Bei dem, was in den letzten Jahren passiert ist, will ich noch einmal darauf hinweisen, dass sehr viel Geld für Asbest- und PCB-Sanierung ausgegeben werden musste. Davon hat keiner etwas, es sind ungeheure Summen hineingeflossen, ich glaube, Herr Liess hat es gesagt. Wenn man insgesamt die Summe der Sanierungen betrachtet, glaube ich,
Wir haben uns in einer Zeit bewegt, in der früher Sanierung vor Neubau ging. Jetzt, auf einmal, durch die Flüchtlinge und durch die Notwendigkeit, Schulen und Kindergärten zu bauen, müssen wir Neubau vor Sanierung machen. Es ist auch nicht nur so, dass nur die demographischen Veränderungen einen höheren Personalbedarf bei IB induzieren, sondern auch ein anderes Verhalten, das die Auftraggeber betrifft, nämlich wie gesagt: Wir müssen mehr neu bauen. Es ist völlig richtig, dass wir bei Immobilien Bremen mehr Beschäftigte brauchen. Sechs Personen - das habe ich dem Haushalts- und Finanzausschuss auch schon vorgelegt - sind jetzt ausgeschrieben und ausgewählt worden. Es wird auch noch drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, die sich bei Immobilien Bremen vor allem damit beschäftigen, dass wir zeitnah die Kindergärten schaffen - das ist jetzt die allergrößte Herausforderung - und natürlich auch die Schulen.
Herr Eckhoff hat kritisiert, dass nicht alles Geld, das der Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt hat, ausgegeben wurde. Das ist in der Tat richtig. Das hat zum Teil mit Verzögerungen von größeren Sanierungsmaßnahmen zu tun, das sind Mittel in Sondervermögen, die nicht abgeflossen sind. Sie setzen aber keinen Staub an, sondern werden verwendet. Das wissen Sie doch besser als ich, dass es zum Teil bei größeren Bauvorhaben zu Verzögerungen kommt, und man kann sich jetzt überlegen, was man will.
Der Senat hat haushaltspolitisch eine Situation vorgefunden, in der große Ermächtigungen im Investitionsbereich der Verwaltung alle Macht gegeben haben, unterjährig von Monat zu Monat zu erzählen, was denn nun gebaut oder nicht gebaut werden sollte. Durch die maßnahmenbezogene Investitionsplanung, die wir eingeführt haben, machen wir das, was Sie bestellen. Das finde ich auch nach wie vor richtig. Bloß, wenn sich dann ein Projekt verzögert, dann merkt das auch jeder! Ich finde das in Ordnung, aber dazu muss man dann auch stehen, wenn man bei einzelnen Bauvorhaben Probleme mit einzelnen Firmen hatte oder sich der Brandschutz anders entwickelt hat - es gibt ja viele Probleme, die sich beim Bauen auftun -, und man muss damit dann auch so umgehen, dass man eben maßnahmenbezogen weiß, was sich verzögert hat.
Das Geld wird bestimmt nicht verfallen, es wird bestimmt auch nicht gestohlen, sondern wir geben es dann ordnungsgemäß aus. Wir werden in Zukunft durch die Weiterentwicklung der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung und ein unterjähriges Controlling auch zeitnäher sehen, wo sich Maßnahmen verzögern.
Für den Senat ist die Zustandserfassung Bau als Grundlage für rationale Entscheidungen das, woran wir mit absolutem Hochdruck arbeiten. Ich finde berechtigt, dass der Wunsch an diesen Senat geht, dass man es genauer sagen kann. Vorgefunden habe ich etwas ganz anderes. Da kann man sagen, gut, es sind ein paar Jahre zu viel, die das dauert, um das anders zu machen. Wir haben jetzt die Ressourcen, das bis zum Ende zu erfassen und dann eine rationalere und auch besser politisierbare und diskutierbare Grundlage für die Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen der nächsten Jahre zu schaffen. Wie gesagt, ich freue mich darauf. Das ist vielleicht nicht die Zeitenwende für ganz Bremen, aber für den Baubereich ist es auf jeden Fall eine, und es hilft uns voranzukommen.
