. Erstens: Es geht bei der Digitalisierung der Hochschulen um nicht weniger als um die Weiterentwicklung des gesamten Hochschulbereichs. Zweitens: Es gibt keine fertigen Konzepte, die wir irgendwo übernehmen können. Es wird ein Suchprozess sein, ein Prozess von trial and error, und ein Entdeckungsverfahren, von dem wir noch längst nicht wissen, welches Ergebnis es haben wird.
Drittens: Frau Grobien, damit sind in der Tat große strategische Herausforderungen verbunden, die aber in erster Linie bei den Universitäts- und Hochschulleitungen liegen. Sie müssen das, was in den unterschiedlichen Fachbereichen mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen entwickelt wird, in ein einheitliches Konzept einfügen. Sie müssen das für den gesamten Bereich umsetzen, und zwar mit einer gemeinsamen Taktung.
Vor dem Hintergrund einer Autonomie im Hochschulbereich wird das ein riesiger Aushandlungsprozess werden. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass innerhalb von drei Monaten ein Strategieplan vorgelegt werden soll, wenn Sie großzügig sind, dann in sechs Monaten, Frau Grobien, bei aller Anerkennung unserer gemeinsamen Arbeit, aber mit dieser Vorstellung liegen Sie vollständig neben der Realität.
Wir sollten uns deshalb einmal gründlicher darüber klar werden, welche Aufgaben die Politik hat. Die Aufgaben der Politik werden nicht darin bestehen, dass wir für die Hochschulen tatsächlich die Strategiepläne und die Umsetzung dieser Pläne realisieren. Unsere Herausforderungen liegen auf drei Gebieten.
Der erste Bereich – und der ist hier angesprochen worden – ist der Bereich des Urheberrechts, also der freie Zugang zu akademischem Wissen, die Lehrmittelfreiheit. Wir alle wissen, dass der Berg des akademischen Wissens größer wird und dass die finanziellen Hürden nicht niedriger geworden sind, um dieses akademische Wissen nutzen zu können, sondern die Hürden sind zum Teil sogar gestiegen. Diese Situation müssen wir verändern. Ich denke, wir müssen genauer schauen, welche Forderungen wir stellen und mit welchen Schritten sie umgesetzt werden können.
Zweitens: Wir müssen einen permanenten Prozess eröffnen, in dem das Hochschulrecht weiterentwickelt wird. Wenn neue Formen der Erzeugung, der Vermittlung, der Kontrolle des Wissens entstehen, wenn es darum geht, dieses Wissen, das im elektronischen Bereich auch nach außen hin mit neuen Angeboten zur Verfügung gestellt wird, wie es bewertet wird, wie es kontrolliert wird, dann werden wir viele Änderungen haben. Wir werden diese Änderungen im Hochschulrecht nachvollziehen müssen.
Einen dritten Punkt muss man auch ansprechen: Das sind die technischen Möglichkeiten, die bereits vorhanden sind und die auch schon im Hochschulbereich eingesetzt werden können, und zwar auch in Bezug auf die Universitäten und die Hochschulen. Sie werfen eine Menge Datenschutzfragen auf. Gerade wenn es um Fragen wie Big Data und dergleichen geht – Sie haben sie angesprochen –, dann liegt dort noch so manche Miene, die wir bearbeiten müssen. Ich glaube, wir gebrauchen dort ein Konzept. Wir sollten diese drei Aspekt bearbeiten, denn es wartet viel Arbeit auf uns.
In zwei Bereichen ist ein hoher Bedarf rascher Fortschritte notwendig, und zwar ist das zum einen die Arbeit des Prüfungsamts und zum anderen ist es die Einführung eines Personalverwaltungssystems, das auf die spezifischen Bedürfnisse der Hochschulen und der Universität ausgelegt ist. Es hat leider Verzögerungen durch ein Gemeinschaftsprojekt der norddeutschen Länder gegeben. An dieser Stelle muss ich sagen: Es ist höchste Eile geboten. Ich würde deshalb auch das aufgreifen, was Frau Grobien gesagt hat: Ich möchte in drei oder sechs Monaten Ergebnisse sehen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will auch versuchen, es kurz zu machen. Die Frage, wie uns die Digitalisierung an den Hochschulen gelingt, ist die Frage, mit der wir über die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen entscheiden. Wenn ich höre, dass wir die Einführung eines digitalen Personalverwaltungssystems diskutieren müssen, dann wird mir angst und bange. Wir müssen dort ganz viele Dinge in Angriff nehmen, aber ich habe gehofft, dass wir das bereits gelöst hätten.