Frau Senatorin, ich habe eine Sache, die müssten Sie mir vielleicht erklären: In der Beantwortung dieser Anfrage wird klar, dass für die Sanierung in den Jahren von 2014 bis inklusive erstes Halbjahr 2017 zirka 80 Prozent der veranschlagten Mittel ausgegeben worden sind und 20 Prozent nicht. Jetzt haben Sie erklärt, das kann schon einmal passieren, Bauverzögerungen, eine Firma geht pleite und so weiter. Das lässt für mich zwei Schlüsse zu. Entweder es gehen immer so viele Firmen pleite, dass wir regelmäßig 20 Prozent nicht ausgeben können - dann müsste man eigentlich 120 Prozent einplanen -, oder aber Ihre Aussage stimmt nicht.
Nein, wir dürfen nicht 120 Prozent einplanen, denn der Haushalt darf nur das, was so weit gehend geplant ist, dass das Geld auch realistisch ausgegeben werden kann. Wir dürfen uns jedenfalls nach den Regeln, die heute gelten, keine Vorräte anlegen. Aus der Aussage kann man ja nicht entnehmen, dass ich von geheimer Hand hinterhältig steuere, dass Immobilien
Bremen immer 20 Prozent Geld übrig hat, sondern das zeigt, dass es in den letzten Jahren nicht gelungen ist, die 20 Prozent, die wir im Grunde als Verzögerung mit uns herumschleppen, auch auszugeben. Das ist keine Strategie des Senats, sondern das Geld ist ja im Sondervermögen vorhanden! Wenn wir jetzt mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen und überhaupt vorankommen, dann kann das Geld auch abfließen.
Sie sagen, dieser Zustand, dass wir nur 80 Prozent ausgeben können, wird dadurch behoben, dass wir jetzt mehr Personal einstellen?
Das ist jedenfalls das Ziel, dass Immobilien Bremen so aufgestellt ist, dass sich da kein Geld auf dem Konto anhäuft, sondern das, was der Haushaltsgesetzgeber bereitgestellt hat - ja auch maßnahmenbezogen -, soll auch ausgegeben werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 19/1253, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Stand und Perspektiven der Provenienzforschung in Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. August 2017 (Drucksache 19/1199)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Frau Staatsrätin, auch hier gehe ich davon aus, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich weiderholen möchten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Provenienzforschung erforscht, woher etwas kommt. Das lateinische Wort provenire steht als Grundlage dafür. Den meisten ist es vor einigen Jahren unter der Überschrift „Schwabinger Kunstfund“ bekannt geworden, da ist die Sammlung Gurlitt wieder an die Öffentlichkeit gekommen, ein wirklich unermesslicher Schatz, und große Schlagzeilen erweckten zunächst den Eindruck, dass ein Großteil zusammengeraubte Kunst sei. Mittlerweile weiß man durch die Arbeit von Kunsthistorikern, auch nachdem Herr Gurlitt verstorben ist und er in seinem Nachlass die Sammlung in die Schweiz vererbt hat, dass es eben doch ein deutlich kleinerer Teil ist, als die großen Schlagzeilen seinerzeit haben vermuten lassen.
Wie sieht es in Bremen aus? Auch wir haben umfangreiche Kunstschätze in unserer Stadt, die ganz unterschiedlicher Herkunft sind. In vorbildhafter Art und Weise haben die Bremer Häuser, zum Beispiel die Kunsthalle Bremen, aber auch das Übersee-Museum, das Focke-Museum oder auch die Bibliothek des Deutschen Schiffahrtsmuseums, angefangen, ihre Bestände durchzuarbeiten. Bei einigen, bei der Kunsthalle zum Beispiel, ist der komplette Gemäldebestand inzwischen durchgearbeitet. Es hat Restitutionsfälle gegeben, es hat Fälle der Klärung gegeben, in denen eine Restitution zu Recht abgelehnt wurde. Das alles sind schwierige Verfahren, das alles sind aber fachliche Verfahren, die auch durch das entsprechend finanzierte Fachpersonal durchgeführt werden.
Die Situation war - und auch darum haben wir diese Anfrage gestellt -, dass eine bestimmte Förderung im vergangenen Jahr von der Deutschen Kulturstiftung ausgelaufen ist und bei der Kunsthalle ein entsprechend großes personelles Loch gerissen hat, und das in einer Situation, in der, nachdem zwar der Gemäldebestand durchgearbeitet ist, aber der von der Stückzahl her unendlich viel größere Zeichnungsbestand der Kunsthalle erst noch bevorsteht und aus diesem Hause zwischenzeitlich eine Debatte kommt, die nicht nur Bremen, sondern die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat.