Neben dem eigenen Verwalten geht es um das Forschungsdatenmanagement, und natürlich geht es auch um den Datenschutz, aber auch um die vielen Chancen, die wir mit Big Data haben. Es geht auch darum, wie wir es schaffen, personenbezogene Daten zu schützen und wie wir die großen Chancen, die mit großen Datenmengen verbunden sind, beispielsweise mit dem Krebsregister und andere Datensammlungen, nutzen können. Die Bildungsforschung wäre ein wunderbares Thema. Wir könnten dort Qualitatives leisten, wenn entsprechende Daten erhoben und verarbeitet werden würden, aber immer unter der Gewährleistung des Datenschutzes.
Wir müssen die Dateninfrastruktur der Zeit anpassen. Das E-Learning ist angesprochen worden. Ja, es gibt bereits weltweit viele Vorlesungen im Internet, die man einsehen kann. Es müssen dann auch die Fragen beantwortet werden – und das klang an –, was das für die Semesterwochenstunden, für die Lehrverpflichtung und für die Lehrbeauftragten bedeutet, wenn man die Vorlesung aufgezeichnet hat und mehrmals zeigen kann.
Wir müssen überlegen, auf welche Weise das Ganze in einen Transferprozess, in einen Gründungsprozess einmünden kann. Es gibt viele Startup-Ideen, die daraus geboren werden könnten, und auch hier müssen wir überlegen, wie das umgesetzt werden kann. Weiterhin stellt sich die Frage, wann der Zeitpunkt erreicht ist, irgendetwas zu veröffentlichen, denn auch die Hochschulen haben ein Interesse daran, dass Forschungsergebnisse erst einmal patentrechtlich abgesichert werden, bevor sie veröffentlicht und genutzt werden. Man muss also auch dort überlegen, wann der richtige Zeitpunkt erreicht ist.
der sich beispielsweise den Fragen widmet: Was passiert dort mit uns? Was bewirkt die Digitalisierung? Was bedeutet die Digitalisierung für uns? Dieser Forschungsbereich wäre einerseits vielleicht bei den Informatikern anzusiedeln, aber andererseits vielleicht auch bei den Soziologen.
Zum Schluss die Digitalisierung der Hochschulverwaltung! Ich habe sie schon erwähnt, und um es kurz zu machen: Wir finden beide Anträge gut, aber wir haben zwei Punkte, zu denen wir um eine getrennte Abstimmung bitten, und zwar zu dem Punkt 2 f des CDU-Antrags. Es erschließt sich uns nicht wirklich, welche Aufgabe das Inhousing Center übernehmen soll.
Zur Ziffer 5 a des Koalitionsantrags bitten wir ebenfalls um eine getrennte Abstimmung. Es ist wirklich ein hehres Ziel, Open Data und Open Access für die Veröffentlichungen und Forschungsergebnisse, die öffentlich finanziert sind, umsetzen zu wollen. Wir haben es bei der Exzellenzinitiative jedoch gesehen: Woran ist sie zum Teil gescheitert? Sie ist zum Teil daran gescheitert, dass wir kein entsprechendes Ranking im Sience Citation Index vorweisen konnten.
Wer das weiß, wer die Exzellenzinitiative weiterverfolgen will und will, dass wir beim nächsten Mal erfolgreich sind, der muss dieses Spannungsfeld sehen. Es kann dann nicht ernsthaft gesagt werden, dass alle Daten großzügig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, sondern dann muss man eben auch die Spielregeln, die im Moment gelten, einhalten. Man muss dann erst einmal an den Spielregeln arbeiten, bevor man diese Forderung erhebt. Deswegen bitten wir um getrennte Abstimmung.