Es geht nicht mehr nur um die Frage der Provenienzforschung in NS-Zusammenhängen, sondern auch um die Frage, wie eigentlich in Zeiten des Kolonialismus Kunstwerke welches Haus erreichten. Das wird künftig bundesweit eine Rolle spielen, das betrifft Bremen eher weniger, das ist einer der Gründe, warum die Kulturstiftung des Bundes hier ihren Schwerpunkt verlagert. Es ist auch die Frage zu klären, die die fünf neuen Bundesländer betrifft, nämlich wie Kunst in Zeiten des Unrechtsregimes der DDR in bestimmte Häuser kam.
Wie geht es weiter? Der Senat lobt zu Recht - und dem schließe ich mich ausdrücklich an - die Arbeit in den einzelnen Häusern in Bremen und Bremerhaven. Der Senat sieht aber auch in Anbetracht der allgemeinen Haushaltslage keine Notwendigkeit - der letzte Satz dieser Antwort auf die Große Anfrage -, die Provenienzforschung durch eigene Haushaltsmittel auszubauen.
Meine Damen und Herren, wenn man die Provenienzforschung ernst nimmt und die Häuser dabei unterstützen will, kann man die Häuser mit dieser Arbeit nicht alleinlassen! Die Ausgangslage in den Häusern ist unterschiedlich. Beim Übersee-Museum wird die Frage unter der Überschrift „Kolonialismus“ noch einmal eine ganz andere Rolle spielen als zum Beispiel bei der Kunsthalle, da spielt sie aber auch schon eine Rolle. Darum würde ich mich freuen, Frau Staatsrätin, wenn das Kulturressort vielleicht diese Haltung noch einmal überdenkt, denn wenn erst angefangen wird, in den Beständen zu arbeiten - und die Bestände des Übersee-Museums sind gigantisch, was dort in den Magazinen lagert, man hat nur einen kleinen Einblick in der Dauerausstellung, man hat einen winzig größeren Einblick im Schaumuseum, wer das nicht kennt, das Übermaxx befindet sich im Gebäude des CinemaxX und bildet dort quasi die rechte Hälfte zum Übersee-Museum hinüber, aber der allergrößte Teil ist in Kisten, Kästen und Schränken -, wenn das gründlich und ordentlich durchgearbeitet wird, stellt das das Haus vor eine Aufgabe, von der wir der Auffassung sind, dass man von vornherein ausschließen kann, dass man das Haus damit alleinlässt.
Ähnliches gilt aus unserer Sicht auch für den Kunstverein, der dies als privater Träger mit Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes bisher leisten konnte. Ich würde mich freuen, Frau Staatsrätin, wenn Sie diese wichtige Aufgabe zumindest offenhalten würden.
Wir haben bei dieser Debatte leider nur eine kurze Redezeit. Ich hoffe, es wird eine ähnlich konstruktive Debatte wie heute Morgen im Bereich der kulturellen Filmförderung. Ansonsten würde ich mich am Ende noch einmal im Rahmen einer Kurzintervention melden. - Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie aus der Mitteilung des Senats vom 26. September zum Stand der Perspektiven der Provenienzforschung in Bremen hervorgeht, haben sich die Kultureinrichtungen im Bundesland Bremen mit diesem wichtigen Thema bereits auseinandergesetzt.
Bei einer näheren Betrachtung des Forschungsfelds wird deutlich, dass die bremischen Akteure aus der hiesigen kulturwissenschaftlichen Szene sich nicht nur regional mit dem Themenfeld befassen, sondern auch auf Bundesebene engagieren. Ich möchte hier zwei Beispiele nennen: Erstens, die Direktorin des Übersee-Museums bearbeitet das Thema der Provenienzforschung im Rahmen des Deutschen Museumsbundes in leitender Funktion. Zweitens, die stellvertretende Direktorin der Kunsthalle ist seit 2009 Mitglied im Arbeitskreis Provenienzforschung beziehungsweise jetzt des Vereins Arbeitskreis Provenienzforschung. Sie sehen, nicht nur regional auf Bremen bezogen, sondern bundesweit wird dieses Thema von unseren Vertreterinnen stark vorangetrieben.
Die meisten Kultureinrichtungen in Bremen und Bremerhaven haben dementsprechend eine Erstprüfung in ihren jeweiligen Einrichtungen durchgeführt, um beispielsweise mögliche Bestände aus den NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu identifizieren, beziehungsweise befindet sich das aktuell in Arbeit. Auch hier nur zwei Beispiele: Die Kunsthalle Bremen hat von 2010 bis 2017 Provenienzforschung im Rahmen von zwei durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung und später durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste geförderten Drittmittelprojekten betrieben. Drei Jahre lang wurden dabei zunächst die Sammlungsbestände erforscht. Die Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit, uns allen, im Winter 2014/15 in einer Ausstellung, „Eine Frage der Herkunft“, und durch einen Begleitkatalog zugänglich gemacht. In den Museen Böttcherstraße wurde
2006/07 die Sammlung Ludwig Roselius mit Ausnahme des Münzbestandes einer vollständigen Erstprüfung unterzogen.
Im Übersee-Museum erfolgt Provenienzforschung im Rahmen der täglichen Arbeit genauso wie im Rahmen von eigenfinanzierten kleineren Projekten sowie großen Drittmittelprojekten. Eine direkte Konsequenz daraus: Im Mai 2017 wurden die menschlichen Überreste von bis zu 44 Maori und Moriori, welche im Bestand des Museums waren, an das Museum of New Zealand zurückgegeben.
Ich glaube, ich konnte deutlich machen, dass die Provenienzforschung in Bremen sehr ernst genommen wird. Dieses Aufgabengebiet hat sich seit der Washingtoner Erklärung 1998 projektbezogen entwickelt und ist inzwischen eine Standardzusatzaufgabe bei der regulären Arbeit mit der eigenen Sammlung geworden, bei Museen in staatlicher wie in privater Trägerschaft gleichermaßen. Aber ja, auch in diesem Bereich wären noch mehr Anstrengungen möglich und sinnvoll. Es ist nur eine Frage der Finanzierung. Aus meiner Sicht muss der Bund sich stärker finanziell in diesem Bereich engagieren, um dieser Aufgabe auch im Rahmen der gesamtstaatlichen Verpflichtungen gerecht zu werden. - Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Provenienzforschung beschäftigt sich mit wissenschaftlichen Nachforschungen zur Herkunft und über die Besitzverhältnisse von Kulturobjekten. Sie dient zum Beispiel in Museen der Informationsgewinnung über den eigenen Bestand und stellt damit einen wichtigen Anteil des Authentizitätsnachweises von Kunst- und Kulturobjekten dar. Diese Forschung liefert Erkenntnisse für den rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Besitz von Kulturgütern und bildet bei Bedarf die Voraussetzung für eine Rückgabe an die ursprünglichen Besitzer der als belastet ausgewiesenen Objekte. Jedenfalls sollte das so sein.
Meine Damen und Herren, seit 1998 gibt es die Washingtoner Erklärung zur Provenienzforschung. Im Jahre 2013 entflammte diese Diskussion auch in Deutschland wieder. Anlass war nicht zuletzt die erfolgreiche Klage der Amerikanerin Maria Altmann gegen die Republik Österreich und die Galerie im Wiener Schloss Belvedere auf Rückgabe des
berühmten Gustav Klimt-Gemäldes von Adele Bloch-Bauer, der sogenannten „Goldene Adele“, und die verzwickte Geschichte der Kunstsammlung des inzwischen verstorbenen Cornelius Gurlitt, der sich lange geweigert hatte, einer Überprüfung seiner Sammlung zuzustimmen und einer möglichen Rückgabe seiner Werke den Weg zu ebnen. Inzwischen befindet sich die Sammlung im Kunstmuseum Bern, wo derzeit der Bestand akribisch auf Herkunft und mögliche Besitzansprüche überprüft wird. Seit diesen Fällen hat das Thema, das bis dahin nur von Kunsthistorikern und Wissenschaftlern debattiert wurde, eine breite Öffentlichkeit erreicht.